Chapter
B. Konzentration des deutschen Bankenwesens in Gruppen
C. Begriff des Risikomanagements
2. Teil: Risikomanagementpflichten auf Institutsgruppenebene
A. Gesellschaftsrechtliche Anforderungen an „Risikomanagement“
I. Pflichten aus § 91 Abs. 2 AktG im Einheitsunternehmen
1. Zweck und systematische Einordnung
2. Beurteilungsspielraum des Vorstands gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG
3. Gesamtverantwortung des Vorstands als Organ
a) Bestandsgefährdende Entwicklungen
5. Geeignete Maßnahmen des Vorstands
6. Einrichtung eines Überwachungssystems
a) Kein Risikomanagement im umfassenden Sinne
b) Keine rechtlich verbindliche Konkretisierung der Pflichten des § 91 Abs. 2 AktG anhand des § 25a KWG
7. Prüfungskompetenz der Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB
8. Ausstrahlungswirkung des § 91 Abs. 2 AktG auf andere Rechtsformen
a) Gesellschaften mit beschränkter Haftung
b) Anstalten des öffentlichen Rechts
9. Umsetzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Pflichten des § 91 Abs. 2 AktG
a) Risikoerfassung und Festlegung von Risikofeldern
b) Risikoerkennung und Risikoanalyse
c) Kommunikation der Risiken
d) Überwachung der Einhaltung installierter Maßnahmen
e) Rolle des Controllings und der Internen Revision
(1) Begriff des Controllings
(2) Begriff der Internen Revision
(3) Umsetzung der Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG durch Controlling und Interne Revision
II. Verbunddimensionale Auslegung des § 91 Abs. 2 AktG
1. Gesetzgeberische Intention und Trennungsprinzip
2. Mögliche Gründe einer Verbundwirkung negativer Entwicklungen bei einzelnen Verbundgesellschaften
a) Rechtsgeschäftliche Haftungstatbestände
b) Gesetzlich begründete Haftung
c) „Flächenbrandwirkung“ aufgrund der Gruppenstruktur
3. Rechtsgrundlage einer Pflicht zur Etablierung eines verbundweiten Früherkennungssystems
a) Konkretisierung der Leitungsaufgabe des Vorstands
b) Konzernbezogenes Früherkennungssystem als Ausfluss einer umfassenden Konzernleitungspflicht?
4. Adressaten der Pflicht zur Einrichtung eines verbundweiten Früherkennungssystems
a) Rechtsform des übergeordneten Unternehmens
(1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(2) Anstalten des öffentlichen Rechts
b) Notwendige Leitungsintensität
c) Einbeziehung von Gleichordnungskonzernen?
(1) Verpflichtung der Vorstände gleichgeordneter Unternehmen nach § 91 Abs. 2 AktG
(2) Verpflichtung des Inhabers der einheitlichen Leitung
5. Konkrete Elemente eines verbundweiten Früherkennungs- und Überwachungssystems
a) Vereinheitlichung der Vorgehensweisen und Methoden
b) Festlegung von Risikoschwellenwerten
B. Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen an Risikomanagement
I. Rechtsquellen des Risikomanagements in Banken im Überblick
1. Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht
2. Gemeinschaftsrechtliche Ausgangslage
3. Umsetzung der Vorgaben in deutsches Aufsichtsrecht
II. Die Anforderungen an das Risikomanagement auf Einzelinstitutsebene
1. Festlegung von Strategien
b) Geschäfts- und Risikostrategie
2. Internes Kontrollsystem
a) Aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen
b) Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse
III. Gesetzliche Anforderungen auf Gruppenebene
1. Normadressat und Gruppenbegriff
a) Institutsgruppe im Sinne von § 10a Abs. 1 und 2 KWG
(1) Übergeordnetes Unternehmen
(2) Nachgeordnetes Unternehmen
(3) Vorliegen einer wechselseitigen Beteiligung nach § 10a Abs. 1 Satz 3 KWG
(4) § 10a Abs. 1 Satz 4 KWG
(5) Horizontale Unternehmensgruppe, § 10a Abs. 2 KWG
(6) Qualifizierte Minderheitsbeteiligung
(1) Finanzholding-Gesellschaft
(2) Anforderungen an die Tochterunternehmen einer Finanzholding-Gesellschaft
(3) Besondere Voraussetzungen einer Finanzholding-Gruppe
(4) Bestimmung des übergeordneten Unternehmens
c) Institute im Sinne von § 10a Abs. 14 KWG
(1) Begriff des Finanzkonglomerats
(2) Begriff des übergeordneten Finanzkonglomeratsunternehmens
(3) Relevanz des Begriffs der nachgeordneten Finanzkonglomeratsunternehmen für § 25a Abs. 1a KWG
(4) Auseinanderfallen von bankenaufsichtsrechtlicher Pflichtenanknüpfung und gesellschaftsrechtlicher Stellung des übergeordneten Unternehmens
e) Irrelevanz der begrifflichen Differenzen zwischen Aufsichts- und Konzernrecht
(2) §§ 15 ff. AktG und §§ 1 Abs. 7 KWG, 290 HGB
2. Inhaltliche Anforderungen an Risikomanagement auf Gruppenebene
a) Gruppenweite Risikostrategie
b) Gruppenweite Risikotragfähigkeit
c) Gruppenweite Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
C. Vergleich von § 91 Abs. 2 AktGund § 25a KWG
3. Teil: Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung von Risikomanagement auf Gruppenebene
A. Keine hinreichenden Umsetzungsmöglichkeiten aufgrund der Konzernrechnungslegung und Unzweckmäßigkeit personeller Verflechtungen
I. Konzernrechnungslegung
II. Personelle Verflechtungen
B. Keine spezifisch bankenaufsichtsrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten des übergeordneten Unternehmens
I. Aufsichtsrechtliche Mitwirkungspflichten der gruppenangehörigen Unternehmen
1. Pflicht zur Informationsermittlung und -übermittlung
2. Keine bankenaufsichtsrechtliche Pflicht zur Mitwirkung an Maßnahmen zur gruppenweiten Risikosteuerung
II. Kein korrelierender Anspruch des übergeordneten Unternehmens auf Informationser- und -übermittlung
C. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer beherrschungsvertraglich konzernierten Aktiengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen
I. Die Wirkungen eines Beherrschungsvertrags nach § 291 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. AktG im Überblick
II. Die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit von Beherrschungsverträgen
III. Berechtigung des Tochtervorstands zur Mitwirkung an Gruppenrisikomanagement
1. Folgepflicht des Tochtervorstands
2. Gesetzliche Limitierungen des notwendigen Informationsflusses
a) Verschwiegenheitspflicht des Tochtervorstands nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG
(1) Grenzen der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere im Konzern
(2) Aufsichtsrechtliche Sonderlage
b) Kein erweitertes Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Vertragskonzern
c) Das Bankgeheimnis als Hindernis eines gruppenweiten Risikomanagementsystems
(1) Begriff, Rechtsgrundlagen sowie Reichweite des Bankgeheimnisses
(2) Verhältnis zum Datenschutzrecht
(3) Kein Ausreichen eines anonymisierten Informationsflusses
(4) Keine Anwendbarkeit des Bankgeheimnisses auf den nach § 25a Abs. 1a KWG erforderlichen Informationsfluss
IV. Eignung des Weisungsrechts nach § 308 Abs. 1 AktG zur Umsetzung eines Gruppenrisikomanagementsystems
1. Das Weisungsrecht im Allgemeinen
2. Eignung zur Umsetzung der verbundweiten Anforderungen
a) Verbundweiter Informationsfluss
b) Vereinheitlichung der Methoden und Vorgehensweisen sowie Festlegung von Risikoschwellenwerten
c) Konzerncontrolling und -revision
(1) Delegation des Weisungsrechts
(2) Mitarbeiter der abhängigen Gesellschaft als Weisungsadressaten
d) Durchsetzbarkeit gruppenweiter Risikosteuerungsmaßnahmen
V. Gerichtliche Durchsetzung zulässiger Weisungen
VI. Exkurs: Keine gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Einrichtung eines Konzern-Früherkennungssystems bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages
D. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer faktisch konzernierten bzw. abhängigen Aktiengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen
I. Einflussnahmen des übergeordneten Unternehmens zur Umsetzung als Veranlassungen nach § 311 Abs. 1 AktG
II. Mitwirkungsberechtigung des Vorstands eines abhängigen/faktisch konzernierten Gruppenunternehmens
1. Mögliche Restriktionen durch Vorschriften außerhalb der §§ 311 ff. AktG
a) Keine Limitierung des notwendigen Informationsflusses durch § 93 Abs. 1 Satz 3 und § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG
b) Keine Anwendbarkeit des Bankgeheimnisses
2. Mögliche Restriktionen durch die §§ 311 ff. AktG
a) Nachteile des erforderlichen Informationsflusses
(1) Grundsätzliche Nachteiligkeit des geforderten Informationsflusses
(2) Die Gefahren und Kosten des gruppeninternen Informationsflusses als unbeachtliche passive Konzernwirkungen
b) Methodenvereinheitlichung sowie Konzerncontrolling und Revision
c) Risikosteuerungsmaßnahmen
III. Pflicht des abhängigen Vorstands zur Umsetzung der veranlassten Maßnahmen zur Risikoerkennung, -analyse und -kommunikation
IV. Kein konzernbedingter Informationsanspruch des übergeordneten Unternehmens
a) Befürworter eines konzernrechtlichen Informationsanspruchs herrschender Unternehmen
E. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer beherrschungsvertraglich konzernierten GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen
F. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer faktisch konzernierten bzw. abhängigen GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen
I. Einflussmöglichkeiten und Schranken im Überblick
II. Informationsrechte des übergeordneten Unternehmens
1. Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG
a) Tatbestandliche Eröffnung des § 51a GmbHG bei Informationsverlangen im Rahmen der §§ 25a Abs. 1a KWG, 91 Abs. 2 AktG
b) Kein Eingreifen von Verweigerungstatbeständen
(1) Allgemeine Schranken/Erfordernis eines Informationsbedürfnisses
c) Keine ausreichende Eignung zur Umsetzung eines erforderlichen Berichtssystems
2. Kollektives Informationsrecht der Gesellschafterversammlung
a) Keine originäre Pflicht der Geschäftsführer zur Einrichtung eines umfassenden Informationssystems
b) Zulässige Einflussnahme des übergeordneten Unternehmens zur Einrichtung eines Informationssystems
III. Umsetzung von Risikosteuerungsmaßnahmen
1. Bei einer mehrgliedrigen GmbH als gruppenangehörigem Unternehmen
2. Bei einer Einpersonengesellschaft als gruppenangehörigem Unternehmen
IV. Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung durch Satzungsgestaltungen
G. Umsetzungsmöglichkeiten bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts als gruppenangehörigem Unternehmen
I. Öffentlich-rechtliche Anstalten als gruppenangehörige Unternehmen im Sinne des KWG
1. Grenzen des Fremdeinflusses
b) Keine organisatorischen Vorgaben des Anstaltsrechts
c) Wahrung der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung
2. Gestaltungsbeispiele aus der Praxis
3. Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 7 KWG
a) Übergeordnetes Unternehmen ist Träger der öffentlich-rechtlichen Anstalt
b) „Übergeordnetes“ Unternehmen ist nicht Träger der öffentlich-rechtlichen Anstalt
(1) Bei Bestehen eines „Beherrschungsvertrages“
(2) Sonstige Beherrschungs- oder Abhängigkeitslagen
c) Konsequenzen für die Organisationspflichten auf „Mutter“ ebene
II. Umsetzungsmöglichkeiten und -grenzen
1. Erforderlichkeit der Anwendung konzernrechtlicher Schutzvorschriften
2. Ausgestaltung des konzernrechtlichen Schutzes
a) Kein „Minderheitenschutz“
H. Umsetzungsmöglichkeiten bei Bestehen eines Gleichordnungskonzerns
I. Bei einem Gleichordnungskonzern auf vertraglicher Grundlage
1. Keine hinreichenden Informationsrechte
2. Umsetzbarkeit von Risikosteuerungsmaßnahmen
a) Keine rechtlich abgesicherten Einwirkungsmöglichkeiten
b) Mitwirkungsbefugnis des gleichgeordneten Unternehmens
II. Bei einem Gleichordnungskonzern auf faktischer Grundlage
4. Teil: Ergänzung der Umsetzungsmöglichkeiten auf der Grundlage gruppenweiter Treupflichtbindungen
A. Gesellschaftsrechtliche Treubindungen im Allgemeinen
B. Treupflicht der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern
C. Konkretisierung der Treupflicht des gruppenangehörigen Unternehmens in Bezug auf die Ermöglichung von Gruppenrisikomanagement
I. Bei einer gruppenangehörigen Aktiengesellschaft
1. Einrichtung eines vorgegebenen Berichtssystems
a) Keine rechtlich geschützten Interessen der gruppenangehörigen Aktiengesellschaft
b) Die berechtigten Interessen des übergeordneten Unternehmens an der Einrichtung eines vorgegebenen Berichtssystems
2. Duldung von Prüfungen des übergeordneten Unternehmens
3. Keine Pflicht zur Umsetzung vorgegebener Risikosteuerungsmaßnahmen
II. Bei einer gruppenangehörigen GmbH
III. In horizontalen Unternehmensgruppen
IV. Unbeachtlichkeit des Auseinanderfallens von übergeordnetem Unternehmen und gesellschaftsrechtlicher Gruppenspitze
D. In mehrstufigen Gruppen
I. Bestehen von Treupflichten in mehrstufigen Unternehmensgruppen
2. Stellungnahme unter Berücksichtigung der konkreten Problemstellung
II. Konkretisierung der Treupflicht des nachgeordneten (Enkel)-Unternehmens
5. Teil: Zusammenfassung der gefundenen Ergebnisse