Chapter
1. Teil: Der Untreuevorsatz im materiellrechtlichen Kontext
1. Kapitel: Die dogmatischen Grundlagen
A. Grundfragen des Untreuetatbestandes
I. Das Rechtsgut des § 266 und das typisierte Unrecht
1. Rechtsgut und Erfolgsunrecht
1. Die juristisch-ökonomische Betrachtungsweise
2. Die Berücksichtigung eines individuellen Schadenseinschlages
3. Die Berücksichtigung von Zweckverfehlungen
III. Aufbau des Untreuetatbestandes
IV. Zivilrechtsakzessorietät
1. Außerstrafrechtlich erlaubtes Verhalten
2. Außerstrafrechtlich unerlaubtes Verhalte
V. Die Verschränkung der Tatbestandsmerkmale
1. Die besondere Unrechtsstruktur des § 266
a) Ermittlung des relevanten Pflichtenmaßstabes
c) Schädigungsverbot als Minimalpflicht
2. Die Problematik des „Rückschlusses“ von der Schädigung auf die Pflichtwidrigkeit
B. Die Grundlagen des Untreuevorsatzes
I. Zum Vorschlag der Beschränkung des § 266 auf dolus directus
II. Zum Vorschlag der Einführung der Fahrlässigkeit
III. Zum Vorschlag der Einfügung einer Bereicherungsabsicht
C. Der Umfang der Vorsatzprüfung bei § 266
I. Die Forderung nach „strengen Anforderungen“ bei der Vorsatzprüfung im Rahmen des § 266
2. Kapitel: Die objektiven Bezugspunkte des Untreuevorsatzes
A. Pflichtenstellung, Tatobjekt sowie Tathandlung und diesbezüglicher Vorsatz
I. Kenntnis der Pflichtenstellung (Vermögensbetreuungspflicht) und der Fremdheit des Vermögens
II. Vorsatz bezüglich der Tathandlung des Missbrauchs bzw. der Treupflichtverletzung („Pflichtwidrigkeitsvorsatz“)
1. „Rückschluss“ vom Schädigungsvorsatz auf den Pflichtwidrigkeitsvorsatz
2. Die sogenannte „Pflichtwidrigkeit“
a) Tatsachen- und Bedeutungskenntnis
b) Ablehnung der Qualifizierung der Pflichtwidrigkeit als gesamttatbewertendes Merkmal
aa) Zur Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen
bb) Stellungnahme zur Einordnung von Merkmalen des § 266 als gesamttatbewertend
cc) Tatbestandskenntnis und Unrechtsbewusstsein
4. Der Fall Mannesmann/Vodafone – BGHSt 50, S. 331 ff.
a) Wesentlicher Sachverhalt
b) Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf und des BGH
aa) Zur objektiven Zulässigkeit der Prämien
bb) Zur subjektiven Tatseite
5. Irrige Annahme eines Einverständnisses
a) Der tatbestandsausschließende Charakter des Einverständnisses bei § 266
b) Die Normativität des Einverständnisses bei § 266
c) Vorsatz und Irrtum bei mutmaßlicher Zustimmung
aa) Mutmaßliches Einverständnis
bb) Mutmaßliche Einwilligung
B. Nachteilszufügung und diesbezüglicher Vorsatz
I. Die Ermittlung des Schadens
1. Per se kompensationslose Vermögensminderung
2. Kompensierte Vermögensminderung
a) Anforderungen an die Gegenleistung unter Schadensgesichtspunkten
b) Berücksichtigung von Ersatzansprüchen bei Ausgleichsfähigkeit und Ausgleichswilligkeit
II. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Schadens
1. Schadensgleiche Vermögensgefährdung
2. Zur Kritik an der Figur der schadensgleichen Vermögensgefährdung und zur Entwicklung der Rechtsprechung
4. Konkretisierung der schadensgleichen Vermögensgefährdung
5. Schadenswiedergutmachung
2. Vorsatz bei schadensgleicher Vermögensgefährdung
C. Kausalität, Zurechnungszusammenhänge und Vorsatz
II. Haftungseinschränkende Korrektur
2. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
3. Kapitel: Tatbegehung mit dolus eventualis
A. Analyse der Rechtsprechung anhand der Kreditvergabeentscheidungen
I. Gerichtliche Entscheidungen
1. Urteil des Reichsgerichts vom 22. Februar 1927 – RGSt 61, S. 211 ff.
2. Urteil des BayObLG vom 20. Juli 1965 – JR 1966, S. 28 f.
3. Urteil des BGH vom 6. Februar 1979 – NJW 1979, S. 1512
4. Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. Mai 1981 – ZIP 1981, S. 1084 ff.
5. Urteil des BGH vom 21. März 1985 – wistra 1985, S. 190 f.
6. Urteil des BGH vom 6. April 2000 – BGHSt 46, S. 30 ff. (Sparkasse)
7. Urteil des BGH vom 13. Februar 2001 – wistra 2001, S. 218 ff.
8. Urteil des BGH vom 15. November 2001 – BGHSt 47, S. 148 ff. (Sparkasse Mannheim)
II. Ergebnis der Rechtsprechungsauswertung
III. Systematische Analyse der Kreditvergabeentscheidungen
a) Grundfall 1: Kreditrückzahlungsanspruch ist ausreichend werthaltig
b) Grundfall 2: Kreditrückzahlungsanspruch ist minderwertig, Bonität und Sicherheiten wurden geprüft
c) Grundfall 3: Kreditrückzahlungsanspruch ist minderwertig, eine ausreichende Bonitäts- und Sicherheitenprüfung ist unterblieben
2. Subjektiver Tatbestand
a) Annahme von dolus eventualis in der Rechtsprechung
b) Der Vorschlag eines „überschießenden“ Vorsatzes in Schrifttum und Rechtsprechung
aa) Ablehnung des „Realisierungsvorsatzes“
bb) Kritik an dem Urteil BGHSt 51, S. 100 ff. (CDU Hessen)
e) Anwendung der Ergebnisse auf die entwickelten Grundfälle
aa) Vorsatz im Grundfall 2
bb) Vorsatz im Grundfall 3
B. Begriff des dolus eventualis und seine Abgrenzung von der bewussten Fahrlässigkeit
I. Der Begriff des Vorsatzes in materiellrechtlicher Hinsicht und seine beweismäßige Feststellung
II. Die Bestimmung des Begriffes des bedingten Vorsatzes
a) Billigungs- bzw. Einwilligungstheorie
b) Gleichgültigkeitstheorie
c) Lehre von der Manifestation des Vermeidewillens (Armin Kaufmann)
cc) Der Vorwurf der Instrumentalisierung des „Willenselementes“ durch die Rechtsprechung
b) Wahrscheinlichkeitstheorie
c) Neuere kognitive Ansätze (auch Risiko- oder Gefährdungstheorien)
aa) Theorie des nicht unwahrscheinlichen Erfolgseintritts (Jakobs)
bb) Risikotheorie (Frisch)
cc) Kriterium der unabgeschirmten Gefahr (Herzberg)
dd) Theorie von der qualifizierten Vorsatzgefahr (Puppe)
4. Vorsatz als Entscheidung für die mögliche Rechtsgutverletzung
a) Der Grund der erhöhten Vorsatzbestrafung
b) Die gegenseitige Kritik der kognitiven und voluntativen Ansätze
c) Die Übereinstimmung in der Sache
d) Gleichgültigkeitsfälle und empirisch-normativer Charakter des Vorsatzes
2. Teil: Die prozessualen Aspekte
4. Kapitel: Vorsatznachweis
A. Zur Schwierigkeit des Vorsatznachweises
B. Ablehnung der Einführung einer Beweislastumkehr
C. Nachweis des (bedingten) Vorsatzes in Schrifttum und Rechtsprechung
a) Urteil des Reichsgerichts vom 13. April 1942 – RGSt 76, S. 115 ff.
b) Urteil des BGH vom 6. Februar 1979 – NJW 1979, S. 1512
c) Urteil des BGH vom 29. Mai 1987 – BGHSt 34, S. 379 ff.
d) Beschluss des BGH vom 24. August 1999 – wistra 2000, S. 60 f.
e) Urteil des BGH vom 6. April 2000 – BGHSt 46, S. 30 ff. (Sparkasse)
f) Urteil des BGH vom 15. November 2001 – BGHSt 47, S. 148 ff. (Sparkasse Mannheim)
g) Urteil des BGH vom 6. Dezember 2001 – BGHSt 47, S. 187 ff. (Sponsoring SSV Reutlingen)
h) Urteil des BGH vom 17. April 2002 – StraFo 2002, S. 268 ff. (Aussiedlergemeinschaftsunterkunft)
i) Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – BGHSt 50, S. 331 ff. (Mannesmann/Vodafone)
1. Objektives Geschehen als Anknüpfungspunkt für die Vorsatzfeststellung
2. Vorsatznachweis durch Indizienbeweis
IV. Einzelheiten zum Vorsatznachweis durch Indizien und Auseinandersetzung mit der Kritik
1. Gesamtschau von Indizien
2. Unbeachtlichkeit tatferner Indizien
3. Unmöglichkeit eines „universellen“ Vorsatzbegriffes
4. Verbleibendes Fehlverurteilungsrisiko
5. Kapitel: Die Methode der prozessualen Beweisführung
A. Grundlagen des Beweises im Strafverfahren
I. Ontologische Urteilsbasis
III. Richterliche Überzeugung und Zweifel
B. Die Methode der Vorsatzfeststellung
I. Struktur der Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes in Rechtsprechung und Schrifttum
II. Begründung und Ausgestaltung des Alternativenausschlussverfahrens
2. Feststellung möglicher Alternativerklärungen
a) Art und Qualität des Wissens bzw. spezifische Einschränkungen des Wissens oder der Wahrnehmungsfähigkeit
b) Art des geschaffenen Risikos und spezifische Gestalt der Tathandlungen
d) Allgemeine Disposition des Täters sowie Motive und Interessenlage
3. Alternativenausschluss
6. Kapitel: Die untreuespezifische Vorsatzfeststellung
A. Die Anwendung des Alternativenausschlussverfahrens auf § 266
I. Beweissituation 1: Explizite Äußerungen des Täters über Untreuerelevanz
b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
II. Beweissituation 2: Hinweis eines Dritten auf Untreuerelevanz
3. Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
a) Widerlegung der Behauptung fehlenden Zugangs des Hinweises
b) Widerlegung der Behauptung fehlender Kenntnisnahme oder Nichtverstehens trotz Zugangs
c) Unterschiedliche Informationsquellen mit gegensätzlichen Inhalten
III. Beweissituation 3: Fehlen expliziter Äußerungen des Täters oder expliziter Hinweise Dritte
1. Nachweismöglichkeiten bezüglich des Möglichkeitswissens
a) Pflichtenstellung und Tatobjekt
aa) Vorsatzhypothese: Indizien für Kenntnis der Pflichtenstellung
bb) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
cc) Indizien für die Kenntnis der Vermögensfremdheit und Ausschluss möglicher Alternativerklärungen
(1) Art und Detailliertheit der Regelung des Pflichtenumfanges
(2) Art und Qualität des Wissens
(a) Einschlägige Vorerfahrun
(b) Expertenwissen im konkreten Fall
(c) Allgemeine Vorbildung, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung
bb) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
aa) Per se kompensationslose Vermögensminderung
bb) Kompensierte Vermögensverfügung
(1) Grundfall 2: Kreditrückzahlungsanspruch ist minderwertig, Bonität und Sicherheiten wurden geprüft
(a) Hypothese Möglichkeitswissen
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
(2) Grundfall 3: Kreditrückzahlungsanspruch ist minderwertig, eine ausreichende Bonitäts- und Sicherheitenprüfung ist unterblieben
(a) Hypothese Möglichkeitswissen
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
2. Nachweis der Entscheidung für die Rechtsgutverletzung
a) Art des geschaffenen Risiko
b) Spezifische Gestalt der Handlung und Tatsituation
aa) Beispielsfall Sponsoring SSV Reutlingen
(1) Art und Weise des Geldtransfers
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
(2) Verfälschung von Belegen und Rechnungen
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschl
(3) Genehmigungsverfahren und Gremienbeschlüsse
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
bb) Fallgruppe Bankuntreue
(1) Vernachlässigung von Informationspflichten
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
(2) Fehlen der erforderlichen Befugnis (Kompetenzmangel)
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
(3) Unvollständige oder unrichtige Angaben gegenüber Mitverantwortlichen oder Aufsichtsstellen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung
(4) Nichteinhaltung der vorgegebenen Zwecke
(b) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
(5) Überschreitung der Höchstkreditgrenzen
(6) Sonstige Pflichtverletzungen und Tatumstände
c) Motive und Interessenlage
aa) Eigennutz durch „direkte“ Bereicherung
(2) Mögliche Alternativerklärungen und deren Ausschluss
bb) Persönliche Interessenverflechtungen und sonstige Vorteile
cc) Problem des fehlenden Eigennutzes
dd) Emotive Nähe und feindselige Einstellung des Täters zum Opfer
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse