Chapter
A. Einführung in die Problemstellung
II. Bedeutung und Ausmaß moderner Gefahren
1. Größe des Schadensausmaßes
2. Wissenschaftliche Unsicherheit hinsichtlich der Schädigungspotenziale
4. Risikobewertung und -abwehr durch den Einzelnen
6. Vermeidbarkeit der Gefahren
III. Staatlicher Schutz in der Risikogesellschaft
IV. Zum Verständnis des Gefahr- und Risikobegriffs
B. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Umgangs mit modernen Risiken
I. Verfassungsrechtliches und staatstheoretisches Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit
1. Sicherheit durch staatliche Schutzpflichten
a) Schutzpflichtherleitung des BVerfG
b) Herleitungen in der Literatur
aa) Ansatz der Zweidimensionalität des grundrechtlichen Freiheitsbegriffs
cc) Staatstheoretischer Ansatz
dd) Abwehrrechtlicher Ansatz
2. Sicherheit durch Schutzpflichten der Gemeinschaft
a) Herleitung der Schutzpflichten
aa) Aus den Gemeinschaftsgrundrechten
b) Ausgestaltung und Umfang
IV. Ausgleich von Sicherheit und Freiheit
C. Schutz auch bei Ungewissheit durch das Vorsorgeprinzip
D. Gefahrenabwehrrecht bei modernen Risiken
I. Vorverlagerung des Eingriffszeitpunkts
II. Dynamisierung des Rechts
1. Unfähigkeit des parlamentarischen Gesetzgebers zur Detailregelung
2. Delegation der Gesetzgebung
c) Gewaltenteilungsgrundsatz
d) Administrative Beurteilungsspielräume
(1) Normergänzende Verweisungen
(2) Normkonkretisierende Verweisungen
IV. Wachsende Beteiligung der Rechtsunterworfenen an staatlichen Schutzmaßnahmen
1. Beratung und deren Steuerung
2. Selbstkontrolle der Wirtschaft
3. Kooperatives Verwaltungshandeln
E. Strafrecht in der Risikogesellschaft
I. Die Kritik der Frankfurter Schule am „Risikostrafrecht“
III. Gang der Untersuchungen
IV. Funktion und Legitimation von Strafe
1. Präventiver Rechtsgüterschutz durch Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm
2. Legitime Verhaltensnorm
a) Angemessener Rechtsgüterschutz
b) Legitimationsperspektive
c) Keine reinen Verursachungsverbote
d) Tatbestand als Rechtsquelle
3. Verhaltensnormverstoß durch geistige Infragestellung
4. Tatbestandsmäßiges Verhalten
5. Angemessene Reaktion auf den Verhaltensnormverstoß – Legitimation der Sanktionsnorm
a) Besondere Eingriffsintensität und Effektivität der Strafe
b) Voraussetzungen einer angemessenen strafrechtlichen Reaktion
c) Geeignetheit und Erforderlichkeit als weitgehend abgeleitete Faktoren
d) Andere staatliche Reaktionsinstrumente
bb) Verwaltungs- und Berufsrecht
e) Strafbarkeitslimitierende Funktion der Angemessenheitsprüfung
6. Stellenwert von spezifischen Fehlverhaltensfolgen und anderen objektiven Gegebenheiten
7. Fazit: Vom Nutzen des Strafrechts
V. Pönalisierungsgebote als Ausfluss staatlicher Schutzpflichten
VI. Zentrale Kritikpunkte der Erfassung moderner Risiken durch das Strafrecht
1. Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes durch abstrakte Gefährdungsdelikte
a) Gründe für den Bedarf an abstrakten Gefährdungsdelikten: Ungewisse Kausalität
b) Lösungsansätze de lege lata
aa) Materiell-rechtlicher Lösungsansatz: Risikoerhöhungslehre
bb) Prozessualer Lösungsansatz: Freie richterliche Beweiswürdigung
c) Definition abstrakter Gefährdungsdelikte und Abgrenzung zu anderen Deliktsformen
d) Kritik an den abstrakten Gefährdungsdelikten
aa) Legitimationsprobleme: Fehlender Rechtsgüterschutzbezug im Wortlauttatbestand
(a) Strafe auch bei ungefährlichen Verhaltensweisen
(dd) Schünemann und Wolter
(b) Teleologische Reduktion bei ungefährlichem Verhalten
(cc) Ansichten, die sich auf die Fahrlässigkeitdogmatik beziehen
(2) Defizite der dargestellten Lösungsansätze
(3) Angemessene Lösung durch konsequente Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm
(a) Geschütztes Rechtsgut der Sanktionsnorm: Normgeltung
(b) Legitimation der Verhaltensnorm
(c) Tatbestandsmäßiges Verhalten
(d) Kein „Erfolgsunrecht“ vonnöten
(e) Annäherung an die konkreten Gefährdungsdelikte?
(f) Zusammenfassung und Fazit
bb) Problem der Überkriminalisierung: Verhältnismäßigkeit der Sanktion
2. Ineffizienz des modernen Strafrechts am Beispiel von AMG und LFGB
bb) Formalistische und detaillierte Einzelregelungen
b) Inkonsistente Regulierung
aa) Kaum eigenständige Anwendungsbereiche vieler Normen
bb) Auffangfunktion bei Schutzlücken der Grundtatbestände
(1) Ungewisse Schadenseignung
(2) Beschränkung auf das Inverkehrbringen
cc) Ineffizienz der Regulierung
c) Nachteile formalistischer, sehr detaillierter Straftatbestände
aa) Schutzlücken trotz vieler Straftatbestände
bb) Schwierigkeiten bei der angemessenen Bestrafung
cc) Angemessene Strafverfolgung
dd) Delegation der Strafgesetzgebung auf die Exekutive durch qualifizierte Blankettstrafnormen (Rückverweisungsklauseln)
(1) Erwünschter Vorteil der qualifizierten Blankettgesetzgebung
(2) Bedenken gegen qualifizierte Blankettstrafgesetze
(a) Verstoß gegen den strengen Gesetzesvorbehalt
(b) Fehleranfälligkeit der Regelungstechnik
e) Generelle Regelungen, die ihre Legitimationsgründe offenlegen
(1) Veränderungsoffenheit
(2) Keine Strafbarkeitslücken
(3) Erleichterung des Strafvollzugs und der angemessenen Sanktionierung
(4) Kein Bedarf für Gesetzgebungsdelegationen
bb) Modifikationsbedarf bei den Grundnormen in AMG und LFGB
(a) Zulässigkeit der Vorverlagerung
(bb) Kein Verstoß gegen den Zweifelsgrundsatz
(2) Beschränkung auf das Inverkehrbringen
(3) Beschränkung der Produktgruppen
cc) Reformvorschlag zur strafrechtlichen Produktverantwortlichkeit von Freund
(1) Mangelnde Bestimmtheit
(2) Rechtskonkretisierung als Aufgabe der Strafjustiz
(4) Tatbestandsalternative des „Zum-Inverkehrbringen-Bereithaltens“
f) Verbleibende Effektivitätsprobleme
aa) Probleme bei der Ermittlung
bb) Verantwortungszuschreibung
cc) Probleme der „white collar-crime“
g) Ergebnis zum Vorwurf des „symbolischen“ Rechts
3. Ergebnis zum Strafrecht in der Risikogesellschaft