Chapter
2. Teil: Die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts seit BGHZ 146, 341
I. Reichweite der Rechtsfähigkeit
II. Teilrechtsfähigkeit bzw. beschränkte Rechtssubjektivität
III. Differenzierung rechtsfähige Personengesellschaft – juristische Person
IV. Rechtsfähigkeit der GbR als Akt richterlicher Rechtsfortbildung
V. Materiell-rechtliche Folgen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit
1. Die GbR als selbstständige Rechtsträgerin
2. Betrachtung einzelner Rechtsbereiche
b) Gesetzliche Schuldverhältnisse, insbesondere aus unerlaubter Handlung
c) Sachenrechtliche Rechtsfähigkeit
e) Fähigkeit zur Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften
h) Rechtsfähigkeit im Zahlungsverkehr
B. Haftungsverfassung der (Außen-)GbR
I. Prinzipielle Vorgaben des II. Zivilsenats des BGH
II. Resonanz im Schrifttum und Einzelfragen
1. Rechtsgedanke der §§ 420 ff. BGB
2. Haftung neu eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten – § 130 HGB analog
3. Eintrittshaftung gem. §§ 28 Abs. 1 S. 1, 128 HGB analog
4. Haftung der Gesellschafter für gesetzliche Verbindlichkeiten der GbR
5. Haftungsbeschränkungen
I. Reichweite der Parteifähigkeit
II. Prozessrechtliche Konsequenzen
1. Beweggründe für die Aufgabe des Streitgenossenschaftsmodells
a) Nichtbeachtung gesamthänderischer Bindung im Erkenntnisverfahren
b) Notwendigkeit prozessualer Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter
c) Rechtsformwechsel OHG/GbR
d) Änderung der Gesellschafterzusammensetzung im Verfahrensverlauf
(1) Fortführung des Erkenntnisverfahrens
(2) Titelumschreibung nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens
e) Konfusion der Parteirollen
a) Die GbR als Prozesspartei
(1) Auftritt der GbR im Prozess
(2) Verjährungshemmung durch Klageerhebung gem. § 204 Abs. 1 BGB
(3) Gerichtsstand der GbR
(4) Beweis durch Parteivernehmung und Zeugenbeweis
(5) Beteiligung am Rechtsstreit der Gesellschaft bzw. Gesellschafter
b) Hindernisse konsequenter Durchsetzung der Parteifähigkeit
(1) Notwendigkeit der Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter
3. Vollstreckungsverfahren
4. Innenrechtsstreitigkeiten und -prozesse
a) Grundlagenstreitigkeiten
c) Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen gegen Dritte
III. Rechtsfortbildung auch im Prozessrecht
D. Beschränkung der Rechts- und Parteifähigkeit auf bestimmte Gesellschaftsarten
3. Teil: Begriffliche Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft
A. Originäres Differenzierungsmerkmal
I. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Rechtsprechung
II. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Literatur
III. Zusammenführung der Abgrenzungsansätze
IV. Präzisierung des Hauptabgrenzungsmerkmals
2. Gemeinsamer Auftritt bzw. gemeinsame Teilnahme
V. Grundlage für die Beurteilung
1. Vorrang der gesellschaftsvertraglichen Regelungen
2. Tatsächliche Art der Teilnahme am Rechtsverkehr als Indiz
3. Zweifelsregelung des § 714 BGB
5. Konkludenter Rechtsformwechsel
6. Verstoß gegen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Einzelfällen
7. Vereinbarung von gemischttypischer Teilnahme am Rechtsverkehr
B. Folgen für die Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen
1. Gesellschafter als Geschäftsführer
2. Dritter als Geschäftsführer
III. Praktische Erscheinungsformen der Innengesellschaft
1. Stille Gesellschaft des Handelsrechts
2. Die stille Gesellschaft bürgerlichen Rechts
3. Unterbeteiligungsgesellschaft
7. Ehegatteninnengesellschaften
C. Zusammenfassung der Unterscheidungsmerkmale
4. Teil: Die Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaften
A. Vermögensordnung der Innengesellschaft – traditionelle Betrachtungsweise
I. Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf die Innengesellschaft
1. Älteres Schrifttum: Keine Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf Innengesellschaften
II. Ist die Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 BGB ohne Teilnahme am Rechtsverkehr möglich?
1. Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 Abs. 1 BGB
a) Bildung von Gesamthandsvermögen durch Beiträge
(1) Anspruch auf die Gesellschaftereinlage
(2) Gesellschaftereinlage
b) Erwerb durch Geschäftsführung für die Gesellschaft
(1) Erwerb durch „bloße“ Geschäftsführung
(2) Erwerb durch Handeln namens der Gesellschaft
(a) Verknüpfung von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht
(b) Allgemeines Stellvertretungsprinzip
(c) Sinn und Zweck des § 720 BGB
(d) Aspekt des Gläubigerschutzes
(3) Weitere Erwerbsvoraussetzung nach § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB
2. Erwerb durch Geschäftsführung bei der Innengesellschaft
a) Antizipiertes Besitzkonstitut
c) Geschäft für den, den es angeht / betriebsbezogenes Geschäft /Verpflichtungsermächtigung
d) Kritik an dem Erwerb durch Geschäftsführung bei Innengesellschaften
3. Unmittelbarer Erwerb gem. § 718 Abs. 2 BGB
4. Sonstige Erwerbsmöglichkeiten
a) Erwerb durch „Tathandlungen“
b) Im Innenverhältnis gründende Ansprüche – Sozialansprüche
c) Erwerb von Todes wegen
(1) Erbeinsetzung der Gesellschaft
(2) Vermächtnis zugunsten der Gesellschaft
(1) Innengesellschaft und Kommissionsrecht
(a) Prinzipielle Anwendbarkeit von Vorschriften des Kommissionsrechts
(b) Anwendbarkeit des § 392 Abs. 2 HGB auf die Innengesellschaft
(2) Kein unmittelbarer Forderungserwerb gem. § 392 Abs. 2 HGB
e) Fälle des § 718 Abs. 1 BGB – abschließend oder nur exemplarisch?
III. Teleologische Reduktion der §§ 718, 719 BGB
1. Schutzwürdige und überwiegende Interessen von Geschäftspartnern der Innengesellschaft
a) Verfügungsbeschränkung gem. § 719 Abs. 1 Hs. 1 BGB
b) Befriedigungschancen der Geschäftspartner von Innengesellschaften in der Einzelzwangsvollstreckung
(1) Unzulässige Gleichstellung von Privat- und Gesellschaftsgläubigern
(2) Schutzwürdige Belange der Geschäftspartner werden nicht verletzt
(a) Sinn und Zweck der gesamthänderischen Bindung und des § 736 ZPO
(b) Keine Gesellschaftsgläubiger und -schulden im Rechtssinne bei einer Innengesellschaft
(c) Wirtschaftliche „Gesellschaftsgläubiger“ sind typischen Gefahren der mittelbaren Vertretung ausgesetzt
(d) Beteiligung des Schuldners an der Gesellschaft
(e) Gehalt der pfändbaren Positionen
(f) Keine Schutzwürdigkeit bei der Risikokalkulation
(g) Missbrauch der gesamthänderischen Bindung – Strohmanngeschäfte
(h) Gesamthandsvermögen und Innengesellschaft sind kein Widerspruch
(3) Bewertung der Standpunkte
(a) Begriff des Gesellschaftsgläubigers
(b) Keine Gläubigerprivilegierung durch § 736 ZPO
(c) Befriedigungsmöglichkeiten wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“
(aa) Pfändung einzelner Vermögensrechte des Schuldners
(bb) Pfändung des Anteils am Gesellschaftsvermögen
(d) Keine besondere Schutzwürdigkeit wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“
(e) Fehlende Konnexität zwischen schutzwürdigen Gläubigerinteressen und totalem Ausschluss von gesamthänderisch gebundenem Vermögen
(4) Gläubigerstellung bei sonstiger Vermögensordnung
(a) Alleiniger Vermögensträger
(c) Bruchteilsgemeinschaft
(aa) Innengesellschaft und Gemeinschaft nach Bruchteilen
(bb) Vereinbarung von Bruchteilseigentum bei der Innengesellschaft
(cc) Einzelzwangsvollstreckung gegen die Gemeinschaft bzw. einzelne Gemeinschafter
(α) Befriedigungschancen sind identisch
(β) Die Befriedigungschancen sind bei Bruchteilseigentum günstiger
c) Fazit zur teleologischen Reduktion wegen Verletzung schutzwürdiger Interessen von Geschäftspartnern einer Innengesellschaft
2. Unvereinbarkeit der Innengesellschaft mit der „Struktur der Gesamthand“?
a) Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen ist ausgeschlossen
(1) Gemeinsames Auftreten nach außen ist zwingende Voraussetzung der Gesamthand
(2) Hervortreten des Widerspruchs bei Immobilien als Gesellschaftsvermögen
(3) Strukturelle Unvereinbarkeit auch bei sonstigen Vermögensgegenständen
(4) Möglichkeit der Verfügungsermächtigung behebt Widersprüchlichkeit nicht
(5) Innengesellschaft besitzt keine latente Handlungsfähigkeit
b) Innengesellschaft ist mit der Struktur der Gesamthand vereinbar
(1) Handlungsfähigkeit der Innengesellschaft durch Ermächtigung eines Gesellschafters
(2) Die Innengesellschaft besitzt latente Handlungsfähigkeit
(3) Besonderheiten bei Grundstücken und Grundstücksrechten
3. Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen und sachenrechtliches Publizitätsprinzip
IV. Resümee zur Vermögensordnung der Innengesellschaft aus individualistischer Sicht
B. Vermögensordnung der Innengesellschaft – moderne Betrachtungsweise
I. Das Gesamthandsmodell der Gruppenlehre
1. Das Verhältnis von Gesamthand und Gesamthandsvermögen – Ursache und Wirkung
2. Gesellschaftsvertrag und darin vereinbarter Gesellschaftszweck als „Elixier“ der Gesamthand
II. Innengesellschaft als verselbstständigte Gruppe mit Gesamthandsvermögen?
1. Vorläufige Präzisierung der Kriterien für die Verselbstständigung zu einer Gesamthand
2. Der Gesellschaftsvertrag als gemeinschaftsschöpfender Organisationsvertrag
3. Rechtsnatur des Innengesellschaftsvertrages – Organisationsvertrag?
III. Gesamthandsvermögen ohne verselbstständigte Gesamthand
1. Bedeutung der vermögensrechtlichen Vorschriften nach §§ 718, 719, 738 BGB im Konzept der Gruppenlehre
2. Keine Doppelnatur der §§ 718, 719, 738 BGB
3. Vereinbarkeit der Verselbstständigung der GbR mit dem sachenrechtlichen Gesamthandsverständnis
a) Personenrechtlicher Organisationsvertrag und vermögensrechtlicher Schuldvertrag
b) Bildung der Außengesellschaft durch Organisationsvertrag
c) Bildung der Innengesellschaft durch vermögensrechtlichen Koordinationsvertrag
d) Unterscheidung der verschiedenen Vertragsgestaltungen
C. Gegenüberstellung von traditioneller und moderner Gesamthandslehre
I. Fehlende Aussagekraft der Nähe zu den gesetzlichen Bestimmungen
II. Gesichtspunkte, die den Vorzug des personenrechtlichen Verständnisses indizieren
III. Haftungsverfassung der GbR als Hauptdiskussionsfeld
1. Gesellschafterhaftung mit einem doppelten Haftungsobjekt – traditionelle Gesamthandslehre
2. GbR als Verpflichtungssubjekt mit akzessorischer Gesellschafterhaftung – moderne Gesamthandslehre
3. Bewertung der Haftungskonzepte
D. Vermögensordnung der Außengesellschaften bürgerlichen Rechts
1. Von § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB abweichende Zuordnung
3. Von § 718 Abs. 1 Fall 1 BGB abweichende Zuordnung
II. Kritische Beleuchtung des Meinungsstandes
E. Zusammenfassung – Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaft
I. Zusammenhänge der Unterscheidungsmerkmale
II. Praxistauglichkeit der Differenzierungskriterien
5. Teil: Rechtsformwechsel zwischen Innen- und Außengesellschaften
A. Statuswechsel durch Vertragsänderung – generelle Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse
I. Änderungen des Gesellschaftsvertrages
II. Folgen der Änderung der vereinbarten Art der Teilnahme am Rechtsverkehr
1. Identitätswahrender Formwechsel ist möglich
2. Identitätswahrender Statuswechsel ist ausgeschlossen
B. Umwandlungskonstellationen und entsprechende vermögensrechtliche Folgen
I. Konstellation 1: Umwandlung einer Innengesellschaft in eine Außengesellschaft
II. Konstellation 2: Umwandlung einer Außengesellschaft in eine Innengesellschaft
1. Illustration der Problematik
2. Übernahmerecht gem. § 140 Abs. 1 HGB bzw. § 142 HGB a. F.
a) Vorgeschichte und Rechtsgedanke des § 140 Abs. 1 S. 2 HGB
b) Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 HGB
c) Vermögensrechtliche Folgen einer Ausschließung gem. § 140 Abs. 1 S. 2 HGB
3. Übernahmerecht bei der GbR
a) Vertraglich vereinbartes Übernahmerecht bei der GbR
b) Gesetzliches Übernahmerecht bei der GbR § 737 BGB analog
c) Ausübung und Vollzug des Übernahmerechtes
4. Gesamtrechtsnachfolge auch bei Statuswechseln von einer Außen- zu einer Innengesellschaft
5. Subjekt der Gesamtrechtsnachfolge beim Rechtsformwechsel
a) Gesellschafterbeschluss besteht auch über die Vermögensnachfolge
b) Fehlen eines Gesellschafterbeschlusses über Vermögensnachfolge
6. Bedenken gegenüber der Gesamtrechtsnachfolge ohne Übertragungsgeschäfte
III. Konstellation 3: Bei Gründung steht nicht fest, welche Art der GbR gebildet wird
6. Teil: Schlussbetrachtungen
A. Ordnungsfunktion der Strukturtypen Innen- und Außengesellschaft im Gesellschaftsrecht
B. Dualismus der Gestaltungsformen der BGB-Gesellschaft so wie auch im 1. Entwurf des BGB
I. Charakteristik der Rechtsformen der BGB-Gesellschaft
II. Rechtsformen des 1. Entwurfs zum BGB
1. Die GbR nach dem Leitbild der gemeinrechtlichen Sozietät
a) Societas des römischen Rechts
b) Der Normaltyp der GbR im 1. Entwurf des BGB
2. Die Kollektiv- bzw. Erwerbsgesellschaft – § 659 E I
C. Weiterer Verlauf der Gesetzgebung
I. Die germanistische Lehre des 19. Jahrhunderts
II. Der 2. Entwurf zum BGB
IV. Verschüttung des Verselbstständigungspotenzials der Gesamthand