Chapter
§ 1 Der Tatentschluss im Vorbereitungsstadium
B. Einzelne Elemente des Vorsatzes
I. Der Vorsatz bezüglich des Tatobjekts (Die Konkretheit des Wissens)
1. Der Objektsvorsatz nach der sog. Konkretisierungstheorie
a) Das Argument der „Zufälligkeit“
b) Wahrnehmung als maßgeblicher Unterschied
bb) Die sog. Problemfälle
c) Konkretisierungstheorie und Ausgangsthese
2. Der Objektsvorsatz nach der sog. Gleichwertigkeitstheorie
a) Die Notwendigkeit einer „eingeschränkten“ Gleichwertigkeitstheorie
b) Die Lehre von der Vorsatzgefahr
c) Vorsatzgefahr und Ausgangsthese
II. Der Handlungsvorsatz (Die Koinzidenz des Vorsatzes)
1. Der sog. Entführungsfall (BGH NStZ 2002, 309)
2. Das Strafbarkeitsdefizit
a) Strafbarkeitsdefizit im objektiven Tatbestand
aa) Fehlen einer „rechtlich relevanten Tathandlung“ bzw. einer „vorsätzlichen Tathandlung“
bb) Trennung zwischen Versuch und tatbestandsmäßiger Handlung
b) Strafbarkeitsdefizit im subjektiven Tatbestand
aa) Die unterschiedlichen Begründungen in Rechtsprechung und Literatur
III. Die Deutlichkeit des Wissens
1. Platzgummers Lehre vom Mitbewusstsein
2. Sachgedankliches Bewusstsein nach Schmidhäuser
3. Die gestalttheoretische Konzeption Schewes
4. „Nicht-psychologische“ Auffassungen
C. Zusammenfassung des ersten Abschnitts und Ergebnis zur Ausgangsthese
§ 2 Die Kausalität der Anstiftung
A. Kausalität nach der Äquivalenztheorie
I. Die conditio-sine-qua-non-Formel
II. Die Formel von der gesetzmäßigen Bedingung
III. Anstiftung und naturgesetzlicher Zusammenhang
1. Anwendbarkeit der herkömmlichen Kausalitätsformeln
a) Teilweise naturgesetzlich bestimmtes Entscheidungsschema (Samson)
b) Starker und schwacher Ursachenbegriff (Hruschka)
2. Kausalität als empirischer Zusammenhang
a) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung und sog. retrospektive Erfahrungssätze (J. Schulz)
b) Kausalgesetze und freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) in der Rechtsprechung
aa) Kritik: Kausalität als Blankettbegriff (Arm. Kaufmann)
cc) Zurechnung nach plausiblen Zusammenhängen und der Grundsatz „in-dubio-pro-reo“ (Maiwald und Hoyer)
3. Die Lehre vom plausiblen Zusammenhang im Bereich psychisch vermittelter Kausalität
a) Ausschluss anderer Ursachen
b) Rückschluss auf einen naturgesetzlichen Zusammenhang
B. Probabilistische Kausalität und sog. Motivationskausalität
I. Hoyers probabilistischer Kausalitätsbegriff
II. Motivationskausalität als Kausalität der Anstiftung (Puppe)
III. Intensivierungseffekt und omnimodo facturus-Konstellationen
1. Exakte statistische Begründungen
2. Geschätzte Wahrscheinlichkeiten
3. Begründung fehlender Intensivierung auf Grundlage eines probabilistisch-wertenden Kausalbegriffs
C. Ein einheitlicher Kausalitätsbegriff im Rahmen der psychischen Teilnahme
II. Der Begriff der psychischen Beihilfe
III. Die Beziehung zwischen psychischer Gehilfenhandlung und Haupttat
1. Gesetzmäßige Zusammenhänge bei psychischer Beihilfe
2. Die Förderungsformel der Rechtsprechung
3. Risikozusammenhang zwischen Gehilfenhandlung und Haupttat
a) Erhöhung des Risikos der Rechtsgutsverletzung ex ante
b) Beihilfe als Gefährdungsdelikt
c) Risikobestimmung ex-post
d) Ex-post-Bestimmung des Risikozusammenhangs nach dem Prinzip der maximalen Bestimmtheit
4. Die Übernahme des Risikos
IV. Übernahme als gemeinsames Zurechnungskriterium?
V. Objektive Zurechnung im engeren Sinn und psychische Teilnahme
D. Zusammenfassung der Ergebnisse des zweiten Teils
§ 3 Der Strafgrund der Anstiftung
A. Anstiftung als bloße Beeinträchtigung der Tätermotivation
B. Die Lehre vom omnimodo facturus
I. Stärke der Einwirkungshandlung
II. Übergang zum „festen Verwirklichungswillen“
III. Vereinbarkeit der Lehre vom omnimodo facturus mit den bisherigen Ergebnissen
IV. Kritik am Abgrenzungskriterium des festen Verwirklichungswillens
1. Das Argument der widersprechenden psychologischen Erfahrung
a) Subjektive omnimodo facturus-Theorien
aa) Überwiegen des Verwirklichungswillens?
bb) Vorbehaltloser Verwirklichungswille?
b) Objektiv-subjektive omnimodo facturus-Theorien
c) Die psychische Zäsur nach einer „engen“ Lehre vom omnimodo facturus
2. Das Argument der Unrechtszurechnung (Hoyer)
a) Die sog. akzessorische Verursachungstheorie
b) Die sog. gemischte Verursachungstheorie
aa) Spezifisches Anstiftungsunrecht als abgeleitetes Haupttatunrecht
bb) Spezifisches Anstiftungsunrecht als selbständiges Unrecht
(1) Rein subjektive Unrechtsbegründung?
(2) Begründung selbständigen Unrechts durch Aufforderung zur Tat
(3) Hervorrufen des Verwirklichungswillens als Gefährdungserfolg
(a) Die Figur des unentbehrlichen Gehilfen
(b) Das selbständige Unrecht der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB
V. Ergebnis zur Lehre vom omnimodo facturus
C. Die Lehre vom Unrechtspakt
I. Die (Mit-)Motivierung des Täters
1. Der Unrechtspakt als Abhängigkeitsverhältnis
2. Der Unrechtspakt als Hierarchieverhältnis
3. Der Unrechtspakt als vertragsähnliches Verhältnis
a) Die Gegenleistung als motivierender Vorteil
aa) Die „Verpflichtung“ zur eigenen Leistung
bb) Die Abhängigkeit der Gegenleistung von der eigenen Leistung
cc) Die Erbringung der Gegenleistung durch den Anstifter
b) Der Unrechtspakt als äußere Form der Einwirkung
aa) Die Unrechtsdifferenz zur Beihilfe
bb) Der Unrechtspakt und der gemeinsame Tatplan der Mittäter
4. Ergebnis zur Lehre vom Unrechtspakt
D. Das eigene Kriterium: Die handlungsleitenden tatwirksamen Teilnehmerbeiträge
I. Die Unterscheidung im Rahmen physischer Tatbeiträge
1. Die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen äußeren Beteiligungsbeiträgen nach objektiven Kriterien
2. Zur Grundkonzeption der funktionalen Tatherrschaft
3. Die Wesentlichkeit des Tatbeitrags
a) Beurteilung aus Sicht ex-post
b) Erforderlichkeit des Tatbeitrags aus Sicht ex-ante
aa) Der Einfluss hypothetischer Ersatzursachen auf die Zurechnung
bb) Der Einfluss hypothetischer Ersatzursachen auf die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme
cc) Tatherrschaft als „offener Begriff“
II. Die Unterscheidung im Bereich psychischer Tatbeiträge
1. Die Anstiftung durch Rat
2. Die Anstiftung durch Motivierung
a) Die Unterscheidung zwischen Primär- und Letzt-Zwecken
b) Das Kriterium des „notwendigen Beweggrundes“
c) Die bestimmenden Motive
aa) Die handlungsleitenden Motive und die sog. Bestärkung des Tatentschlusses
bb) Die Motivänderung und der Ausschluss hypothetischer Ersatzursachen
3. Die Abstiftung, Aufstiftung und Umstiftung
4. Der Zusammenhang zwischen dem Mittel der Beeinflussung und dessen Wirkung