Chapter
Erstes Kapitel: Einleitung
Zweites Kapitel: Zur Orientierung: Der Teilwert im System des Ertragssteuerrechts
A. Ertragsbesteuerung und Bilanzierung
I. Die Grundlagen der Ertragsbesteuerung
II. Das Bilanzsteuerrecht
1. Kosten oder Werte – Zur Abgrenzung von Bilanz, GuV und Kostenrechnung
a) Die Bilanz im Rechtssinne
aa) Die Handelsbilanz und die GuV – Zum Jahresabschluss nach §242 Abs. 3 HGB
2. Die gesetzlichen Grundlagen des Bilanzsteuerrechts
3. Der persönliche Anwendungsbereich des Bilanzsteuerrechts
B. Der Teilwert im Bilanzsteuerrecht
I. Ansatz und Bewertung in der Bilanz –Der Anwendungsbereich des Teilwerts
1. Der Ansatz in der Bilanz – Bilanzierung dem Grunde nach
2. Die Bewertung in der Bilanz – Bilanzierung der Höhe nach
a) Das Bewertungskonzept des §6 Abs. 1 EStG
b) Anschaffungs- oder Herstellungskosten
aa) Der niedrigere Teilwert bei der Bewertung aktiver Wirtschaftsgüter,§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 2 S. 2 EStG
bb) Der höhere Teilwert bei der Bewertung von Verbindlichkeiten,§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
cc) Die Bewertung von Entnahmen und Einlagen,§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 5 EStG
dd) Die Bewertung von Einlagen bei Betriebseröffnung,§ 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG
ee) Die Bewertung im Falle des entgeltlichen Betriebserwerbs,§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG
ff) Weitere Anwendungsfälle des Teilwerts
II. Die Funktionen des Teilwerts im Vergleich zu anderen Instituten der Wertberichtigung
1. Die verfahrensrechtlichen Funktionen des Teilwerts
2. Die materiellrechtlichen Funktionen des Teilwerts
a) Erfassung von Reinvermögensveränderungen in der Steuerbilanz
b) Weitere materiellrechtliche Funktionen des Teilwerts
3. Zur Abgrenzung der Teilwertbewertung von der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung, §7 EStG
a) Unterschiedliche Zwecke
b) Gemeinsamkeiten und Unterschiede am Beispiel der Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)
c) Zum „Vorrang“ der Absetzung für Abnutzung vor der Teilwertbewertung
4. Zur Abgrenzung der Teilwertbewertung von den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
a) Das Verhältnis von aktivischer und passivischer Verlustberücksichtigung in Handels- und Steuerbilanz
b) Zur Reichweite der Verlustberücksichtigung bei unfertigen Erzeugnissen
Drittes Kapitel: Die Geschichte des Teilwerts
A. Die Entwicklung einer Idee
I. Handelsrechtliche Vorschriften zur Bilanzierung im Überblick
1. Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794
2. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch vom 31.5.1861
3. Die Aktienrechtsnovelle vom 18.7.1884
4. Das Handelsgesetzbuch vom 10.5.1897
II. Das Urteil des Reichsoberhandelsgerichts vom 3.12.1873
2. Die Entscheidungsgründe und ihre Erläuterung
a) Bewertung der Gold-Depositen mit dem Stichtagswert zum 1.1.1872
b) Die Bilanz als stichtagsbezogene Vermögensrechnung
c) Die Bilanz als Abbildung aller Aktiva und Passiva
d) Bewertung zum Bilanzstichtag statt zum Tag der Aufstellung
e) Bewertung in Geldeinheiten
f) Bewertung nach dem Grundsatz der Vorsicht
g) Der „beizulegende Wert“ des Art. 31 Abs. 1 ADHGB
III. Die vom ROHG geschaffene Ausgangslage aus heutiger Sicht
1. Die Abgrenzung von Fortbestandswert und Liquidationswert
2. Die Abgrenzung objektiv richtiger und objektivierter Werte
3. Fortbestand und Fortführung – Vorläufige Unterscheidung
IV. Zeitgenössische Erklärungsversuche zum Urteil des ROHG
1. Herman Veit Simon: Bilanzansatz auf Grundlagedes „individuellen Werths“
2. Hermann Staub: Ein „Geschäftswerth“ mit den Merkmalen des Teilwerts
V. Die konsequente Fortentwicklung der Idee bis zur gesetzlichen Definition
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts
2. Die frühe Steuergesetzgebung der deutschen Einzelstaaten
a) Erste steuerrechtliche Regelungen zur Bilanzierung
b) Das Preußische Einkommensteuergesetz vom 24.6.1891
3. Die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts und die darauf folgenden Gesetzesänderungen
4. Bernhard Fuisting: Der Nutzen für den Betrieb bestimmt den „Gebrauchswert“
5. Gesetzliche Vorläufer des Teilwerts in der Weimarer Republik
a) §139 der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919
b) §33 des Reichseinkommensteuergesetzes vom 29.3.1920
c) §31 des Reichsbewertungsgesetzes vom 10.8.1925
d) § 19 des Reichseinkommensteuergesetzes vom 10.8.1925
6. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs
a) Die Verwendung des Begriffs „Teilwert“
b) Differenz- und Repartitionsmethode als Erklärung der Teilwertkonzeption
VI. Die Herkunft des Teilwerts als Begriff
1. Die theoretische Konzeption des Fortbestandswerts aus den Jahren 1873 bis 1934
2. Fortbestand und Fortführung – Endgültige Unterscheidung
3. Die Rechtfertigung des Teilwerts als Bestandteil des geltenden Bilanzsteuerrechts
I. Die Definition im Rahmen des Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934
II. Der Tatbestand der Teilwertdefinition
1. Der „Erwerber des ganzen Betriebs“
2. Die Bewertung „im Rahmen des Gesamtkaufpreises“
3. Der Betrag „für das einzelne Wirtschaftsgut“
4. Der Fortbestand des Betriebs
III. Zum politischen Hintergrund des EStG 1934: Der Reinhardt’sche Steuerreform-Plan
Viertes Kapitel: Die Teilwertproblematik de lege lata
A. Der Normtext in der Literatur
I. Die sogenannten „Teilwertfiktionen“
1. Die Fiktion des Gesamtbetriebserwerbs
2. Die Fiktion der Bildung und Aufteilung des Gesamtkaufpreises
3. Die Fiktion der Fortführung des Betriebs
II. Die Diskussion um Substanzwert und Ertragswert
1. Der Teilwert als Substanzwert
2. Zur Bedeutung der Rentabilität – Eine Differenzierung vor dem Hintergrund der Teilwertdiskussion
III. Die Kritik am ertragsabhängigen Teilwertund die Kritik an der „Teilwertkritik“
IV. Die Orientierung am Wiederbeschaffungswert
1. Fritz Wall: Die Frage nach der Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung als einleuchtender Gedanke
2. Adolf Moxter: Mögliche Begründungen für den Ansatz des Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswerts als Teilwert
3. Heinrich Weber-Grellet: Der Teilwert als betriebsbezogener Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert
V. Das Verhältnis von Teilwert und niedrigerem beizulegenden Wert des HGB
VI. Das funktionale oder bilanzzweckadäquate Teilwertverständnis
B. Der Teilwert in der Rechtsprechung der Finanzgerichte
II. Die Teilwertvermutungen
1. Vermutungen für betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung
2. Vermutungen für betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter zu späteren Zeitpunkten
a) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 EStG
b) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einschließlich des Firmenwertes, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2–4 EStG
c) Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 EStG
d) Forderungen, § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 EStG
e) Verbindlichkeiten, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
f) Vermutungen in den übrigen Anwendungsfällen,§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 5, 6, 7 EStG
3. Vermutungen für entbehrliche Wirtschaftsgüter
4. Die Erschütterung der Teilwertvermutungen
b) Weitere Gründe für die Widerlegung von Teilwertvermutungen
c) Die Bewertung im Falle einer erfolgreichen Widerlegung
IV. Eigene Bewertung der Rechtsprechung
C. Das Festhalten des Gesetzgebers am Teilwert
I. Das Gutachten der Steuerreformkommission 1971
II. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985
III. Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999
IV. Das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008
V. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009
D. Verfassungsrechtliche und andere Vorgaben für ein geordnetes Bilanzsteuerrecht
I. Zur Bedeutung eines äußeren und inneren Systems
II. Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung
1. Der Bestimmtheitsgrundsatz
2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3. Die Grundsätze der Leistungsfähigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung
4. Weitere verfassungsrechtliche Grenzen
III. Zu den Vorgaben des Bilanzsteuerrechts
IV. Zu den wirtschafts- und finanzwissenschaftlichen Prinzipien für die Besteuerung
E. Schlussfolgerungen: Erforderlichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen zur Sicherung der geltenden Rechtslage
Fünftes Kapitel: Die Teilwertproblematik de lege ferenda
A. Eigene Überlegungen zur Kombination von Einzelbewertung und Betriebsbezogenheit
I. Erste Überlegung: Eine betriebsbezogene Bewertung ohne Berücksichtigung von Ertragserwartungen?
II. Zweite Überlegung: Eine ertragsabhängige Bewertung ohne Berücksichtigung des Gesamtbetriebs?
B. Alternative Bewertungskonzepte und -maßstäbe im Vergleich zum Teilwert
I. Verlustausgleich und Verlustabzug als Alternative zur Teilwertabschreibung
II. Zur Zuständigkeit der Betriebswirtschaftslehre
III. Der Einfluss des Europäischen Rechts auf den Teilwert
1. Die 4. EG-Bilanzrichtlinie vom 25.7.1978
2. Zu den Überlegungen der Arbeitsgruppe „Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ der Europäischen Kommission
IV. Zu den Entsprechungen zum Teilwert in den International Financial Reporting Standards (IFRS)
1. Die Voraussetzungen für einen Vergleich mit dem Einkommensteuergesetz
2. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – IAS 3, 16, 36
a) Vergleich mit dem Teilwert
3. Vorräte und selbst hergestellte Erzeugnisse – IAS 2
a) Vergleich mit dem Teilwert
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – IAS 32, 39
a) Vergleich mit dem Teilwert
5. Finanzielle Verbindlichkeiten – IAS 32, 39
a) Vergleich mit dem Teilwert
V. Zu den Entsprechungen zum Teilwert in ausländischen Rechtsordnungen
1. Die Niederlande und Österreich
6. Die Vereinigten Staaten von Amerika
VII. Der niedrigere beizulegende Wert des Handelsgesetzbuchs
1. Die Funktionen des niedrigeren beizulegenden Werts im Vergleich zum Teilwert
a) Die verfahrensrechtlichen Funktionen
b) Die materiellrechtlichen Funktionen
2. Die Bestimmbarkeit des niedrigeren beizulegenden Werts
a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
b) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist, § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
c) Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, § 253 Abs. 4 S. 2 HGB
3. Die Entwicklung des niedrigeren beizulegenden Werts im Vergleich zum Teilwert
a) Zu den Gründen für die Entwicklung des Teilwerts allein im Steuerrecht
b) Zu den Auswirkungen der Entwicklung des Teilwertsallein im Steuerrecht
VIII. Der Wiederbeschaffungswert und der Wiederherstellungswert
1. Die Bedeutung für die praktische Teilwertbestimmung
2. Definition des Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswertes
3. Die theoretische Konzeption im Vergleich zur Konzeption des Teilwerts
IX. Ein „Betriebswert“ zwischen gemeinem Wert und Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert
1. Der Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats des Fachbereichs Steuer von Ernst & Young
Sechstes Kapitel: Resümee
A. Zusammenfassung der Ergebnisse
I. Zur Erforderlichkeit einer gesetzlichen Neuregelung des Teilwerts
II. Die Parameter und Voraussetzungen für eine gesetzliche Neuregelung
1. Keine Veränderung des Steuerrechts im Übrigen
2. Keine Veränderung der bisherigen Rechtspraxis
3. Keine Abschaffung des Teilwerts oder seiner Definition
4. Bewertung im Regelfall mit dem Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert
5. Bewertung im Ausnahmefall mit dem gemeinen Wert
6. Bewertung des derivativen Firmenwerts
III. Ein Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung des Teilwerts
I. Übereinstimmung mit der Teilwertidee
II. Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtspraxis
III. Übereinstimmung mit den materiell- und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Wertermittlung
IV. Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Bewertung
V. Übereinstimmungen mit ausländischen und internationalen Bewertungsvorschriften
VI. Fortführung der Entwicklungsgeschichte des Teilwerts
Personen- und Sachregister