Chapter
Erster Teil: Einleitung und Fragestellung
Zweiter Teil: Die Holzmüller-Doktrin
A. Die gesetzliche Kompetenzverteilung in der Aktiengesellschaft
III. Die Hauptversammlung
B. Die historische Entwicklung der Holzmüller-Rechtsprechung
I. Die Anschauungs- und Regelungslücke des AktG
II. Der Mediatisierungseffekt
1. Verkürzung der Mitverwaltungsrechte
2. Verwässerung der Vermögensrechte
III. Die ersten Ansätze in der Literatur
IV. Das „Holzmüller-Urteil“
3. Die Reaktionen aus der Literatur und Rechtsprechung
V. Die „Gelatine-Urteile“
C. Die dogmatische Herleitung der Holzmüller-Doktrin
I. Der Ansatz des BGH im Holzmüller-Urteil
II. Die dogmatischen Begründungsansätze aus der Literatur
1. Einzelanalogien zu Vorschriften des AktG
a) § 179 Abs. 1 AktG analog
b) Einzelfallabhängige Analogien
2. § 121 Abs. 1, 3. Fall AktG
3. §§ 123 Abs. 3, 125, 13, 65 UmwG analog
b) Vergleichbare Interessenlage
4. Gesamtanalogie zu Vorschriften des AktG und des UmwG
a) Schutzzwecke der gesetzlichen Hauptversammlungszuständigkeiten
aa) Änderung der rechtlichen Struktur der Gesellschaft
bb) Verwässerung der Gesellschaftsanteile
cc) Bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gesellschaft
b) Bestimmung eines allgemeinen Wertungsgrundsatzes
aa) Unpassende Rechtsfolge
bb) Die rechtstechnische Vollzugsart als Anknüpfungspunkt des UmwG
III. Die „offene Rechtsfortbildung“ des BGH in den Gelatine-Urteilen
D. Die Holzmüller-Doktrin
I. Der Tatbestand der Holzmüller-Doktrin
II. Der Anwendungsbereich der Holzmüller Doktrin
1. Der subjektive Anwendungsbereich der Holzmüller-Doktrin
2. Der objektive Anwendungsbereich der Holzmüller-Doktrin
a) Die höchstrichterlich anerkannten Fälle
bb) Einbringung von Beteiligungen
cc) Konzernleitungskontrolle
dd) Kein Ausschluss durch eine Konzernklausel
b) Veräußerung wesentlicher Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteile
aa) Das Meinungsspektrum vor dem „Stuttgarter Hofbräu-Beschluss“ des BGH
bb) Der „Stuttgarter Hofbräu-Beschluss“ des BGH
dd) Verbleibende Hauptversammlungszuständigkeit wegen Satzungsunterschreitung
c) Erwerb wesentlicher Beteiligungen und Bargründung einer Tochtergesellschaft
e) Börsengang und Börsenrückzug
f) Inanspruchnahme des SoFFin
aa) Sachverhalt und Urteilsbegründung
E. Ergebnisse des Zweiten Teils
Dritter Teil: Informationspflichten bei Holzmüller-Maßnahmen in der AG
A. Vorüberlegungen zu Informationspflichten
I. Zweck und Kontext von Information im Verband
II. Begriff und dogmatischer Ursprung von verbandsrechtlichen Informationspflichten
1. Begriff der verbandsrechtlichen Informationspflicht
2. Die Organisationsverfassung als Rechtsgrund für Informationspflichten
III. Vorüberlegungen für die Entwicklung ungeschriebener Informationspflichten in der Aktiengesellschaft
1. Das formalisierte System der Informationspflichten als Hauptinstrument der Unterrichtung der Aktionäre
2. Informationspflichten als Instrument des Minderheitenschutzes
IV. Ausfüllungsbedürftige Regelungslücke
B. Informationspflichten im Vorfeld der Hauptversammlung
I. Die Einberufung der Hauptversammlung
1. Inhalt der Einberufung
2. Modalitäten der Einberufung
II. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft, § 124a S. 1 Nr. 3 AktG
2. „Durchgängigkeit der Zugänglichmachung“
3. „Alsbaldige Zugänglichmachung“
III. Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts, § 124 Abs. 2 S. 2 AktG analog
1. Analoge Anwendung von § 124 Abs. 2 S. 2, 2. Alt. AktG
2. Umfang der Bekanntmachungspflicht
3. Sonderfall: Freiwillige Vorlage gem. § 119 Abs. 2 AktG („unechte“ Holzmüller-Beschlüsse)
IV. Erstellung, Auslegung und Zusendung von Unterlagen
1. Auslegung des Vertrags und abschriftliche Übersendung des Vertrags auf Verlangen
a) „Echte“ Holzmüller-Beschlüsse
b) „Unechte“ Holzmüller-Beschlüsse
b) Pflicht zur Erstellung eines Vorstandsberichts
aa) Allgemeiner Wertungsgrundsatz der aktienrechtlichen Normen
bb) Wertungsmäßige Vergleichbarkeit
d) Auslegung und abschriftliche Übersendung des Berichts
e) Bekanntmachung des Berichts analog § 124 Abs. 2 S. 2 AktG
a) Pflicht zur Auslegung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
b) Pflicht zur Auslegung von Zwischen-, Einbringungs- und Eröffnungsbilanzen
c) Pflicht zur Auslegung von Prüfungsberichten
4. Der Substitutionseffekt der elektronischen Zugänglichmachung
C. Informationspflichten während der Hauptversammlung
I. Zugänglichmachung der Unterlagen während der Hauptversammlung
1. Pflicht zur Zugänglichmachung
2. Voraussetzungen der Zugänglichmachung
a) Zugänglichmachung über die Internetseite
b) Zugänglichmachung auf anderem Weg
II. Mündliche Erläuterung
D. Behandlung von Vertragsentwürfen und nichtvertraglichen Strukturmaßnahmen
III. Strukturmaßnahmen i.e.S.
E. Grenzen der Informationspflicht
III. Umfang der Geheimhaltung
IV. Verpflichtung des Vorstands zur Geheimhaltung
F. Ergebnisse des Dritten Teils
Vierter Teil: Die Übertragbarkeit der Holzmüller-Doktrin auf andere Rechtsformen
Fünfter Teil: Informationspflichten bei Holzmüller-Maßnahmen in der Europäischen Aktiengesellschaft
A. Übertragbarkeit der Holzmüller-Doktrin auf die „deutsche SE“
I. Strukturelle Vergleichbarkeit der SE mit der AG
1. Organisationsverfassung der SE
a) Verwaltung, Art. 39 ff. SE-VO
b) Hauptversammlung, Art. 52 SE-VO
2. Weitere Gesichtspunkte für eine strukturelle Vergleichbarkeit
II. Anwendbarkeit deutschen Rechts
1. Verhältnis von Art. 52 S. 1 zu S. 2 SE-VO
2. Regelungslücke der SE-VO bezüglich Strukturmaßnahmen
3. Verweisung ins nationale Recht gem. Art. 52 S. 2, 1. Alt. SE-VO
a) Eröffnung des Anwendungsbereichs von Art. 52 S. 2, 1. Alt. SE-VO
b) Verweis auf deutsches Aktienrecht gem. Art. 52 S. 2, 1. Alt. SE-VO
aa) Entbehrlichkeit der Holzmüller-Doktrin durch § 44 Abs. 2 SEAG
bb) Verweis auf deutsches Richterrecht
4. Dogmatische Begründung
B. Informationspflichten des Leitungsorgans bei Holzmüller-Maßnahmen
I. Informationspflichten im Vorfeld der Hauptversammlung
1. Einberufung der Hauptversammlung
2. Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
3. Erstellung, Auslegung und Zusendung von Unterlagen
II. Informationspflichten während der Hauptversammlung
III. Grenzen der Informationspflicht
C. Ergebnisse des Fünften Teils
Sechster Teil: Informationspflichten bei Holzmüller-Maßnahmen in der KGaA
A. Übertragung der Holzmüller-Doktrin auf die KGaA
I. Bedürfnis nach einer Übertragung der Holzmüller-Doktrin auf die KGaA
1. Gesetzliche Kompetenzverteilung in der KGaA
2. Allokation des wirtschaftlichen Risikos
II. Einordnung der Holzmüller-Doktrin in das Regelungssystem der KGaA
1. Das anwendbare Regelungsregime
2. Konsequenzen der Geltung von Personengesellschaftsrecht
a) Differenzierung zwischen Geschäftsführungsmaßnahmen und Grundlagengeschäften
aa) Gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäftsführung
b) Geltung des Grundsatzes der Satzungsdisposivität
3. Einordnung der Holzmüller-Doktrin
a) Holzmüller-Maßnahmen als Teil der außerordentlichen Geschäftsführung
aa) Geltung des Grundsatzes der Satzungsdisposivität in der KGaA
bb) Die Holzmüller-Doktrin als besondere Ausgestaltung der Treuepflicht
b) Holzmüller-Maßnahmen als Teil der Grundlagengeschäfte
4. Folgefragen einer Einordnung der Holzmüller-Maßnahmen als Grundlagengeschäfte
a) Abdingbarkeit der Hauptversammlungszuständigkeit für Grundlagengeschäfte
aa) Satzungsautonomie in Bezug auf Hauptversammlungskompetenzen
bb) Der Bestimmtheitsgrundsatz
cc) Die Kernbereichslehre
b) Außenwirkung fehlender Zustimmung
III. Maßnahmen mit Mediatisierungseffekt
B. Informationspflichten bei Holzmüller-Beschlüssen
I. Informationsrechte der Kommanditaktionäre
1. Kollektiver Informationsanspruch der Kommanditaktionäre
2. Individuelle Informationsrechte der Kommanditaktionäre
3. Bewertung der individuellen Informationsrechte
II. Informationspflichten der Komplementäre bei Holzmüller-Maßnahmen
1. Informationspflichten im Vorfeld der Hauptversammlung
a) Einberufung der Hauptversammlung
b) Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts
c) Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
d) Erstellung, Auslegung und Zusendung von Unterlagen
aa) Der Holzmüller-Vertrag
dd) Der Substitutionseffekt
2. Informationspflichten während der Hauptversammlung
3. Teilnahme der Komplementäre an der Hauptversammlung
4. Grenzen der Informationspflicht
III. Ergebnisse des Sechsten Teils
Siebter Teil: Informationspflichten bei Holzmüller-Beschlüssen in der GmbH
A. Übertragbarkeit der Holzmüller-Doktrin auf die GmbH
I. Kompetenzen der Geschäftsführung
II. Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
1. Geschriebene Geschäftsführungskompetenzen
2. Geschriebene Kompetenz für Grundlagenentscheidungen
3. Übertragung der Holzmüller-Doktrin
a) Ungeschriebene Geschäftsführungskompetenzen für außergewöhnliche Maßnahmen
aa) Dogmatische Grundlage
bb) Inhaltliche Reichweite
cc) Rechtsfolge einer Gesellschafterzuständigkeit
b) Einordnung der Holzmüller-Doktrin als ungeschriebene Grundlagenzuständigkeit
aa) Qualitative Differenzierung
bb) Begriffliche Differenzierung
cc) Dogmatische Begründung
c) Anwendungsbereich der Holzmüller-Doktrin
aa) Ausgliederung wesentlicher Betriebsteile
bb) Abschluss von Unternehmensverträgen
e) Initiativrecht der Gesellschafter
B. Informationspflichten bei Holzmüller-Maßnahmen
I. Das gesetzliche System der Informationsrechte
1. Das individuelle Informationsrecht gem. § 51a GmbHG
2. Informationspflichten der Geschäftsführung
II. Informationspflichten im Vorfeld der Gesellschafterversammlung
1. Einberufung der Gesellschafterversammlung
2. Ankündigung der Beschlussgegenstände
a) Inhalt der Ankündigung
c) Rechtsfolgen von Ankündigungsmängeln
3. Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts
a) Planwidrige Regelungslücke
b) Vergleichbare Interessenlage
4. Erstellung und Auslegung von Dokumenten
a) Der Holzmüller-Vertrag
5. Besonderheiten bei Strukturmaßnahmen, die infolge von Einzelanalogien zum AktG abgeleitet werden
a) Abschluss von Unternehmensverträgen
b) Veräußerungsverträge über das gesamte Gesellschaftsvermögen
III. Keine Geltung des Substitutionseffekts
IV. Informationspflichten während der Gesellschafterversammlung
V. Grenzen der Informationspflicht
3. Umfang der Geheimhaltung
4. Pflicht zur Geheimhaltung
VI. Ergebnisse des Siebten Teils
Achter Teil: Schlussbetrachtung