Chapter
Einführung: Gegenstand und Gang der Untersuchung
Erster Teil: Begriffsklärung und Problemdarstellung
A. Bedeutung des Beschleunigungsgebots
B. Beschleunigungsgebot in der europäischen Menschenrechtskonvention
I. Rechtliche Konkretisierung
II. Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
1. „Strafrechtliche Anklage“
2. Beginn und Ende der „strafrechtlichen Anklage“
3. Überschreiten der „angemessenen Frist“
b) Kriterien innerhalb der Gesamtabwägung
4. Konventionsrechtliche Konsequenzen einer Verletzung von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK
C. Beschleunigungsgebot im deutschen Straf- und Verfassungsrecht
I. Rechtliche Konkretisierungen
II. Auslegung durch die Rechtsprechung
1. Annäherung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
2. Kriterien der Gesamtabwägung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs
3. Strafrechtliche und strafprozessuale Konsequenzen der überlangen Verfahrensdauer
b) Strafvollstreckungslösung
D. Beschleunigungsgebot im Recht der Europäischen Union
I. Rechtliche Konkretisierung
1. Rechtslage vor dem Vertrag von Lissabon: Grundrechtsbindung durch Ex-Art. 6 EUV
2. Vor und nach dem Vertrag von Lissabon: Art. 47 Abs. 2 S. 1 GRCh
3. Rechtslage nach dem Vertrag von Lissabon
II. Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
1. Annäherung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
2. Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union
E. Vorabentscheidungsverfahren im Spannungsverhältnis zum Beschleunigungsgebot
I. Überblick: Vorabentscheidungsverfahren im Unionsrecht
1. Bedeutung und Dauer von Vorabentscheidungsverfahren
2. Funktionen des Vorabentscheidungsverfahrens
3. Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Union bezüglich Vorabentscheidungsverfahren
4. Vorlagepflicht und Ausnahmen
5. Verfahren bei Vorabentscheidungsersuchen
II. Vorabentscheidungsverfahren als in der Verfahrensdauer zu berücksichtigender Abschnitt
1. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Rezeption in der Literatur
2. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
3. Argumente für die Einbeziehung der Verfahrensdauer
a) Vergleichbarkeit mit Vorlage ans Bundesverfassungsgericht
b) Vorabentscheidungsverfahren als Inzidentverfahren
c) Beschleunigungsgebot als anerkannter Rechtsgrundsatz des europäischen Rechts
d) Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten für Handlungen der Unionsorgane
e) Verhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union
4. Ergebnis und Gesichtspunkte im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit
Zweiter Teil: Darstellung und kritische Analyse des neuen Eilvorlageverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
I. Bisherige Reformmaßnahmen mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung
1. Beschleunigtes Verfahren nach Art. 104a VerfOEuGH
2. Vereinfachtes Verfahren nach Art. 104 § 3 VerfOEuGH sowie sonstige beschleunigende Maßnahmen
3. Änderungen durch den Vertrag von Nizza
II. Vorüberlegungen zum neuen Eilvorlageverfahren
1. Reflexionspapier des Gerichtshofs der Europäischen Union
2. Weiterer Verfahrensgang
B. Konkrete Ausgestaltung des Eilvorlageverfahrens
II. Sachlicher Anwendungsbereich
III. Antrag auf Durchführung des Eilvorlageverfahrens
IV. Entscheidung über die Anwendung des Eilvorlageverfahrens
VII. Anhörung des Generalanwalts
VIII. Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union
IX. Erwartete Verfahrensdauer und Häufigkeit des Eilvorlageverfahrens
C. Erste Erfahrungen mit dem Eilvorlageverfahren
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
II. Rechtssache Santesteban Goicoechea
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
III. Rechtssache Leymann und Pustarov
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
VI. Rechtssache Gataev und Gataeva
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
IX. Rechtssache Aguirre Zarraga
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
2. Dauer des Eilvorlageverfahrens
3. Grund für die „Dringlichkeit“ einer Entscheidung des Gerichtshofs
XI. Abgelehnte Anträge auf Anwendung des Eilvorlageverfahrens
D. Kritik des Eilvorlageverfahrens
I. Restriktion des sachlichen Anwendungsbereichs
1. Europäisierung des nationalen Strafrechts
a) Begriff des Europäischen Strafrechts
b) Überblick: Strafrechtsbezogene Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon
2. Strafrechtssetzungskompetenz der Europäischen Union
a) Bisherige Rechtslage: Keine Strafrechtssetzungskompetenz der Europäischen Gemeinschaft
b) Nach dem Vertrag von Lissabon: Bereichsspezifische Strafrechtssetzungskompetenz
3. Strafrechtsharmonisierung
a) Bisherige Rechtslage: Unterscheidung zwischen Strafrechtsanweisungskompetenz in erster Säule und Strafrechtsharmonisierung in dritter Säule
b) Strafrechtsharmonisierung in materieller Hinsicht
c) Strafrechtliche Zusammenarbeit in verfahrensrechtlicher Hinsicht
d) Rechtssetzungsverfahren und sogenanntes Notbremsrecht
4. Grundlegende Prinzipien des Europäischen Strafrechts
a) Anwendungsvorrang des Unionsrechts
c) Unionsrechtskonforme Auslegung
5. Konsequenzen für den Anwendungsbereich des Eilvorlageverfahrens
II. Übergangsweise Fortgeltung der Vorlagebeschränkungen in Ex-Art. 35 EUV und Ex-Art. 68 EGV
III. Abhängigkeit von Beurteilung der Dringlichkeit durch den Gerichtshof der Europäischen Union
IV. Verzögerung anderer Rechtssachen infolge des Eilvorlageverfahrens
1. Festhalten am Vielsprachigkeitsgebot
2. Eingriff in die Rollenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union
3. Bedeutung des mündlichen Verfahrens
Dritter Teil: Lösungsmöglichkeiten für das Spannungsfeld zwischen Vorabentscheidungsverfahren und dem Beschleunigungsgebot
A. Vorverständnis hinsichtlich der zu erarbeitenden Lösung
I. Systemimmanente Lösung im europäischen Recht
II. Ausklammerung der problemnegierenden Stimmen
1. Keine wertende Betrachtung der Verzögerungsgründe
2. Strafvollstreckungslösung unzureichend
III. Ansatzpunkte für eine rechtliche Lösung aus europarechtlicher Sicht
B. Lösungen zur Erweiterung der Kapazität des Gerichtshofs der Europäischen Union
I. Entlastung der Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union
1. Institutionelle Maßnahmen: Erhöhung der Richterzahl oder Verkleinerung der Spruchkörper
2. Verlagerung von Vorabentscheidungsverfahren auf das Gericht
3. Verlagerung von Vorabentscheidungsverfahren auf dezentrale Unionsgerichte
II. Effektivierung von Verfahren und Organisation am Gerichtshof der Europäischen Union
1. Ausschöpfung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten
2. Anpassung des Anwendungsbereichs des Eilvorlageverfahrens
3. Annahmeverfahren, insbesondere das Certiorari-Verfahren
1. Nachteile der in Betracht gezogenen Lösungen
2. Verschärfung des Problems durch steigende Arbeitsbelastung beim Gerichtshof
C. Lösungen zur Beschränkung von Vorabentscheidungsersuchen
II. Beschränkung des Vorlagerechts auf letztinstanzliche Gerichte
III. Anpassung der Acte-clair-Doktrin/Weitere Ausnahmen von der Vorlagepflicht
1. Theorie: Voraussetzungen der Acte-clair-Doktrin
2. Praxis: Umgehung der Vorlagepflicht
3. Schlussfolgerung: Anpassung des acte clair erforderlich
4. Neues Kriterium: Unionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit
a) Auffassungen der Generalanwälte beim Gerichtshof
b) Bericht der Reflexionsgruppe über die Zukunft des Gerichtssystems
c) Vorschläge im Schrifttum und ihre Gemeinsamkeit
d) Kriterien zur Ermittlung der unionsrechtlichen Klärungsbedürftigkeit
e) Praktische Umsetzung der erweiterten Ausnahmen von der Vorlagepflicht
D. Eigener Lösungsvorschlag für Strafgerichte
I. Empfehlung für nicht-letztinstanzliche Gerichte
1. Bei Vorlagebefugnis: Ermunterung zur eigenständigen Entscheidung
a) Grundsatz: Vorlage nur bei unionsrechtlicher Klärungsbedürftigkeit
b) Exkurs: Zeitpunkt einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
c) Bei Eilbedürftigkeit: Eigenständige Entscheidung
2. Bei Vorlagepflicht: Übertragung der beim einstweiligen Rechtsschutz anerkannten Lösung
a) Gültigkeitsfragen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
b) Vergleichbarkeit der Problemlage in eilbedürftigen Strafverfahren
c) Sinngemäße Übertragung der im einstweiligen Rechtsschutz entwickelten Konzeption auf eilbedürftige Strafverfahren
3. Zusammenfassende Empfehlung für nicht-letztinstanzliche Strafgerichte
II. Empfehlung für letztinstanzliche Gerichte
1. Anwendung der erweiterten Acte-clair-Doktrin bei Auslegungsfragen
2. Vorlagepflicht nur bei Fragen von unionsrechtlicher Klärungsbedürftigkeit und Gültigkeitsfragen
3. Zusammenfassende Empfehlung für letztinstanzliche Strafgerichte