Chapter
1. Teil: Rechtsgrundlagen einer Kostenüberwälzung im Bereich der Wirtschaftsregulierung
1. Kapitel: Bestandsaufnahme einer Kostenprivatisierung im Wirtschaftsverwaltungsrecht auf nationaler Ebene
A. Die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland vom Steuerstaat zum Abgabenstaat
B. Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der Wirtschaftsaufsichts- und Regulierungsbehörden: Entstehung der Abgabe zur Aufsicht
I. Terminologie "Abgabe zur Aufsicht"
II. Bestandsaufnahme ausgewählter Kostenüberwälzungen im Bereich der Aufsicht
1. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
a) Staatliche Beteiligung an der Aufgabenfinanzierung der BaFin
b) Verhältnis zwischen Gebühreneinnahmen und Umlagefinanzierung
2. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
a) Rechtsstellung und Aufgaben
b) Finanzierung durch sog. Beiträge gem. § 92 EnWG 2005/§ 144 TKG 2004
c) Finanzierung durch Frequenznutzungsbeiträge gem. § 143 TKG
d) Finanzierung durch Beträge gem. § 19 EMVG
e) Finanzierung durch Abgaben gem. § 22 Abs. 2 SigG
f) Gesamtbetrachtung der Beitragsfinanzierung und Ausblick
3. Die Landesmedienanstalten
a) Finanzierung durch die "Rundfunkgebühr"
b) Staatliche Beteiligung an der Finanzierung der Landesmedienanstalten
c) Die sog. Veranstalterabgabe zur Finanzierung der Aufsicht
aa) Entstehungsgeschichte und Entwicklung
bb) Regelungskonzepte der Veranstalterabgaben verschiedener Länder
cc) Finanzielle Bedeutung der Veranstalterabgabe
III. Vollfinanzierung in Form kostendeckender Gebührenfinanzierung
1. Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und Flughafenkoordinator
a) Rechtsstellung und Aufgaben
c) Finanzierung des Flughafenkoordinators
2. Die (gescheiterte) Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur
IV. Exkurs: Ähnliche Kostenumlagen in der Europäischen Union (Beispiel Österreich)
V. Die Abgabe zur Aufsicht als Gefahr für die Unabhängigkeit klientelorientierter Verwaltungseinheiten
2. Kapitel: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Finanzierung der Institution Aufsicht durch die Beaufsichtigten
A. Abgeltung von Vorhaltekosten für allgemeine Staatsaufgaben im Bereich der Wirtschaftsregulierung
1. Unmittelbare Überwälzung durch wiederkehrende Abgaben
2. Mittelbare Überwälzung durch Gebührentatbestände
II. Staatliche Einnahmen im transferrechtlichen Sinne (Aufgabenprivatisierung)
1. Inpflichtnahme gem. § 110 Abs. 1 TKG
2. Abnahme-, Übertragungs- und Vergütungspflicht gem. §§ 4 ff. EEG
3. Zwangsrabatte zugunsten der Krankenkassen gem. §§ 130, 130a SGB V
4. Exkurs: Universaldienstleistungsabgabe gem. § 83 TKG
III. Zwischenüberlegung und finanzwissenschaftlicher Denkansatz
B. Die Zulässigkeit abgabenrechtlicher Durchdringung staatlicher Kernaufgaben, insbesondere im Regulierungsverwaltungsrecht
I. Möglichkeit einer inhaltlichen Beschränkung der Abgeltung staatlicher Leistungen
1. Öffentliches Interesse an der Aufsicht als inhaltliche Schranke
2. Normative Verbindlichkeit des Steuerstaatsprinzips als inhaltliche Schranke
3. Die Staatsaufgabenlehre als Begrenzungsmöglichkeit
a) Sogenannte Kernaufgaben und das Verbot nicht-steuerlicher Abgabenfinanzierung
b) Die "Öffentlichkeit" oder "Staatlichkeit" einer Aufgabe als Kriterium für ein außersteuerliches Finanzierungsverbot
aa) Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortung als Aufgabe des staatlichen Kernbereichs
bb) Staatliche Aufgabenwahrnehmung durch Regulierung
cc) Die Gewährleistungsgegenstände der behandelten Referenzgebiete am Beispiel des Telekommunikationssektors
II. Allgemeine Kriterien für die Zuordnung rein staatlicher Aufgaben
1. Reichweite des Funktionsvorbehalts gem. Art. 33 Abs. 4 GG
2. Die Finanzierungsverantwortlichkeit als Kriterium für die Aufgabenzuweisung
C. Reichweite der individuellen Zurechenbarkeit der Kosten für Aufsichtsmaßnahmen: Kostentragungspflicht für Vorhaltekosten?
I. Die üblichen Abgrenzungskriterien und ihre Festigkeit
1. Verursacher- bzw. Veranlasserprinzip
2. Vorteils- bzw. Begünstigungsprinzip
a) Gewährleistung regulierter Markttätigkeit als Sondervorteil?
b) Besonderheiten bei der Abgabenerhebung gem. § 19 EMVG
c) Keine "gespaltene Rechtsnatur" des Telekommunikationsbeitrags gem. § 144 TKG 2004
d) Abgrenzung des Vorteilsbegriffs vom Kriterium der Gruppennützigkeit
3. Begriff der Kostenverantwortung im Gebühren- und Beitragsrecht
II. Gebührenrechtliche Erfassung staatlicher Kernaufgaben über die Abgabenhöhe
III. Zusammenfassung und Zwischenergebnis
D. Finanzierungsverantwortung für Regulierung im Gewährleistungsstaat
I. Meinungen aus der Literatur
II. Beurteilung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Einheitlicher Prüfungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit von Sonderabgaben und die Indienstnahme Privater für Verwaltungsaufgaben?
2. Fallgruppen zur Finanzierungsverantwortung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
a) Sonderabgaben mit Finanzierungszweck
aa) Berufsausbildungsabgabe
bb) Abgabe zum Solidarfonds Abfallrückführung
dd) Abgabe zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds
ee) BaFin-Umlage (Beschluss vom 16. September 2009)
b) Nicht-unternehmensfremde Tätigkeit und geringfügige Belastung
aa) Kuponsteuerentscheidung
bb) Mineralölbevorratungspflicht der Importeure
c) Vorliegen einer besonderen Verantwortungsbeziehung als Voraussetzung einer Inpflichtnahme ohne Kostenerstattung
III. Entwicklung einer Lösungskonzeption für die Abgabe zur Aufsicht
1. Zurechnungskriterien aus der Dogmatik der Gefährdungshaftung
2. Zurechnungskriterien aus der normativen Regulierungstheorie
a) Wertmaßstäbe der Ökonomie als taugliche Kriterien für die Zurechnung einer Finanzierungsverantwortung
b) Marktversagen als typische Gefahrensituation in regulierten Sachmaterien
aa) Der sog. "Bank Run" als (bank)spezifische Form des Marktversagens
bb) Marktversagen und die staatliche Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
cc) Die "schwere Marktstörung" als Voraussetzung für die Abgabenerhebung beim Binnenschifffahrtsfonds
c) Ursachen für Marktversagen als hinreichender Verursachungsbeitrag
d) Ökonomischer Lösungsansatz als Gefahr für die restriktive Sonderabgabenrechtsprechung?
2. Teil: Anwendung der Lösungskonzeption unbeschadet der Sonderabgabendogmatik auf repräsentative Kostenüberwälzungsmodelle
1. Kapitel: Das Konzept sogenannter Beitragsfinanzierung bei der Bundesnetzagentur im Energie- und Telekommunikationssektor
A. Rechtfertigungsansätze zur Regulierung von Telekommunikations- und Energienetzbetreibern
I. Netzinfrastrukturen als natürliche Monopole durch Subadditivitäten und Irreversibilitäten
II. Kriterien für die Notwendigkeit einer Regulierung von Netzinfrastrukturen
1. Analogie zum Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren nach dem TKG
a) "Monopolistische Bottlenecks" versus "Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht" als Grund sektorspezifischer Regulierung
b) Anwendungsmöglichkeit der Kriterien nach §§ 10, 11 TKG bei der Frage nach der Regulierungsbedürftigkeit netzgebundener Infrastrukturen
2. Finanzierungsverantwortung der Unternehmen ohne "beträchtliche Marktmacht"?
3. Gezielte Normierung fehlender Finanzierungsverantwortung durch § 9a TKG 2004 bzw. § 110 EnWG 2005?
B. Anwendung der Lösungskonzeption auf das Regelungskonzept der Beitragserhebung gem. § 92 EnWG 2005 und § 144 TKG 2004
I. Identifikation der zu finanzierenden Regulierungstätigkeit
II. Finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abgaberegelungen
1. Gruppenhomogenität der Abgabepflichtigen
2. Finanzierungsverantwortung der Beaufsichtigten
3. Gruppennützige Verwendung des Abgabenaufkommens
2. Kapitel: Die Umlagefinanzierung bei der BaFin
A. Traditionelle Regulierungsbegründungen und Kritik an den verschiedenen Marktversagenspostulaten (Beispiel: Bankenregulierung)
I. Eingrenzung bestehender Informationsasymmetrien und Systemrisiken
II. Notwendigkeit staatlicher Bankenregulierung: Ein Subsidiaritätstest
III. Reichweite einer Finanzierungsverantwortung im Finanzdienstleistungssektor
1. Fehlerhaftes Aufsichtsverhalten
2. Aufsichtsfremde Tätigkeiten oder Querschnittsaufgaben?
3. Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei der Abgabenhöhe?
B. Anwendung der Lösungskonzeption auf die Kostenumlagen gem. § 16 sowie § 17d FinDAG
I. Rechtfertigung als Sonderabgabe mit Finanzierungszweck
1. Gruppenhomogenität der Abgabepflichtigen
2. Finanzierungsverantwortung der beaufsichtigten Institute
3. Gruppennützige Verwendung des Abgabenaufkommens
II. Gesonderte Umlage für die "Bilanzpolizei" gem. § 17d FinDAG
3. Teil: Ergebnisse in Thesen