Chapter
A. Überblick – Die Renaissance der Differenzierungsklausel
B. Differenzierungsklauseln als Mittel der Organisationspolitik
C. Terminologie und dogmatische Einordnung
I. Differenzierung im Hinblick auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses
1. Organisations- oder Absperrklauseln
2. Mitgliedschaftsorientierte Kündigungsschutzklauseln
II. Differenzierung im Hinblick auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses
1. Einfache und qualifizierte Differenzierungsklauseln
2. Tarifausschlussklauseln
3. Spannen(sicherungs)- oder Abstandsklauseln
D. Differenzierungsklauseln im Rechtsvergleich
I. Die Grundsatzentscheidung des Großen Senats zur Unzulässigkeit von Differenzierungsklauseln vom 29. 11. 1967
II. Das Urteil des BAG vom 21. 3. 1978
III. Die Urteile des BAG vom 21. 1. 1987 zur unzulässigen Differenzierung beim Vorruhestand
IV. Das Urteil des BAG vom 9. 5. 2007 zur Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung
V. Abweichende Entscheidungen der unterinstanzlichen Gerichte
VI. Das Urteil des BAG zur Zulässigkeit einfacher Differenzierungsklauseln vom 18. 3. 2009
VII. Das Urteil des BAG vom 23. 3. 2011
Teil 2: Die Zulässigkeit tarifvertraglicher Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit
I. Methodische Herangehensweise
II. Auswirkungen auf das Prüfungsprogramm
B. Regelungszuständigkeit der Tarifvertragsparteien
I. Veränderte Rahmenbedingungen: Aufgabe der Kernbereichslehre
II. Sachliche Reichweite der Tarifautonomie
1. Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
2. Mittelbare oder unmittelbare Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
III. Personelle Reichweite der Tarifautonomie
a) Interessen- oder Legitimationstheorie
b) Repräsentationstheorie
c) Theorie der erweiterten Autonomie
d) Folgerungen aus der Gesamtrepräsentation
a) Wortlaut, Systematik und Konzeption der Tarifautonomie
b) Tatsächliche Anhaltspunkte
c) Gesetzliche Anhaltspunkte
d) Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags
e) Trennung von Tarifautonomie, Normsetzungsbefugnis und inhaltlicher Rechtmäßigkeit
f) Gleichklang mit der sachlichen Reichweite der Tarifautonomie
IV. Koalitionseigenschaft
a) Leistungen an die organisierten Arbeitnehmer
b) Leistungen an die Gewerkschaft
c) Arbeitgeber als Schiedsrichter?
C. Tarifliche Regelungsbefugnis
II. Rechtstechnische Ausgestaltung von Differenzierungsklauseln
1. Einfache Differenzierungsklauseln und Klauseln mit besonderem Kündigungsschutz
2. Tarifausschlussklauseln
3. Organisations- und Absperrklauseln
5. Differenzierungen mittels Gemeinsamer Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 TVG
III. Begrenzung der schuldrechtlichen Vereinbarungsbefugnis auf auch normativ Regelbares?
IV. Keine tarifliche Regelungsbefugnis für Selbsterhaltungsmaßnahmen?
V. Begrenzung der Normsetzungsbefugnis durch faktische Außenseiterwirkung?
VI. Differenzierungsklauseln als Mitgliedsbeitrag ohne Mitgliedschaft?
VII. Vertrag zu Lasten Dritter?
D. Inhaltliche Rechtmäßigkeit
I. Die Bindung der Tarifverträge an die Grundrechte
1. Die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht im Allgemeinen
2. Entwicklung des Meinungsstands
3. Folgerungen für den Prüfungsmaßstab
a) Keine unmittelbare Grundrechtsbindung aufgrund Art. 1 Abs. 3 GG
b) Keine mittelbare Einwirkung der Grundrechte durch zivilrechtliche Generalklauseln
c) Keine nur mittelbare Grundrechtsbindung aufgrund der Schutzpflichtenlehre
d) Keine gelockerte Grundrechtsbindung aufgrund „kollektiv ausgeübter Privatautonomie“
e) Keine unzulässige Tarifzensur
f) Insbesondere: Grundrechtsbindung bei der Vereinbarung von Differenzierungsklauseln
aa) Grundrechtsbindung bei nur mittelbarer Betroffenheit der Außenseiter
bb) Grundrechtsbindung im schuldrechtlichen Teil
cc) Kongruenz von Schutzbereichsbestimmung und Kontrollmöglichkeit
II. Die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter
1. Dogmatische Einordnung
aa) Schutz der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG
bb) Schutz der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG
cc) Schutz der negativen Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 1 GG
aa) Bedeutung des Streits
(1) Stellungnahmen im Schrifttum
(1) Die Koalitionsfreiheit bis 1918
(1) „Spiegelbildlicher“ Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit
(2) Unmittelbare Drittwirkung gemäß Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG
ff) Freiwilligkeit des Koalitionszusammenschlusses
gg) Koalitionspluralismus und Koalitions(un)willigkeit
2. Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit
a) Bestimmung des Eingriffs – Entwicklung
aa) Druckbestimmung des Großen Senats (Sozialadäquanz)
bb) Kritik am Kriterium der Sozialadäquanz
cc) Erheblichkeitskriterium des BVerfG
dd) De-facto-Abkehr vom Kriterium der Sozialadäquanz
ee) Höhe des durchschnittlichen Gewerkschaftsbeitrags als Kriterium
ff) Pekuniär nicht bezifferbare Boni
aa) Einfache Differenzierungsklauseln
bb) Tarifausschlussklauseln
3. Rechtfertigung des Eingriffs
(1) Zulässigkeit einer Differenzierung in doppelter Höhe des Gewerkschaftsbeitrags
(2) Keine Begrenzung nach oben?
(3) § 138 BGB als definitive Höchstgrenze
(4) Verfassungsrechtlicher Graubereich
(5) Unangemessenheit von Differenzierungen im Hinblick auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses
III. Die positive Koalitionsfreiheit der Andersorganisierten
1. Veränderte Rahmenbedingungen: Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit bei Tarifpluralität
a) Entwicklung in rechtlicher Hinsicht
b) Entwicklung in tatsächlicher Hinsicht
2. Die kollektive Koalitionsfreiheit der Andersorganisierten
a) Differenzierungsklauseln als Mittel gewerkschaftlichen Wettbewerbs
b) Den Abschluss entsprechender Konkurrenztarifverträge weiterhin ermöglichende Klauseln
c) Gegen den Abschluss entsprechender Konkurrenztarifverträge gerichtete Klauseln
(1) Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG und die kollektive Koalitionsfreiheit
3. Die individuelle Koalitionsfreiheit der Andersorganisierten
b) Kein Übertrittsdruck aufgrund der Nachbindung des Alt-Tarifvertrags gemäß § 3 Abs. 3 TVG?
c) Eingriff in die positive Koalitionsfreiheit der Andersorganisierten
4. Ergebnis und abschließende Bewertung
IV. Die Arbeitsvertragsfreiheit von Außenseiter und Arbeitgeber
1. Dogmatische Herleitung der Arbeitsvertragsfreiheit
2. Folgerungen für die Prüfung
3. Eingriff in die Arbeitsvertragsfreiheit
a) Einfache Differenzierungsklauseln
b) Tarifausschlussklauseln
d) Organisations- bzw. Absperrklauseln und mitgliedschaftsorientierte Kündigungsschutzklauseln
a) Tarifausschlussklauseln und Spannenklauseln
b) Organsations- bzw. Absperrklauseln und mitgliedschaftsorientierte Kündigungsschutzklauseln
V. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
1. Ungleichbehandlung durch Differenzierungsklauseln und Rechtfertigungsmöglichkeit
2. Prüfungsmaßstab vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG
3. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
4. Beteiligung der Außenseiter am Arbeitskampf als Sonderfall?
5. Atypische Differenzierungsklausel als Sonderfall?
VI. Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG?
VII. Verstoß gegen § 242 BGB?
1. Unzumutbarkeit von Differenzierungsklauseln
a) Unzumutbarkeit für den Tarifpartner
b) Unzumutbarkeit für den verbandsangehörigen Arbeitgeber
VIII. Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung als Grenze?
IX. Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG)?
X. Verstoß atypischer Differenzierungsklauseln gegen § 3 Abs. 1, 3, § 4 Abs. 1 TVG?
A. Folgen der Bezugnahme auf Tarifverträge mit einfachen Differenzierungsklauseln
1. Auslegung der Bezugnahmeklausel als Statusfiktion
2. Nichteinbeziehung der einfachen Differenzierungsklausel aufgrund von § 305 c Abs. 1 BGB
B. Die Erstreikbarkeit von Differenzierungsklauseln
II. Auseinanderdriften von Tarifrecht und Arbeitskampfrecht
III. Teilnahme des Außenseiters am Streik
IV. Gleichlauf von tariflichem Vereinbarungskanon und Erstreikbarkeit?
a) Keine grundsätzliche soziale Inadäquanz eines Arbeitskampfs um Differenzierungsklauseln
b) Erstreikbarkeit von schuldrechtlichen Tarifklauseln
c) Arbeitskampf um einen auch differenzierenden Tarifvertrag
d) Arbeitskampf um einen ausschließlich differenzierenden Tarifvertrag
Teil 4: Schlussbetrachtung
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
I. Regelungszuständigkeit der Tarifvertragsparteien
II. Tarifliche Regelungsbefugnis
III. Inhaltliche Rechtmäßigkeit
1. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit Verfassungsrecht
2. Vereinbarkeit von Differenzierungsklauseln mit einfachem Recht