Reformmodelle zur Abgeordnetenbestechung ( Schriften zum Strafrecht )

Publication series :Schriften zum Strafrecht

Author: Hartmann   Marcus  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2013

E-ISBN: 9783428539390

P-ISBN(Paperback): 9783428139392

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Marcus Hartmann untersucht in seiner Arbeit eine Vielzahl möglicher Regelungsmodelle zur Abgeordnetenbestechung, die von einer Nichtnormierung bis zur Gleichstellung von Mandats- mit Amtsträgern reichen. Das Spannungsfeld für eine Regelung ist insoweit gelegt, als diese einerseits das strafwürdige Verhalten von und gegenüber Abgeordneten wirksam und trennscharf erfassen, andererseits aber unter Beachtung des freien Mandats zugleich den Besonderheiten der politischen Prozesse Rechnung tragen muss, indem sozialadäquate Verhaltensweisen straffrei bleiben. Berücksichtigung finden bei der Untersuchung Vorgaben aus internationalen Übereinkommen gegen Korruption, die auf eine Verschärfung der Norm drängen, sowie verfassungsrechtliche Anforderungen an die Strafnorm. Ebenso fließen Lösungen der Frage in ausgesuchten Ländern Europas ein. Die Analyse schließt mit einem Reformvorschlag des Autors.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. Historie der strafrechtlichen Bestimmungen zur Abgeordnetenbestechung

I. Strafbarkeit im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches, § 109 StGB a.F.

1. Das geschützte Rechtsgut

2. Das Merkmal der „Wahlstimme“

3. Das Merkmal der „öffentlichen Angelegenheit“

4. Das Merkmal des „Kaufens oder Verkaufens“

5. Zusammenfassung

II. Gesetzesentwürfe in der Weimarer Republik

III. Das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04. August 1953

1. Vorarbeiten zum Gesetz

2. Entstehung der Strafbarkeitslücke

IV. Gesetzesinitiativen zwischen 1953 und 1994

1. Gesetzesvorschlag der FDP-Fraktion aus dem Jahr 1956

2. Gesetzesvorschlag der Bundesregierung aus dem Jahr 1962

a) Vorarbeiten der Großen Strafrechtskommission

aa) Ausweitung des Amtsträgerbegriffs

bb) Rechtswidrigkeitsklausel

cc) Tatbestandsformulierungen

b) Inhalt des Gesetzentwurfs

3. Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 1965

4. Gesetzesvorschlag der CDU/CSU-Fraktion aus dem Jahr 1974

5. Einführung von § 108e StGB im Jahr 1994

B. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung § 108e StGB

I. Rechtsgut und Deliktsnatur

II. Abstimmungen und Wahlen

III. Kauf bzw. Verkauf einer Stimme

IV. Anwendungsbereich der Norm

1. Entscheidungen im Europäischen Parlament

2. Entscheidungen in einer Volksvertretung des Bundes und der Länder

3. Entscheidungen in gemeindlichen Volksvertretungen

4. Entscheidungen in Teileinheiten der Volksvertretung

V. Subjektiver Tatbestand

VI. Täterschaft und Teilnahme

VII. Strafe und Nebenfolgen

VIII. Kriminalitätsstatistik

1. Verfahren vor dem LG Neuruppin

2. Verfahren vor dem LG Wuppertal

3. Verfahren vor dem AG Karlsruhe

4. Verfahren vor dem LG Düsseldorf/LG Essen

IX. Kritik an § 108e StGB

1. Vagheit des Kaufbegriffs

2. Keine Geltung außerhalb der Volksvertretung

3. Geltung nur bei Wahlen und Abstimmungen

4. Erfordernis einer konkreten Unrechtsvereinbarung

5. Straffreiheit von nachträglichen Zuwendungen

6. Keine Erfassung immaterieller Vorteile

7. Unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten und Amtsträgern

8. Ungleichbehandlung bei den Nebenfolgen (§ 108e Abs. 2 StGB)

9. Systemwidrigkeit im internationalen Geschäftsverkehr

10. Zusammenfassung

C. Einfluss internationaler Übereinkommen auf die Abgeordnetenbestechung

I. Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der EG sowie zur Bekämpfung der Beamtenbestechung

II. OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

1. Entstehung des Übereinkommens

2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung

III. Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption

1. Entstehung des Übereinkommens

2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung

IV. UN-Übereinkommen gegen Korruption

1. Entstehung des Übereinkommens

2. Relevanz des Übereinkommens für die Abgeordnetenbestechung

V. Vorgaben der Übereinkommen für die Abgeordnetenbestechung

D. Reformmodelle zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung

I. Nichtnormierung der Abgeordnetenbestechung

1. Argumente für eine Nichtnormierung der Abgeordnetenbestechung

2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Straflosstellung von Mandatsträgern

a) Status des öffentlichen Dienstes

b) Status der Abgeordneten

c) Bewertung und Ergebnis

3. Bewertung der Argumente für eine Nichtnormierung

4. Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

5. Gesamtergebnis

6. Unterschiedliche Sanktionierung der aktiven und passiven Abgeordnetenbestechung?

II. Modelle auf Grundlage der Beibehaltung eines Tatbestands der Abgeordnetenbestechung

1. Beibehaltung von § 108e StGB in seiner jetzigen Fassung

a) Bewertung der Kritik an § 108e StGB

aa) Vagheit des Kaufbegriffs

bb) Geltung nur in der Volksvertretung und nur bezüglich der Stimmabgabe

cc) Erfordernis einer konkreten Unrechtsvereinbarung

(1) Entwicklung der Unrechtsvereinbarung bei den Amtsträgerbestechungsdelikten

(2) Schlussfolgerungen für die Unrechtsvereinbarung im Rahmen der Abgeordnetenbestechung

dd) Straffreiheit von nachträglichen Zuwendungen

ee) Keine Erfassung immaterieller Vorteile

ff) Unterschiedliche Behandlung von Abgeordneten und Amtsträgern

gg) Ungleichbehandlung bei den Nebenfolgen (§ 108e Abs. 2 StGB)

hh) Systemwidrigkeit im internationalen Geschäftsverkehr

ii) Symbolisches Strafrecht

b) Argumente für die unveränderte Beibehaltung von § 108e StGB

c) Bewertung

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

2. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Einbeziehung der gesamten Mandatstätigkeit

a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern

b) Argumente gegen das Erfassen der gesamten Mandatstätigkeit

c) Argumente für das Erfassen der gesamten Mandatstätigkeit

d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

f) Ergebnis

3. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Modifikation des Vorteilsbegriffs

a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern

b) Uneingeschränkter Vorteilsbegriff

aa) Verbot von Direktspenden

bb) Behinderung von Parteispenden

cc) Verbot einer beruflichen Tätigkeit neben dem Mandat

dd) Ergebnis

c) Eingeschränkter Vorteilsbegriff

d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

f) Ergebnis

4. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Modifikation der Unrechtsvereinbarung

a) Einführung: Rechtslage in anderen Ländern

b) Lockerung der Unrechtsvereinbarung

aa) Argumente für eine Lockerung der Unrechtsvereinbarung

bb) Argumente gegen eine Lockerung der Unrechtsvereinbarung

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

5. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Ausschluss politisch sozialadäquater Vorgänge

a) Rechtslage in anderen Ländern

b) Ausschluss politisch sozialadäquater Vorgänge

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

6. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Einschränkung auf Handlungen im Auftrag oder im Interesse eines Dritten

a) Handlungen im Auftrag oder im Interesse eines Dritten

b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

c) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

d) Ergebnis

7. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung unter Hinzufügung einer Rechtswidrigkeitsklausel

a) Begriff der Verwerflichkeit

aa) Verwerflichkeitsbegriff in § 240 Abs. 2 StGB

bb) Verwerflichkeitsbegriff in § 253 Abs. 2 StGB

cc) Verwerflichkeitsbegriff in § 170 Abs. 2 StGB

dd) Verwerflichkeitsbegriff in § 129b StGB

ee) Bewertung

b) Argumente für eine Rechtswidrigkeitsklausel

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

8. Beibehaltung eines gesonderten Tatbestands der Abgeordnetenbestechung in Form eines Blankettstraftatbestands

a) Grundlagen, Einordnung und wesentlicher Inhalt der geltenden Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages

b) Argumente für einen Blanketttatbestand

c) Argumente gegen einen Blanketttatbestand

d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

f) Ergebnis

9. Fazit zu den Modellen auf Grundlage der Beibehaltung eines Tatbestands der Abgeordnetenbestechung

III. Modelle zur (teilweisen) Gleichstellung der Strafbarkeit von Mandatsträgern und Amtsträgern

1. Einführung: Rechtslage in anderen Ländern

a) Rechtslage in Frankreich

b) Rechtslage in Italien

c) Rechtslage in Österreich

d) Rechtslage in der Schweiz

2. Gleichstellung von Mandatsträgern mit Amtsträgern im gesamten Strafrecht

3. Einbeziehung von Mandatsträgern in die Amtsträgerbestechungsdelikte, §§ 331 ff. StGB

a) Argumente für eine Erweiterung der §§ 331 ff. StGB

b) Argumente gegen eine Erweiterung der §§ 331 ff. StGB

c) Bewertung

d) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

e) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

f) Ergebnis

4. Gleichstellung lediglich der kommunalen Mandatsträger mit Amtsträgern

a) Rechtslage bis zur Einführung des § 108e StGB

aa) Historische Auslegung

bb) Rechtsprechung

(1) Beschluss des OLG Braunschweig vom 10. Juni 1950

(2) Urteil des BGH vom 24. November 1953

(3) Urteil des OVG Münster vom 13. Januar 1954

(4) Urteil des OLG Celle vom 10. April 1962

(5) Urteil des OLG Stuttgart vom 08. Dezember 1965

(6) Beschluss des OLG Stuttgart vom 16. Dezember 1988

(7) Weitere gerichtliche Entscheidungen

cc) Auffassungen innerhalb der Literatur

b) Rechtslage nach Einführung des § 108e StGB

aa) Historische Auslegung

bb) Rechtsprechung

(1) Beschluss des LG Krefeld vom 14. März 1994

(2) Entscheidung des AG Wuppertal vom 12. September 2002

(3) Beschluss des LG Köln vom 28. Mai 2003

(4) Urteil des BGH vom 09. Mai 2006

(5) Urteil des BGH vom 12. Juli 2006

(6) Weitere Verfahren

cc) Auffassungen innerhalb der Literatur

(1) Ratsmitglieder sind generell Amtsträger

(2) Ratsmitglieder sind außer bei Normsetzung Amtsträger

(3) Ratsmitglieder sind im Rahmen der Mandatstätigkeit keine Amtsträger

c) Bewertung

aa) Grundlagen und Struktur des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB

bb) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 a) StGB?

cc) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 b) StGB?

(1) Status kommunaler Mandatsträger

(a) Amtsrechtliche Elemente

(b) Parlamentsrechtliche Elemente

(2) Bewertung und Ergebnis

dd) Ratsmitglieder als Amtsträger gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB?

(1) Die verpflichtende Stelle

(2) Das Beziehungsverhältnis zur verpflichtenden Stelle

(a) Tätigkeit bei einer Behörde

(b) Tätigkeit im Auftrag einer Behörde

(3) Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung

(4) Der Bestellungsakt

(5) Ergebnis

ee) Anwendbarkeit von § 108e StGB auf kommunale Mandatsträger

d) Ergebnis zur Einordnung der kommunalen Mandatsträger innerhalb der Bestechungsdelikte

e) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

f) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

g) Gesamtergebnis

5. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Modifikation des Vorteilsbegriffs

a) Ausgangslage: Vorteilsbegriff in den §§ 331, 333 StGB

b) Modifikation des Vorteilsbegriffs

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

6. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Festsetzung eines konkreten Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Mandatstätigkeit

a) Ausgangslage: Unrechtsvereinbarung in den §§ 331, 333 StGB

b) Festsetzung eines konkreten Beziehungsverhältnisses zwischen Vorteil und Mandatstätigkeit

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

7. Einbeziehung der Mandatsträger in die §§ 331, 333 StGB unter Herausnahme im politischen Prozess sozialadäquater oder nicht verwerflicher Vorgänge

a) Ausgangslage in den §§ 331, 333 StGB

b) Herausnahme im politischen Prozess sozialadäquater oder nicht verwerflicher Vorgänge

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

8. Einbeziehung von Mandatsträgern in die §§ 331, 333 StGB unter Modifikation der erfassten Handlungen

a) Ausgangslage in den §§ 331, 333 StGB

b) Modifikation der erfassten Handlungen des Mandatsträgers

c) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

d) Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen

e) Ergebnis

9. Fazit zu den Modellen einer (teilweisen) Gleichstellung der Strafbarkeit von Mandatsträgern und Amtsträgern

IV. Missbräuchliche Einflussnahme

1. Beschreibung des Delikts

2. Geltende Rechtslage in Deutschland

3. Vorgaben aus den internationalen Übereinkommen

4. Rechtslage in anderen Ländern

a) „Trafic d’influence“ in Frankreich

b) „Verbotene Intervention“ in Österreich

c) Rechtslage in der Schweiz

5. Argumente für eine Einführung der Missbräuchlichen Einflussnahme im deutschen Recht

6. Argumente gegen eine Einführung der Missbräuchlichen Einflussnahme im deutschen Recht

7. Bewertung und Ergebnis

E. Rechtspolitischer Ausblick

I. Wesentliche Erkenntnisse der bisherigen Untersuchung als Orientierungsrahmen für eine Reform des Tatbestands

II. Bestimmung des Rechtsguts

III. Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit

IV. Reichweite der Norm

V. Unrechtsvereinbarung als Kernbestandteil der Norm

VI. Vorteilsbegriff

VII. Umfasster Personenkreis

VIII. Strafrahmen und Nebenfolgen

IX. Formulierungsvorschlag

Literaturverzeichnis

Materialien

Sachwortregister

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