Der Prüfungsmaßstab im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren :Unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Verfassungsräume des Bundes und der Länder ( Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht )

Publication subTitle :Unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Verfassungsräume des Bundes und der Länder

Publication series :Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht

Author: Bauer   Steffen  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2013

E-ISBN: 9783428540402

P-ISBN(Paperback): 9783428140404

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Steffen Bauer beschäftigt sich in seiner Arbeit mit der Frage, anhand welcher Verfassungsnormen ein zulässiger Prüfungsgegenstand im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde überprüft werden darf. Obwohl es in dieser Verfahrensart zahlreiche Entscheidungen gibt, ist der Prüfungsmaßstab der Kommunalverfassungsbeschwerde ungeklärt. Im Rahmen der Arbeit wird zunächst am Beispiel des Grundgesetzes geklärt, anhand welcher Normen neben Artikel 28 Abs. 2 GG ein Prüfungsgegenstand überprüft werden kann. Der Prüfungsmaßstab folgt aus dem Verfahrensgegenstand. Dieser ist vom Wortlaut ausgehend und aus systematischen Gründen eng zu verstehen. Der begrenzte Verfahrensgegenstand bewirkt, dass die wegen des Gesetzesvorbehaltes zulässige Erweiterung des Prüfungsmaßstabs über Artikel 28 Abs. 2 GG hinaus nur solche Normen umfasst, die Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts sind. Daneben muss es sich um Normen handeln, die den Gemeinden Rechte einräumen. Im zweiten Teil wird überprüft, inwieweit Normen des jeweils anderen Verfassungsraums zum Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungsgerichte zählen. Für die Kommunalverfassungsbeschwerde hat das Trennungsprinzip zu gelten. Eine Überprüfung der Normen des jeweils anderen Verfassungsraums kommt daher nur dann in Betracht, wenn die Verfassung etwa Trichternormen, Normen des anderen Verfassungsraums in die eigene Verfassung integriert. Insbesondere Gliedstaatenklauseln können für bestimmte Normen als solche Verweisungsnormen verstanden werden. Im letzten Teil werden die zuvor gewonnenen Ergebnisse auf alle Landesverfassungen übertragen.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. Defintion des Prüfungsmaßstabes

B. Prüfungsmaßstab und Prüfungsgegenstand

C. Gang der Untersuchung

1. Kapitel: Prüfungsmaßstab innerhalb des eigenen Verfassungsraumes

A. Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

I. Vorgaben durch Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG und § 91 BVerfGG

1. Beschwerdebefugnis

2. Bestimmung des Verfahrensgegenstandes

a) Rechtswegeröffnung

b) Festlegung des Verfahrensgegenstandes

aa) Begriff des Verfahrensgegenstandes

bb) Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

cc) Regelung des Verfahrensgegenstandes und nicht des Prüfungsmaßstabes

c) Präzisierung des Inhaltes des Verfahrensgegenstandes

d) Zwischenergebnis

3. Erweiterungsmöglichkeit über den Gesetzesvorbehalt in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG

a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur akzessorischen Erweiterung

b) Akzessorische Erweiterung nach dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

4. Keine umfassende Erweiterung über den Gesetzesvorbehalt

a) Keine ausdrückliche Erweiterung

b) Erweiterung über die Auslegung des Begriffes „Gesetz“

aa) Gesetzesvorbehalt oder Regelungsvorbehalt

bb) Bedeutung des Gesetzesvorbehaltes

cc) Keine Vergleichbarkeit mit Individualverfassungsbeschwerde

c) Zwischenergebnis

5. Erweiterung unter Berücksichtigung des Verfahrensgegenstandes

a) Schlussfolgerung für die Erweiterung

b) Keine bewusste Begrenzung auf den Inhalt des Art. 28 Abs. 2 GG

c) Grundsatz für Form- und Verfahrensvorschriften

6. Erweiterung des Prüfungsmaßstabes um die Kompetenznormen aus dem Gesetzesvorbehalt

a) Gewohnheitsrecht

b) Untergesetzliche Normen

c) Eingriff durch Gesetz

d) Übereinstimmende Äußerungen in der Rechtsprechung

aa) Bundesverfassungsgericht

bb) Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

e) Rechtsschutzgedanke

f) Keine Kollision mit dem Verfahrensgegenstand

g) Ergebnis

7. Fehlerhafte Begründung der Erweiterung auf Kompetenznormen durch das Bundesverfassungsgericht und die ihm folgende Rechtsprechung

a) Begründung durch das Bundesverfassungsgericht

b) Folgen für Landesverfassungsgerichte

c) Kein abgrenzbarer Bereich des Kommunalrechtes

aa) Zuständigkeit für das Kommunalrecht

bb) Überblick über Zuständigkeiten in den einzelnen Selbstverwaltungsbereichen

cc) Ergebnis

d) These von der Ausweitung des Prüfungsmaßstabes wegen der Ausnahmesituation

e) Kompetenznormen als prägende Normen

8. Zusammenfassung und Ergebnis

II. Begrenzung durch Tenorierung und Bindungswirkung

1. § 95 BVerfGG

2. § 31 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG

3. Ergebnis

B. Systematische Untersuchung

I. Anlehnung an Normenkontrollverfahren

II. Vergleichbarkeit mit dem Bund-Länder-Streit

1. Prüfungsmaßstab des Bund-Länder-Streites

2. Auffassung von Burmeister

3. Ablehnung der Ansicht Burmeisters

4. Keine Vergleichbarkeit

5. Ergebnis

III. Individualverfassungsbeschwerde

1. Auffassung der Vergleichbarkeit mit der Individualverfassungsbeschwerde

2. Gründe für die Ausweitung des Prüfungsmaßstabes

3. Erweiterung auf die anderen Grundrechte

4. Keine direkte Übertragung der Elfes-Rechtsprechung

5. Dogmatische Begründungen für die Erweiterung der Elfes-Rechtsprechung auf andere Grundrechte

a) Erst-Recht-Schluss

b) Begründung Steinwedel

c) Begründung mit freiheitsschützender Funktion der Grundrechte

6. Keine Übertragung der Begründung auf die Kommunalverfassungsbeschwerde

a) Wortlaut

b) Keine Argumentation mit Rechtsschutzverweigerung

c) Keine materielle Gefährdungslage wie bei der Individualverfassungsbeschwerde

d) Kein Grundrecht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung

e) Gewährung eines vergleichbaren Freiheitsraumes

aa) Dimensionen der kommunalen Selbstverwaltung

bb) Verobjektivierte Dimension der Selbstverwaltung

cc) Versubjektivierte Dimension des Selbstverwaltungsrechtes

dd) Aktuelle Betonungen des objektiven Charakters der Selbstverwaltung

ee) Aktuelle Betonung des subjektiven Gehaltes bei Maurer und Ipsen

ff) Vergleichbarkeit der Freiheitsräume nach Frenz

gg) Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

hh) Stellungnahme und Ergebnis

f) Gefahr der unübersichtlichen Ausweitung

7. Zusammenfassung

IV. Ergebnis

C. Versubjektivierte Rechtsposition

I. Subjektiver Schutz als Zweck der Kommunalverfassungsbeschwerde

1. Gewährung eines Rechtes

2. Eigene Rechtsverletzung

a) Erfordernis der eigenen Rechtsverletzung aus § 92 BVerfGG

b) Beschwerdebefugnis

aa) Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes

bb) Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

cc) Ergebnis

II. Auswirkungen auf den Prüfungsmaßstab

D. Prüfungsmaßstab anhand der gefundenen Ergebnisse

I. Gesetzgebungskompetenzen

II. Verfahrensnormen

1. Keine Erweiterung über den Gesetzesvorbehalt

2. Keine Konkretisierung des Selbstverwaltungsrechtes

3. Ausnahme Anhörungsrechte

III. Grundrechte

IV. Strukturprinzipien

1. Rechtsstaatsprinzip

a) Verhältnismäßigkeitsprinzip

b) Willkürverbot

c) Bestimmtheitsgebot

d) Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot

2. Demokratieprinzip

a) Parlamentsvorbehalt

b) Andere Teilbereiche des Demokratieprinzips

3. Sozialstaatsprinzip

4. Bundesstaatsprinzip

V. Art. 33 Abs. 2 GG

VI. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG

VII. Vorschriften über die Aufteilung der Verwaltungskompetenzen

1. Art. 84 Abs. 1 GG a. F.

2. Kompetenznormen

a) Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG n. F.

b) Art. 83 GG und Verbot der Mischverwaltung

VIII. Vorschriften über Finanzwesen

1. Art. 106 Abs. 5 GG

2. Art. 106 Abs. 6 GG

IX. Art. 120 GG

X. Art. 131 GG

E. Ergebnis

2. Kapitel: Normen aus der anderen Verfassungsebene

A. Vorgaben durch den begrenzten Verfahrensgegenstand

I. Nur eigene Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

1. Überprüfung von Landesrecht an Art. 28 Abs. 2 GG

2. Art. 28 Abs. 2 GG als Landesverfassungsrecht?

3. Gemeindeutsche Garantie

a) Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes

b) Stellungnahme

II. Das Selbstverwaltungsrecht konkretisiernde Normen

III. Kompetenznormen und Art. 80 GG

IV. Strukturprinzipien

V. Finanzausstattung

VI. Ergebnis

B. Subsidiaritätsklausel als Entscheidung zu Gunsten des Trennungsprinzips

I. Trennungstheorie

1. Festlegung auf des Bundesstaatsprinzips

2. Trennung der Staatsebenen und der Aufgabenerledigung

3. Verfassungsautonomie der Länder

4. Verfassungsgerichtshöfe in den Ländern

5. Absicherung der Eigenstaatlichkeit

II. Ansichten, die die Trennungstheorie ablehnen

1. Ansicht Sobotas

2. Ansicht Burmeisters

3. Stellungnahme

a) Grundsatz der Rechtseinheit

b) Trennung Prüfungsmaßstab und Bindung

c) Art. 100 Abs. 3 GG

aa) Extensives Verständnis durch das OVG Lüneburg

bb) Funktion des Art. 100 Abs. 3 GG als Divergenzausgleich

cc) Entstehungsgeschichte des Art. 100 Abs. 3 GG

dd) Sicherung der Rechtsfortbildung

ee) Ablehnung der Ansicht Geigers

ff) Ergebnis

4. Ergebnis

III. Entscheidung zu Gunsten der Trennnungstheorie bei der Kommunalverfassungsbeschwerde

1. Einheitstheorie

2. Klarheit bei Prüfungsgegenstand

3. Subsidiaritätsklausel

a) Schutz des eigenen Verfassungsraumes

aa) Gesetzgebungsgeschichte

bb) Ausschluss der perpetuatio fori

cc) Keine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht

dd) Subsidiarität unabhängig von der Ausgestaltung der Kommunalverfassungsbeschwerde

ee) Keine Ersatzzuständigkeit

b) Ergebnis

4. Trennungstheorie als Theorie für den Prüfungsgegenstand und den Prüfungsmaßstab

a) Fokussierung auf Abgrenzung allein über den Prüfungsgegenstand

b) Einbeziehung des Prüfungsmaßstabes

c) Ausnahmen der Subsidiarität

aa) Zuständigkeit bei limitiertem Verfahrensgegenstand

bb) Zuständigkeit wegen materiellen Unterschieden

cc) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes

dd) Keine Zuständigkeit bei Zurückbleiben der Gewährleistungsnorm

d) Ergebnis

5. Ergebnis

IV. Ergebnis

C. Prüfung von Vorfragen

I. Ausweitung des Prüfungsmaßstabes aufgrund Art. 100 Abs. 1 GG

1. Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes

2. Berliner Verfassungsgerichtshof

3. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

4. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

5. Verfassungsgerichtshof Thüringen

II. Stellungnahme

1. Erweiterung aufgrund des Art. 100 Abs. 1 GG

a) Art. 100 Abs. 1 GG für Landesverfassungsgerichte anwendbar

aa) OVG Lüneburg

bb) Bayerischer Verfassungsgerichtshof

b) Kein Prüfungsmonopol

c) Keine Prüfungspflicht

2. Einwände gegen Vorfragenrechtsprechung

3. Ergebnis

III. Erweiterung durch Trennung zwischen Haupt- und Vorfrage

1. Ansicht Clemens und Rüffners

2. Prüfung zur Bestimmung des Prüfungsmaßstabes

3. Stellungnahme

4. Prägende Normen keine Vorfrage

5. Überprüfung des eigenen Prüfungsmaßstabes

IV. Ergebnis

D. Erweiterung der Landesverfassung um Grundgesetznormen

I. Allgemein

II. Bestandteilsnormen

1. Auswirkungen der Bestandteilstheorie nach dem Bundesverfassungsgericht

a) Bundesverfassungsgericht

b) Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

c) Staatsgerichtshof Niedersachsen

d) Verfassungsgerichtshof Saarland

e) Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

f) Verfassungsgerichtshof Thüringen

2. Formelles Verfassungsrecht

3. Ablehnung der Entstehung formellen Landesverfassungsrechtes

4. Materielles Landesverfassungsrecht

a) Verfassungsgericht Brandenburg

b) Verfassungsgerichtshof Berlin

c) Bremer Staatsgerichtshof

5. Erweiterte Auslegung der Landesverfassung

6. Stellungnahme

a) Anwendung des Art. 21 GG aus besonderen Gründen

aa) Begrenzung der Antragssteller in der Landessatzung von Schleswig-Holstein

bb) Wortlaut des Art. 37 LS SH

cc) Keine Erforderlichkeit der Transformation des Art. 21 GG

b) Unzulässiger Eingriff in die Verfassungshoheit

7. Ergebnis

III. Erweiterung der Landesverfassung kraft Verweisung

1. Begriff der Verweisung bzw. Inkorporation

2. Verweisung in anderen Verfassungen

3. Erweiterungen des Prüfungsmaßstabes im Volksgesetzgebungsverfahren

a) Baden-Württemberg

b) Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes

c) Berliner Verfassungsgerichtshof

d) Bremer Staatsgerichtshof

e) Andere Bundesländer

f) Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Volksgesetzgebung

aa) Erweiterung um Kompetenznormen

bb) Gleichlauf zwischen den Kontrollinstanzen

cc) Verweisung oder prozessuale Erweiterung

4. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Inkorporation

a) Bestimmtheitsgebot

b) Demokratiegebot

c) Bundesstaatsprinzip

d) Verfassungsänderungen nur durch Verfassungsgeber/Parlamentsvorbehalt

e) Ergebnis

5. Rechtsprechung zu den Verweisungsnormen

a) Startbahn-West-Entscheidung des Staatsgerichtshofes Hessen

b) Startbahn-West-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

c) Entscheidung über das Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

d) Region Rhein-Main-Entscheidung des Staatsgerichtshofes Hessen

e) Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

f) Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

g) Verfassungsgerichtshof Sachsen

h) Verfassungsgerichtshof Saarland

i) Verfassungsgerichtshof Berlin

j) Verfassungsgericht Brandenburg

6. Stellungnahme zu den Öffnungsnormen

a) Inkorporation der Gesetzgebungskompetenzen

b) Gefahr der Kompetenzanmaßung

c) Keine Schwächung des Landesverfassungsgebers

d) Anforderung an Verweisung

e) Vorhandene Kompetenz

7. Ergebnis

IV. Ergebnis

E. Ausweitung des Prüfungsmaßstabes über das Rechtsstaatsgebot

I. Begründung durch die Landesverfassungsgerichte

1. Verfassungsgerichtshof Bayern

2. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

3. Verfassungsgericht Brandenburg

II. Ablehnende Haltung des Bundesverfassungsgerichtes

III. Stellungnahme

IV. Ergebnis

F. Bundestreue

I. Allgemeines zur Bundestreue

1. Herleitung des Prinzips der Bundestreue und Definition

2. Wirkungsweise des Prinzips

II. Erweiterung des Prüfungsmaßstabes aufgrund bundesfreundlichem Verhalten

III. Stellungnahme

IV. Ergebnis

G. Normativbestimmungen

I. Kein Bestandteil der Landesverfassung

II. Keine das Selbstverwaltungsrecht konkretisierende Norm

III. Ergebnis

H. Durchgriffsnormen

I. Umfang der Durchgriffsnormen

II. Erweiterung des Prüfungsmaßstabes auf Durchgriffsnormen

III. Wirkung am Beispiel von Art. 31 GG

IV. Ergebnis

J. Ergebnis

3. Kapitel: Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte

A. Baden-Württemberg

I. Verfahrensgegenstand

II. Beschwerdebefugnis

III. Prüfungsmaßstab

1. Normen, die das Selbstverwaltungsrecht prägen

2. Ausweitung durch den Staatsgerichtshof

3. Kompetenznormen

B. Bayern

1. Verfahrensgegenstand

II. Prüfungsmaßstab

III. Das Selbstverwaltungsrecht umfassende Normen

1. Art. 83 Abs. 1 und Abs. 2 LV BY

2. Art. 83 Abs. 3 LV BY

3. Art. 12 Abs. 2 LV BY

IV. Keine Erweiterung

V. Gesetzgebungskompetenzen

C. Berlin

D. Brandenburg

I. Verfahrensgegenstand

II. Prüfungsmaßstab

III. Kompetenznormen

E. Bremen

I. Rechtswegeröffnung

II. Grundgesetznormen

F. Hamburg

G. Hessen

I. Rechtswegeröffnung

II. Verfahrensgegenstand

III. Prüfungsmaßstab

IV. Grundgesetznormen

H. Mecklenburg-Vorpommern

I. Verfahrensgegenstand

II. Prüfungsmaßstab

III. Kompetenznormen

J. Niedersachsen

I. Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

II. Kompetenznormen

K. Nordrhein-Westfalen

I. Verfahrensgegenstand

II. Prüfungsmaßstab

III. Gesetzgebungskompetenzen

L. Rheinland-Pfalz

I. Normenkontrolle

II. Verfassungsbeschwerde

1. Verfahrensgegenstand der Kommunalverfassungsbeschwerde

2. Prüfungsmaßstab

3. Gesetzgebungskompetenznormen

M. Saarland

I. Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

II. Kompetenznormen

N. Sachsen

I. Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

II. Akzessorische Prüfung

III. Kompetenznormen

O. Sachsen-Anhalt

I. Prüfungsmaßstab

1. Art. 87 und Art. 2 Abs. 3 LV SA

2. Weitere Normen, die Elemente des Selbstverwaltungsrechts enthalten

II. Grundgesetzliche Kompetenznormen

P. Schleswig-Holstein

I. Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

II. Kompetenznormen

Q. Thüringen

I. Verfahrensgegenstand und Prüfungsmaßstab

II. Kompetenznormen

4. Kapitel: Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

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