Description
Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt.
In den folgenden Erwägungen wird außerdem der Blick gerichtet auf die Spannung zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus im Bereich der Auslegung des Rechtes und auf diese Spannung in den Sternstunden der tschechischen Rechtsphilosophie.
Chapter
A. Spannung zwischen dem Rechtspositivismus und der Naturrechtslehre: Nur als Dreisatz lösbar?
I. Raz vs. Alexy – die ewige Diskussion über das ewige Thema
II. Distinktionen und Argumente: Erster Akt
a) Iusnaturalismus: Dualität des Rechts in Verbindung mit der Priorität des Naturrechts
b) Das Hume-Jörgensensche Dilemma
c) Thomas Hobbes: Geburt des Rechtspositivismus (auf der iusnaturalistischen Grundlage)
2. Relativierung des Unterschiedes zwischen Positivismus und Iusnaturalismus
3. Zeitalter des positiven Rechts vs. Wiederkehr des natürlichen Rechts: Auschwitz oder Radbruchsche Formel, Geschichte Frankreichs oder Ewigkeitsklausel
III. Distinktionen und Argumente: Zweiter Akt
1. Kontexte und Deutungen
2. Iusnaturalismus versus Iuspositivismus: Die Folge des Konzeptes der Machtlegitimität
3. Eudaimonistische Lebenserwartungen oder die paulinische Wandlung
4. Richter und die Spannung zwischen der Moral und dem Recht: Das iuspositivistische Paradoxon
5. Aufhebung des Speenhamland-Gesetzes oder der Niedergang der alten und die Geburt der neuen Zivilisation
B. Savignys Lehre von der Auslegung der Gesetze in der Zeit der Dekonstruktion
C. Rechtspositivismus und Naturrechtslehre am Beispiel der Sternstunden der tschechischen Rechtsphilosophie (die zweite Hälfte des 19. und die erste des 20. Jahrhunderts)
I. Rechtsphilosophie – ihre Emanzipation von der Theologie, der sozialen Philosophie und der Moralphilosophie
II. Antonín Randa, Emanuel Tilsch (historisch-rechtlicher Leitweg)
III. Frantiek Weyr (Franz Weyr) – die Brünner rechtstheoretische Schule
IV. Emanuel Chalupný – soziologisch-rechtlicher Leitweg in der Rechtsphilosophie
V. Jaroslav Kallab, Karel Engli – Phänomenologie und neukantsche Lehre in der Rechtsphilosophie
VI. Emil Svoboda, Josef Tureček – der naturrechtliche Leitweg