Chapter
Kapitel 2: Grundlagen des Markenrechts
A. Die Bedeutung der Marke im Wirtschaftssystem
B. Rechtlicher Schutz der Marke
C. Historische Entwicklung des Markenrechts
D. Rechtsquellen des Markenrechts
II. Europäisches Markenrecht
2. Erste und Zweite Markenrichtlinie
3. Durchsetzungsrichtlinie
4. Gemeinschaftsmarkenverordnung
a) Zielsetzung und Entstehungsgeschichte
b) Rechtsnatur der Gemeinschaftsmarke
c) Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts
bb) Grundsatz der Einheitlichkeit
cc) Grundsatz der Koexistenz
dd) Grundsatz der freien Übertragbarkeit
III. Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Markenrecht
1. Verhältnis zwischen nationaler Marke und Gemeinschaftsmarke
2. Gebot der richtlinienkonformen Auslegung
b) Richtlinienkonforme Auslegung des MarkenG
c) Die rechtsvergleichende Auslegung als Bestandteil der richtlinienkonformen Auslegung
3. Einfluss der GMVauf die Auslegung des MarkenG
IV. Internationale Abkommen
E. Entstehung des Markenschutzes und Schutzschranken
I. Voraussetzungen des Markenschutzes
Kapitel 3: Der markenrechtliche Benutzungszwang
A. Der Benutzungszwang als markenrechtliches Grundprinzip
B. Rechtsnatur und materiell-rechtliche Verankerung
II. Benutzungszwang im nationalen Recht
III. Benutzungszwang im Gemeinschaftsrecht
IV. Verhältnis von nationalem zu gemeinschaftsrechtlichem Benutzungszwang
C. Sinn und Zweck des Benutzungszwangs
I. Traditionelle Begründungen
1. Sicherung der Herkunftsfunktion
2. Verringerung der Markenkollisionen und Eintragungsfähigkeit neuer Marken
3. Entlastung von Behörden und Gerichten
4. Bekämpfung von Defensiv- und Vorratsmarken
D. Postulat der strengen und konsequenten Anwendung des Benutzungszwangs
I. Herrschende Auffassung
III. Stellungnahme und Ergebnis
E. Rechtsfolgen fehlender Benutzung
I. Überblick über die Sanktionen
1. Verletzungsanspruch § 25 MarkenG, Artt. 99 Abs. 3, 100 Abs. 1 GMV
2. Widerspruch gegen die Eintragung, § 43 Abs. 1 MarkenG, Art. 42 Abs. 2 GMV
3. Löschungsklage, § 55 Abs. 3 MarkenG, Art. 57 Abs. 2 GMV
4. Löschung wegen Verfalls, § 49 Abs. 1 S. 1 MarkenG, Art. 51 Abs. 1 lit. a S. 1 GMV
II. Beweislast und Beweisführung
a) Nationales Markenrecht
b) Gemeinschaftsmarkenrecht
cc) Präsentation der Benutzungsnachweise
(1) Verbindlichkeit der Richtlinien
(2) Sachliche Rechtfertigung der Richtlinien
(3) Divergenz zwischen den Vorschriften in Verfahren vor dem HABM und in gerichtlichen Verfahren
F. Bestimmung des Benutzungsbegriffs
I. Die prinzipielle Unterscheidung zwischen rechtserhaltender und rechtsverletzender Benutzung
1. Herrschende Auffassung
2. Abweichende Auffassungen
3. Stellungnahme und Zwischenergebnis
II. Frage der zweistufigen Prüfung
1. Herrschende Auffassung
2. Die abweichende Auffassung von Ströbele
3. Stellungnahme und Zwischenergebnis
III. Funktionsgerechte Benutzung
2. Begriff und praktische Bedeutung der Markenfunktionen
3. Ökonomische und rechtliche Funktionen der Marke
4. Die wirtschaftlichen Funktionen der Marke
a) Unterscheidungsfunktion
e) Kommunikationsfunktion
g) Weitere Markenfunktionen
5. Rechtlich geschützte Markenfunktionen
a) Rechtslage nach dem WZG a.F.
b) Kritik an der traditionellen Auffassung
c) Rechtslage nach dem MarkenG
d) Die „L’Oréal/Bellure“-Entscheidung des EuGH
e) Zwischenergebnis und Stellungnahme
6. Bedeutung der Markenfunktionen im Benutzungszwang
b) Auswirkungen des Wandels im Markenfunktionsverständnis auf den Benutzungszwang
aa) Auswirkungen auf die zu verwirklichenden Markenfunktionen
cc) Auswirkungen auf die Intensität der Beziehung zwischen Marke und Produkt
dd) Auswirkungen der Investitionsfunktion auf den Benutzungszwang?
(2) Sonderregelungen für die rechtserhaltende Benutzung?
7. Ergebnis zur funktionsgerechten Benutzung
IV. Ernsthaftigkeit der Benutzung
2. Die Beurteilung der „Ernsthaftigkeit“ nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
3. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
4. Anforderungen an die Ernsthaftigkeit im Einzelnen
b) Zeitpunkt und Dauer der Benutzung
c) Räumliche Ausdehnung der Benutzung
5. Zusammenfassung und Stellungnahme
G. Sonstige Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung
I. Benutzung durch den Inhaber
II. Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen
1. Subsumtion und Integration
aa) Maximallösung und strenge Minimallösung
bb) Erweiterte Minimallösung
2. Keine Differenzierung der Lösungsansätze nach Löschungs- und Kollisionsverfahren
III. Benutzung im Inland bzw. in der Gemeinschaft
H. Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung
II. Art des Benutzungshindernisses
III. Umfang und Dauer des Benutzungshindernisses
1. Differenzierung zwischen positiver Benutzung und Nichtbenutzung als Ausgangspunkt
2. Keine Hemmung der Benutzungsschonfrist
3. Gesamtbetrachtung entscheidend
4. Benutzungsbeschränkungen für die Tabakindustrie, insbesondere „Plain Packaging“
a) Konsultationspapier der Europäischen Kommission und die Idee des „Plain Packaging“
b) Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
c) Drohende Konsequenzen für den Benutzungszwang
aa) Zwingende Vorgaben an die Verpackungsform
bb) Pflicht zur Verwendung kombinierter gesundheitsbezogener Warnhinweise
dd) Verbleibende Möglichkeiten der rechtserhaltenden Benutzung
(1) Benutzung der herstellertypischen Wort-/Bildmarken gegenüber Verbrauchern
(2) Benutzung der herstellertypischen Wort-/Bildmarken gegenüber Unternehmern
(a) Markenbenutzung ausschließlich innerhalb von Vertriebskanälen
(aa) Funktionsgerechte Benutzung bei Benutzung gegenüber Unternehmern
(bb) Funktionsgerechte Benutzung bei Benutzung gegenüber (Zwischen-)Händlern
d) Beschränkungen der Benutzungsmöglichkeiten als Fallgruppe der gerechtfertigten Nichtbenutzung?
Kapitel 4: Ausgewählte materiellrechtliche Probleme
A. Territorium der Benutzung
I. Unterscheidung zwischen geographischem Umfang und Ernsthaftigkeit der Benutzung als grundlegende Prämisse
II. Nationales Markenrecht
III. Gemeinschaftsmarkenrecht
2. Meinungsstand in der Literatur
3. Die Relevanz der „PAGO“-Entscheidung
4. Der Nutzen rechtsvergleichender Erwägungen
5. Bisherige Rechtsprechung
a) Rechtsprechung des EuGH und des EuG
c) OLG Düsseldorf – „ZAPPA“
d) Cour d’Appel de Paris – „Bebe“
6. Aktuelle Entwicklungen
a) Entscheidung „C City Hotel“
b) Entscheidung „THE SAVOY“
c) Entscheidung „TOLTEC/TOMTEC“
d) Entscheidung „OMEL/ONEL“
cc) Weiterer Verfahrensgang und Vorlagefrage an den EuGH
IV. Stellungnahme und Lösungsvorschlag
1. Benutzung in einem Mitgliedstaat ausreichend
a) Entstehungsgeschichte des Art. 15 GMV
b) Gemeinschaftsmarkenschutz für alle Unternehmen
c) Kein Bedeutungsverlust der nationalen Markensysteme
d) Verstoß gegen das Prinzip der Einheitlichkeit der Gemeinschaftsmarke
e) Kein Widerspruch zu Art. 112 Abs. 1 lit. a GMV
f) Die Erwägungsgründe der Gemeinschaftsmarkenverordnung
g) Die Regelung des Art. 15 Abs. 1 lit. b GMV
2. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – „OMEL/ONEL“
3. Folgeprobleme einer weiten Auslegung des Art. 15 Abs. 1 GMV
a) Gefahr einer Registersperre?
b) Blockierstellung des Gemeinschaftsmarkeninhabers
a) Korrektur über das Merkmal der „Ernsthaftigkeit“ der Benutzung?
b) Koexistenz von nationalem und Gemeinschaftsmarkenschutz?
(1) Lediglich örtliche Benutzung
(2) Angemessener geographischer Abstand
c) Vermeidung von Verwechslungsgefahr
d) Kritik an der Koexistenzlösung
V. Ergebnis zum territorialen Umfang des gemeinschaftsmarkenrechtlichen Benutzungszwangs
VI. Konsequenzen für die Markenpraxis und -strategien
B. Abweichende Form der Markenbenutzung
I. Rechtserhalt bei abweichender Form der Markenbenutzung
II. Abweichende Benutzungsform als eigene eingetragene Marke
III. Die „BAINBRIDGE“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
IV. Befürchtete Konsequenzen der „BAINBRIDGE“-Entscheidung
V. Richtlinienkonformität des § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG
a) Unterschiedliche Konstellationen betroffen?
b) Wortlaut der Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a GMV, Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a MRL
c) Sinn und Zweck der Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a GMV, Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a MRL
d) Sinn und Zweck des Benutzungszwangs – Ausschluss des Defensivmarkenschutzes
e) Sonstige Rechtfertigungsgründe
f) Abschließender Charakter der Markenrichtlinie
g) Genereller Aussagewert der „BAINBRIDGE“-Entscheidung über die entschiedene Fallgestaltung hinaus?
3. Die „PROTI“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
VII. Konsequenzen für die Markenpraxis und -strategien
C. Benutzungszwang und Wiederholungsmarken
I. Einführung in die Problematik
1. Abgrenzung zwischen Wiederholungsmarken i. e. S. und Neuanmeldungen
b) Zeichenrechtliche Komponente
aa) Veränderungen der Markenform
bb) Veränderungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
aa) Wiederholte Eintragung eines identischen Zeichens vor Ablauf der Benutzungsschonfrist
bb) Wiederholte Eintragung eines identischen Zeichens nach Ablauf der Benutzungsschonfrist
d) Geographische Komponente
aa) Wiederholte Eintragung einer nationalen Marke als Gemeinschaftsmarke
bb) Wiederholte Eintragung einer Gemeinschaftsmarke als nationale Marke
III. Rechtliche Behandlung von Wiederholungsmarken
2. Keine Relevanz des Benutzungswillens
3. Verfahrensmäßige Behandlung von Wiederholungsmarken
aa) Summarischer Charakter des Eintragungsverfahrens
bb) Rechtsschutzbedürfnis
cc) Absolute Eintragungshindernisse, insbesondere Bösgläubigkeit des Wiederholungsanmelders
dd) Keine Abhängigkeit vom Nachweis eines Benutzungswillens
ee) Ergebnis zum Eintragungsverfahren
c) Löschungs- und Verletzungsverfahren
d) Löschung der Wiederholungsmarke
aa) Löschung wegen Nichtigkeit, § 50 MarkenG, Art. 52 Abs. 1 lit. b GMV
bb) Löschung wegen Verfalls, § 49 Abs. 1 S. 1 MarkenG, Art. 51 Abs. 1 lit. a S. 1 GMV
D. Einzelfragen zur funktionsgerechten Benutzung der Marke
I. Benutzung der Marke in der Werbung
II. Benutzung der Marke außerhalb des geschäftlichen Verkehrs i. e.S.
b) Benutzung im Rahmen von Vorbereitungshandlungen
(2) Verkaufspräsentationen
III. Stellungnahme und Ergebnis
IV. Konsequenzen für die Markenpraxis
E. Rechtserhaltende Benutzung bei Zugaben und Werbegeschenken
I. Einführung in die Problematik
II. Die Entscheidung „Silberquelle/Maselli“
III. Sonstige Rechtsprechung
6. OLG München – „ODDSET Die Sportwette“
V. Meinungsstand in der Literatur
1. Funktionsgerechte Benutzung
a) Kennzeichnung nur mit der„Werbemarke“
b) Kennzeichnung mit „Grundmarke“ und „Werbemarke“
c) Gebrauchswert des Nebenproduktes
a) Vorbereitung der selbständigen Vermarktung
b) Reine Verkaufsförderungsmaßnahmen
Kapitel 5: Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der Ergebnisse