Description
Die Rolle des Eides im römischen Privatrechtsleben ist erst in zweiter Linie ein sozial- oder religionshistorisches und zuvörderst ein dogmatisches Thema. Dessen Untersuchung zeigt, dass der Eid in Rom für sich genommen wirkungslos war und seine Kraft nur aus dem Einverständnis der Gegenseite zog, also gewissermaßen aufgrund eines Vertrags wirkte. Der Eid war kein Beweismittel und galt als Zumutung für den Schwörenden, weshalb er ihm nur unter der Bedingung abverlangt wurde, dass auch der Gegner einen Eid schwören musste. Der streitentscheidende Eid bedeutete für die Partei, die voraussichtlich ihrer Beweislast nicht genügen konnte, einen Ausweg, indem sie sich ungeachtet ihrer Niederlage im Verfahren durch ihren Antrag zum Eid der Gegenseite zumindest moralisch über diese erhob. Dieser Ausweg konnte noch vor Prozesseinleitung gewählt werden, wurde aber nicht selten erst im Verfahren vor dem Richter genommen, wenn die Beweissituation zutage trat.
Chapter
Erstes Kapitel: Iusiurandum bei Rechtsgeschäften
I. Verpflichtung durch Eidesleistung?
2. Die Ausnahme: Der Schwur eines libertus
II. Der Eid als Bedingung letztwilliger Verfügungen
1. Der Erlass der Eidesbedingung
2. Die Ausnahme: Der Schwur bei der testamentarischen Freilassung
Zweites Kapitel: Der Eid nach dem Edikt de iureiurando
I. Eckdaten und Grundfragen
1. Das iusiurandum voluntarium
2. Rechtsfolgen des Eides
3. Die Motivation zum Eidesantrag
II. Eidesthemen und Eidessituationen
1. Eid über den Vertragsschluss
3. Eid über die Zuständigkeit einer Sache oder einer Erbschaft
4. Eid über den Status einer Person
5. Eid über eine Leistungspflicht
1. Eidesantrag und Eidesleistung als Prozessvertrag
2. Der Eid als nachträglich konzeptualisierte Rechtseinrichtung
3. Die Rolle des Richters
Drittes Kapitel: Der Zwangseid
I. Der Eid nach dem Edikt si certum petetur
1. Die Pflicht zur Eidesleistung
2. Der Gegeneid des Klägers als Grund der Eidespflicht
II. Andere Fälle des Zwangs zum Eid
1. Der Eid über den Sklavenbesitz bei der Noxalklage
2. Der Eid bei der actio rerum amotarum
3. Ein Zwangseid bei der Injurienklage?
III. Die Verschmelzung von Zwangseid und freiwilligem Eid in der Nachklassik
Viertes Kapitel: Das iusiurandum in litem
I. Der Schätzungseid als Privileg für den Kläger
1. Eidesantrag und Eidesleistung
3. Beschränkung durch richterliche Schätzung
II. Verhältnis von Eid und wirklichem Interesse
III. Der Grund für die Zulassung zum Schätzungseid
1. ‚Dolus aut contumacia`
2. Restitutionspflicht als Anknüpfungspunkt
3. Ein kaufähnlicher Vergleichsvertrag
Fünftes Kapitel: Iusiurandum de calumnia
I. Der vom Prätor auferlegte Kalumnieneid
II. Der Kalumnieneid auf Antrag einer Prozesspartei
III. Die justinianische Reform
Sechstes Kapitel: Ertrag und Rechtsvergleich
1. Der Eid ist folgenlos und wirkt nur kraft der Zustimmung der Gegenseite
2. Der Eid ist kein Beweismittel
3. Der Eid ist vermeidbar oder kann nicht ohne Weiteres verlangt werden
4. Es gibt keine Spuren eines älteren, eidesfreundlichen Regimes
5. Im byzantinischen Recht gewinnt der Eid eine eigenständige Bedeutung
II. Das Gegenmodell: Der Reinigungseid
Verzeichnis der juristischen Quellen