Chapter
1. Kapitel: Der Status quo der normativen Tatbestandsmerkmale innerhalb der Irrtumsdogmatik
B. Die Palette der Irrtumsdogmatik
I. Die herrschende Lehre über die normativen Tatbestandsmerkmale
1. Deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale
2. Normative Tatbestandsmerkmale und Blankettstrafgesetze
II. Die These von der Normativität aller Tatbestandsmerkmale (Erik Wolf)
III. Das Kriterium der Sozialschädlichkeit der Tat (Arthur Kaufmann et al.)
1. Der Begründer: Arthur Kaufmann
2. Weitere Vertreter (Otto, Schroth, Herzberg und Geerds)
IV. Die These von der Deskriptivität aller Tatbestandsmerkmale (Kunert)
V. Die Lehre von den gesamttatbewertenden Merkmalen (Roxin)
1. Vorab: Rechtspflichtmerkmale (Welzel)
2. Gesamttatbewertende Merkmale: Merkmale mit beschreibenden und unrechtsbestimmenden Elementen
VI. Institutionelle und natürliche Tatsachen (Darnstädt)
VII. Die Struktur der „teleologisch reduzierten Sachverhaltssicht“ (Schlüchter)
VIII. Verzicht auf die Unterscheidung der deskriptiven von den normativen Tatbestandsmerkmalen (Dopfslaff)
IX. Reduktion des Vorsatzbegriffs auf die reine Verwirklichungsvorstellung objektiver Faktoren (Rückkehr zur reichsgerichtlichen Irrtumslehre)
1. Vorab: die Rechtsprechung des RG zum Irrtum (error facti und error iuris)
b) Error iuris criminalis nocet
c) Error iuris non criminalis non nocet
2. Diagnosekriterien und Darstellung „reichsgerichtsfreundlicher“ Auffassungen
a) Tiedemann: abstrakte Rechtsnorm und konkrete Sollenspflicht
b) Herzberg: Verweisungsbegriffe und Verweisungsbereich
c) Haft: gegenstandsbezogener und begriffsbezogener Irrtum
d) Burkhardt: Argument der prinzipiellen Substituierbarkeit
e) Kuhlen: Zeitstrukturkriterium
f) Puppe: L-äquivalente Sätze
g) Kindhäuser: Wahrheits- und Sinnkenntnis
h) Rinck: Annahme der Trennung in Tat- und Rechtsirrtum
i) Safferling: Entnormativierung des Vorsatzgegenstandes
j) B. Heinrich: „Verwässerung“ der Irrtumslehre durch die normativen Tatbestandsmerkmale
c) Im Lichte der umgekehrten Irrtümer (am Beispiel der Strafvereitelung)
C. Verdeutlichung der herausgearbeiteten Problemstellungen anhand konkreter Straftatbestände
I. Die herausgearbeiteten Problemstellungen im Lichte des Parteiverrats (§ 356 StGB)
1. Feststellung der Notwendigkeit, einen Begriff einheitlich anzuwenden
2. Feststellung der Notwendigkeit, auf den konkreten Täter abzustellen
II. Bestätigung beider Feststellungen durch weitere Vorschriften
1. Die Verwerflichkeitsklausel in § 240 Abs. 2 StGB
2. Die „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ in § 242 StGB
3. Die „Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils“ in § 263 StGB
4. Die „Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen“ in § 266 StGB
D. Zwischenergebnis I: normativ geprägte Merkmale und Abstellen auf den konkreten Täter
2. Kapitel: Topoi des Unrechtsbewusstseins und die Dichotomie von Irrtümern
B. Das Gegensatzpaar: Vorsatz- vs. Schuldtheorie
I. Eine Anmerkung sine qua non: die Plenarentscheidung BGHSt 2, 194 und über sie hinaus
1. Ablehnung der Vorsatztheorie und Verteidigung der Schuldtheorie
2. Gewissensanspannung und Vermeidbarkeitsmaßstab
1. Die strenge Vorsatztheorie
2. Die eingeschränkten Vorsatztheorien
a) Rechtsfeindschaft bzw. Rechtsblindheit
aa) Rechtsfahrlässigkeit im weiteren Sinne
bb) Rechtsfahrlässigkeit im engeren und eigentlichen Sinne
3. Zeitgenössische Vertreter der Vorsatztheorie: Darstellung und Kritik
a) Schmidhäuser und Langer
cc) Zur Kritik: der Beschluss BVerfGE 41, 121 und seine Bindungswirkung
1. Die strenge Schuldtheorie
2. Die eingeschränkten Schuldtheorien
a) Die eingeschränkte Schuldtheorie i. e. S.
b) Die rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
c) Weitere schuldtheoretische Nuancen
aa) Die „unselbstständige Schuldtheorie“
bb) Rechtsfolgenselbstständige Schuldtheorie
cc) Vermittelnde Schuldtheorie
IV. Eigenständige Lösungsansätze jenseits von Schuld- und Vorsatztheorie
1. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
2. Nowakowski: Wissens- und Bewertungsirrtum
3. Gallas: Gegenstand und Ursache des Irrtums
C. Die Auffassung, nach der im Kernstrafrecht die Schuld-, im Nebenstrafrecht die Vorsatztheorie anzuwenden ist
I. Begriffliche Anmerkungen
D. Zwischenergebnis II: Gewährleistung des Bedarfs an Einheit und Konsequenz durch die (weichere) Schuldtheorie
I. Gegen die Vorsatztheorie
II. Für die Schuldtheorie (insb. eine „weichere“)
3. Kapitel: Die Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters (WGVT-Formel)
A. Abschied von der Figur der Parallelwertung in der Laiensphäre: Zum Verständnishorizont des Täters
B. Die verfassungsrechtliche Fundierung der WGVT-Formel
I. Der Bestimmtheitsgrundsatz
1. An der Schwelle der Problematik: der Rechtsstaat
2. Die lex certa et parlamentaria
3. Der Bürger als der konkrete Normadressat der Strafrechtsnorm: Zum Verständnishorizont des Täters
4. Die gesetzgeberische Grundentscheidung: Inhalt, Funktion und (vorläufige) Bestimmung
5. Das parallel vorhandene Bedürfnis nach Rechtssicherheit und die moderne Informationsüberflussgesellschaft
6. Ergänzender Exkurs: der ontologische Status von Texten
1. Nullum crimen sine culpa
2. Umsetzung der verfassungsrechtlichen Normativbedingungen in der Strafrechtsdogmatik
3. Absicherung des Schuldprinzips gegen die Systemtheorie
4. Absicherung des Schuldprinzips gegen den neurobiologischen Determinismus
5. Ergänzender Exkurs: der Unvollständigkeitssatz Gödels
I. Die „Widerspiegelungstheorie“ und die endgültige Bestimmung der gesetzgeberischen Grundentscheidung
II. Die Widerspiegelung innerhalb der WGVT-Formel
1. Widerspiegelung und transzendentale Ästhetik: der fruchtbare Gedanke
2. Widerspiegelung und strafrechtliche Irrtumslehre: die fruchttragende Umsetzung