Entgeltfortzahlung und Konkurrenzen ( Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht )

Publication series :Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Author: Schneider   Daniel David  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2014

E-ISBN: 9783428542802

P-ISBN(Paperback): 9783428142804

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Daniel David Schneider legt mit seiner Arbeit eine umfassende Analyse des deutschen Entgeltfortzahlungsrechts vor. Er befasst sich insbesondere mit der Frage, inwiefern ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Vergütung verlangen kann, wenn er seine Arbeit aus mehreren zugleich vorliegenden Gründen nicht erbringen kann. Wie ist etwa das Entgelt einer Arbeitnehmerin zu berechnen, die sich während des Mutterschutzes ein Bein bricht? Der Autor verwirft den von der Rechtsprechung angenommenen Grundsatz der Monokausalität und entwickelt einen eigenen Ansatz zur Lösung der Konkurrenzfrage. Abschließend legt Schneider einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Konkurrenzen in der Entgeltfortzahlung vor. Dieser leistet einen Beitrag zur Harmonisierung der Entgeltfortzahlungstatbestände in einem derzeit zersplitterten Rechtsgebiet.

Chapter

Vorwort

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Teil: Einführung

§ 1 „Ohne Arbeit kein Lohn“

§ 2 Zusammentreffen mehrerer Arbeitsausfallgründe

§ 3 Ziel der Arbeit

A. Gang der Untersuchung

B. Umfang der Untersuchung

2. Teil: Analyse des Entgeltfortzahlungsrechts

§ 4 Rechtsnatur und Berechnungsmethode

A. Rechtsnatur der Entgeltfortzahlungstatbestände

B. Berechnungsmethoden

I. Lohnausfallprinzip

II. Bezugsmethode

III. Unterscheidung von Geld- und Zeitfaktor

1. Begriffsbestimmungen

2. Verhältnis der Faktoren zu den Berechnungsmethoden

a) Geldfaktor

b) Zeitfaktor

C. Verhältnis von Rechtsnatur und Berechnungsmethode

§ 5 Untersuchung von Entgeltfortzahlungstatbeständen

A. Gemeinsame Voraussetzungen aller Tatbestände

I. Arbeitsverhältnis

1. Wirksamer Vertrag

2. Arbeitsvertrag

a) Privatrechtlicher Vertrag

b) Verpflichtung zur Leistung von Diensten

c) Persönliche Abhängigkeit

d) Besondere Personengruppen

II. Kausalität für den Arbeitsausfall

B. Vergütungsanspruch bei alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsausfall (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Gegenseitiger Vertrag und synallagmatische Leistungspflichten

2. Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB

3. Alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers

a) Maßstab zur Bestimmung der Verantwortlichkeit

b) Allein oder weit überwiegend

c) Bezugspunkt bei alternativer Kausalität

aa) Problemstellung

bb) Keine isolierte Betrachtung

IV. Rechtsfolgen

C. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

I. Systematische Einordnung

1. Historische Entwicklung

2. Anspruchserhaltende Norm

II. Telos

III. Tatbestand

1. Arbeitnehmer im Sinne des EFZG

2. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

a) Krankheit des Arbeitnehmers

b) Durch die Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit

aa) Grundlagen

bb) Qualitative Teilunmöglichkeit

cc) Quantitative Teilunmöglichkeit

3. Kein Verschulden des Arbeitnehmers

a) Keine Anwendung des § 276 Abs. 1 BGB

b) Kein Abstellen auf Sphärengesichtspunkte

c) „Verschulden gegen sich selbst“

d) Modifikation bei ausdrücklich normierten Pflichten

e) Behandlung von Mitverschulden Dritter oder des Arbeitgebers

4. Verstreichen der Wartefrist

5. Kein Verweigerungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 7 EFZG

IV. Rechtsfolgen

D. Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Arbeitnehmer im Sinne des EFZG

2. Arbeitsausfall infolge des gesetzlichen Feiertags

3. Kein unentschuldigtes Fernbleiben vor oder nach dem Feiertag

a) Letzter Arbeitstag vor oder erster Arbeitstag nach einem Feiertag

b) Unentschuldigtes Fernbleiben

c) Umfang des Anspruchsausschlusses

IV. Rechtsfolgen

E. Vergütungsanspruch bei vorübergehender Verhinderung (vgl. § 616 S. 1 BGB)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. In der Person des Arbeitnehmers liegender Grund

2. Verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit

a) Begriff der „Verhältnismäßigkeit“

b) Rechtsfolgen bei verhältnismäßig erheblichem Arbeitsausfall

3. Kein Verschulden des Arbeitnehmers

4. Kein vertraglicher Ausschluss

IV. Rechtsfolgen

F. Anspruch auf Urlaubsentgelt (vgl. § 1 BUrlG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Grundsätzlicher Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG

a) Persönlicher Anwendungsbereich des BUrlG

b) Bedeutung des Kalenderjahrs

c) Ablauf der Wartefrist

2. Konkreter Tag als Urlaubstag

a) Keine Ausschöpfung des Urlaubskontingents

b) Kein Sonn- oder gesetzlicher Feiertag

c) Gewährung durch den Arbeitgeber

aa) Willenserklärung des Arbeitgebers

bb) Dringende betriebliche Belange

cc) Vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer

d) Sonderproblem: Kein Kausalitätserfordernis?

IV. Rechtsfolgen

1. Grundlagen

2. Berechnung des Geldfaktors

3. Berechnung des Zeitfaktors

G. Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft

I. Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

1. Systematische Einordnung

a) Akzessorietät zu § 13 MuSchG

b) Rechtsnatur

2. Telos

a) Wirtschaftliche Sicherung

b) Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben als Normzweck

c) Europarechtswidrigkeit der Umsetzung

aa) Anforderungen des Art. 11 RL 92/85/EWG

(1) Zulässigkeit einer Absenkung des Vergütungsniveaus

(2) Maßstab für die Angemessenheit

bb) Folgerungen für die Zulässigkeit der Umsetzung

3. Tatbestand

a) Anspruch auf Mutterschaftsgeld

b) Durchschnittliches tägliches Nettoeinkommen von mehr als € 13,–

c) Sonderproblem: Kein Kausalitätserfordernis?

4. Rechtsfolgen

a) Berechnung des Geldfaktors

b) Berechnung des Zeitfaktors

c) Umlage auf die Arbeitgebergemeinschaft

II. Anspruch auf Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

1. Systematische Einordnung

2. Telos

a) Nationales Recht

b) Europarechtliche Einflüsse

aa) Grundlagen

bb) Zulässige Umsetzung hinsichtlich der Vergütungshöhe

(1) Einheitlicher Maßstab

(2) Hypothetische Vergütung nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG als Untergrenze?

(3) Einzelstaatliche Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten als Maßstab

cc) Zulässige Umsetzung hinsichtlich der erfassten Konstellationen

3. Tatbestand

a) Arbeitnehmerin im Sinne des MuSchG

b) Beschäftigungsverbot

c) Keine Subsidiarität

d) Verdienstausfall

4. Rechtsfolgen

III. Anspruch auf bezahlte Freistellung für Untersuchungen (vgl. § 16 S. 3 MuSchG)

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Anspruchsberechtigung

b) Untersuchung im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

c) Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers

d) Freistellung durch den Arbeitgeber

4. Rechtsfolgen

IV. Anspruch auf Gewährung bezahlter Stillzeit (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG)

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Stillende Mutter

b) Auf Verlangen der Mutter

c) Gewährung durch den Arbeitgeber

d) Zum Stillen erforderliche Zeit

e) Zeitliche Lage der Stillzeit

4. Rechtsfolgen

H. Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (vgl. § 615 S. 1 BGB)

I. Systematische Einordnung

1. § 615 S. 1 BGB als anspruchserhaltende Norm

2. Verhältnis von Verzug und Unmöglichkeit

a) Probleme des Ausschließlichkeitsdogmas im Arbeitsverhältnis

b) Unterscheidung von Annahmeunwilligkeit und -unmöglichkeit

c) Schlussfolgerungen

II. Telos

III. Tatbestand

1. Angebot des Arbeitnehmers

a) Tatsächliches Angebot (§ 294 BGB)

b) Wörtliches Angebot (§ 295 BGB)

c) Entbehrlichkeit eines Angebots (§ 296 BGB)

d) Sonderfall unwirksame Kündigung durch den Arbeitgeber

2. Leistungsmöglichkeit (§ 297 BGB)

3. Nichtannahme trotz Möglichkeit

a) Grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Annahme

b) Ausnahmsweise Berechtigung des Arbeitgebers zur Ablehnung

4. Kein vertraglicher Ausschluss

IV. Rechtsfolgen

1. Aufrechterhaltung der Vergütung; keine Pflicht zur Nachleistung

2. Dauer des Annahmeverzugs

a) Grundlagen

b) Sonderfall auflösend bedingtes Weiterbeschäftigungsangebot nach unwirksamer Kündigung

aa) Annahme einer annahmeverzugsbeendenden Wirkung durch einen Teil der Literatur

bb) Keine Beendigung des Annahmeverzugs

3. Anrechnung (§ 615 S. 2 BGB)

a) Grundlagen

b) Gegenstand der Anrechnung

c) Zeitlicher Umfang der Anrechnung

I. Vergütungsanspruch in Fällen des Betriebsrisikos (vgl. § 615 S. 3 i.V.m. S. 1 BGB)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Grundlagen

2. Begriff des Betriebsrisikos

3. Zusätzliche Voraussetzungen aus § 615 S. 1 BGB?

4. Ausnahmen

IV. Rechtsfolgen

J. Vergütungsanspruch bei Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten

I. Generelle Anwendbarkeit von Zurückbehaltungsrechten zugunsten des Arbeitnehmers

II. § 320 BGB

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Gegenseitiger Vertrag

b) Synallagmatische Leistungspflichten

aa) Synallagma bei Entgeltrückstand des Arbeitgebers

bb) Synallagma bei Weigerung des Arbeitgebers, zukünftig Entgelt zahlen zu wollen

c) Keine Vorleistungspflicht

aa) Vorleistungspflicht bei Entgeltrückstand des Arbeitgebers?

bb) Vorleistungspflicht bei Weigerung des Arbeitgebers, zukünftig Entgelt zahlen zu wollen?

d) Keine Bewirkung der Gegenleistung trotz Einredefreiheit

e) Eigene Vertragstreue

f) Kein Verstoß gegen Treu und Glauben

4. Rechtsfolgen

III. § 273 BGB

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand des § 273 Abs. 1 BGB

a) Gegenseitige Ansprüche

b) Durchsetzbarkeit des Gegenanspruchs

c) Konnexität

d) Kein Ausschluss

4. Rechtsfolgen

K. Vergütungsanspruch bei Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 14 S. 1 AGG

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Beschäftigter

2. Belästigung oder sexuelle Belästigung

a) Belästigung

b) Sexuelle Belästigung

c) Keine analoge Anwendung

3. Keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen

4. Erforderlichkeit zum Schutz des Beschäftigten

5. Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts

IV. Rechtsfolgen

L. Vergütungsanspruch bei Ausübung des Entfernungsrechts gemäß § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Beschäftigter im Sinne des ArbSchG

2. Unmittelbare erhebliche Gefahr am Arbeitsplatz

3. Verlassen des Arbeitsplatzes

4. Keine zumutbare Aufforderung zur Wiederaufnahme der Tätigkeit

IV. Rechtsfolgen

M. Vergütungsanspruch bei persönlicher Meldung oder Vorstellung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden (vgl. § 14 Abs. 1 ArbPlSchG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

IV. Rechtsfolgen

N. Vergütungsanspruch bei Arbeitsversäumnis wegen Betriebsratstätigkeiten

I. Vergütungsanspruch des Betriebsratsmitglieds während seiner Tätigkeit für den Betriebsrat (vgl. § 37 Abs. 2, 3 BetrVG)

1. Anspruch auf bezahlte Freistellung für Betriebsratstätigkeiten im Einzelfall (vgl. § 37 Abs. 2 BetrVG)

a) Systematische Einordnung

b) Telos

c) Tatbestand

aa) Betriebsratsmitglied

bb) Wahrnehmung von Aufgaben des Betriebsrats

cc) Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung

dd) Erfordernis einer Befreiung durch den Arbeitgeber?

d) Rechtsfolgen

2. Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG und auf Vergütung wie Mehrarbeit gemäß § 37 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 BetrVG

a) Systematische Einordnung

b) Telos

c) Tatbestand

aa) Erfüllung von Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit

bb) Betriebsbedingte Gründe

d) Rechtsfolgen

aa) Primär: Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich

(1) Ausgleich vor Abgeltung

(2) Zeitraum der Arbeitsbefreiung

(3) Rechtsfolgen bei verspäteter Geltendmachung

(4) Keine Eigenmacht

bb) Subsidiär: Anspruch auf Abgeltung

II. Vergütungsanspruch des vollständig freigestellten Betriebsratsmitglieds (vgl. § 38 BetrVG)

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Betrieb mit wenigstens 200 Arbeitnehmern

b) Wahl des freizustellenden Betriebsratsmitglieds durch den Betriebsrat

c) Keine Aufhebung der Wahl durch die Einigungsstelle

d) Pflicht zur Anwesenheit während der betrieblichen Arbeitszeiten

e) Dauer der Freistellung

f) Zulässigkeit von Teilfreistellungen

4. Rechtsfolgen

a) Freistellung unter Entgeltfortzahlung

b) Freizeitausgleich

III. Vergütungsanspruch des für Schulungs- oder Bildungsveranstaltungen freigestellten Betriebsratsmitglieds (vgl. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2, 3, § 37 Abs. 7 BetrVG)

1. Vergütungsanspruch des für erforderliche Schulungen freigestellten Betriebsratsmitglieds (§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2, 3 BetrVG)

a) Systematische Einordnung

b) Telos

c) Tatbestand

aa) Inhalt der Schulungs- oder Bildungsveranstaltung

bb) Umfang der Freistellung

cc) Verfahren

(1) Beschluss des Betriebsrats und Bekanntgabe

(2) Erfordernis einer Befreiung durch den Arbeitgeber?

d) Rechtsfolgen

aa) Bezahlte Freistellung (§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 BetrVG)

bb) Freizeitausgleich (§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 3 BetrVG)

2. Vergütungsanspruch des für geeignete Schulungen freigestellten Betriebsratsmitglieds (§ 37 Abs. 7 BetrVG)

a) Systematische Einordnung

b) Telos

c) Tatbestand

aa) Als geeignet anerkannte Schulungs- oder Bildungsveranstaltung

bb) Verfahren

d) Rechtsfolgen

O. Vergütungsanspruch im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen (vgl. § 20 Abs. 3 S. 2 BetrVG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Versäumnis von Arbeitszeit aufgrund einer Betriebsratswahl

2. Erforderlichkeit der Arbeitsversäumnis

a) Tätigkeit im Wahlvorstand oder als Vermittler

b) Ausübung des aktiven Wahlrechts

c) Ausübung des passiven Wahlrechts

3. Erfordernis einer Befreiung durch den Arbeitgeber?

IV. Rechtsfolgen

P. Vergütungsanspruch bei Teilnahme an Betriebsversammlungen (vgl. § 44 Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG)

I. Vergütungsanspruch bei Teilnahme an Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BetrVG

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG

b) Regelmäßig innerhalb der Arbeitszeit

aa) Begriff der Arbeitszeit

bb) Anforderungen an eine außerhalb der Arbeitszeit stattfindende Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 1 S. 1 BetrVG

(1) Hohe Anforderungen

(2) Drohender Eingriff in den unternehmerischen Zweck

(3) Verhältnis von Betriebsvollversammlung außerhalb der Arbeitszeit und Betriebsteilversammlung innerhalb der Arbeitszeit

c) Zulässige Dauer

d) Teilnahme des Arbeitnehmers

4. Rechtsfolgen

a) Anwendung des Lohnausfallprinzips

b) Vergütung von Wegezeiten und Erstattung zusätzlicher Fahrtkosten

c) Rechtsfolgen bei Verlust des Charakters als Betriebsversammlung

II. Vergütungsanspruch bei Teilnahme an Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 2 BetrVG

1. Systematische Einordnung

2. Telos

3. Tatbestand

a) Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 1 BetrVG

b) Während der Arbeitszeit

c) Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber

d) Teilnahme des betreffenden Arbeitnehmers

4. Rechtsfolgen

Q. Vergütungsanspruch bei Besuch von Sprechstunden oder sonstiger Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Besuch einer Sprechstunde

a) Einrichtung

b) Besuch des Arbeitnehmers

c) Abstrakt zulässiger Inhalt

d) Konkrete Erforderlichkeit

e) Erfordernis einer Befreiung durch den Arbeitgeber?

2. Sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats

IV. Rechtsfolgen

R. Zwischenfazit

§ 6 Untersuchung von Ausschlussgründen

A. Gemeinsamkeiten

B. Arbeitskampf

I. Streik

1. Rechtmäßiger Streik

a) Voraussetzungen

aa) Vorliegen eines Streiks

bb) Arbeitskampfbeschluss

(1) Interner Beschluss der Gewerkschaft

(a) Erfordernis einer Urabstimmung

(b) Zur Übernahme von „wilden“ Streiks

(2) Bekanntgabe

cc) Führung durch tariffähige und tarifzuständige Parteien

(1) Tariffähigkeit

(a) Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG

(aa) Vereinigung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GG

(bb) Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

(cc) Vereinigung von Arbeitnehmern

(dd) Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit

(ee) Anerkennung des geltenden Rechts

(ff) Umstrittene Voraussetzung: Überbetrieblichkeit

(b) Tarifwilligkeit

(c) Soziale Mächtigkeit

(2) Tarifzuständigkeit

dd) Zulässiges Kampfziel

(1) Abschluss eines Tarifvertrags

(2) Arbeitskampfrechtlich zulässiger Inhalt des angestrebten Tarifvertrags

ee) Einhaltung der Friedenspflicht

ff) Wahrung der Kampfparität

gg) Verhältnismäßigkeit

(1) Ultima-Ratio-Prinzip

(2) Angemessenheit

(3) Einhaltung des Gebots fairer Kampfführung

hh) Kein Verstoß gegen ein besonderes Kampfverbot

ii) Erfordernis einer Streikteilnahmeerklärung des Arbeitnehmers?

b) Rechtsfolgen

2. Rechtswidriger Streik

II. Aussperrung

1. Rechtmäßige Aussperrung

a) Voraussetzungen

aa) Arbeitskampfbeschluss

bb) Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit

cc) Kampfziel, Friedenspflicht und Kampfparität

b) Rechtsfolgen

2. Rechtswidrige Aussperrung

III. Betriebsstilllegung

IV. Arbeitskampfrisikolehre

1. Telos und dogmatische Herleitung

2. Voraussetzungen

a) Arbeitskampf

b) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Betriebstätigkeit

c) Drohende Störung der Kampfparität

3. Rechtsfolgen

C. Unbezahlter Urlaub

D. Kurzarbeit

I. Systematische Einordnung und Telos

II. Tatbestand

1. Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit

2. Einführung nach § 19 KSchG

III. Rechtsfolgen

E. Elternzeit (vgl. § 15 BEEG)

I. Systematische Einordnung

II. Telos

III. Tatbestand

1. Arbeitnehmer

2. Besonderes Verhältnis zum betreuten Kind

3. Persönliche Betreuung und Erziehung des im gleichen Haushalt lebenden Kindes

a) Begriff des Haushalts

b) Persönliche Betreuung und Erziehung des Kindes

4. Erklärung des Anspruchstellers

5. Dauer und zeitliche Lage der Elternzeit

a) Dauer der Elternzeit

aa) Verlängerung der Elternzeit

bb) Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

(1) Gesetzlich geregelte Fälle

(2) Fortfall der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit

b) Zeitliche Lage der Elternzeit

IV. Rechtsfolgen

F. Sonstige Risiken des Arbeitnehmers (vgl. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB)

I. Systematische Einordnung und Telos

II. Tatbestand

1. Keine Verlagerung des Risikos auf den Arbeitgeber

2. Gegenseitiger Vertrag und synallagmatische Leistungspflicht

3. Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

4. Fallgruppen

III. Rechtsfolgen

§ 7 Zwischenfazit

3. Teil: Konkurrenzen in der Entgeltfortzahlung

§ 8 Meinungsstand

A. Ansatz der Rechtsprechung

I. Grundsatz der Monokausalität

1. Herleitung

2. Kritik

3. Konsequenzen für die Anwendung des Lohnausfallprinzips

II. Relevanz von Rechtsnatur und Berechnungsmethode

III. Ausschließliche Kausalität bestimmter Ausfallgründe

IV. Zwischenfazit

B. Kein Vergütungsanspruch

C. Addition aller Ansprüche

D. Prioritätsprinzip

I. Anknüpfung an Kausalitätserwägungen

II. Anknüpfung an Wertungsgesichtspunkte

E. Prinzip des geringsten Risikos des Arbeitgebers

I. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB als Ausgangspunkt der Risikozurechnung

II. Systematische Bedenken

III. Teleologische Bedenken

IV. Mangelnde Rechtssicherheit

V. Wille des Gesetzgebers

VI. Zwischenfazit

F. Vorrang des für den Arbeitnehmer günstigeren Tatbestands

I. Fehlender dogmatischer Anknüpfungspunkt

1. Anknüpfung an das Arbeitnehmerschutzprinzip?

2. Anknüpfung an das Günstigkeitsprinzip?

II. Weitere Kritikpunkte

G. Hierarchieprinzip

H. Zwischenfazit

§ 9 Lösung des Problems der Doppelkausalität

A. Konkurrenzen als Wertungsfrage

B. Dreistufiger Ansatz

I. Aufbau des dreistufigen Ansatzes

1. Erste Stufe: Lösung auf Tatbestandsebene

2. Zweite Stufe: Lösung durch spezialgesetzliche Regelung oder Vereinbarung

3. Dritte Stufe: Normspezifische Einzelfallbetrachtung

II. Behandlung hypothetischer Kausalverläufe

1. Bedeutung

2. Meinungsstand

a) Hypothetische Kausalverläufe in der Judikatur des BAG

aa) Nichtberücksichtigung

bb) Berücksichtigung

b) Hypothetische Kausalverläufe im Schrifttum

3. Unbeachtlichkeit

III. Konkurrenzrelevante Aspekte der einzelnen Ausfallgründe

1. Vergütungsanspruch bei alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für den Arbeitsausfall (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

2. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 EFZG)

3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG)

4. Vergütungsanspruch bei vorübergehender Verhinderung (vgl. § 616 S. 1 BGB)

5. Anspruch auf Urlaubsentgelt (vgl. § 1 BUrlG)

6. Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

a) Akzessorietät zu § 13 MuSchG

b) Bedeutung von § 24i Abs. 4 SGB V im nationalen Recht

c) Bedeutung des europarechtlichen Hintergrunds

aa) Richtlinienkonforme Auslegung

bb) Weitere Modifikation aufgrund von Art. 11 Nr. 4 RL 92/85/EWG

cc) Grafische Übersicht

dd) Zwischenfazit

7. Anspruch auf Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

8. Anspruch auf bezahlte Freistellung für Untersuchungen (vgl. § 16 S. 3 MuSchG)

9. Anspruch auf Gewährung bezahlter Stillzeit (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG

10. Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (vgl. § 615 S. 1 BGB)

11. Vergütungsanspruch in Fällen des Betriebsrisikos (vgl. § 615 S. 3 i.V.m. S. 1 BGB)

12. Vergütungsanspruch bei Erhebung der Einrede des § 320 BGB

13. Vergütungsanspruch bei Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts des § 273 BGB

14. Vergütungsanspruch bei Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 14 S. 1 AGG

15. Vergütungsanspruch bei Ausübung des Entfernungsrechts gemäß § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

16. Vergütungsanspruch bei persönlicher Meldung oder Vorstellung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden (vgl. § 14 Abs. 1 ArbPlSchG)

17. Vergütungsanspruch bei Arbeitsversäumnis wegen Betriebsratstätigkeiten (§ 37 Abs. 2, 3, 6, 7, § 38 BetrVG)

18. Vergütungsanspruch im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen (vgl. § 20 Abs. 3 S. 2 BetrVG)

19. Vergütungsanspruch bei Teilnahme an Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BetrVG

20. Vergütungsanspruch bei Teilnahme an Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 2 BetrVG

21. Vergütungsanspruch bei Besuch von Sprechstunden oder sonstiger Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG)

22. Rechtmäßiger Streik

23. Rechtswidriger Streik

24. Rechtmäßige Aussperrung

25. Rechtswidrige Aussperrung

26. Arbeitskampfrisikolehre

27. Unbezahlter Urlaub

28. Kurzarbeit

29. Elternzeit (vgl. § 15 BEEG)

30. Sonstige Risikotragung durch den Arbeitnehmer (vgl. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB)

a) Keine tatbestandliche Subsidiarität

b) Arbeitsunwilligkeit

c) Wegerisiko

31. Zwischenfazit

C. Einzelne Konkurrenzen nach dem dreistufigen Ansatz

I. Zusammentreffen von alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

bb) Zusammentreffen mit Entfernungsrecht aus § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

cc) Zusammentreffen mit rechtmäßiger Aussperrung

dd) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

b) Vorrang des § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB

aa) Zusammentreffen mit vorübergehender Verhinderung (vgl. § 616 S. 1 BGB)

bb) Zusammentreffen mit Leistungsverweigerungsrecht aus § 14 S. 1 AGG

II. Zusammentreffen von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit Feiertag (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG)

b) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG)

aa) Grundsätzlicher Vorrang von § 3 Abs. 1 EFZG

bb) Teleologische Reduktion bei Wahrung des Erholungszwecks

(1) Befürwortung einer teleologischen Reduktion

(2) Konsequenzen einer teleologischen Reduktion

c) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub

aa) Zulässigkeit einer Vereinbarung

bb) Anhaltspunkte für die Auslegung

d) Zusammentreffen mit Kurzarbeit

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Zusammentreffen mit europarechtlich geprägten Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben (vgl. § 3a Abs. 1 EFZG)

cc) Zusammentreffen mit Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 1 BetrVG

(1) Überwiegende Auffassung: Vorrang des § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG

(2) Gegenauffassung: Vorrang des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG

(3) Vorrang des § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG

dd) Zusammentreffen mit Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 2 BetrVG

ee) Zusammentreffen mit Sprechstunde oder sonstiger Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG)

ff) Zusammentreffen mit Arbeitskampf

(1) Rechtmäßiger Streik

(2) Rechtswidriger Streik

(3) Rechtmäßige Aussperrung

(4) Arbeitskampfrisiko

gg) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Differenzierende Lösung (Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

aa) Keine Lösung auf Tatbestandsebene

bb) Überwiegende Ansicht: Vorrang des § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG

cc) Vorrang des für den Arbeitnehmer günstigeren Tatbestands

c) Vorrang der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

aa) Zusammentreffen mit alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

bb) Zusammentreffen mit Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

(1) Einführung und praktische Bedeutung

(2) Meinungsstand

(3) Keine Lösung auf Tatbestandsebene

(4) Vorrang des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG

(a) Wille des Gesetzgebers

(b) Lembkes historisch-genetischer Einwand

(c) Einwand des systematischen Vergleichs zu §§ 13, 14 MuSchG

(d) Einwand mangelnder Rechtssicherheit

(e) Einwand des weitergehenden Schutzumfangs von § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG

(f) Einwand der Spezialität des § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG

(g) Einwand der vermeintlichen Benachteiligung der erkrankten gegenüber der gesunden Schwangeren

(h) Europarechtskonformität eines Vorrangs des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG

(5) Ergebnis

cc) Zusammentreffen mit subsidiären Tatbeständen

dd) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Entgeltfortzahlungstatbeständen

(1) Möglichkeit einer Kollision

(a) Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG

(b) Voraussetzungen des konkurrierenden kollektivrechtlichen Tatbestands

(2) Auflösung im Falle einer Kollision

ee) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

III. Zusammentreffen eines Feiertags (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

a) Zusammentreffen mit alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

b) Zusammentreffen mit Annahmeverzug (vgl. § 615 S. 1 BGB)

c) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG)

d) Zusammentreffen mit Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 2 BetrVG, mit Sprechstunde oder mit sonstiger Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG)

e) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

b) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub

c) Zusammentreffen mit Kurzarbeit

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Zusammentreffen mit Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

bb) Zusammentreffen mit europarechtlich geprägten Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Betriebsversammlungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BetrVG

(1) Möglichkeit einer tatbestandlichen Kollision

(a) Zulässigkeit einer Betriebsversammlung an einem Feiertag

(b) Differenzierung nach der zeitlichen Lage der Betriebsversammlung

(2) Vorrang von § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG

dd) Zusammentreffen mit Arbeitskampf

ee) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Differenzierende Lösung (Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

c) Vorrang der Feiertagsvergütung

aa) Zusammentreffen mit subsidiären Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

IV. Zusammentreffen von vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers (vgl. § 616 S. 1 BGB) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Subsidiarität des § 616 S. 1 BGB

bb) Zusammentreffen mit anderen subsidiären Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit einem Arbeitskampf

dd) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

ee) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Differenzierende Lösung

aa) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG)

bb) Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

c) Vorrang des § 616 S. 1 BGB

aa) Zusammentreffen mit Betriebsrisiko (vgl. § 615 S. 3 BGB)

bb) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

V. Zusammentreffen von bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

a) Zusammentreffen mit alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (§ 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

b) Zusammentreffen mit Feiertag (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG)

c) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub oder Kurzarbeit

aa) Auslegung der Willenserklärung

bb) Besonderheiten bei Kurzarbeit

(1) Folgen von Kurzarbeit für den Umfang des Urlaubsanspruchs

(a) Anpassung „pro rata temporis“

(b) Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH

(2) Verhältnis von Kurzarbeit und Erholungsurlaub

(a) Verkürzung der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage

(aa) Auffassung von Neumann/Fenski

(bb) Auffassung von Leinemann/Linck

(cc) Auffassung des BAG

(dd) Auffassung von Düwell und Bauer/Kern

(ee) Auffassung von Litzig

(ff) Auslegung der Arbeitgebererklärung

(b) Verkürzung der täglichen Arbeitszeit

(3) Folgen von Kurzarbeit für die Höhe des Urlaubsentgelts

(a) Kurzarbeit im Referenzzeitraum

(b) Kurzarbeit „während“ des Urlaubszeitraums

(c) Auswirkungen der „Tirol“-Entscheidung des EuGH

d) Zusammentreffen mit Annahmeverzug (vgl. § 615 S. 1 BGB)

e) Zusammentreffen mit rechtmäßiger Aussperrung

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

b) Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

c) Zusammentreffen mit Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

d) Zusammentreffen mit Elternzeit

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Verfehlung des Erholungszwecks

bb) Besonderheiten bei Zusammentreffen mit Arbeitskampf

(1) Rechtmäßiger Streik

(2) Rechtswidriger Streik

cc) Besonderheiten bei Zusammentreffen mit persönlicher Meldung oder Vorstellung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden (vgl. § 14 Abs. 1 ArbPlSchG)

dd) Zusammentreffen mit Entfernungsrecht aus § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

b) Differenzierende Lösung (Zusammentreffen mit vorübergehender Verhinderung, vgl. § 616 S. 1 BGB)

c) Vorrang des bezahlten Erholungsurlaubs

aa) Zusammentreffen mit Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 S. 1 AGG und mit Betriebsrisiko (vgl. § 615 S. 3 BGB)

bb) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Arbeitskampfrisiko

dd) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

VI. Zusammentreffen von Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

a) Zusammentreffen mit alleiniger oder weit überwiegender Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (vgl. § 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1 BGB)

b) Zusammentreffen mit Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

c) Zusammentreffen mit Annahmeverzug (vgl. § 615 S. 1 BGB)

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Subsidiarität des Zuschusses gemäß § 24i Abs. 4 SGB V

b) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub

c) Zusammentreffen mit Elternzeit

d) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Ausfallgrunds

b) Differenzierende Lösung

aa) Unionsrechtliche Vorgaben

bb) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

c) Vorrang des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

aa) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit Aussperrung und Arbeitskampfrisiko

cc) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

dd) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

VII. Zusammentreffen von Mutterschutzlohn (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG)

b) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Ausfallgrunds

aa) Zusammentreffen mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

bb) Zusammentreffen mit europarechtlich geprägten Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Betriebsversammlung (vgl. § 44 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG), mit Sprechstunde oder mit sonstiger Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG)

dd) Zusammentreffen mit Streik

ee) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Vorrang des § 11 Abs. 1 S. 1 MuSchG

aa) Zusammentreffen mit Feiertag (vgl. § 2 Abs. 1 EFZG)

bb) Zusammentreffen mit subsidiären Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

dd) Zusammentreffen mit Aussperrung oder Arbeitskampfrisiko

ee) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

ff) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

VIII. Zusammentreffen einer bezahlten Freistellung für Untersuchungen (vgl. § 16 S. 3 MuSchG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Unionsrechtliche Vorgaben

b) Besonderheiten

aa) Zusammentreffen mit Arbeitskämpfen und Arbeitskampfrisiko

bb) Zusammentreffen mit Entfernungsrecht aus § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

IX. Zusammentreffen von bezahlter Freistellung für Stillzeit (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Subsidiarität des § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG

bb) Zusammentreffen mit Streik oder Arbeitskampfrisiko

cc) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Vorrang des § 7 Abs. 2 S. 1 MuSchG

aa) Zusammentreffen mit anderen subsidiären Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit bezahltem Erholungsurlaub (vgl. § 1 BUrlG)

cc) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

dd) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

X. Zusammentreffen von Annahmeverzug des Arbeitgebers (vgl. § 615 S. 1 BGB) mit anderen Verhinderungsgründen

XI. Zusammentreffen des Betriebsrisikos des Arbeitgebers (vgl. § 615 S. 3 BGB) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Ausfallgrunds

aa) Subsidiarität von § 615 S. 3 BGB

bb) Zusammentreffen mit anderen subsidiären Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit einem Arbeitskampf

dd) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

ee) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Differenzierende Lösung (Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

c) Vorrang des § 615 S. 3 BGB

aa) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

XII. Zusammentreffen des Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 14 S. 1 AGG mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

b) Zusammentreffen mit unbezahltem Urlaub

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Subsidiarität des § 14 S. 1 AGG

bb) Zusammentreffen mit Arbeitskampf

cc) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

dd) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Vorrang des § 14 S. 1 AGG

aa) Zusammentreffen mit anderen subsidiären Tatbeständen

bb) Zusammentreffen mit kollektivrechtlichen Tatbeständen

cc) Zusammentreffen mit Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko

XIII. Zusammentreffen des Entfernungsrechts gemäß § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

b) Vorrang des § 9 Abs. 3 S. 1, 2 ArbSchG

XIV. Zusammentreffen einer persönlichen Meldung oder Vorstellung bei einer Erfassungs- oder Wehrersatzbehörde (vgl. § 14 Abs. 1 ArbPlSchG) mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

aa) Subsidiarität des § 14 Abs. 1 ArbPlSchG

bb) Zusammentreffen mit Arbeitskampf

cc) Zusammentreffen mit nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit

dd) Zusammentreffen mit Elternzeit

b) Differenzierende Lösung (Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld)

c) Vorrang des § 14 Abs. 1 ArbPlSchG

XV. Zusammentreffen von kollektivrechtlichen Tatbeständen mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der dritten Stufe

a) Grundsätze

b) Besonderheiten

XVI. Zusammentreffen einer Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 1 BetrVG mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

a) Zusammentreffen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 MuSchG)

b) Unbezahlter Urlaub

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Ausfallgrunds

b) Vorrang des § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG

XVII. Zusammentreffen einer Betriebsversammlung im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG mit anderen Verhinderungsgründen

XVIII. Zusammentreffen einer Sprechstunde oder einer sonstigen Inanspruchnahme des Betriebsrats (vgl. § 39 Abs. 3 BetrVG) mit anderen Verhinderungsgründen

XIX. Zusammentreffen eines rechtmäßigen Streiks mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Ausfallgrunds

b) Vorrang des rechtmäßigen Streiks

XX. Zusammentreffen eines rechtswidrigen Streiks mit anderen Verhinderungsgründen

XXI. Zusammentreffen einer rechtmäßigen Aussperrung mit anderen Verhinderungsgründen

XXII. Zusammentreffen von Arbeitskampfrisiko mit anderen Verhinderungsgründen

XXIII. Zusammentreffen von unbezahltem Urlaub mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

XXIV. Zusammentreffen von nach § 19 KSchG eingeführter Kurzarbeit mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

b) Vorrang der nach § 19 KSchG eingeführten Kurzarbeit

XXV. Zusammentreffen von Elternzeit mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der zweiten Stufe

3. Lösung auf der dritten Stufe

a) Vorrang des konkurrierenden Tatbestands

b) Vorrang der Elternzeit

XXVI. Zusammentreffen von Arbeitsunwilligkeit oder Wegerisiko mit anderen Verhinderungsgründen

1. Lösung auf der ersten Stufe

2. Lösung auf der dritten Stufe

D. Zwischenfazit

§ 10 Lösung des Problems der Mehrfachkausalität

A. Bedeutung der Mehrfachkausalität für den Arbeitsausfall

B. Übertragung des dreistufigen Ansatzes

C. Behandlung ausgewählter Fallgestaltungen

I. Zusammentreffen von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, Feiertag und Kurzarbeit

II. Zusammentreffen von Aussperrung, Feiertag und Erholungsurlaub

III. Zusammentreffen von Arbeitskampf, Feiertag und Kurzarbeit

D. Zwischenfazit

§ 11 Entwurf einer gesetzlichen Regelung

A. Doppel- und Mehrfachkausalität in verschiedenen Entwürfen zu einem Arbeitsvertragsgesetz

I. Kodifikationsbestrebungen bis 1945

II. Entwurf von 1977

III. Entwürfe der 1990er Jahre

IV. Gegenwärtige Bestrebungen

V. Zwischenfazit

B. Neuer Gesetzentwurf

I. Regelungsziele

II. Text des Entwurfes

C. Kommentierung

D. Zwischenfazit

4. Teil: Wesentliche Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

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