Chapter
B. Strafrechtliche Diskussion um Online-Sitzblockaden
C. Informationstechnischer Hintergrund eines virtuellen Sit-Ins
I. Grundsätzliche Wirkweise eines Denial-of-Service Angriffs
II. Virtueller Sit-In als freiwillige Ausprägungsform eines Distributed-Denial-of-Service
D. Strafbarkeit durch die Beteiligung an einem Sit-In
1. Geschütztes Rechtsgut und Rechtsgutsträger
a) Funktionsfähigkeit einer Datenverarbeitung als geschütztes Rechtsgut
aa) Streit um die Wesentlichkeit bei ausgelagerten Datendienstleistungen
bb) Nutzungsrecht an der Datenverarbeitung
cc) Eigentümerähnliche Position
dd) „Miteigentum“ an Datenverarbeitungen
2. Datenverarbeitung von wesentlicher Bedeutung
a) Begriff der Datenverarbeitung
aa) Private Seitenbetreiber
bb) Betriebliche oder behördliche Seitenbetreiber
dd) Mehrere parallele Anknüpfungssubjekte
(1) Konkretisierung der Verfügungsbefugnis
(2) Berechtigter bei Daten auf öffentlich zugänglichen Webservern
(1) Lediglich vorübergehende Entziehung des Datenzugriffs
(2) Fehlende Datenzugriffsmöglichkeit während einer Server-Blockade
(3) Keine Datenunterdrückung durch den Bereitstellenden
dd) (Un)brauchbare Daten
b) Eingeben oder Übermitteln von Daten
aa) Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung der Datenübermittlung
bb) Konsequenz für die verschiedenen Beteiligungsmodalitäten
cc) Nachteilszufügungsabsicht
c) Beeinträchtigung der Hardware
aa) Beschädigung des Servers
bb) Unbrauchbarkeit des Servers
d) Verhältnis der Tatalternativen
a) Erheblichkeit im Lichte der Wesentlichkeit
b) Grundrechtsschutz virtueller Demonstranten
aa) Versammlungscharakter eines virtuellen Sit-Ins
(1) Kollektive Dimension einer Versammlung
(2) Störung des Servers als gemeinsamer Zweck
(3) Beeinträchtigung ≠ unfriedlich
bb) Virtuelle Sit-Ins und Kommunikationsgrundrechte
(1) Meinungsäußerung durch das Verschicken von Datenanfragen
(2) (Un)Friedlichkeit der Meinungsäußerung
(3) Meinungsäußerung auf fremdem Eigentum
(4) Meinungsfreiheit vs. Rechtsgüterschutz
(a) Bedeutung von Datenverarbeitungen in der modernen Kommunikationsgesellschaft
(b) Webserver als öffentliches Forum?
(c) Vorrang der Meinungsfreiheit im Einzelfall
(5) Konsequenz der gefundenen Ergebnisse
5. Besonders schwere Computersabotage
a) Gesteigerter Vermögensverlust
c) Versorgungs- und Sicherheitsbeeinträchtigungen
1. Der Gewaltbegriff im Kontext moderner Protestformen
a) Körperliche Kraftentfaltung durch einen Mausklick
aa) Notwendigkeit des Merkmals
bb) Intensität der Kraftentfaltung
cc) Richtung der Kraftentfaltung
dd) Kraftentfaltung bei Datenangriffen
b) (Un)körperliche Wirkung einer Serverblockade
aa) Intensität der Sacheinwirkung
bb) Abgrenzung zur Sachbeschädigung und Sachentziehung
cc) Auswirkungen eines virtuellen Sit-Ins
2. Drohen mit einem virtuellen Sit-In
a) Nachteile durch eine Serverblockade
b) Übelzufügung und konkludente Drohung
1. Unterdrücken von Datenurkunden
4. Störung von Telekommunikationsanlagen
5. Störung von öffentlichen Betrieben
6. Straftatbestände im TKG und BDSG
IV. Strafrechtliche Verantwortung beim kumulativen Zusammenwirken minimaler Tatbeiträge
1. Protestierende Nebentäter
a) Kausalität des einzelnen Datenaufkommens für die Serverstörung
aa) (Un)Tauglichkeit der conditio-sine-qua-non-Formel
(1) Virtueller Sit-In, ein Fall kumulativer Kausalität?
(2) Virtueller Sit-In, ein Fall alternativer Kausalität?
(3) Der Erfolg in seiner ganz konkreten Gestalt
bb) Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
b) Serverstörung als Werk des einzelnen Protestteilnehmers?
aa) (Un)Gefährliche Datenübermittlung
bb) Vorhersehbarkeit der Überlastungssituation
dd) Keine Beherrschbarkeit der Überlastungssituation
c) Interpretation des § 303b StGB als Kumulationsdelikt
d) Täterschaft durch Teilnahme
e) Strafrechtliche Verantwortung in einem normativ-funktionalen Straftatensystem
2. Gemeinschaftliches Protestieren
a) Aufruf zur Blockade als gemeinsamer Tatplan
aa) Einpassungsentschluss
bb) Konkludente Einwilligung durch die Tatausführung
b) Erzeugte Datenpakete als objektiver Tatbeitrag
aa) Kein wesentlicher Beitrag der Protestbeteiligten? – die Kritik von Kelker
cc) Funktionelle Tatherrschaft bei minimalen Tatbeiträgen
(1) Anknüpfungspunkt der Betrachtung
(2) Die Gleichwertigkeit der Tatbeiträge
(3) Entkräftung möglicher Einwände
(a) Nähe zur gemäßigt subjektiven Theorie der Rechtsprechung
(b) Keine Befürwortung der Risikoerhöhungslehre
c) Unbeachtlichkeit „neutraler“ Datenpakete
3. Gehilfenbeitrag der Bereitstellenden
V. Organisation eines Sit-Ins
2. Anstiftung zu einer Computersabotage etc.
3. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
a) Auffordern zu einer rechtswidrigen Tat
b) Auswirkungen der Meinungsfreiheit
4. Drohen mit der Durchführung eines Sit-Ins
5. Beihilfe zu einer Computersabotage etc.
6. Vorbereiten einer Computersabotage
E. Internationale Dimension virtueller Protestformen
1. Verbindliches zwischenstaatliches Abkommen?
2. Ausländische Datenangriffe gegen deutsche Rechtsgutsträger
3. Deutsche Beteiligung im Ausland an virtuellen Sit-Ins gegen ausländische Server