Unterlassungszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen :Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen ( Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge )

Publication subTitle :Unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Systemen

Publication series :Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Author: Schrott   Timo  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2014

E-ISBN: 9783428543014

P-ISBN(Paperback): 9783428143016

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Timo Schrott untersucht in dieser Publikation ein Zurechnungsproblem, das in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Einsturzes der Bad Reichenhaller Eissporthalle am 2. Januar 2006 die entscheidende Rolle spielte: Kann sich ein pflichtwidrig Unterlassender zu seiner Entlastung darauf berufen, dass bei seinem pflichtgemäßem Handeln möglicherweise ein anderer den Erfolg verursacht hätte? In arbeitsteiligen Strukturen bringt dieses Problem das strafrechtliche Zurechnungssystem an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Während der BGH nach dem Zweifelsgrundsatz freispricht, empfinden einflussreiche Autoren eine Entlastung als unerträglich und rechnen den Erfolg zu. In einer rechtsphilosophischen Einführung stellt der Autor die heute in der Wissenschaftstheorie vorherrschende, auf Naturgesetzen basierende Kausalitätsfeststellung hermeneutischen Ansätzen gegenüber. Im rechtsdogmatischen Kernteil entwickelt er nach Aufarbeitung der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur eine eigene Lösung. Die entscheidende Herausforderung sieht er darin, eine vorhersehbare, tatsachenbasierte Zurechnung zu ermöglichen. Er entwickelt Zurechnungskriterien, die den notwendigen Bezug zum konkreten Tatgeschehen wahren und ausufernde hypothetische Erwägungen vermeiden. In einer abschließenden Studie untersucht der Autor das Zurechnungsproblem im Kontext von Compliance-Systemen und erweitert so die bislang sehr auf die Garantenstellung des Compliance-Officers konzentrierte Diskussion.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

A. Erfolgszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen als Belastungsprobe empirischer Kausalitätsfeststellung

I. Praktische Annäherung an das Problem: Der Eissporthallen-Fall

II. Begriffsklärungen

III. Untersuchungsbedarf

IV. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands

V. Gang der Untersuchung

B. Wissenschaftstheoretische und strafrechtsdogmatische Grundfragen zur Kausalität der Unterlassung

I. Die Kausalität und ihre Feststellung

1. Die Feststellung der Kausalität in der wissenschaftstheoretischen Diskussion

a) Empirischer Skeptizismus Humes

aa) Einordnung der Untersuchung über den menschlichen Verstand

bb) Singuläre Kausalsätze als Produkt intuitiver Erfahrung, Unergründbarkeit allgemeiner Kausalgesetze

(1) Kausalrelation als Grundlage menschlicher Erkenntnis

(2) Erfahrung als einzige Grundlage unserer Vorstellung von Kausalität

(3) Logische Unzulänglichkeit singulärer Kausalsätze

(4) Intuitionsbasierte Gewohnheit als Triebfeder unserer Vorstellung von Kausalität

(5) Kausalität als notwendige Verknüpfung?

(6) Zusammenfassung und Definition der Ursache

cc) Humes Kausalitätstheorie in der wissenschaftstheoretischen Diskussion

dd) Eigene Bewertung: Abhängigkeit singulärer Kausalsätze von ihrem kausalgesetzlichen Kontext

b) Die Kausalität als Kategorie des Verstandes nach Kant

aa) Einordnung der Kritik der reinen Vernunft

bb) Kausalrelation als Verstandesbegriff a priori

(1) Erkenntnistheoretische Grundlagen

(2) Erste Analogie: Beharrlichkeit der Substanz

(3) Zweite Analogie: Zeitfolge nach dem Gesetz der Kausalität

cc) Kants Kausalitätstheorie in der wissenschaftstheoretischen Diskussion

dd) Eigene Bewertung

(1) Erweiterung der bipolaren Erkenntnistheorie Humes um das Konzept der Erscheinung

(2) Kausalprinzip als Bindeglied zwischen Vorstellung und Objektwelt

(3) Kausaltheorie als Forschungsauftrag

(4) Lehren aus der Kausalitätstheorie Kants für die Formulierung singulärer Kausalsätze

c) Aktuelle Diskussion

aa) Überblick

bb) Subsumtionstheorien

(1) Popper

(2) Hempel-Oppenheim

(3) Stegmüller

cc) Aktionistisches Konzept van Wrights

dd) Eigene Stellungnahme: Methodischer Pluralismus in der aktuellen wissenschaftstheoretischen Kausalitätsdiskussion

d) Ergebnis der wissenschaftstheoretischen Betrachtung: Methodischer Pluralismus der wissenschaftstheoretischen Diskussion als Impuls für die strafrechtliche Problemlösung

aa) Entwicklungslinien der wissenschaftstheoretischen Diskussion

bb) Zum Verhältnis von Wissenschaftstheorie und Strafrechtsdogmatik

(1) Stimmen aus der strafrechtlichen Literatur

(2) Stellungnahme: Berücksichtigung extradisziplinärer Erkenntnisse im Rahmen strafrechtsautonomer Begriffsbildung

cc) Lehren aus der wissenschaftstheoretischen Betrachtung für die weitere Untersuchung

2. Funktion, Struktur und Gehalt der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung

a) Funktion der Kausalitätsfeststellung

b) Grundstruktur der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung

aa) Wissenschaftstheoretischer Anknüpfungspunkt: Gleichheit aller Bedingungen nach John Stuart Mill

bb) Äquivalenz- und Bedingungstheorie

cc) Zusammenfassung

c) Materieller Gehalt der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung

aa) Conditio-Formel

bb) Kritik an Conditio-Formel und Modifikationen

cc) Formel von der gesetzmäßigen Bedingung

dd) Eigene Stellungnahme: Conditio-Formel und Formel von der gesetzmäßigen Bedingung im System der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung

ee) Logische Ausdifferenzierung der Formel von der gesetzmäßigen Bedingung durch Puppe

(1) Ausgangspunkt

(2) Wissenschaftstheoretischer Hintergrund

(3) Puppe: Formel von der gesetzmäßigen Mindestbedingung

ff) Eigene Bewertung

(1) Aktueller Stand in Literatur und Rechtsprechung

(2) Chancen und Grenzen wissenschaftslogischer Betrachtungen

(3) Formel von der gesetzmäßigen Bedingung im Kontext der Trennung von Zurechnung und Kausalität

(4) Vorzüge und Grenzen der Orientierung der strafrechtlichen Kausalitätsprüfung an Gesetzmäßigkeiten

d) Zusammenfassung

3. Zwischenergebnis der Untersuchung der wissenschaftstheoretischen und strafrechtsdogmatischen Grundstrukturen der Kausalitätsprüfung

II. Die Erfolgszurechnung im Bereich der Unterlassungsdelikte

1. Struktur der Zurechnung bei den Unterlassungsdelikten

a) Unterlassung als gesetzmäßige negative Bedingung

b) Hypothetische Kausalität der Unterlassung

c) Ex nihilo nihil fit

d) Eigene Bewertung: Unterlassungskausalität als funktional-normorientierte Zurechnung

aa) Zur Zulassung von Negativbedingungen als Ursachen im strafrechtlichen Sinn

bb) Zur Funktion einer hypothetischen Kausalitätsprüfung

cc) Integration funktional-normorientierter Gesichtspunkte als struktureller Unterschied zur Begehungskausalität

e) Zusammenfassung

2. Materieller Gehalt der Zurechnung bei den Unterlassungsdelikten: Lösungskonzepte bei Zweifeln über hypothetische Erfolgsverhinderung

a) Vermeidbarkeitstheorie und Kritik

b) Risikoverminderungslehre und Kritik

c) Weiterentwicklungen der Risikoverminderungslehre

aa) Destabilisierung eines Gefahrenherdes (Gimbernat)

bb) Nachweisbar risikovermindernde Modifizierung des Kausalverlaufs (Roxin)

cc) Zurechnungsbegrenzende Risikoverminderungslehre (Greco)

dd) Systematisierung

d) Stellungnahme

aa) Die Ausgangssituation

bb) Zu den Ausdifferenzierungen der Risikoverminderungslehre

cc) Gesetzgeberische Vorgaben und Gestaltungsspielräume bei der Vermeidbarkeitsprüfung

e) Zwischenergebnis

3. Zwischenergebnis der Erfolgszurechnung im Bereich der Unterlassungsdelikte

III. Ergebnis

C. Erfolgszurechnung bei drittvermittelten Rettungsgeschehen: Diskussion in Literatur und Rechtsprechung

I. Das Zurechnungsproblem und seine Praxisrelevanz

II. Die Lösung der Rechtsprechung

1. Anwendung der Vermeidbarkeitstheorie

a) Abszess-Fall

b) Lederspray-Fall

c) Blutbank-Fall

d) Bremsen-Fall

e) Eissporthallen-Fall

2. Normative Zurechnung bei Gremienentscheidungen: Politbüro-Entscheidung

3. Zusammenfassung und Systematisierung

III. Kritik in der Literatur

1. Denklogische Unmöglichkeit der Beweisführung über hypothetisches Verhalten

2. Irrelevanz hypothetischer Schadensverläufe

3. Keine Entlastung mit fiktiver Pflichtverletzung

4. Offene Fragen

IV. Überprüfung und eigene Kritik

1. Zur Unmöglichkeit der Beweiserhebung über hypothetisches Verhalten

a) Beweisrechtliches Legitimationsdefizit der Vermeidbarkeitstheorie

aa) Zur denklogischen Unmöglichkeit der Beweisführung über hypothetisches Verhalten

bb) Legitimationsdefizit der Beweiserhebung über hypothetisches Verhalten

b) Gesicherte Tatsachenbasis als Legitimation hypothetischer Beweisführung

aa) Ausgleich des Legitimationsdefizits durch erhöhte Anforderungen an beweisrechtliches Umfeld

bb) Anwendungsbeispiel: Beweisführung über hypothetische Einwilligung

c) Scheitern eines streng empirischen Kausalitätsbeweises aufgrund der Formbarkeit der Hypothese

aa) Ausgangssituation bei drittvermittelten Rettungsgeschehen

bb) Formbarkeit der Hypothese in der Fallstudie

cc) Potenzierung der Unsicherheiten

d) Abkehr vom „Reinheitsgebot für die Hypothesenbildung“

e) Konsequenz: Rechtsunsicherheit

f) Zusammenfassung: Vermeidbarkeitstheorie als nur scheinbar empirische Kausalitätsbestimmung

2. Zum Verbot der Berücksichtigung hypothetischer Schadensverläufe

a) Relevanz des hypothetischen Eingreifens Dritter für die Erfolgszurechnung bei Begehungs- und Unterlassungsdelikten

b) Überprüfung der Lösung des BGH

3. Zur Unzulässigkeit der Entlastung mit der hypothetischen Pflichtverletzung eines Dritten

a) Begründung durch Prämisse der Normbefolgung

aa) Prämisse der Normbefolgung in Rechtsprechung und Literatur

(1) Ursprünge bei Puppe

(2) Weiterentwicklung durch Jakobs

(3) Übernahme durch Frister, Lindemann, Sofos

(4) Anwendung durch den BGH bei Gremienkausalität

(5) Kindhäuser: „Fundamentalprinzip strafrechtlicher Erfolgszurechnung“

(6) Zwischenergebnis: Die Prämisse und das Problem ihrer Anwendbarkeit

bb) Anwendbarkeit bei drittvermittelten Rettungsgeschehen

(1) BGH: Feststellung der Unanwendbarkeit ohne Begründung

(2) Greco: Unanwendbarkeit aufgrund normativ relevanter Unterschiede

(3) Puppe, Jakobs, Kahrs: Anwendbarkeit

cc) Eigene Stellungnahme: Potenzial und Grenzen der Prämisse der Normbefolgung als normativer Erwartung

(1) Verfehlte Anwendung durch den BGH zur Legitimierung einer zurechnungsbegründenden Fiktion im Politbüro-Fall

(2) Potenzial der Prämisse der Normbefolgung für die Strukturierung und Lösung des Zurechnungsproblems

b) Kriminalpolitische Begründung

aa) Erschwerte Verantwortungszuschreibung bei arbeitsteiliger Gefahrenüberwachung

bb) Gesetzesbindung kriminalpolitisch-teleologischer Rechtsanwendung

c) Strafrechtstheoretische Begründung

aa) Rechtsgutslehre

bb) Normgeltungsorientierter Ansatz

cc) Rechtsgüterschutz durch Formalisierung sozialer Kontrolle

d) Fazit: Die Berechtigung der Kritik und die Schwierigkeit ihrer systemgerechten Umsetzung

4. Zusammenfassung der Kritik

V. Alternative Lösungsansätze in der Literatur

1. Kahlo: Zurechnung wegen Zerstörung einer Rettungschance

a) These Kahlos

b) Stellungnahme

2. Zurechnung durch Versagung der Entlastungsmöglichkeit

a) Lindemann, Frister, Jakobs: Irrelevanz des hypothetisch pflichtwidrigen Verhaltens des Dritten

b) Philipps: Gleichwertiger Geltungsanspruch der Verbotsnorm bei Arbeitsteilung

3. Zurechnung durch normative Vermutung pflichtgemäßen Verhaltens

a) Puppe: Vermutung des pflichtgemäßen Verhaltens des Dritten

b) Bosch: Einschränkung bei Nachweis fehlender Abwendungsmöglichkeit ex post

c) Ast: Normative Vermutung als Grundlage für Zurechnung über § 25 I Alt. 2 StGB

d) Kudlich, Altenhain: Relevanz hierarchischer Über- und Unterordnungsverhältnisse

4. „Kontrafaktische“ Zurechnung durch Fiktion pflichtgemäßen Verhaltens

a) Sofos: Annahme kontrafaktischer Normkonformität

b) Kahrs: Pflichtbezogenes Vermeidbarkeitsprinzip

5. Gebotsnorm als beweisrechtlich relevanter Orientierungsfaktor

a) Der Ansatz von Greco

b) Stellungnahme

6. Normative Ansätze: Isolierung der Pflichtverletzung des Erstgaranten

a) Roxin: Zurechnung durch normative Betrachtung der Kausalverläufe

b) Gimbernat: Destabilisierung eines Gefahrenherdes als Zurechnungsgrundlage

c) Stübinger: Normative Relevanz von Informationen als Zurechnungskriterium

7. Kernprobleme der alternativen Lösungsansätze

a) Systematisierung der Ansätze

b) Zweifelsgrundsatz

aa) Ausgangssituation: Rechtsfrage oder tatsächliche Frage?

bb) Ansatz von Philipps

(1) Vermeintlich eindeutige Ausgangssituation

(2) Beweisschwierigkeiten bei nachträglichen Prognosen

(3) „Normative Lage“ bei Arbeitsteilung

cc) Versuch einer Weiterentwicklung

(1) Empirische Entscheidungsregel und strukturelles Beweisproblem

(2) Vorschlag einer Streitverlagerung

c) Zurechnungsstruktur der Verletzungsdelikte

aa) Struktur einer systemgerechten Zurechnung des Verletzungserfolgs bei drittvermittelten Rettungsgeschehen

(1) Die gesetzlichen Vorgaben

(2) Funktionale Interpretation des Verletzungserfolgs

(3) Eigene Konzeption

bb) Bewertung der Alternativlösungen

d) Zwischenergebnis: Durchbrechung der Zurechnungsstrukturen durch Vermutung, Fiktion und Ausblendung empirischer Anhaltspunkte

VI. Ergebnis Teil C.

D. Entwicklung eines eigenen Zurechnungsmodells

I. Versuch der Lösung über bekannte dogmatische Figuren

1. Lösung als Fall alternativer Kausalität

a) Fiktionslösungen als Konstruktion alternativer Kausalität

b) BGH: keine alternative Kausalität

c) Eigene Ansicht: alternative Kausalität als Überbedingung bei identischer Erfolgswirksamkeit

d) Fazit: keine Lösung als Fall alternativer Kausalität

2. Zurechnung über die Figur der fahrlässigen Mittäterschaft

a) Keine Verletzung einer Handlungspflicht bei fehlender Information des Dritten

b) Keine identische Handlungspflicht bei Kenntnis des Dritten

c) Fazit: keine Zurechnung über die Figur der fahrlässigen Mittäterschaft

3. Zusammenfassung des Erkenntnisstandes

II. Grundstruktur des Zurechnungsmodells

1. Ineinandergreifen von empirischer Betrachtung und normativer Zurechnung

2. Normative Verantwortungszuschreibung und ihre empirische Überprüfung

3. Gefahrendiagnose als Verantwortungsbereich des Erstgaranten

4. Zwischenergebnis

III. Ausgestaltung des Zurechnungsmodells

1. Kriterien der normativen Verantwortungszuschreibung

a) Überlegenes Fachwissen

b) Kenntnis des Dritten

c) Gestaltungsfunktion des Erstgaranten im spezialisierten Gefahrenabwehrsystem

d) Hierarchische Über-/Unterordnung

e) Zusammenfassung

2. Modifizierter Inhalt der empirischen Vermeidbarkeitsprüfung

a) Konzentration der Hypothesenbildung auf unmittelbares Tatgeschehen

b) Kontrollfunktion

3. Ergebnis

IV. Überprüfung des Zurechnungsmodells anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung

1. Abszess-Fall

2. Lederspray-Fall

3. Blutbank-Fall

4. Bremsen-Fall

5. Eissporthallen-Fall

6. Zusammenfassung

V. Ergebnis

E. Anwendung des Lösungskonzepts auf ausgewählte Zurechnungsprobleme im Rahmen von Compliance-Systemen

I. Einführung

1. Zurechnungsprobleme als unbearbeitete Thematik

2. Untersuchungsgegenstand: Drittvermitteltes Rettungsgeschehen im Compliance-System

3. Grundannahmen zu Garantenstellung und sonstigen Strafbarkeitsvoraussetzungen

a) Garantenstellung

b) Vorsatz/Fahrlässigkeit

c) Delikte

d) Täterschaft/Teilnahme

e) Zwischenergebnis

II. Fallkonstellationen

1. Leitender Compliance Officer meldet nicht an Unternehmensführung

2. Dezentraler Compliance Officer meldet nicht an leitenden Compliance Officer

III. Anwendung des Lösungsmodells

1. Normative Verantwortungszuschreibung

a) Kriterium Fachwissen

b) Kriterium Kenntnis

c) Kriterium Gestaltungsfunktion des Erstgaranten im Gefahrenabwehrsystem

d) Kriterium hierarchische Über-/Unterordnung

e) Zwischenergebnis

2. Empirische Vermeidbarkeitsprüfung

3. Ergebnis

IV. Ergebnis

F. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Ausblick

I. Ergebnisse der Untersuchung in Thesenform

II. Ausblick

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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