Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung im eingetragenen Verein ( Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge )

Publication series :Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge

Author: Reschke   Dennis Philipp  

Publisher: Duncker & Humblot GmbH‎

Publication year: 2014

E-ISBN: 9783428544967

P-ISBN(Paperback): 9783428144969

Subject:

Keyword: Rechts- und Staatswissenschaften

Language: GER

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Description

Dennis Reschke beschäftigt sich mit einem außerordentlich praxisrelevanten Feld: Den Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Engagement in einem eingetragenen Verein. Damit stößt er in eine Forschungslücke. Im Fokus der Debatten standen bislang vor allem die Verantwortlichen von Kapitalgesellschaften. Reschke untersucht, ob und inwieweit die dazu im Zusammenhang mit den Straftatbeständen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung entwickelten Lösungsansätze zu dogmatischen Problemkreisen auf den e.V. – die Grundform der juristischen Person – übertragbar sind. Dabei behält er auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Auge und fragt z.B., ob die Figur der Business-Judgment-Rule oder das Erfordernis einer gravierenden Pflichtverletzung zu einer gebotenen Restriktion beitragen. Neben der Herausarbeitung der tauglichen Täter stehen Grenzen des tatbestandausschließenden Einverständnisses und der Vermögensnachteil im Zentrum der Arbeit. Dabei geht Reschke der Problematik nach, ob der drohende Entzug der Gemeinnützigkeit bereits zu einem Vermögensnachteil in Form einer schädigenden Gefährdung führt. Zur Abrundung geht der Autor schließlich auf vereinsspezifische Fragen zum Bankrott ein und belegt darüber hinaus, dass § 15a Abs. 4 InsO in bestimmten Fällen auf »Großvereine« Anwendung findet.

Chapter

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kapitel: Grundlagen

§ 1 Einführung

§ 2 Der Gang der Untersuchung

§ 3 Begriffsbestimmungen

I. Der Begriff des Vereins

II. Der Vereinsvorstand

2. Kapitel: Die Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB

§ 1 Anwendbarkeit des Untreuetatbestands

I. § 266 StGB im Spannungsfeld des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG

1. Zu unbestimmter Täterkreis und unklare Tathandlung?

a) Ausgangslage

b) Stellungnahme

aa) Zulässigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in § 266 StGB

bb) Hinreichende Bestimmbarkeit der Vermögensbetreuungspflicht

cc) Das Merkmal der Pflichtwidrigkeit im Lichte des Art. 103 Abs. 2 GG

2. Verfassungswidrige Ausdehnung des Nachteilsbegriffs?

3. Fazit und Auswirkungen der Erkenntnisse für die weitergehende Untersuchung

II. Ausschluss im Non-Profit-Bereich?

1. Der Begriff der Non-Profit-Organisationen

2. Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 266 StGB?

a) Der Unrechtsgehalt der Untreue

b) Die einzelnen Vermögensbegriffe

aa) Der wirtschaftliche Vermögensbegriff

bb) Der juristische Vermögensbegriff

cc) Die juristisch-ökonomische Sichtweise

dd) Der personale Vermögensbegriff

c) Erkenntnisse für den „Non-Profit“-Bereich und weitere Argumente

3. Fehlende Strafbedürftigkeit im Non-Profit-Bereich?

§ 2 Opfertauglichkeit des eingetragenen Vereins

I. Der eingetragene Verein als Vermögensträger

II. Die Mitglieder als Inhaber des Vermögens

1. Die Argumente für eine strafrechtsautonome Sichtweise

2. Stellungnahme

a) Contra strafrechtsautonome Sichtweise

b) Die Vereinsmitglieder als faktische Inhaber des Vereinsvermögens? – Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt der Vereinsmitgliedschaft

III. Fazit

§ 3 Vermögensbetreuungspflichtige Personen im eingetragenen Verein

I. Allgemeine Anforderungen zur Ermittlung der Vermögensbetreuungspflicht

1. Ermittlung anhand eines Indizienkatalogs

a) Die maßgeblichen Kriterien

b) Bewertung

2. Ermittlung anhand des Strafgrunds der Untreue

3. Zusammenfassung

II. Die Vermögensbetreuungspflichtigen gegenüber dem e.V.

1. Der Vereinsvorstand

a) Der klassische Fall: Bestellung durch die Mitgliederversammlung

b) Sonderfall: Der Notvorstand nach § 29 BGB

aa) Der mögliche Anknüpfungszeitpunkt für die Entstehung einer Vermögensbetreuungspflicht

bb) Ist der Notvorstand in jedem Fall vermögensbetreuungspflichtig?

cc) Das Problem: Ausschluss der Vermögensbetreuungspflicht bei starken Einschränkungen im Innenverhältnis?

dd) Zwischenergebnis

2. Der besondere Vertreter

3. Der Liquidator

4. Die Vereinsmitglieder

a) Das Mitgliedschaftsverhältnis

b) Die Vermögensbetreuungspflicht aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses

aa) Die Macht aufgrund der Mitgliedschaftsrechte als Quelle der Vermögensbetreuungspflicht

bb) Der faktische Vermögenszugriff

cc) Die Treuepflicht zwischen Mitglied und Verein

dd) Fehlende Fremdnützigkeit des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses

c) Gesamtbetrachtung und Bewertung der Diskussion

d) Zusammenfassung

5. Mitarbeiter und Angestellte

6. Faktische Organmitglieder

§ 4 Die Pflichtverletzung

I. Einführung

II. Allgemeine Anforderungen

III. Die Rechtsquellen für die Bestimmung der Pflichtverletzung

1. Die Vereinssatzung

a) Der Vereinszweck als Handlungsmaßstab

b) Verweis auf die Gemeinnützigkeit i. S. v. §§ 52 bis 54 AO

2. Weisungen der Mitgliederversammlung

3. Schuldrechtliche Rechtsverhältnisse – insbesondere der Anstellungsvertrag

4. Vereinsrechtliche Vorgaben – allgemeiner Sorgfaltsmaßstab

IV. Beispielhafte Auswahl an Pflichtverletzungen

1. Der Griff in die Vereinskasse

2. Unausgewogener Eigenerwerb oder Veräußerungen an nahestehende Personen

3. Verstöße gegen die Vereinssatzung

a) Zweckwidrige Mittelverwendung

b) Verstoß gegen dispositionsbeschränkende Satzungsbestimmungen

4. Verletzung von Rechtsnormen?

a) Verstoß gegen Vorschriften, die nicht unmittelbar das Vermögen des Prinzipals schützen

b) Die Vorteilsgewährung als pflichtwidriges Verhalten

c) Verletzung von Vorschriften der Abgabenordnung

5. Tätigung von Risikogeschäften

V. Einschränkung der Pflichtwidrigkeit durch Anwendung der sog. Business Judgment Rule?

1. Fragestellung

2. Die Business Judgment Rule im Aktienrecht

a) Die aktienrechtliche Ausgangslage

b) Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen

c) Argumente zur Rechtfertigung der Business Judgment Rule

3. Übertragbarkeit auf den eingetragenen Verein?

a) Untersuchung der Interessenlage

aa) Argumente contra Vergleichbarkeit

bb) Argumente für die Übertragbarkeit auf den e.V.

b) Planwidrige Regelungslücke

c) Zwischenergebnis

d) Kein Bedürfnis für eine autonome Herleitung

e) Differenzierung nach ideeller und „unternehmerischer“ Tätigkeit?

4. Fazit und Auswirkung auf § 266 StGB

VI. Restriktion durch Erfordernis einer „gravierenden“ Pflichtverletzung?

1. Das Postulat der „gravierenden“ Pflichtverletzung

a) Problemstellung

b) Überblick über die Kriterien für die Evidenz eines Pflichtverstoßes

c) Übertragbarkeit der Figur auf den e.V.

2. Mangelnde Bestimmtheit contra ultima ratio-Prinzip

a) Die verfassungsrechtliche Dimension – Grundsätzliche Zulässigkeit

b) Die einfachrechtliche Ebene – konkrete Ausgestaltung

aa) Die Untauglichkeit der bisher vorgeschlagenen Merkmale

bb) Die vergeblichen Präzisierungsversuche des Schrifttums

cc) Folgerungen

c) Zwischenergebnis

3. Auswirkungen auf die Vereinsuntreue

VII. Zusammenfassung der Ergebnisse

§ 5 Tatbestandsausschließendes Einverständnis/Einwilligung durch den eingetragenen Verein

I. Grundlagen

II. Die dogmatische Einordnung

III. Die Willensbildung des e.V.

1. Die Mitgliederversammlung als zuständiges Organ

2. Anforderungen an einen tatbestandsausschließenden Beschluss

a) Grundzüge des Beschlussverfahrens

b) Erfordernis der Zustimmung aller Vereinsmitglieder aus strafrechtlicher Sicht?

IV. Grenzen des Einverständnisses

1. Die Problematik

2. Entsprechende Anwendung des § 30 GmbHG?

a) Das Kapitalaufbringungs- und -erhaltungssystem im GmbH- und Aktienrecht

b) Übertragbarkeit auf den e.V.?

3. Das Existenzvernichtungsverbot

a) Grundlagen

b) Übertragung des Existenzvernichtungsverbots

aa) Schließung von Lücken der Kapitalerhaltungsregelungen

bb) Bestandsschutz – oder: das Existenzvernichtungsverbot als Instrument des Systemschutzes

cc) Existenzvernichtungsverbot als Ausfluss der Liquidationsregeln

dd) Weitere Argumente für eine Geltung im Vereinsrecht

4. Strafrechtliche Folgen eines zivilrechtlich nichtigen Einverständnisses

a) Zivilrechtsakzessorische Ansicht

b) Strafrechtsautonomes Verständnis oder Gesellschaftertheorie

c) Eingeschränkte Gesellschaftertheorie

d) Notwendigkeit einer konsequent „vermögensbezogenen Gesellschaftertheorie“

aa) Die Anerkennung der juristischen Person als eigene Rechtspersönlichkeit – contra faktische Betrachtungsweise beim e.V.

bb) Die „Schutzzweckverschiebung“ – ein nicht zwingendes Argument gegen ein zivilistisches Verständnis

cc) Eingrenzung von Dispositionsgrenzen anhand des von § 266 StGB verfolgten Vermögensschutzes?

dd) Überwindung des Einwands eines rechtlichen Nullums

ee) Einfluss des Konkurrenzverhältnisses zu § 283 StGB?

ff) Fazit

e) Folgen für die Figur des existenzvernichtenden Eingriffs

f) Auswirkungen bei Formalverstößen im Rahmen der Beschlussfassung

5. Zusammenfassung

§ 6 Der Vermögensnachteil

I. Allgemeine Grundsätze und methodisches Vorgehen

1. Die Notwendigkeit einer isolierten Betrachtung?

2. Grundsätze zur Nachteilsbestimmung

II. Die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit – schädigende Vermögensgefährdung oder Endschaden?

1. Einführung in die Problematik und Präzisierung der Untersuchung

2. Der Status der Gemeinnützigkeit als vermögenswerte Position

3. Exkurs: Handlungen, die zum Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus führen können

4. Die Rechtsfigur der schädigenden Vermögensgefährdung

a) Grundlagen und Voraussetzungen

b) Problematik der Anerkennung bei der Untreue

aa) Die fehlende Versuchsstrafbarkeit

bb) Rückschlüsse von der Weite des Treuebruchtatbestands

cc) Die Untreue – contra legem ein Gefährdungsdelikt?

c) Das tatsächlich zugrunde liegende Problem

aa) Problembeschreibung

bb) Die Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil

d) Überblick über bislang vorgeschlagene Lösungswege

aa) Die anfängliche Entwicklung der Rechtsprechung

bb) Restriktionsversuche auf der Vorsatzebene

cc) Überblick über objektive Lösungsansätze

e) Die Vorgaben des BVerfG – Erfordernis einer bilanzrechtlichen Schadensberechnung?

aa) Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bezifferung

bb) Vorläufige Bewertung

cc) Probleme bei der Anwendung auf die Gefahr des Entzugs der Gemeinnützigkeit

dd) Reichweite der Erfordernisse des BVerfG und Konsequenzen für die weitere Untersuchung

5. Besonderheiten der Fallgruppe: Auslösung von Schadensersatzansprüchen und Sanktionen – Die Unmittelbarkeit des Untreuenachteils

a) Das Kriterium der Unmittelbarkeit zur Abgrenzung von abstrakten Gefahren

aa) Die Unmittelbarkeit im Rahmen von § 266 StGB

bb) Präzisierung durch normative Wertungen

cc) Die Ablehnung durch BGHSt 56, 203 und das Verhältnis zur objektiven Zurechnung

dd) Zwischenfazit

b) Konsequenzen für den drohenden Entzug der Gemeinnützigkeit

c) Bewertung dieses Ergebnisses vor dem Hintergrund der Maßstäbe des BVerfG

6. Die Bedeutung der Ergebnisse für die Feststellung des Gefährdungsschadens

III. Der eingetretene Entzug der Gemeinnützigkeit als Endschaden?

§ 7 Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse

3. Kapitel: Die Strafbarkeit wegen Bankrotts gemäß § 283 StGB

§ 1 Einführung

§ 2 Der Vereinsvorsitzende als tauglicher Täter

I. Vertretungsberechtigte Organe des eingetragenen Vereins

II. Der notwendige Vertretungsbezug: Handeln „als“ Organ

1. Zur sog. Interessentheorie

2. Das Gegenmodell: eine funktionale Betrachtung

3. Auf dem Weg zu einem organisationsbezogenen Ansatz

a) Das Zurechnungsmodell – Die Vorarbeit Radtkes

b) Die Weiterentwicklung zu einem organisationsbezogenen Ansatz

4. Die neuen Anforderungen der Rechtsprechung – Versuch einer Standortbestimmung

5. Stellungnahme zu den Lösungsansätzen aus vereinsspezifischer Sicht

a) Die Kritik an der Interessentheorie

b) Vor- und Nachteile der neuen Rechtsentwicklung

c) Auswirkungen auf das Verhältnis zu § 266 StGB

§ 3 Überblick über die Tatbestandsmerkmale des § 283 Abs. 1 und 2 StGB im Lichte des e.V.

I. Die Krisenmerkmale

II. Die Bankrotthandlungen

1. Die von jedermann begehbaren Handlungen

2. Buchführungs- und Bilanzdelikte – Nummern 5 und 7

§ 4 Der Verein als Verbraucher – Ausschluss vom Anwendungsbereich des § 283 StGB?

I. Die Diskussion um die Auswirkungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf § 283 StGB

II. Bewertung unter Einbeziehung des „Verbraucher“-e.V.

1. Keine Ausklammerung auf dem Boden der herrschenden Meinung

2. Die Untauglichkeit der Heranziehung der Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens

3. Verbleibende Argumente pro und contra und ihre Übertragbarkeit auf den e.V.

§ 5 Zusammenfassung

4. Kapitel: Insolvenzverfahrensverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO

§ 1 Einführung und Problemstellung

§ 2 Anwendbarkeit des § 15a Abs. 4 InsO auf den e.V.?

I. Untersuchung der Reichweite des § 15a Abs. 4 InsO vor Einführung des neuen Absatzes 6 zum 01.07.2014

1. Die Auslegung anhand von Wortlaut, Systematik und Historie

2. Der Gläubigerschutz als zentraler Grund für die Notwendigkeit der Insolvenzantragstellung

a) Erweiterung des Anwendungsbereichs

b) Bedeutung der Insolvenzantragspflicht für den Gläubigerschutz bei juristischen Personen

c) Argumente für und wider ein gleichartiges Gläubigerschutzbedürfnis beim eingetragenen Verein

3. Die Privilegierung ehrenamtlicher Vereinsvorstände

II. Zwischenergebnis und Bewertung der Rechtslage vor dem 01.07.2014

§ 3 Ausnahme für „Großvereine“?

I. Der Begriff des Großvereins – eine erste Annäherung

II. Kann § 15a Abs. 1 InsO Großvereine erfassen? Die insolvenzrechtliche Ebene

1. Überwindung des Spezialitätsverhältnisses

a) Das historische Leitbild von der wirtschaftlichen Tätigkeit eingetragener Vereine

b) Auswirkungen auf das Verhältnis zu § 15a Abs. 1 InsO

2. Teleologische Vergleichbarkeit als Hauptgrund für die Strafbedürftigkeit

a) Die weitere Entwicklung durch Rechtsprechung und Literatur – wirtschaftliche Tätigkeit als zulässiger Nebenzweck

b) Teleologische Gründe für eine Einbeziehung unter § 15a Abs. 1 InsO

3. Folgerungen für das Verhältnis zu § 42 Abs. 2 BGB

III. Die Vereinbarkeit mit dem Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG – Die verfassungsrechtliche Ebene

IV. Zwischenergebnis und Bewertung des neuen § 15a Abs. 6 InsO

V. Reformvorschlag

1. Das Nebenzweckprivileg als taugliches Abgrenzungskriterium?

2. Die Ehrenamtlichkeit des Vorstandsmitglieds

3. Das handelsrechtliche „Größenkriterium“

a) Der eingetragene Verein als Kaufmann

b) Vorteile der Orientierung an handelsrechtlichen Grundsätzen

4. Fazit

§ 4 Zusammenfassung und Ausblick

5. Kapitel: Zusammenfassung der Arbeit

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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