Chapter
§ 2 Der Gang der Untersuchung
I. Der Begriff des Vereins
2. Kapitel: Die Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB
§ 1 Anwendbarkeit des Untreuetatbestands
I. § 266 StGB im Spannungsfeld des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG
1. Zu unbestimmter Täterkreis und unklare Tathandlung?
aa) Zulässigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe in § 266 StGB
bb) Hinreichende Bestimmbarkeit der Vermögensbetreuungspflicht
cc) Das Merkmal der Pflichtwidrigkeit im Lichte des Art. 103 Abs. 2 GG
2. Verfassungswidrige Ausdehnung des Nachteilsbegriffs?
3. Fazit und Auswirkungen der Erkenntnisse für die weitergehende Untersuchung
II. Ausschluss im Non-Profit-Bereich?
1. Der Begriff der Non-Profit-Organisationen
2. Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 266 StGB?
a) Der Unrechtsgehalt der Untreue
b) Die einzelnen Vermögensbegriffe
aa) Der wirtschaftliche Vermögensbegriff
bb) Der juristische Vermögensbegriff
cc) Die juristisch-ökonomische Sichtweise
dd) Der personale Vermögensbegriff
c) Erkenntnisse für den „Non-Profit“-Bereich und weitere Argumente
3. Fehlende Strafbedürftigkeit im Non-Profit-Bereich?
§ 2 Opfertauglichkeit des eingetragenen Vereins
I. Der eingetragene Verein als Vermögensträger
II. Die Mitglieder als Inhaber des Vermögens
1. Die Argumente für eine strafrechtsautonome Sichtweise
a) Contra strafrechtsautonome Sichtweise
b) Die Vereinsmitglieder als faktische Inhaber des Vereinsvermögens? – Der vermögensrechtliche Zuweisungsgehalt der Vereinsmitgliedschaft
§ 3 Vermögensbetreuungspflichtige Personen im eingetragenen Verein
I. Allgemeine Anforderungen zur Ermittlung der Vermögensbetreuungspflicht
1. Ermittlung anhand eines Indizienkatalogs
a) Die maßgeblichen Kriterien
2. Ermittlung anhand des Strafgrunds der Untreue
II. Die Vermögensbetreuungspflichtigen gegenüber dem e.V.
a) Der klassische Fall: Bestellung durch die Mitgliederversammlung
b) Sonderfall: Der Notvorstand nach § 29 BGB
aa) Der mögliche Anknüpfungszeitpunkt für die Entstehung einer Vermögensbetreuungspflicht
bb) Ist der Notvorstand in jedem Fall vermögensbetreuungspflichtig?
cc) Das Problem: Ausschluss der Vermögensbetreuungspflicht bei starken Einschränkungen im Innenverhältnis?
2. Der besondere Vertreter
a) Das Mitgliedschaftsverhältnis
b) Die Vermögensbetreuungspflicht aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses
aa) Die Macht aufgrund der Mitgliedschaftsrechte als Quelle der Vermögensbetreuungspflicht
bb) Der faktische Vermögenszugriff
cc) Die Treuepflicht zwischen Mitglied und Verein
dd) Fehlende Fremdnützigkeit des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses
c) Gesamtbetrachtung und Bewertung der Diskussion
5. Mitarbeiter und Angestellte
6. Faktische Organmitglieder
§ 4 Die Pflichtverletzung
II. Allgemeine Anforderungen
III. Die Rechtsquellen für die Bestimmung der Pflichtverletzung
a) Der Vereinszweck als Handlungsmaßstab
b) Verweis auf die Gemeinnützigkeit i. S. v. §§ 52 bis 54 AO
2. Weisungen der Mitgliederversammlung
3. Schuldrechtliche Rechtsverhältnisse – insbesondere der Anstellungsvertrag
4. Vereinsrechtliche Vorgaben – allgemeiner Sorgfaltsmaßstab
IV. Beispielhafte Auswahl an Pflichtverletzungen
1. Der Griff in die Vereinskasse
2. Unausgewogener Eigenerwerb oder Veräußerungen an nahestehende Personen
3. Verstöße gegen die Vereinssatzung
a) Zweckwidrige Mittelverwendung
b) Verstoß gegen dispositionsbeschränkende Satzungsbestimmungen
4. Verletzung von Rechtsnormen?
a) Verstoß gegen Vorschriften, die nicht unmittelbar das Vermögen des Prinzipals schützen
b) Die Vorteilsgewährung als pflichtwidriges Verhalten
c) Verletzung von Vorschriften der Abgabenordnung
5. Tätigung von Risikogeschäften
V. Einschränkung der Pflichtwidrigkeit durch Anwendung der sog. Business Judgment Rule?
2. Die Business Judgment Rule im Aktienrecht
a) Die aktienrechtliche Ausgangslage
b) Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
c) Argumente zur Rechtfertigung der Business Judgment Rule
3. Übertragbarkeit auf den eingetragenen Verein?
a) Untersuchung der Interessenlage
aa) Argumente contra Vergleichbarkeit
bb) Argumente für die Übertragbarkeit auf den e.V.
b) Planwidrige Regelungslücke
d) Kein Bedürfnis für eine autonome Herleitung
e) Differenzierung nach ideeller und „unternehmerischer“ Tätigkeit?
4. Fazit und Auswirkung auf § 266 StGB
VI. Restriktion durch Erfordernis einer „gravierenden“ Pflichtverletzung?
1. Das Postulat der „gravierenden“ Pflichtverletzung
b) Überblick über die Kriterien für die Evidenz eines Pflichtverstoßes
c) Übertragbarkeit der Figur auf den e.V.
2. Mangelnde Bestimmtheit contra ultima ratio-Prinzip
a) Die verfassungsrechtliche Dimension – Grundsätzliche Zulässigkeit
b) Die einfachrechtliche Ebene – konkrete Ausgestaltung
aa) Die Untauglichkeit der bisher vorgeschlagenen Merkmale
bb) Die vergeblichen Präzisierungsversuche des Schrifttums
3. Auswirkungen auf die Vereinsuntreue
VII. Zusammenfassung der Ergebnisse
§ 5 Tatbestandsausschließendes Einverständnis/Einwilligung durch den eingetragenen Verein
II. Die dogmatische Einordnung
III. Die Willensbildung des e.V.
1. Die Mitgliederversammlung als zuständiges Organ
2. Anforderungen an einen tatbestandsausschließenden Beschluss
a) Grundzüge des Beschlussverfahrens
b) Erfordernis der Zustimmung aller Vereinsmitglieder aus strafrechtlicher Sicht?
IV. Grenzen des Einverständnisses
2. Entsprechende Anwendung des § 30 GmbHG?
a) Das Kapitalaufbringungs- und -erhaltungssystem im GmbH- und Aktienrecht
b) Übertragbarkeit auf den e.V.?
3. Das Existenzvernichtungsverbot
b) Übertragung des Existenzvernichtungsverbots
aa) Schließung von Lücken der Kapitalerhaltungsregelungen
bb) Bestandsschutz – oder: das Existenzvernichtungsverbot als Instrument des Systemschutzes
cc) Existenzvernichtungsverbot als Ausfluss der Liquidationsregeln
dd) Weitere Argumente für eine Geltung im Vereinsrecht
4. Strafrechtliche Folgen eines zivilrechtlich nichtigen Einverständnisses
a) Zivilrechtsakzessorische Ansicht
b) Strafrechtsautonomes Verständnis oder Gesellschaftertheorie
c) Eingeschränkte Gesellschaftertheorie
d) Notwendigkeit einer konsequent „vermögensbezogenen Gesellschaftertheorie“
aa) Die Anerkennung der juristischen Person als eigene Rechtspersönlichkeit – contra faktische Betrachtungsweise beim e.V.
bb) Die „Schutzzweckverschiebung“ – ein nicht zwingendes Argument gegen ein zivilistisches Verständnis
cc) Eingrenzung von Dispositionsgrenzen anhand des von § 266 StGB verfolgten Vermögensschutzes?
dd) Überwindung des Einwands eines rechtlichen Nullums
ee) Einfluss des Konkurrenzverhältnisses zu § 283 StGB?
e) Folgen für die Figur des existenzvernichtenden Eingriffs
f) Auswirkungen bei Formalverstößen im Rahmen der Beschlussfassung
§ 6 Der Vermögensnachteil
I. Allgemeine Grundsätze und methodisches Vorgehen
1. Die Notwendigkeit einer isolierten Betrachtung?
2. Grundsätze zur Nachteilsbestimmung
II. Die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit – schädigende Vermögensgefährdung oder Endschaden?
1. Einführung in die Problematik und Präzisierung der Untersuchung
2. Der Status der Gemeinnützigkeit als vermögenswerte Position
3. Exkurs: Handlungen, die zum Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus führen können
4. Die Rechtsfigur der schädigenden Vermögensgefährdung
a) Grundlagen und Voraussetzungen
b) Problematik der Anerkennung bei der Untreue
aa) Die fehlende Versuchsstrafbarkeit
bb) Rückschlüsse von der Weite des Treuebruchtatbestands
cc) Die Untreue – contra legem ein Gefährdungsdelikt?
c) Das tatsächlich zugrunde liegende Problem
bb) Die Vermögensgefährdung als Vermögensnachteil
d) Überblick über bislang vorgeschlagene Lösungswege
aa) Die anfängliche Entwicklung der Rechtsprechung
bb) Restriktionsversuche auf der Vorsatzebene
cc) Überblick über objektive Lösungsansätze
e) Die Vorgaben des BVerfG – Erfordernis einer bilanzrechtlichen Schadensberechnung?
aa) Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Bezifferung
cc) Probleme bei der Anwendung auf die Gefahr des Entzugs der Gemeinnützigkeit
dd) Reichweite der Erfordernisse des BVerfG und Konsequenzen für die weitere Untersuchung
5. Besonderheiten der Fallgruppe: Auslösung von Schadensersatzansprüchen und Sanktionen – Die Unmittelbarkeit des Untreuenachteils
a) Das Kriterium der Unmittelbarkeit zur Abgrenzung von abstrakten Gefahren
aa) Die Unmittelbarkeit im Rahmen von § 266 StGB
bb) Präzisierung durch normative Wertungen
cc) Die Ablehnung durch BGHSt 56, 203 und das Verhältnis zur objektiven Zurechnung
b) Konsequenzen für den drohenden Entzug der Gemeinnützigkeit
c) Bewertung dieses Ergebnisses vor dem Hintergrund der Maßstäbe des BVerfG
6. Die Bedeutung der Ergebnisse für die Feststellung des Gefährdungsschadens
III. Der eingetretene Entzug der Gemeinnützigkeit als Endschaden?
§ 7 Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse
3. Kapitel: Die Strafbarkeit wegen Bankrotts gemäß § 283 StGB
§ 2 Der Vereinsvorsitzende als tauglicher Täter
I. Vertretungsberechtigte Organe des eingetragenen Vereins
II. Der notwendige Vertretungsbezug: Handeln „als“ Organ
1. Zur sog. Interessentheorie
2. Das Gegenmodell: eine funktionale Betrachtung
3. Auf dem Weg zu einem organisationsbezogenen Ansatz
a) Das Zurechnungsmodell – Die Vorarbeit Radtkes
b) Die Weiterentwicklung zu einem organisationsbezogenen Ansatz
4. Die neuen Anforderungen der Rechtsprechung – Versuch einer Standortbestimmung
5. Stellungnahme zu den Lösungsansätzen aus vereinsspezifischer Sicht
a) Die Kritik an der Interessentheorie
b) Vor- und Nachteile der neuen Rechtsentwicklung
c) Auswirkungen auf das Verhältnis zu § 266 StGB
§ 3 Überblick über die Tatbestandsmerkmale des § 283 Abs. 1 und 2 StGB im Lichte des e.V.
II. Die Bankrotthandlungen
1. Die von jedermann begehbaren Handlungen
2. Buchführungs- und Bilanzdelikte – Nummern 5 und 7
§ 4 Der Verein als Verbraucher – Ausschluss vom Anwendungsbereich des § 283 StGB?
I. Die Diskussion um die Auswirkungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf § 283 StGB
II. Bewertung unter Einbeziehung des „Verbraucher“-e.V.
1. Keine Ausklammerung auf dem Boden der herrschenden Meinung
2. Die Untauglichkeit der Heranziehung der Besonderheiten des Verbraucherinsolvenzverfahrens
3. Verbleibende Argumente pro und contra und ihre Übertragbarkeit auf den e.V.
4. Kapitel: Insolvenzverfahrensverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO
§ 1 Einführung und Problemstellung
§ 2 Anwendbarkeit des § 15a Abs. 4 InsO auf den e.V.?
I. Untersuchung der Reichweite des § 15a Abs. 4 InsO vor Einführung des neuen Absatzes 6 zum 01.07.2014
1. Die Auslegung anhand von Wortlaut, Systematik und Historie
2. Der Gläubigerschutz als zentraler Grund für die Notwendigkeit der Insolvenzantragstellung
a) Erweiterung des Anwendungsbereichs
b) Bedeutung der Insolvenzantragspflicht für den Gläubigerschutz bei juristischen Personen
c) Argumente für und wider ein gleichartiges Gläubigerschutzbedürfnis beim eingetragenen Verein
3. Die Privilegierung ehrenamtlicher Vereinsvorstände
II. Zwischenergebnis und Bewertung der Rechtslage vor dem 01.07.2014
§ 3 Ausnahme für „Großvereine“?
I. Der Begriff des Großvereins – eine erste Annäherung
II. Kann § 15a Abs. 1 InsO Großvereine erfassen? Die insolvenzrechtliche Ebene
1. Überwindung des Spezialitätsverhältnisses
a) Das historische Leitbild von der wirtschaftlichen Tätigkeit eingetragener Vereine
b) Auswirkungen auf das Verhältnis zu § 15a Abs. 1 InsO
2. Teleologische Vergleichbarkeit als Hauptgrund für die Strafbedürftigkeit
a) Die weitere Entwicklung durch Rechtsprechung und Literatur – wirtschaftliche Tätigkeit als zulässiger Nebenzweck
b) Teleologische Gründe für eine Einbeziehung unter § 15a Abs. 1 InsO
3. Folgerungen für das Verhältnis zu § 42 Abs. 2 BGB
III. Die Vereinbarkeit mit dem Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG – Die verfassungsrechtliche Ebene
IV. Zwischenergebnis und Bewertung des neuen § 15a Abs. 6 InsO
1. Das Nebenzweckprivileg als taugliches Abgrenzungskriterium?
2. Die Ehrenamtlichkeit des Vorstandsmitglieds
3. Das handelsrechtliche „Größenkriterium“
a) Der eingetragene Verein als Kaufmann
b) Vorteile der Orientierung an handelsrechtlichen Grundsätzen
§ 4 Zusammenfassung und Ausblick
5. Kapitel: Zusammenfassung der Arbeit