Chapter
1. Kapitel: Die Legitimitätsgrundlage der internationalen Gemeinschaft
I. Legitimität als interdisziplinäre Kategorie normativer Reflexion
1. Legitimität als interdisziplinäres Konzept
2. Die Funktion von Legitimität im Bereich des Rechts
a) Autoritätsbezogene und formelle Legitimitätskonzepte
b) Materielle Legitimitätskonzepte
c) Ein breites Legitimitätsverständnis als rechtstheoretischer Ausgangspunkt
3. Völkerrechtliche Legitimitätskonzeptionen als methodische Grundlage
II. Legitimitätsstrategien der Völkerrechtstheorie
1. Formelle Legitimitätskonzepte
a) Das Legitimitätskonzept von Thomas M. Franck
aa) Die formellen Legitimitätselemente
(1) Der Bestimmtheitsgrundsatz als Legitimitätselement
(2) Die Kohärenz der Rechtsordnung als Legitimitätselement
(3) Einhaltung der Normenhierarchie (‚adherence‘)
(4) Symbolische Gültigkeit (‚symbolic validation‘)Auch das Element der symbolischen Bestätigung (‚
bb) Bewertung der formellen Legitimitätstheorie Francks
cc) „Fairness in International Law and Institutions“
b) Legitimität durch Zustimmung der Adressaten („source-based legitimacy“) – Demokratie als Grundbedingung?
aa) Lösungsansätze zur Behebung des Legitimitätsdefizits
bb) Globale demokratische Institutionen
cc) Partizipatorische Demokratiemodelle
ee) ‚Demokratisierung‘ des Grundsatzes der souveränen Gleichheit der Staaten
ff) Gegner einer Demokratisierung des Völkerrechts
2. Materielle Legitimitätskonzepte
a) Das Völkerrecht zwischen Wertgrundlage und universeller Ethik
b) Gemeinschaftsinteressen und -werte als materielle Legitimitätselemente
c) „Common values as fundamental principles“
d) „Basic Principles of UN Charter Law“
g) Ethische Gehalte des Völkerrechts
h) Legitimität als ‚Motor‘ der Völkerrechtsentwicklung
aa) Inhalt und Funktion des Legitimitätskonzepts
bb) Zum Verhältnis von Legitimität und Völkerrecht
cc) Lösungswege für Prinzipienkonflikte auf Legitimitätsebene?
III. Die materielle Legitimitätsperspektive im Prisma rechtsphilosophischer Strömungen
a) Formeller Positivismus
c) Die Verschränkung von Recht und Legitimität durch den „aufgeklärten Positivismus“
2. Naturrechtsauffassungen
a) Das klassische Naturrecht
b) Vom Naturrecht zur Ethik des Rechts
aa) Eine homogene Werteordnung als Fundament der Völkerrechtsgemeinschaft
bb) Das Konzept der „humanité ouverte“
cc) Die Vielfalt der (Rechts-) Kulturen als Grundlage einer legitimen Völkerrechtsordnung
dd) Das ‚universelle juristische Gewissen‘ – eine Legitimitätskonzeption auf der Grundlage ethisch konnotierter Völkerrechtsnormen
(1) Das ‚universelle Gewissen der Menschheit‘
(2) Kulturelle Vielfalt als Legitimitätselement
(3) Das Zusammenspiel von Völkerrechts- und Legitimitätsebene
3. Verfassungsrechtliche Ansätze
a) Grundlegende Strukturmerkmale
b) Legitimität als Grundlage des verfassungsrechtlichen Modells
c) Schwächen eines verfassungsrechtlichen Legitimitätsmodells
4. Die Haltung des Realismus zu Gemeinschaftswerten oder „Whoever says humanity wants to cheat“
a) Charakteristika des Realismus
b) Legitimitätselemente aus der Perspektive des Realismus
5. Völkerrechtliche Gemeinschaftsinteressen aus Sicht von Vertretern der Critical Legal Studies (CLS)
a) Konzeptueller Grundansatz der ‚Critical Legal Studies‘
b) Die Legitimität der Völkerrechtsordnung aus dem Blickwinkel der ‚Critical Legal Studies‘
aa) ‚Kulturkritik‘ im New Stream
bb) „Third World Approaches to International Law“ (TWAIL)
cc) Cultural Studies of Law
(1) Grundstrukturen der kulturwissenschaftlichen Ansätze
(a) Das Postulat einer umfassenden kulturellen Kontextualisierung
(b) Ein weiter Kulturbegriff als Ausgangspunkt
(c) Dekonstruktion von Exklusionsstrategien im Recht als Ziel der kulturellen Kontextualisierung
(2) Wirkungsweise des kulturwissenschaftlichen Ansatzes
(3) Die Rekonstruktion des cultural studies-Ansatzes als Legitimitätskonzept
a) Charakteristika des Liberalismus
b) „Core values“ und „value categories“ der New Haven School
aa) Das Werteverständnis der New Haven School
bb) Das Primat der Menschenwürde
cc) Die Entwicklung kultureller Vielfalt zum völkerrechtlichen Legitimitätselement nach dem Modell der New Haven School
dd) Die rechtstheoretische Verknüpfung des Wertesystems der New Haven School mit dem positiven Völkerrecht
c) Neoliberale Ansätze – Fernando Téson, Thomas Franck, Anne-Marie Slaughter
aa) Die materielle Legitimitätskonzeption Fernando Tésons
(1) Legitimität der Staaten als Grundlage einer legitimen Völkerrechtsordnung
(2) Das Ziel: Die Rechtfertigung der humanitären Intervention
bb) Die neo-liberale Position von Anne-Marie Slaughter
(1) Die Vision eines völkerrechtlichen Sonderregimes für liberale Staaten
(2) Die Entwicklung des Völkerrechts zu Netzwerken transnationaler Beziehungen
(3) Die Legitimitätsebene der ‚neuen Weltordnung‘
(4) Demokratie und Menschenrechte als Legitimitätselemente des ‚klassischen‘ Völkerrechts
cc) Das liberale Legitimitätskonzept von Thomas Franck
(1) Die gegenläufige Struktur von Rechtskultur (‚international legalculture‘) und Kultur (‚culture-culture‘)
(2) Kulturelle Vielfalt (‚culture-culture‘) als Gegenstand der Legitimitätskonzeption Francks
(a) Kulturelle Belange als Schranken – Universalität und Gleichbehandlungsgrundsatz als Schranken-Schranken
(b) Die Individualisierung kultureller Identität
7. Die Position des Konstruktivismus
a) Die konstruktivistische Strategie: Der Rückgriff auf den sozialen Kontext des Rechts
b) Gemeinsame Werte der internationalen Akteure als Legitimitätselemente
IV. Das hier zugrundegelegte Legitimitätskonzept
1. Zusammenfassende Betrachtung der verschiedenen rechtstheoretischen Positionen
2. Entwicklung eines selbständigen zweistufigen Legitimitätskonzepts
a) Die Vorteile eines völkerrechtsexternen Konzepts
b) Nachteile eines selbständigen Legitimitätskonzepts
c) Ein zweistufiges Legitimitätskonzept
d) Die rechtstheoretische Einkleidung
2. Kapitel: Kulturelle Vielfalt als Legitimitätselement der internationalen Gemeinschaft – die völkerrechtsexterne Legitimitätsperspektive
2. Thematische Einordnung: Die Thematik kultureller Vielfalt vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Souveränitätsverständnisses
a) Die Globalisierung als Katalysator eines gewandelten Souveränitätsverständnisses
b) Die drei zentralen Aspekte kultureller Vielfalt
aa) Das Streben nach einer multikulturellen Basis der Völkerrechtsordnung
bb) Die Stärkung kultureller Rechte als Topos kultureller Vielfalt
cc) Kulturelle Vielfalt als Ressource
II. Der Eurozentrismus des Völkerrechts – Kulturelle Vielfalt als Manifestation einer universellen kulturellen Legitimitätsbasis?
1. Einführung: Eine eurozentrische Ausrichtung der Völkerrechtsordnung als historisch bedingtes Legitimitätsdefizit der internationalen Gemeinschaft
2. Die Forderung nach einer (kulturellen) Universalisierung des Völkerrechts
a) Die Idee eines multikulturellen und interdisziplinären Völkerrechts
b) Art. 9 und Art. 38 Abs. 1 (c) des IGH-Statuts als völkerrechtliche Einfallstore für eine Berücksichtigung der kulturellen Traditionen der Menschheit
c) Das Ziel: Eine umfassend legitimierte Völkerrechtsordnung
d) Das Legitimitätskonzept in seiner praktischen Umsetzung
e) Kritische Auseinandersetzung mit dem Legitimitätskonzept Weeramantrys
3. Anthony Anghie: Die „civilizing mission” als koloniales Erbe des Völkerrechts
a) Rekonstruktion des imperialistischen Gepräges derVölkerrechtsordnung
b) Kulturelle Differenz als Legitimitätsgrundlage der Völkerrechtsordnung zur Zeit des Imperialismus
c) Imperialistische Relikte im Völkerrecht der Moderne
d) Die Delegitimierung der imperialistischen Ideologie als Ziel
e) Resümee: Eine ‚Relegitimierung‘ des Völkerrechts mit Hilfe des Topos der kulturellen Vielfalt?
4. Inhalt und Grenzen einer transzivilisatorischen Perspektive im Völkerrecht
a) Die ‚transzivilisatorische‘ Perspektive als zentrales Element der Legitimitätskonzeption von Onuma Yasuaki
b) Das Konzept der ‚tranzivilisatorischen‘ Perspektive
c) Die Bedeutung der ‚transzivilisatorischen‘ Perspektive vor dem Hintergrund des Prinzips der Nicht-Einmischung
d) Onumas Forderungen nach einer Neukonzeption des allgemeinen Völkerrechts – Zur praktischen Umsetzung der ‚transzivilisatorischen‘ Perspektive
aa) Eine Re-Interpretation der Menschenrechte im Lichte der vielfältigen kulturellen Systeme
bb) Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen als völkerrechtliche Rechtsquelle
e) Die Grenzen der ‚transzivilisatorischen‘ Perspektive‘
aa) Das Schwinden der kulturpolitischen Souveränität der Staaten
bb) Die Idee einer Erweiterung der völkerrechtlichen Rechtsquellen
cc) Ansatzpunkte einer ‚transzivilisatorischen‘ Perspektive
III. Kulturelle Vielfalt auf nationaler Ebene: Die Legitimitätsperspektive der politischen Philosophie
2. Die Bedeutung von Kultur respektive kultureller Vielfalt für die individuelle und kollektive Identität
a) Die Perspektive des liberalen Multikulturalismus
aa) Das normative Fundament Kymlickas für eine Politik des Multikulturalismus
(1) Die Bedeutung von Kultur
(2) Der Wert der Zugehörigkeit zu einer kulturellen Gemeinschaft
bb) Kultur als elementarer Faktor individueller Identität – die liberale Kulturkonzeption von Joseph Raz
b) Die Sichtweise des Kommunitarismus
aa) Die These von der Prägung individueller Identität durch das kulturelle Kollektiv
bb) Der Kulturbegriff des Kommunitarismus
c) Ein kosmopolitischer Liberalismus als Mittelweg?
aa) Kultur als Ressource?
bb) Die Bedeutung kultureller Gemeinschaft
3. Die Folgerungen für den rechtlichen Umgang mit kulturellen Gemeinschaften
a) Die Grundlage des liberalen Multikulturalismus aus der Perspektive von Joseph Raz
b) Liberaler Multikulturalismus als völkerrechtlicher Standard?
aa) Das Modell eines liberalen Multikulturalismus
bb) Die Legitimierung eines gruppenspezifischen Minderheitenrechtssystems als Ziel
c) Kommunitarische Folgerungen für den politischen Umgang mit multikulturellen Gesellschaften
d) Grundzüge eines kosmopolitischen Gesellschaftsmodells
4. Resümee: Impulse für den völkerrechtlichen Umgang mit innerstaatlicher kultureller Diversität
a) Idee und Reichweite einer völkerrechtlichen Einbeziehung kommunitarischer Konzepte kultureller Vielfalt
b) Liberaler Multikulturalismus als mögliche Grundlage des völkerrechtlichen Minderheitensystems
c) Die Idealkonzeption eines externen Legitimitätselements kultureller Vielfalt
IV. Kulturelle Vielfalt als konzeptuelles Gegengewicht zu dem Prozess der ökonomischen Globalisierung
2. Die Frage nach der Doppelnatur industriell produzierter Güter und Dienstleistungen im historischen Rückblick
3. Die Doppelnatur audiovisueller Medien als Wirtschaftsprodukte und Träger von Kultur
a) Audiovisuelle Produkte als Gegenstand der Welthandelsvereinbarungen
b) Eine kulturelle Bereichsausnahme für das Recht der WTO?
c) Das Konzept kultureller Vielfalt als Nachfolgemodell der ‚exception culturelle‘
aa) Das Konzept kultureller Vielfalt als Instrument zum Schutz von industriell gefertigten Produkten und Dienstleistungen
bb) Die drei Säulen des Konzepts kultureller Vielfalt
4. Kulturelle Vielfalt durch Schutz und Förderung der nationalen Kulturindustrie? Ein kritisches Resümee
a) Die Produkte und Dienstleistungen der Kulturindustrie als Spiegel der gesellschaftsintern existierenden kulturellen Identitäten?
aa) Kulturelle Identität als Bezugspunkt der Kulturindustrie – ein struktureller Zielkonflikt
bb) Eine differenzierte Förderungspolitik als Lösung?
(1) Sprache als Differenzierungskriterium?
(2) Inhaltliche Vielfalt kultureller Ausdrucksformen als Ziel
(3) Instrumentalisierung zum Zweck staatlicher Identitätsbildung als Gefahr
(4) Eingrenzung des Anwendungsbereichs
b) Das Erfordernis verbindlicher objektiver Kriterien
1. Die Forderung nach einem multikulturellen Fundament der Völkerrechtsordnung
2. Der Umgang mit kultureller Vielfalt auf innerstaatlicher Ebene
3. Der wirtschaftliche Aspekt: Förderung und Schutz der Vielfaltkultureller Ausdrucksformen
4. Kulturelle Vielfalt als gemeinsames Ziel
3. Kapitel: Kulturelle Vielfalt als völkerrechtsinternes Legitimitätselement – Garant und Schranke der kulturellen Dimension des Selbstbestimmungsrechts der Völker
II. Das Selbstbestimmungsrecht in seiner kulturellen Dimension
1. Gegenstand der Untersuchung
2. Inhalt und völkerrechtliche Grundlagen des Selbstbestimmungsrechts
a) Personaler Schutzbereich – Zur Definition des Begriffs ‚Volk‘
aa) Das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung von Kolonien als Ausgangspunkt
bb) Die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs ‚Volk‘ im Sinne von Art. 31 Abs. 1 WVK
cc) Der Begriff der ‚Minderheit‘ als Abgrenzungskriterium
dd) Die Konsequenzen einer Beschränkung des Selbstbestimmungsrechts auf Staatsvölker
ee) Eine evolutive Auslegung des personellen Anwendungsbereichs des Selbstbestimmungsrechts im Sinne der Grundsätze des liberalen Multikulturalismus?
(1) Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten
(2) Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker
b) Externe Selbstbestimmung
c) Inhalt und Grenzen des Rechts auf interne Selbstbestimmung
d) Die kulturelle Dimension des Selbstbestimmungsrechts der Völker als Legitimitätsgrundlage kulturpolitischer Souveränität
aa) Die kulturellen Rechte als Maßstab des kulturellen Selbstbestimmungsrechts?
bb) Die Staaten als Garanten zwischenstaatlicher kultureller Vielfalt
(1) Die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts durch den Staat als Repräsentanten des Volkes im zwischenstaatlichen Bereich
(2) Die Möglichkeit der staatlichen Geltendmachung des Rechts auf Selbstbestimmung in seiner völkergewohnheitsrechtlichen Ausprägung
(3) Das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Legitimitätsgrundlage staatlicher Souveränität
3. Das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung als normative Grundlage eines Rechts auf kulturelle Differenz im Sinne zwischenstaatlicher‘ kultureller Vielfalt
4. Die Grundsätze internationaler Kulturpolitik als legitimitätsbezogene Fortentwicklungen des Rechts auf kulturelle Selbstbestimmung
a) Der Begriff der Kultur im Kontext des kulturellen Selbstbestimmungsrechts
b) Kulturelle Identität als zentrale Grundeinheit des Selbstbestimmungsrechts
aa) Die Konzeption kultureller Identität in der Erklärung von Mexiko-City
(1) Ansätze eines dynamischen Verständnisses kultureller Identität
(2) Kulturelle Vielfalt im Sinne einer Vielfalt der nationalen kulturellen Identitäten (‚zwischenstaatliche‘ kulturelle Vielfalt) als Ziel
(3) Zu Bedeutung und Funktion ‚zwischenstaatlicher‘ kultureller Vielfalt
(4) Die Rolle kultureller Minderheiten
bb) Der Paradigmenwechsel im Rahmen des Stockholmer Aktionsplans: Ein multiples Verständnis kultureller Identität als Bezugspunkt kultureller Vielfalt
(1) Kulturelle Vielfalt als zentrales Element des Konzepts nachhaltiger Entwicklung
(2) Ein dynamisches Kulturverständnis als Grundlage
(3) Die soziale Funktion kultureller Vielfalt
(4) Konsequenzen eines dynamischen Kulturverständnisses
c) Kulturelle Rechte als Garanten kultureller Identität
aa) Das Verhältnis des Rechts auf Selbstbestimmung und kultureller Rechte in der Studie zum Recht auf Selbstbestimmung
(1) Das Recht zur Teilnahme am kulturellen Leben als Teilelement des kulturellen Selbstbestimmungsrechts
(2) Die monokulturelle Konzeption des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben
bb) Kulturelle Rechte als Voraussetzung kultureller Entwicklung – die Grundsätze staatlicher Kulturpolitik der Erklärung von Mexiko-City und des Aktionsplans über Kulturpolitik für Entwicklung
(1) Demokratisierung von Kultur als Ziel
(2) Die Förderung der Rechte von nationalen Minderheiten
cc) Kulturelle Kooperation als Mittel zur Verwirklichung des Rechts auf kulturelle Entwicklung durch Zugang zu und Austausch mit fremden Kulturen
(1) Die Grundprinzipien der Erklärung über die Grundsätze einer internationalen kulturellen Zusammenarbeit
(2) Ansätze zu einer dynamischen Konzeption kultureller Identität
(3) Die Anerkennung ‚zwischenstaatlicher‘ kultureller Vielfalt als Legitimitätselement der internationalen Gemeinschaft
(4) Die fehlende Berücksichtigung interner kultureller Vielfalt als Legitimitätsdefizit der Erklärung über die Grundsätze internationaler Kulturpolitik
d) Der Schutz bestehender Kultur vor Verfremdung durch technologische Innovation
aa) Das Bedrohungsszenario: Die Erosion nationaler Kultur durch die globale Kulturindustrie
bb) Kulturelle Homogenität als Voraussetzung eines Schutzes vor ‚Verfremdung‘?
(1) Der Prozess der Individualisierung und Fragmentierung kultureller Identität
(2) Eine dynamische Auslegung des kulturellen Selbstbestimmungsrechts?
(a) Ein homogenes Konzept kultureller Identität als Grundlage des Selbstbestimmungsrechts
(b) Der Einfluss der sozio-kulturellen Diversifizierung auf das Recht zur kulturellen Selbstbestimmung
(c) Der Schutz kultureller Freiheit
III. Kulturelle Rechte als Schranken des Selbstbestimmungsrechts
1. Die Reichweite der kulturellen Rechte
2. Der Schutz der kulturellen Identität als Bezugspunkt kultureller Rechte
3. Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben als zentrale Norm
a) Die verschiedenen inhaltlichen Aspekte des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben
aa) Die kulturelle Wahlfreiheit
bb) Aktive Gestaltung des kulturellen Lebens und passiver Kulturgenuss
cc) Beteiligung an kulturpolitischen Entscheidungen
dd) Die Verbreitung kultureller Inhalte
ee) Kultureller Austausch und Kooperation
b) Die Trias staatlicher Pflichten
aa) Die Menschenrechte in ihrer Abwehrdimension
bb) Die Schutzpflichtendimension
cc) Die Pflicht zur Implementierung
dd) Die rechtliche Durchsetzbarkeit der staatlichen Pflichten
4. Das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben als spezifisches Recht verwundbarer Gesellschaftsgruppen
a) Umfassende kulturelle Rechte als Mittel zur Beseitigung von Rassendiskriminierung
b) Die kulturellen Rechte von Frauen
c) Der besondere Schutz der kulturellen Rechte von Kindern
5. Die Rechte der Angehörigen von Minderheiten
a) Art. 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte
aa) Die Minderheitenkonzeption des Art. 27 IPbpR
bb) Der sachliche Anwendungsbereich des Art. 27 IPbpR
(1) Die Konzeption des Art. 27 IPbpR als Abwehrrecht
(2) Die aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgende Schutzpflichtdimension
(3) Keine positive Pflicht der Staaten zur aktiven Förderung von Minderheiten
b) Die Erklärung über die Rechte der Angehörigen von Minderheiten
c) Die kulturellen Rechte indigener Völker
aa) Die ILO-Konvention Nr. 169
bb) Die Erklärung über die Rechte indigener Völker
(1) Die Konkretisierungen des internen Selbstbestimmungsrechts auf kulturelle Entwicklung
(2) Die Erklärung über die Rechte indigener Völker als Paradebeispiel für die Umsetzung eines liberalen Multikulturalismus?
d) Der Schutz der kulturellen Identität von Gastarbeitern
6. Das Recht auf Entwicklung in seiner kulturellen Dimension
a) Entstehung und völkerrechtliche Einordnung
b) Definition des Rechts auf Entwicklung
c) Die kulturelle Dimension des Rechts auf Entwicklung
d) Aktuelle Entwicklungen
4. Kapitel: Das Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (CDCE) als völkerrechtliche Konkretisierung des Legitimitätselements kultureller Vielfalt
1. Das Erwartungsspektrum
II. Gegenstand und Funktionsweise des Übereinkommens
1. Der Anwendungsbereich des Übereinkommens
a) Der Begriff der Kulturpolitik (Art. 4 Abs. 6 CDCE)
b) Kulturelle Identität als Grund und Grenze kulturpolitischer Maßnahmen zum Schutz kultureller Vielfalt
c) Kulturpolitik zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
2. Das Konzept kultureller Vielfalt als Schranke der kulturpolitischen Souveränität
a) Das Grundkonzept kultureller Vielfalt als Leitbild und Schranke
aa) Kulturelle Vielfalt als gemeinsamer Belang der Menschheit
bb) Wirtschaftliche Dimension
cc) Kulturelle Vielfalt als Voraussetzung kultureller Entwicklung
dd) Die Achtung der Menschenrechte als Voraussetzung kultureller Vielfalt
b) Der spezifische Wert kultureller Vielfalt
aa) Die Ambiguität des Begriffs der ‚Vielfalt‘: Oszillierend zwischen einem dynamischen und einem statischen Schutzkonzept
bb) Biodiversität als Parallelkonzept
(1) Strukturelle Anknüpfungspunkte
(2) Nachhaltige Entwicklung als gemeinsames Ziel biologischer und kultureller Vielfalt
cc) Die dynamische Struktur von Kultur als maßgebliches Differenzierungskriterium
3. Die verschiedenen ideellen Dimensionen des Konzepts kultureller Vielfalt
a) Kulturelle Vielfalt als Voraussetzung kultureller Entwicklung
b) Die universellen Menschenrechte als Grundlage kultureller Vielfalt
aa) Die Beschränkung des Konzepts kultureller Vielfalt durch ein universelles Menschenrechtsverständnis
bb) Der Beitrag kultureller Vielfalt zur Realisierung der Menschenrechte
(1) Das spezifische Konzept der CDCE
(2) Die notwendige Einbeziehung der menschenrechtsbezogenen Ziele und Grundsätze der CDCE
(3) Die Realisierung der kulturellen Rechte als Ansatzpunkt der CDCE
cc) Die Bedeutung kollektiver kultureller Rechte und Minderheitenrechte im Rahmen der CDCE
d) Interkultureller Austausch
aa) Interkultureller Dialog im Sinne der CDCE vor dem Hintergrund der globalen Agenda für interkulturellen Dialog
bb) Die Integration des Aspekts kultureller Interaktion in die CDCE
e) Staatliche Kulturpolitik auf der Basis der CDCE: Die Staaten als Treuhänder kultureller Vielfalt
aa) Die Prägung der kulturpolitischen Konzeption der CDCE durch Elemente des Kommunitarismus, des liberalen Multikulturalismus sowie des liberalen Kosmopolitismus
bb) Das kulturpolitische Konzept kultureller Vielfalt als eigenständiger Ansatz
a) Kulturelle Vielfalt als Gegenstand nachhaltiger Entwicklung
aa) Das Konzept kultureller Nachhaltigkeit
bb) Die Aufgaben der Staaten im Rahmen des Konzepts kultureller Nachhaltigkeit
b) Internationale Kooperation zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
aa) Die Agenda zur Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
bb) Kritische Auseinandersetzung mit der kulturpolitischen Agenda der CDCE
cc) Auslegung des Nachhaltigkeitsgebots – Art. 13 CDCE
c) Kooperation zugunsten der Entwicklungsländer
aa) Die zwischenstaatlichen Formen kultureller Kooperation
bb) Partnerschaften als innovative Formen kultureller Kooperation
cc) Kooperation zum Schutz gefährdeter Ausdrucksformen
(1) Leitlinien für die Zusammenarbeit in Gefährdungssituationen
(3) Immanente Schranken des Art. 17 CDCE
(a) Das Recht zur kulturellen Selbstbestimmung und die kulturellen Rechte
(b) Das Legitimitätselement kultureller Vielfalt
III. Kulturelle Vielfalt als gemeinsames Erbe der Menschheit
2. Kulturelle Vielfalt als „common concern of mankind“
a) Das Konzept des „common heritage of mankind“
b) Das „common concern of mankind“-Konzept
c) Rechtliche Wirkung einer Anerkennung als gemeinsamer Belang der Menschheit – Legitimitätselement oder erga-omnes-Pflicht?
d) Kulturelle Vielfalt als „common concern of mankind“
aa) Die Bedeutung kultureller Vielfalt als fundamentales Interesse der Menschheit
bb) Kulturelle Vielfalt als nachhaltiges und grenzüberschreitendes Treuhandkonzept?
IV. Kulturelle Vielfalt als Gegengewicht zu den Liberalisierungsbestrebungen der WTO
2. Die Legitimität der wirtschaftlichen Dimension kultureller Vielfalt
a) Kulturelle Ausdrucksformen als Grundlage kultureller Selbstbestimmung
b) Eine offene und dynamische Konzeption kultureller Identität
c) Die Grenzen der Legitimität des wirtschaftlichen Aspekts kultureller Vielfalt
3. Die wirtschaftsvölkerrechtliche Geltungskraft der CDCE
a) Das Verhältnis zwischen CDCE und den WTO-Übereinkommen – Art. 20 CDCE
aa) „Pacta sunt servanda“ oder die Pflicht zur Achtung des geltenden Wirtschaftsvölkerrechts
bb) Die Forderung nach einer gleichrangigen Berücksichtigung kultureller Belange
(1) Der Grundsatz wechselseitiger Unterstützung
(2) Das Gebot der Rücksichtnahme auf kulturelle Belange
(3) Die Einbeziehung der Ziele und Grundsätze der CDCE in andere internationale Foren
b) Reichweite und Grenzen einer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Dimension kultureller Vielfalt im Rahmen der WTO-Übereinkommen
aa) Die tatbestandliche Anwendbarkeit von WTO-Bestimmungen auf kulturelle Güter und Dienstleistungen
bb) Existierende Regelungen zur Anerkennung der Doppelnatur kultureller Güter und Dienstleistungen im Recht der WTO
cc) Die Reichweite der WTO-internen Auslegungsspielräume
(1) Staatliche Beurteilungsspielräume
(2) Rechtfertigung eines Verstoßes gegen Bestimmungen des GATT durch eine evolutive Auslegung des Art XX (f) GATT?
dd) Normenkonflikte als Grenze WTO-interner Auslegungsspielräume
(1) Die weite Definition des Normenkonflikts
(2) Die enge Definition des Normenkonflikts
(3) Der argumentative Hintergrund der beiden Ansätze
ee) Die Einbeziehung der CDCE als Auslegungshilfe bei der Ermittlung der gewöhnlichen Bedeutung von Tatbestandsmerkmalen einschlägiger WTO-Normen
ff) Das Gebot der systemischen Integration – Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(1) Der sachliche Anwendungsbereich – die CDCE als Völkerrechtssatz gemäß Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(2) Der zeitliche Anwendungsbereich des Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(3) Der personelle Anwendungsbereich des Art. 31 Abs. 3 (c) WVK – Identität der Mitgliedschaft des auszulegenden Vertrags und des einzubeziehenden Völkerrechtssatzes?
(a) Identität der Parteien des auszulegenden und des einzubeziehenden Vertrages als Voraussetzung einer Einbeziehung im Sinne des Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(b) Die streitenden Parteien als Vertragsparteien des einzubeziehenden Vertrages im Sinne des Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(c) „Streitparteien“ als Parteien i.S.d. Art. 31 Abs. 3 (c) WVK für den Fall einer impliziten Zustimmung der übrigen Vertragsparteien des auszulegenden Vertrages
(d) Neuere Entwicklungen der Rechtsprechung zu den Grenzen der Einbeziehung völkerrechtlicher Normen i.R.d. Art. 19.2 i.V.m. Art. 3.2. DSU i.V.m. Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(e) Reichweite und Grenzen einer Einbeziehung der CDCE i.R.d. Art. 19.2 i.V.m. Art. 3.2. DSU i.V.m. Art. 31 Abs. 3 (c) WVK
(aa) Das Konzept kultureller Vielfalt in Gestalt der CDCE als gegenwärtiger Belang der Staatengemeinschaft („contem-porary concern of the community of nations“)
(bb) Das Grundkonzept kultureller Vielfalt als gegenwärtiger Belang der Staatengemeinschaft („contemporary concern of the community of nations“)
(cc) Mögliche Konsequenzen einer Einbeziehung des Grundkonzepts kultureller Vielfalt
gg) Die Anwendbarkeit der CDCE als Beweismittel
(1) Formelle Legitimität der CDCE
(2) CDCE-Normen als Beweismittel zur Darlegung eines Rechtfertigungsgrundes gemäß Art. XX GATT und Art. XIV GATS
(a) Die Beweisführung zur Darlegung der Erforderlichkeit im Rahmen des Art. XX GATT
(b) Die CDCE als Beweis für die Bedeutung kultureller Vielfalt für die „öffentliche Moral und Ordnung“ gemäß Art. XIV (a) GATS
(3) Der Begriff der Vergleichbarkeit als Ansatzpunkt für eine Einbeziehung der CDCE in Art. I 1, III GATT, Art. II Abs. 1, Art. XVIIGATS
Schlussbetrachtung: Der Einfluss des völkerrechtlich integrierten Legitimitätskonzepts kultureller Vielfalt auf die inter-(nationale) Kulturpolitik
I. Die doppelte Legitimierungsfunktion kultureller Vielfalt
1. Der Legitimierungsbedarf auf innerstaatlicher Ebene
2. Kulturelle Vielfalt als Legitimitätselement der internationalen Gemeinschaft
3. Die in der CDCE vereinbarten Grundsätze internationaler Kulturpolitik als Konkretisierung der doppelten Legitimierungsfunktion kultureller Vielfalt
II. Die Grundlagen des kulturellen Legitimierungsbedarfs
1. Kultur als Integrationsgrundlage einer politischen Gemeinschaft
2. Das Erfordernis einer Anpassung des staatlichen Legitimierungsbedarfs an die zunehmende sozio-kulturelle Heterogenität der Gesellschaften
Völkerrechtliche Dokumente und Berichte
Urteile des IGH und des StIGH
Urteile des EGMR und des EuGH sowie Entscheidungen des Menschenrechtskomitees
Entscheidungen der WTO-Streibeilegungsorgane