Chapter
§ 1 Überblick über die Rechtsprechung zur Rückwirkungsbeschränkung
A. Nichtigerklärung und Ungültigkeitsfeststellung
B. Auslegung von Primär- und Sekundärrecht
C. Andere Verfahrensarten
D. Zahlen zur Rückwirkungsbeschränkung
§ 2 Instrumente für Vertrauensschutz gegen Rechtsprechung
A. Gar keine Berücksichtigung von Vertrauen und getätigten Investitionen
B. Berücksichtigung von Vertrauen in der Rechtsprechung
I. Rechtssicherheit durch Ausschluss der Rechtsprechungsänderung
II. Modifikation des Norminhalts oder der Normwirkungen
1. Modifikation des Norminhalts
2. Modifikation der Normwirkungen
III. Modifikation der Urteilswirkungen
V. Berücksichtigung in anderen Rechtsinstituten oder Normen
C. Möglichkeiten des EuGH für unionsrechtlichen Vertrauensschutz
§ 3 Theoretische Grundlagen der Rückwirkung von Rechtsprechung
A. Funktionen der Rechtsprechung im Unionsrecht
B. Tatsächlicher Vergangenheitsbezug von Rechtsprechung
C. Die Bindungswirkung von EuGH-Entscheidungen
I. Nachrangigkeit der Rechtsquelleneigenschaft
II. Keine Selbstbindung des EuGH
III. Unwirksamkeitsverfahren
1. Nichtigkeitsklage nach Art. 263 f. AEUV
2. Ungültigkeitsvorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 1 lit. b) Alt. 1 AEUV
3. Inzidentrüge nach Art. 277 AEUV
IV. Auslegung und Auslegungsvorabentscheidung
1. Rechtskraftwirkungen der Auslegungsvorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 1 lit. b) Alt. 2 AEUV
2. Allgemeine Bindungswirkung der Auslegung
a) Verfahrensunabhängigkeit der Bindungswirkung
b) Diskussion von Inhalt und Geltungsgrund der Bindungswirkung
aa) Bindung des Gerichts (ehemals Gericht erster Instanz)
bb) Letztinstanzlich entscheidende nationale Gerichte
cc) Nicht-letztinstanzlich entscheidende nationale Gerichte
V. Gegenstand der Bindungswirkung
VI. Sonstige Verfahrensarten
D. Grundsätzliche Rückwirkung von Auslegung und Rechtsfortbildung
1. Auslegung im Unionsrecht
2. Zeitliche Wirkung der Auslegung
a) Verfahrensunabhängiger Auslegungsvorgang
aa) Natur der Sache/Wesen der Rechtsprechung
cc) Gleichheitssatz und Präjudizwirkung
dd) Richtigkeit der Auslegung und des Ergebnisses
ee) Deklarationstheorie vs. Dezisionstheorie
gg) Entscheidungserheblichkeit und kein Wert als Präjudiz
ii) Gesetzgebergleiche Zukunftsorientierung
jj) Rechtsprechung ohne Zukunftsbezug
c) Bestätigende Zweitauslegung
II. Rechtsprechungsänderung (ändernde Zweitauslegung) und Rechtsänderung
1. Rechtsprechungsänderung im Unionsrecht
a) Keine absolute Selbstbindung des EuGH
b) Wenige ausdrückliche Rechtsprechungsänderungen
c) Keine besonderen Voraussetzungen
aa) Prozessuale Voraussetzungen einer Überprüfung der Rechtsprechung
bb) Materielle Voraussetzungen einer Rechtsprechungsänderung
d) Keine Notwendigkeit von besonderen Voraussetzungen
2. Stellungnahmen des Gerichtshofs
a) Die Rechtssache C-308/93 Cabanis-Issarte
b) Die Rechtssachen C-184/99 Grzelczyk und C-209/03 Bidar
c) Die Rechtssache T-334/94 Sarrió
3. Differenzierung nach dem Grund der Rechtsprechungsänderung
a) Bessere Rechtserkenntnis
b) Rechtserheblicher Wandel (Rechtsänderung)
4. Gleichbehandlung der Rechtsänderung bei erster Auslegung
1. Rechtsfortbildung im Unionsrecht
E. Grundsätzliche Rückwirkung der Unwirksamkeit
I. Keine rechtsordnungsübergreifende Aussage aus Rechtstheorie oder Rechtslogik
II. Kein ipso iure-/ex tunc-Nichtigkeitsdogma im Unionsrecht
1. Keine Ableitung aus den prozessualen Regelungen
a) Nichtigkeitsklage nach Art. 263 f. AEUV
b) Ungültigkeitsfeststellung nach Art. 267 Abs. 1 lit. b) AEUV
c) Inzidentrüge nach Art. 277 AEUV und Einrede der Rechtswidrigkeit
d) (Partielle) Unanwendbarkeit nach Art. 267 Abs. 1 lit. a), b) AEUV
2. Keine Ableitung aus der Bindungswirkung eines Urteils
3. Keine Ableitung aus der Rückwirkung der Auslegung
4. Keine Ableitung aus Prinzipien des materiellen Unionsrechts
5. Erfordernis einer konstitutiven und rückwirkenden Aufhebungsentscheidung
6. Die Bedeutung der Lehre von den Nichtakten
III. Ergebnis für das Unionsrecht
F. Zeitliche Wirkung in sonstigen Verfahrensarten
I. Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV
II. Untätigkeitsklage nach Art. 265 f. AEUV
G. Das Prinzip der Rechtssicherheit als Grundlage der Rückwirkungsbeschränkung
I. Rechtssicherheit im Unionsrecht
II. Rechtssicherheit und Rechtsprechung
H. Schlussfolgerungen für die Beschränkung der Rückwirkung
§ 4 Übertragbarkeit der Lehre von der Rückwirkung von Gesetzen?
A. Das Rückwirkungsverbot bei unionsrechtlichen Legislativakten
II. Abgrenzung von echter und unechter Rückwirkung
III. Grundsätzliche Unzulässigkeit echter Rückwirkung
1. Erforderlichkeit der Rückwirkung
2. Beachtung individuellen Vertrauensschutzes
IV. Grundsätzliche Zulässigkeit unechter Rückwirkung
V. Besonderheit: Strafrecht
VI. Ausnahme für deklaratorische Vorschriften
B. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Methodik der Legislativrückwirkung auf die Rechtsprechungsrückwirkung
I. Interpretative Vorschriften
II. Von den Schranken der Gesetzesrückwirkung zu den Schranken der Rechtsprechungsrückwirkung?
III. Übertragbarkeit einzelner Gedanken der Dogmatik
Teil 3: Materiellrechtliche Fragestellungen
§ 5 Die Kompetenzgrundlagen für die Bestimmung der zeitlichen Wirkungen
A. Nichtigkeitsklage, Art. 264 Abs. 2 AEUV
B. Ungültigkeitsvorabentscheidungsverfahren, Art. 264 Abs. 2 AEUV analog
II. Vergleichbare Interessenlage
C. Inzidentrüge, Art. 277 AEUV
D. Auslegungsvorabentscheidungsverfahren
I. Art. 19 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 EUV in Verbindung mit dem Prinzip der Rechtssicherheit
II. Keine vorrangige Analogie zu Art. 264 Abs. 2 AEUV
1. Auslegungsentscheidung als „faktische Unanwendbarkeitserklärung“ mitgliedstaatlichen Rechts
2. Sonderfall der Unanwendbarkeit von Unionsrecht unergiebig
3. Suspendierung des höherrangigen Rechts
III. Schweigende Anerkennung der Kompetenz zur Rückwirkungsbeschränkung
E. Weitere Verfahrensarten
I. Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258 ff. AEUV, und Untätigkeitsklage, Art. 265 f. AEUV
1. Äußerungen des Gerichtshofs
2. Stellungnahmen der Generalanwälte
3. Anwendbarkeit der Auslegungsrückwirkungsbeschränkung
II. Gutachtenverfahren, Art. 218 Abs. 11 AEUV
III. Einstweilige Anordnungen und Eilverfahren
§ 6 Der Tatbestand der Rückwirkungsbeschränkung
A. Die Abwägung von Rechtssicherheit und „Objektivität des Rechts“
I. Der Grundsatz der Rechtssicherheit
II. Der Grundsatz der „Objektivität des Rechts“ im Unionsrecht
B. Auslegungsentscheidungen
I. Das Konnexitätsmerkmal
1. Inhalt und Begrifflichkeiten
2. Maßstab des EuGH und Möglichkeiten zu dessen Konkretisierung
3. Auswirkungen der Konnexität
4. Ablehnung eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals
1. Bezugspunkt und Inhalt des guten Glaubens
a) Bezugspunkt: „Unionsbestimmungen“
b) Inhalt: „objektive und bedeutende Unsicherheit“
aa) Normative Unbestimmtheit?
bb) Bestehen einer bestimmten Rechtslage
cc) „Neuheit“ der Rechtsprechung?
dd) Dogmatisch: Rechtliche Akzeptanz eines tatsächlichen Irrtums wegen Verhaltensverantwortlichkeit der Union
ee) Objektivierter und abstrakter Maßstab
ff) Vergleich zum Maßstab der Staatshaftung
c) Anforderungen an die Prognoseentscheidung
bb) Relevanz der europarechtlichen Methodenlehre
cc) Insbesondere die Bedeutung des Wortlauts
2. Einzelne Abwägungskriterien
a) Rechtsfortbildung/Auslegung
b) Erste Auslegung/Rechtsprechungsänderung
c) Charakter der ausgelegten Rechtsnorm
aa) Primärrecht/Sekundärrecht
bb) Zwingendes Recht/Dispositives Recht
cc) Materielles Recht/Verfahrensrecht/Prozessrecht
d) Unterscheidung nach einzelnen Rechtsgebieten?
bb) Geschlechtsdiskriminierung
ff) Sonstige berücksichtigungsfähige Interessen
3. Vertrauensbegründendes Verhalten
a) Rechtsansichten der Unionsstellen als Vertrauensauslöser
b) Rechtmäßigkeit des vertrauensbegründenden Verhaltens/der Rechtslage?
c) Verhalten des Gerichtshofs (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 5 EUV)
aa) Rechtsprechung des Gerichtshofs
(1) Allgemeine Erwägungen zum Vertrauen in Rechtsprechung
(2) Objektiv und subjektiv einschlägige Rechtsprechung – Rechtsprechungsänderung
(3) Nicht objektiv aber subjektiv einschlägige Rechtsprechung
(4) Objektiv einschlägige aber subjektiv nicht einschlägige Rechtsprechung
(5) Judikatives Unterlassen?
bb) Schlussanträge der Generalanwälte
d) Verhalten der Kommission (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 4 EUV)
bb) Schweigen oder Untätigkeit
e) Verhalten des Rates (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 3 EUV)
f) Verhalten des Europäischen Parlaments (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 1 EUV)
g) Verhalten anderer Organe oder Stellen der Union
aa) Europäische Zentralbank (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 6 EUV)
bb) Rechnungshof (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 7 EUV)
cc) Europäischer Rat (Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 SpS. 2 EUV)
dd) Andere Einrichtungen der untergeordneten Organisationsstrukturen
(1) Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer
(2) Sekundäre Organisationsstrukturen
h) Verhalten der Mitgliedstaaten
i) Sonstige Rechtsansichten (Private, Verbände, Wissenschaft, nationale Gerichte und Behörden)
j) Rangordnung der Verursacher
4. Ausschluss des Vertrauens
bb) Problemidentität mit Konnexität und Neuheit
cc) Kritik am objektiven Maßstab
(1) Gleichbehandlungsgrundsatz und Einheitlichkeit des Unionsrechts
(2) Bindungswirkung als Basis der Ungleichbehandlung
(3) Vermeidung territorialer Zersplitterung trotz „mitgliedstaatsbezogener“ Auslegung
(4) Keine Ungleichbehandlung/Zersplitterung durch objektiviert-subjektiven Maßstab
dd) Anwendung des allgemeinen Gutglaubensmaßstabs
a) Die betroffenen Verkehrskreise
b) Mitgliedstaaten als Betroffene
c) Kommission und Nicht-EU-Angehörige
6. Zeitpunkt des guten Glaubens und des vertrauensrelevanten Verhaltens der Unionsorgane
a) Ein Zeitraum bis zum Urteil
b) Trittbrettfahrerproblematik
c) Mehrere Phasen des guten Glaubens?
d) Flexiblere Anknüpfung bei Beginn und Ende des guten Glaubens?
7. Kein Kausalitätserfordernis
8. Abschließendes Beispiel und Zwischenfazit – Die Rechtssache Mangold
III. „Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen“
2. Doppelte Verknüpfung mit dem „Gutglaubensmerkmal“
3. Beachtung der Auswirkungen auf alle Mitgliedstaaten
4. „Wirtschaftliche Auswirkungen“
a) Tatsächliche Reichweite der Auswirkungen
aa) Mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie
b) Keine administrativen oder praktischen Schwierigkeiten
c) Prüfung der Zahlen durch den Gerichtshof
a) Zahlen aus den einschlägigen Sachverhalten
b) Relativer Schwellenwert und Bezugspunkt
c) Anzahl der betroffenen Fälle und Dauer des Verstoßes
d) Konkretisierungsversuch
C. Unwirksamkeitsentscheidungen
I. Wohlerworbene Rechte und Vertrauensschutz
a) Bezugspunkt des Vertrauens
b) Verstärkung des Vertrauens durch zusätzliche Faktoren
d) Erschütterung der Gültigkeitsvermutung
e) Rechtsprechungsänderung
2. Schützenswerte (Rechts-)Position
3. Abstrakte Betroffenheit
5. Anzahl der betroffenen Rechtsverhältnisse
6. Geltungsdauer und -zeitraum der aufgehobenen Norm
II. Rechtssicherheitserwägungen im öffentlichen Interesse
1. Stabilität des Haushaltsplans
2. Gewaltenteilung/Beurteilungsspielräume anderer Organe/Gleichheitsgrundsatz
3. Klage ist auf ein sachliches Mehr gerichtet (Verpflichtungssituation)
4. Neue Wettbewerbsverzerrungen durch Rückabwicklung
5. Völkerrechtliche Bindung
6. Vermeidung einer Regelungslücke
a) Keine Rechtswidrigkeit des hypothetischen Rechtsakts
b) Wahrscheinlichkeit des Neuerlasses
c) Schützenswerte Regelungsziele
aa) Kontinuität von Harmonisierungsmaßnahmen und besonderen Projekten
bb) Kontinuität der Besoldung von Unionsangestellten
cc) Restriktive Maßnahmen in der GASP
d) Verhältnis zur Gesetzesrückwirkung (Fallgruppe der Schließung einer Gesetzeslücke)
e) Ausnahme bei Art. 60 Abs. 2 EuGH-Satzung
III. Abwägungsfeste Rechtsklarheit?
IV. Abgrenzung zur Teilunwirksamkeit und besonderen Tenorierungsformen
1. Unwirksamkeit folgt aus der zeitlich unbegrenzten Geltung
2. Unwirksamkeit ist auf die Vergangenheit beschränkt
3. Unwirksamkeit beruht auf der Nichteinbeziehung vergangener Sachverhalte
4. Vertrauensschutz durch sachliche Beschränkung der Unwirksamkeit
5. Besondere Verfahrensarten und Tenorierungsformen
D. Einheitlicher verfahrensübergreifender Maßstab?
E. Die Ablehnung einer Rückwirkungsbeschränkung
F. Rückwirkungsbeschränkung als Rechtspolitik?
§ 7 Die Rechtsfolgenbestimmung der Rückwirkungsbeschränkung
A. Dogmatische Einordnung
I. Nichtigkeitsklage: Aufrechterhalten materieller Wirkungen
II. Auslegung und Auslegungsvorabentscheidung
1. Wortlautanalyse teilweise unergiebig
2. Klagbarkeitsbeschränkung
3. Der Unterschied zu einer materiellen Beschränkung des Anwendungsbereichs („Anwendbarkeitsbeschränkung“)
4. Vor- und Nachteile der sui generis-Lösung des EuGH
6. Auslegungsrückwirkungsbeschränkung in anderen Verfahrensarten
III. Ungültigkeitsvorabentscheidung
1. Grundsatz: Aufrechterhalten materieller Wirkungen
2. Aussetzen der Wirkungen der Ungültigerklärung – Die Rechtssache Régie Networks
IV. Gemeinsamkeiten bei Unwirksamkeit und Auslegung
1. Keine Veränderung des Hauptsachetenor
3. Keine Veränderung der Präjudizregeln
4. Keine Veränderung der allgemeinen Regeln über die Kollision von Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Recht
5. Möglichkeit einer einheitlichen Dogmatik?
I. Auslegungsentscheidungen
1. Begrenzung auf einzelne Rechtsfrage
2. Begrenzung auf abgeschlossene Sachverhalte
c) Private (Dauer-)Schuldverhältnisse
II. Unwirksamkeitsentscheidungen
1. Aufrechterhalten aller Wirkungen
2. Aufrechterhalten der Durchführungsmaßnahmen
3. Aussetzen der Wirkungen der Ungültigerklärung
III. Auswirkung auf Schadensersatzansprüche nach Art. 340 Abs. 2 AEUV und den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch
1. Auslegungsrückwirkungsbeschränkung
3. Haftung der Mitgliedstaaten nach dem unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch
I. Auslegungsentscheidungen
1. Keine Übergangsfristen
2. Tag des Urteils als Bezugspunkt
3. Früherer Zeitpunkt bei „bestätigender Zweitauslegung“?
a) Nachholung einer Rückwirkungsbeschränkung
aa) Keine Änderung des früheren Urteils
bb) Änderung der Rückwirkungsentscheidung
(1) Einzige relevante Fallgruppe im Vergleich zur sofortigen Beschränkung und ihre Rechtfertigung
(2) Widerspruch zur allgemeinen Dogmatik der Rechtsprechungsänderung
(3) Erkennbarkeit der zeitlichen Geltung einer bestimmten Auslegung
(4) Keine Gefahr für die Einheitlichkeit des Unionsrechts
(5) Faktische Zersplitterung und mangelnde Prozessbeteiligung
(6) Ex post-Betrachtung der wirtschaftlichen Folgen und Anrechnung des „Ersparten“
dd) Alternative bei Verneinung der Nachholbarkeit: Unionaler Staatshaftungsanspruch
b) Übertragung früherer Rückwirkungsbeschränkungen
c) Erstauslegendes Urteil war keine Auslegungsvorlage
II. Unwirksamkeitsentscheidungen
1. Abgrenzung der erfassten Sachverhalte
a) Tag des Urteils als Bezugspunkt
cc) Übertragung früherer Rückwirkungsbeschränkungen
aa) Nach dem Kalender bestimmter oder bestimmbarer Zeitpunkt
bb) Aufhebung des unwirksamen Rechtsakts
cc) Kombination von Ablauf des Rechtsakts und kalendermäßiger Maximalfrist
2. Aufrechterhaltungsfrist
D. Personeller Geltungsbereich – Ausnahmen für die Parteien des (Ausgangs-)Rechtsstreits und/oder andere Rechtsbehelfsführer
I. Auslegungsentscheidungen
1. Individualrechtsschutz
2. Bedeutung für die Durchsetzung des Unionsrechts
3. Belohnung für die Kosten und Mühen der Klage; Klageanreize
4. Keine Entscheidungserheblichkeit
5. Einbeziehung anderer Rechtsbehelfsführer
6. Teleologisch begründete Ausnahmen; Trittbrettfahrerproblematik
II. Unwirksamkeitsentscheidungen
III. Unterschiede zwischen Ungültigkeitsvorlage, Nichtigkeitsklage und Auslegungsvorlage
IV. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs
2. Entsprechender Rechtsbehelf
4. Offenhalten zu Gunsten hoheitlicher Akteure?
E. Räumlicher Geltungsbereich
§ 8 Besonderheiten für EuG und Fachgerichte
A. Praktische Relevanz und Beschreibung des Instanzenzugs
B. Unwirksamkeitsverfahren
C. Fallübersicht für Auslegungsbeschränkung
D. Rechtsprechung des EuG als Aspekt des guten Glaubens
I. EuG als letzte Instanz
II. EuG als Eingangsinstanz
1. Urteil wird nicht rechtskräftig
2. Urteil wird rechtskräftig
E. Gewährung von Vertrauensschutz durch das EuG
§ 9 Auswirkungen der Rückwirkungsentscheidung auf die anderen Unionsorgane
A. Rückwirkung und Unionsverwaltungsrecht
B. Änderung der Rechtslage durch den Unionsgesetzgeber oder den Unionsverfassungsgeber
Teil 4: Prozessrechtliche Fragestellungen
§ 10 Allgemeines zur Rückwirkungsbeschränkung im Prozess vor dem EuGH
A. Prüfungsstandort und Überschrift
B. Entscheidungsbegründung
D. Kosten des Rechtsstreits
I. Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung
II. Keine eigenständige Rechtskraft der Rückwirkungsentscheidung
F. Das zweistufige Verfahren nach Ludewig
§ 11 Das Erfordernis eines „Antrags“
A. Dogmatische Einordnung
II. Keine Bindung des EuGH
III. Wortlaut uneinheitlich und untechnisch
IV. Verhältnis zum Streitgegenstand der Hauptsache
B. Personelle Voraussetzungen
II. Keine „Antragsbefugnis“
C. Hilfsantrag und inhaltliche Grenzen
II. Inhaltliche Begrenzung
D. Formelle Anforderungen
§ 12 Darlegung und Beweis der Tatbestandsvoraussetzungen
A. Allgemeine Grundsätze zur Beweisführung im Unionsprozess
B. Grundsätze bei Rückwirkungsbeschränkungen
II. Belastung des Interessierten
I. Vertrauenstatbestand, insbesondere guter Glaube
II. Schwere wirtschaftliche Auswirkungen
Teil 5: Rückwirkungsbeschränkung und mitgliedstaatliches Recht
A. Die Unionsrechtsbezogenheit der Rückwirkungsbeschränkung
I. Rechts- oder Bestandskraft
II. Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten
C. Kein grundsätzlicher Ausschluss nationalen Vertrauensschutzes
D. Nationaler Vertrauensschutz im Verhältnis zu den Kollisionslösungsmechanismen
I. Ausgangspunkt 1: Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar geltendem Unionsrecht
II. Ausgangspunkt 2: Keine Unterscheidung nach beschränkter und nicht beschränkter Rückwirkung oder nach der Verfahrensart
III. Ausgangspunkt 3: Keine Kollision, wenn das materielle Unionsrecht nationalen Vertrauensschutz zulässt
1. Beispiel: Sportwettenmonopol und Grundfreiheiten
2. Beispiel: Altersdiskriminierung und Chartagrundrechte
IV. Ausgangspunkt 4: Vertragsverletzung bei Überschreiten der unionsrechtlichen Grenzen
§ 14 Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als nationalverfassungsrechtliche Integrationsschranke?
A. Ausbrechende Rechtsakte/ultra vires-Handlungen
C. Grundrechtsschutz und Solange-Rechtsprechung
I. Solange-Rechtsprechung
II. Übertragung auf das Judikativrückwirkungsverbot
1. Vertrauensschutz als grundrechtsrelevante Verfassungsgarantie
2. Vergleich des Schutzniveaus
§ 15 Unmittelbar anwendbares Unionsrecht
A. Konformauslegung ohne Bedeutung
B. Grundsätze des Anwendungsvorrangs
C. Kollision von unmittelbar anwendbarem Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Recht
I. Erforderliche Qualität der Kollision
II. Zeitliche Grenzen der Kollision
III. Direkte Kollision durch nationalen Vertrauensschutz
D. Temporäre Suspendierung des Anwendungsvorrangs, insbesondere die Rechtssache Winner Wetten
I. Suspendierung des Anwendungsvorrangs durch deutsche Verwaltungsgerichte
II. Die Entscheidung in der Rechtssache Winner Wetten
III. Analoge Anwendung von Art. 264 Abs. 2 AEUV
a) Subjektiver Rechtsschutz
b) Einheitliche Anwendung und Wirkung des Unionsrechts
1. Abwägung mit unionalen Interessen und Rechtsgrundsätzen
2. Tatbestandsvoraussetzungen
a) Vertrauensschutz – Das Verhältnis zur Auslegungsrückwirkungsbeschränkung
c) Frustration der nationalen Wertungsentscheidung
V. Entscheidungsmonopol des Europäischen Gerichtshofs
§ 16 Mittelbar anwendbares Unionsrecht, insbesondere richtlinienkonforme Auslegung
A. Grundsätze der Konformauslegung
I. Zwei kumulative Grenzen
II. Reichweite eines unionalen Vertrauensschutzes
III. Die Gewährung von Vertrauensschutz als nationale Begrenzung der richtlinienkonformen Auslegung
1. Kein ausschließlich kompetenzielles Verständnis der Schranke
2. Mindestanforderung des Äquivalenzgrundsatzes
3. Modifikation des nationalen Vertrauensmaßstabs
a) Modifikation des Vorhersehbarkeitskriteriums
aa) In Bezug zum materiellen Recht
bb) In Bezug zur Methodenlehre
b) Vertrauensschutz zu Gunsten der öffentlichen Hand
c) Endzeitpunkt des nationalen Vertrauens
§ 17 Staatshaftung als Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen?
A. Staatshaftungsansprüche bei der Gewährung von nationalem Vertrauensschutz
I. Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
II. Nationale Amtshaftungs- und Staatshaftungsansprüche
B. Staatshaftungsansprüche bei der Nichtgewährung von nationalem Vertrauensschutz
I. Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
1. Anwendung des bekannten Staatshaftungsanspruchs
a) Verletzung einer subjektiv-rechtlichen Norm
b) Hinreichend qualifizierter Verstoß
2. Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen?
II. Nationale Amts- und Staatshaftungsansprüche
1. Die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts in der Rechtssache Honeywell
3. Voraussetzungen eines zu schaffenden Anspruchs
Teil 6: Zusammenfassung der Ergebnisse
Anhang I: Übersicht zu den Entscheidungen zur Rückwirkungsbeschränkung
B. Gültigkeitsvorabentscheidung
C. Auslegungsvorabentscheidung
Anhang II: Neue Rechtsakte bei Gefahr von Regelungslücken