Chapter
Kapitel 2: Die Entwicklung des internationalen Insolvenzrechts
A. Der Vorschlag von Jabez Henry
B. Die Prinzipien der Universalität und der Territorialität
I. Die Begründung der Prinzipien
II. Die mehrdimensionale Bedeutung der Prinzipien
C. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert
D. Die Entwicklung im 20. Jahrhundert
II. Das EG-Konkursübereinkommen
III. Das Istanbuler Übereinkommen
E. Der vorläufige Abschluss der Entwicklung des europäischen Insolvenzrechts im 21. Jahrhundert
I. Vom Europäischen Insolvenzübereinkommen zur Europäischen Insolvenzverordnung
1. Das Scheiteren des Europäischen Insolvenzübereinkommens
2. Die Europäische Insolvenzverordnung
3. Die geplante Reform der Europäischen Insolvenzverordnung
II. Die „Modifizierte Universalität“ als Regelungsmodell der EuInsVO
F. Weltweite Entwicklungen
I. Das UNCITRAL-Modellgesetz
II. Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der OHADA
Kapitel 3: Gegenstand und Verlauf der Untersuchung
C. Relevanz der Problematik
2. Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen zu Sanierungszwecken
3. Europäisches Gesellschaftsrecht
4. Gleichbehandlung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften
Kapitel 4: Grundlagen des europäischen Insolvenzrechts
A. Die Problematik der grenzüberschreitenden Insolvenz
I. Die Ziele des internationalen Insolvenzrechts
II. Die Untauglichkeit des strikten Universalitätsmodells
1. Die Stellung einzelner Gläubiger in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren
a) Die Wirkung von Rechtsunterschieden auf die Stellung des Gläubigers
b) Die Bestimmung der Eröffnungszuständigkeit und der Zwang zu Sonderanknüpfungen
2. Die Beeinträchtigung des grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens durch Sonderanknüpfungen
a) Anpassungsschwierigkeiten
b) Die Divergenz der Verteilungsordnungen
c) Die Verzahnung von Sachrecht und Verfahrensrecht
3. Das strikte Universalitätsmodell als Utopie
III. Die Untauglichkeit des strikten Territorialitätsmodells
IV. Das grenzüberschreitende Gesamtverfahren nach der EuInsVO
1. Die Wirkungsweise der Regelungen der EuInsVO
2. Die dogmatische Einordnung des Regelungssystems
B. Die Auslegung und Anwendung der EuInsVO
I. Die Interpretation der EuInsVO
1. Auslegungskompetenz des EuGH
2. Besonderheiten der Auslegung der EuInsVO als Sekundärrecht
3. Rechtsfortbildung im Sekundärrecht
II. Die EuInsVO und die nationalen Rechte
1. Die Ergänzung der EuInsVO durch nationale Durchführungsvorschriften
2. Das Verhältnis der Regelungen der EuInsVO zu den autonomen internationalen Insolvenzrechten
Kapitel 5: Die strukturelle Ausgestaltung des Haupt- und des Sekundärinsolvenzverfahrens
A. Die Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
I. Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
1. Die Unschärfe des Begriffs
a) Die Elemente des Begriffs
aa) Das Merkmal der hauptsächlichen Interessen
bb) Die Erkennbarkeit der Interessenverwaltung für Dritte
cc) Der Zeitpunkt der Beurteilung
b) Die Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen
aa) Die Gleichsetzung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen mit der Hauptverwaltung
bb) Die Bedeutung der Vermutungsregel des Art. 3 Abs. 1 S. 2 EuInsVO bei Gesellschaften und juristischen Personen
cc) Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen bei natürlichen Personen
2. Die Unschädlichkeit der Unschärfe des Begriffs
a) Die geringe Bedeutung der Verortung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen für die betroffenen Interessen im Gesamtsystem der Verordnung
b) Entscheidung von positiven Kompetenzkonflikten durch das Prioritätsprinzip
II. Der Begriff der Niederlassung
1. Zweck des Niederlassungsbegriffs
a) Erläuternder Bericht und Erwägungsgründe
b) Kein einheitlicher Niederlassungsbegriff
c) Funktionsspezifische Zweckbestimmung
2. Tatbestandsmerkmale des Niederlassungsbegriffs
a) Einsatz von Personal und Vermögenswerten
b) Wirtschaftliche Aktivität von nicht vorübergehender Art
3. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Niederlassung
III. Ergebnisse zur internationalen Zuständigkeit
I. Die Bestimmung der Aktivmasse des Hauptinsolvenzverfahrens
1. Die Wirkungserstreckung des Vermögensbeschlags
a) Der Grundsatz der Wirkungserstreckung
b) Der Umfang des Vermögensbeschlags nach nationalem Recht
aa) Territorialer Umfang des Vermögensbeschlags
bb) Gegenständlicher Umfang des Vermögensbeschlags
2. Die Beschränkung des Vermögensbeschlags nach der EuInsVO
a) Beschränkung durch Partikularinsolvenzverfahren
b) Beschränkung durch den räumlichen Geltungsbereich der EuInsVO
II. Die Bestimmung der Aktivmasse des Sekundärinsolvenzverfahrens
1. Territoriale Beschränkung des Partikularinsolvenzverfahrens
2. Territorialverfahren anstatt Niederlassungskonkurs
III. Die Regeln zur Abgrenzung der Aktivmassen
1. Die temporale Abgrenzung
b) Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Eröffnungsentscheidung
aa) Die Konkretisierung des Begriffs der Wirksamkeit durch den EuGH
bb) Die Relevanz der Rechtsprechung für Partikularinsolvenzverfahren
(1) Überzeugungskraft der Rechtsprechung des EuGH
(b) Frühzeitige Anerkennung
(c) Keine Systemwidrigkeit der Rechtsprechung
(2) Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EuGH auf Partikularinsolvenzverfahren
(b) Kein Gleichlauf der Argumente
(c) Eigenständige Begründung der Übertragbarkeit
c) Ergebnis zur temporalen Abgrenzung
2. Territoriale Abgrenzung
b) Geregelte Vermögensgegenstände
aa) Belegenheit eines körperlichen Gegenstandes
(2) Res in transitu als Sonderfall
bb) Belegenheit eines Gegenstands, der in ein Register einzutragen ist
(1) Begriff des öffentlichen Registers
cc) Belegenheit einer Forderung
c) Ungeregelte Vermögensgegenstände
aa) Belegenheit von Wertpapieren
(1) Inhaber- und Orderpapiere
(a) Besonderheiten des Effektengiroverkehrs
(b) Regeln für körperliche Gegenstände
(c) Regeln für öffentliche Register
(d) Gleichlauf zum Internationalen Privatrecht
(e) Regeln für Forderungen
bb) Belegenheit von Gesellschaftsanteilen
(1) Unverbriefte und nichtregistrierte Mitgliedschaftsrechte
(2) Verbriefte Mitgliedschaftsrechte
(3) Eintragungspflichtige Mitgliedschaftsrechte
cc) Belegenheit von Immaterialgüterrechten
IV. Die Folgerungen für das Verhältnis von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
1. Die Neutralität der Belegenheitsvorschriften
2. Die Bedeutung der Extraterritorialität des Hauptinsolvenzverfahrens
a) Die Beschränkung der Universalität des Hauptinsolvenzverfahrens durch Partikularinsolvenzverfahren
b) Die Funktionen der Extraterritorialität des Hauptinsolvenzverfahrens
3. Die Bedeutung der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
V. Ergebnisse zur Aktivmasse
I. Die Grundlagen zur Bestimmung der Passivmasse
1. Anmelde- und Teilnahmebefugnis
2. Mehrfachanmeldung und Mehrfachteilnahme
II. Die Bestimmung der Passivmasse des Hauptinsolvenzverfahrens
III. Die Bestimmung der Passivmasse des Sekundärinsolvenzverfahrens
aa) Die Teilnahmebefugnis nach der lex fori concursus
bb) Keine Beschränkbarkeit nach der lex fori concursus
(1) Die Unangemessenheit einer beschränkten Passivmasse
(2) Die Unbeachtlichkeit einer beschränkten Passivmasse
IV. Der tatsächliche Umfang der Passivmassen
1. Das Anmeldeverhalten der Gläubiger
a) Grundsätzliche Rationalität einer weiteren Anmeldung
b) Geringer Mehraufwand für eine weitere Anmeldung
2. Das Anmeldeverhalten der Verwalter
a) Die Pflicht der Verwalter zur Anmeldung bei Bejahung der Zweckmäßigkeit
b) Die Zweckmäßigkeit der Anmeldung
aa) Begriff der Zweckmäßigkeit
bb) Gruppenspezifische Beurteilung der Zweckmäßigkeit
cc) Berurteilung der Zweckmäßigkeit
dd) Informationsstand der Verwalter
c) Die Folgen für die Passivmassen
aa) Umfang der Passivmassen
bb) Kein Überschuss im Sekundärinsolvenzverfahren
V. Ergebnisse zur Passivmasse
II. Das auf die Verfahrenstypen anwendbare Recht
1. Auf Insolvenzverfahren anwendbares Recht
2. Auf Sekundärinsolvenzverfahren anwendbares Recht
a) Spezialität des Art. 28 EuInsVO
b) Verweisungsumfang des Art. 28 EuInsVO
c) Keine Verdrängung der Art. 5–15 EuInsVO
III. Überlagerung oder Ersetzung der lex fori concursus generalis durch die lex fori concursus particularis
1. Regelungsansätze im autonomen Recht
2. Meinungsstand im Rahmen der EuInsVO
a) Das Fehlen einer grundsätzlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung
b) Relevanz der Problematik im Einzelfall
aa) Antragsbefugnis des Schuldners für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
bb) Eigenverwaltung im Sekundärinsolvenzverfahren zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters
cc) Freigabe von Massegegenständen im Sekundärinsolvenzverfahren
dd) Haftung des Sekundärinsolvenzverfahrens für Masseverbindlichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens
a) Keine praktische Erforderlichkeit der Überlagerungsthese
aa) Antragsbefugnis des Schuldners für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
bb) Eigenverwaltung im Sekundärinsolvenzverfahren zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters
cc) Freigabe von Massegegenständen im Sekundärinsolvenzverfahren
dd) Haftung des Sekundärinsolvenzverfahrens für Masseverbindlichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens
b) Die dogmatische Unbegründbarkeit der Überlagerungsthese
aa) Ineffizienz einer Überlagerung
bb) Begründungsversuche für eine Überlagerung
(1) Art. 18 Abs. 2 EuInsVO als Ausdruck der Überlagerung
(2) Art. 35 EuInsVO als Ausdruck der Überlagerung
cc) Anhaltspunkte für eine Ersetzung
(1) Die Spezialität des Normbefehls des Art. 28 EuInsVO
(2) Die Anerkennung zur Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens ergangener Entscheidungen
(3) Die Beschränkung der Befugnisse des Hauptinsolvenzverwalters durch Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Sekundärinsolvenzverfahrens
IV. Ergebnisse zum anwendbaren Recht
E. Die Verwaltungskompetenz
1. Die Unklarheit der gesetzlichen Regelung der Verwaltungskompetenz
2. Die Insuffizienz der gesetzlichen Regelung der Verwaltungskompetenz im Einzelfall
a) Anhängige Rechtsstreitigkeiten
II. Die Zuweisung der Verwaltungskompetenz
1. Die implizite Zuordnung der Verwaltungskompetenz
a) Die Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Aktivmasse
aa) Gegenständlicher Wirkungsbereich eines Parallelverfahrens
bb) Schutz des gegenständlichen Wirkungsbereichs
cc) Unvollständigkeit der Schutzregelung
b) Die Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Passivmasse
aa) Grundsatz der Mehrfachzuweisung
bb) Teilbarkeit der Verwaltungskompetenz
c) Die Prinzipien, die der Zuweisung der Verwaltungskompetenzen zugrunde liegen
2. Fehlende Zuweisung der Verwaltungskompetenz
a) Die Fallgruppen fehlender Zuweisung der Verwaltungskompetenz
b) Leitlinien zur Entwicklung ergänzender Regelungen
aa) Primat der Mehrfachzuständigkeit
bb) Abgrenzungserfordernis bei exklusiver Zuständigkeit
cc) Grundsätze zur Lösung ungeregelter Fälle
c) Lösungen für die problematischen Fallgruppen
aa) Anhängige Rechtsstreitigkeiten
(1) Prozess betrifft die Aktivmasse
(2) Prozess betrifft die Passivmasse
(1) Anfechtung betrifft Minderung der Aktivmasse
(2) Anfechtung betrifft Mehrung der Passivmasse
(1) Meinungsstand im Schrifttum
(3) Mehrfachzuständigkeit
III. Ergebnisse zur Verwaltungskompetenz
F. Schlussfolgerungen für die Struktur der Verfahrenstypen
I. Internationale Zuständigkeit
Kapitel 6: Die funktionelle Ausgestaltung der Beziehungen von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
A. Die Funktionen des Sekundärinsolvenzverfahrens
1. Die Schutzfunktion im Schrifttum
II. Die Unterstützungsfunktion
1. Die Unterstützungsfunktion im Schrifttum
a) Die Vermeidung faktischer Schwierigkeiten
aa) Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Verwaltung
bb) Die Entlastung des Hauptinsolvenzverwalters
b) Die Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten
aa) Die Einbeziehung von Sicherungsrechten
(1) Sicherungsrechte und ihre Einschränkung in der Insolvenz
(2) Aufrechterhaltung des Sicherungsrechts durch Art. 5 EuInsVO
(3) Wirkung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens
bb) Die Verbesserung der Anfechtungsmöglichkeiten
(1) Anfechtung vor Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
(2) Anfechtung nach Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
cc) Gleichlauf von Insolvenz- und Gesellschaftsstatut
(1) Austauschbarkeit von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
(2) Kein Gleichlauf von Gesellschafts- und Insolvenzstatut
(3) Wirkung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens
dd) Gleichlauf von Insolvenz- und Arbeitsstatut
III. Ergebnisse zu den Funktionen des Sekundärinsolvenzverfahren
B. Die Regelungen zur Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens
I. Keine Prüfung der Insolvenz des Schuldners
II. Die Beschränfkung der für das Sekundärinsolvenzverfahren zur Verfügung stehenden Verfahrenstypen
1. Die Beschränkung auf Liquidationsverfahren
2. Der Zweck der Beschränkung
a) Die scheinbare Widersprüchlichkeit des Begriffs des Liquidationsverfahrens
b) Die Auflösung der scheinbaren Widersprüchlichkeit
aa) Das Unterscheidungskriterium
bb) Der Zweck der Unterscheidung
(1) Begriff der Sanierung
(2) Methoden der Sanierung
3. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
a) Der Zweck der Beschränkung des Sekundärinsolvenzverfahrens
b) Keine Konsequenzen für eröffnete Verfahren
III. Die territoriale Wirkungsbeschränkung des Sekundärinsolvenzverfahrens
IV. Das Antragsrecht des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO
1. Die Antragsbefugnis für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens
2. Die Antragsbefugnis für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
aa) Keine Berührungspunkte zwischen Sekundärinsolvenzverfahren
bb) Der Antrag des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO als Eigenantrag des Schuldners
cc) Die Antragsbefugnis des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO als Ausdruck der Hilfsfunktion des Sekundärinsolvenzverfahrens
dd) Die Verkürzung der Schwebezeit bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens
3. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
V. Die Ablehnung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens
VI. Ergebnisse für die Verfahrenseröffnung
C. Die Koordination der eröffneten Verfahren
I. Die allgemeine Kooperations- und Unterrichtungspflicht
II. Das Vorschlagsrecht bezüglich der Verwendung der Masse
1. Keine Verbindlichkeit der Vorschläge nach Art. 31 Abs. 3 EuInsVO
2. Der Zweck des Vorschlagsrechts nach Art. 31 Abs. 3 EuInsVO
III. Die Aussetzung der Verwertung
1. Unklarheiten im Tatbestand des Art. 33 EuInsVO
b) Klärungsbedürftige Elemente
aa) Begriff der Aussetzung
bb) Prüfungsmaßstab bei Aufhebung der Aussetzung
cc) Prüfungstiefe bei Aufhebung der Aussetzung
dd) Begriff der Gläubigerinteressen
(1) Problematik der Gläubigeridentität
(2) Keine Beschränkung auf finanzielle Interessen
2. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
a) Schutz des Sekundärinsolvenzverfahrens
aa) Grundsätzliche Aussetzung
bb) Anordnung von Schutzmaßnahmen
b) Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
aa) Keine Antragsbefugnis des Sekundärinsolvenzverwalters
bb) Der Grund für die Präferenz des Hauptinsolvenzverfahrens
IV. Ergebnisse zur Koordination der eröffneten Verfahren
D. Die Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens
I. Die Verfahrensbeendigung im Wege der Reorganisation nach Art. 34 EuInsVO
1. Der Entfall der Regelung im Rahmen der geplanten Reform der EuInsVO
2. Die grundlegende Problematik der grenzüberschreitenden Sanierung
a) Methoden der grenzüberschreitenden Sanierung
aa) Grenzüberschreitende übertragende Gesamtsanierung
bb) Grenzüberschreitende Gesamtreorganisation
cc) Grenzüberschreitende verfahrensgemischte Reorganisation
b) Probleme der grenzüberschreitenden Sanierung
c) Art. 34 EuInsVO und grenzüberschreitende Sanierungen
3. Unklarheiten im Tatbestand des Art. 34 EuInsVO
b) Klärungsbedürftige Elemente
aa) Planinitiativrecht und Zustimmungsvorbehalt
(1) Planinitiativrecht zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters
(2) Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters
bb) Ausschließliches Planinitiativrecht des Hauptinsolvenzverwalters
cc) Extraterritoriale Wirkungsbeschränkung des Insolvenzplans im Sekundärinsolvenzverfahren
(2) Die Funktion des Art. 34 Abs. 2 EuInsVO
(3) Die Auslegung des Art. 34 Abs. 2 EuInsVO als Konfliktregel
(a) Leitlinien der Auslegung
(b) Vorrang der Reorganisation im Hauptinsolvenzverfahren
(c) Isolierte Reorganisation im Sekundärinsolvenzverfahren
(d) Grenzüberschreitende Gesamtreorganisation
(e) Zustimmung aller betroffenen Gläubiger
aa) Die Durchsetzbarkeit des Planvorschlags des Hauptinsolvenzverwalters
(1) Keine Verbindlichkeit des Planvorschlags
(2) Keine Durchsetzbarkeit des Planvorschlags
(a) Die Grenzen der Zustimmungsverweigerung
(b) Die Grenzen der Stimmrechtsausübung des Hauptinsolvenzverwalters im Sekundärinsolvenzverfahren
bb) Der Schutz der Interessen der Gläubiger des Sekundärinsolvenzverfahrens
4. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
a) Unterbindung konfligierender Reorganisationspläne
b) Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverwalters
aa) Planinitiativrecht und Zustimmungsvorbehalt
bb) Ausschließliches Planinitiativrecht des Hauptinsolvenzverwalters
II. Herausgabe des Verwertungsüberschusses
1. Unstimmigkeiten im Hinblick auf Art. 35 EuInsVO
a) Die dogmatische Deutungsversuche im Schrifttum
aa) Art. 35 EuInsVO als Ausprägung der Überlagerungstheorie
bb) Art. 35 EuInsVO als Ausprägung der Anerkennung
b) Die Funktionslosigkeit des Art. 35 EuInsVO
aa) Die praktische und rechtliche Irrelevanz der Norm
(1) Die praktische Irrelevanz der Norm
(2) Die rechtliche Irrelevanz der Norm
bb) Der Funktionsentfall der Norm
(1) Die ursprüngliche Funktion der Auskehr des Überschusses
(2) Der Entfall der Funktion im Regelungswerk der EuInsVO
2. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens
III. Ergebnisse zur Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens
E. Zusammenfassung der Einzelergebnisse
I. Die Funktionen der Verfahren
II. Die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens betreffende Regelungen
III. Die Koordination der eröffneten Verfahren betreffende Regelungen
IV. Die Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens betreffende Regelungen
Kapitel 7: Gesamtbetrachtung und Schlussfolgerungen
A. Die Ebene der strukturellen Ausgestaltung der Verfahrenstypen
B. Die Ebene der funktionellen Ausgestaltung der Beziehungen von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
I. Materielle Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens
II. Verfahrensrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens
III. Folgerungen für das Verhältnis des Haupt- zum Sekundärinsolvenzverfahren
C. Die Reichweite des Vorrangs des Hauptinsolvenzverfahrens
A. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
B. Entscheidungen deutscher Gerichte
I. Ordentliche Gerichtsbarkeit
1. Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsgerichts
2. Entscheidungen des Reichsgerichts
3. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
4. Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts
5. Entscheidungen der Oberlandesgerichte
6. Entscheidungen der Landgerichte
7. Entscheidungen der Amtsgerichte
II. Arbeitsgerichtsbarkeit
1. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
2. Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte
C. Entscheidungen englischer Gerichte
D. Entscheidungen französischer Gerichte
E. Entscheidungen griechischer Gerichte
F. Entscheidungen irischer Gerichte
G. Entscheidungen italienischer Gerichte
H. Entscheidungen niederländischer Gerichte
I. Entscheidungen österreichischer Gerichte
J. Entscheidungen schweizerischer Gerichte
K. Entscheidungen ungarischer Gerichte