Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren :Zur sachgerechten Verfahrenskoordination bei grenzüberschreitenden Unternehmensinsolvenzen

Publication subTitle :Zur sachgerechten Verfahrenskoordination bei grenzüberschreitenden Unternehmensinsolvenzen

Author: Markus Fehrenbach  

Publisher: Mohr Siebeck‎

Publication year: 2014

E-ISBN: 9783161535048

P-ISBN(Paperback): 9783161534768

Subject: D Political and Legal

Language: GER

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Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren

Description

Der Europäischen Insolvenzverordnung liegt ein Modell potentieller Verfahrenspluralität zugrunde, nach dem der grenzüberschreitende Insolvenzfall durch Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren bewältigt werden soll. Vor dem Hintergrund fortbestehender Unterschiede in den nationalen Rechtssystemen im Spannungsfeld zwischen effizienter Verfahrensabwicklung und effektivem Gläubigerschutz entwickelt Markus Fehrenbach ein System, das universale und territoriale Elemente vereinigt und dazu geeignet ist, den grenzüberschreitenden Insolvenzfall interessengerecht zu bewältigen. Er klärt die Struktur von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren als Spaltprodukte eines ursprünglich universalen Gesamtverfahrens sowie ihr Verhältnis zueinander und ihr Zusammenwirken bei Liquidation und Sanierung.

Chapter

Abkürzungsverzeichnis

Kapitel 1: Einleitung

Kapitel 2: Die Entwicklung des internationalen Insolvenzrechts

A. Der Vorschlag von Jabez Henry

B. Die Prinzipien der Universalität und der Territorialität

I. Die Begründung der Prinzipien

II. Die mehrdimensionale Bedeutung der Prinzipien

C. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert

D. Die Entwicklung im 20. Jahrhundert

I. Die Haager Konferenz

II. Das EG-Konkursübereinkommen

III. Das Istanbuler Übereinkommen

E. Der vorläufige Abschluss der Entwicklung des europäischen Insolvenzrechts im 21. Jahrhundert

I. Vom Europäischen Insolvenzübereinkommen zur Europäischen Insolvenzverordnung

1. Das Scheiteren des Europäischen Insolvenzübereinkommens

2. Die Europäische Insolvenzverordnung

3. Die geplante Reform der Europäischen Insolvenzverordnung

II. Die „Modifizierte Universalität“ als Regelungsmodell der EuInsVO

F. Weltweite Entwicklungen

I. Das UNCITRAL-Modellgesetz

II. Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der OHADA

Kapitel 3: Gegenstand und Verlauf der Untersuchung

A. Die Fragestellung

B. Stand der Entwicklung

C. Relevanz der Problematik

I. Theoretische Relevanz

II. Praktische Relevanz

1. Konzerninsolvenzen

2. Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen zu Sanierungszwecken

3. Europäisches Gesellschaftsrecht

4. Gleichbehandlung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften

D. Gang der Untersuchung

Kapitel 4: Grundlagen des europäischen Insolvenzrechts

A. Die Problematik der grenzüberschreitenden Insolvenz

I. Die Ziele des internationalen Insolvenzrechts

II. Die Untauglichkeit des strikten Universalitätsmodells

1. Die Stellung einzelner Gläubiger in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren

a) Die Wirkung von Rechtsunterschieden auf die Stellung des Gläubigers

b) Die Bestimmung der Eröffnungszuständigkeit und der Zwang zu Sonderanknüpfungen

2. Die Beeinträchtigung des grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens durch Sonderanknüpfungen

a) Anpassungsschwierigkeiten

b) Die Divergenz der Verteilungsordnungen

c) Die Verzahnung von Sachrecht und Verfahrensrecht

3. Das strikte Universalitätsmodell als Utopie

III. Die Untauglichkeit des strikten Territorialitätsmodells

IV. Das grenzüberschreitende Gesamtverfahren nach der EuInsVO

1. Die Wirkungsweise der Regelungen der EuInsVO

2. Die dogmatische Einordnung des Regelungssystems

B. Die Auslegung und Anwendung der EuInsVO

I. Die Interpretation der EuInsVO

1. Auslegungskompetenz des EuGH

2. Besonderheiten der Auslegung der EuInsVO als Sekundärrecht

3. Rechtsfortbildung im Sekundärrecht

II. Die EuInsVO und die nationalen Rechte

1. Die Ergänzung der EuInsVO durch nationale Durchführungsvorschriften

2. Das Verhältnis der Regelungen der EuInsVO zu den autonomen internationalen Insolvenzrechten

Kapitel 5: Die strukturelle Ausgestaltung des Haupt- und des Sekundärinsolvenzverfahrens

A. Die Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

I. Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen

1. Die Unschärfe des Begriffs

a) Die Elemente des Begriffs

aa) Das Merkmal der hauptsächlichen Interessen

bb) Die Erkennbarkeit der Interessenverwaltung für Dritte

cc) Der Zeitpunkt der Beurteilung

b) Die Bestimmung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen

aa) Die Gleichsetzung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen mit der Hauptverwaltung

bb) Die Bedeutung der Vermutungsregel des Art. 3 Abs. 1 S. 2 EuInsVO bei Gesellschaften und juristischen Personen

cc) Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen bei natürlichen Personen

2. Die Unschädlichkeit der Unschärfe des Begriffs

a) Die geringe Bedeutung der Verortung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen für die betroffenen Interessen im Gesamtsystem der Verordnung

b) Entscheidung von positiven Kompetenzkonflikten durch das Prioritätsprinzip

II. Der Begriff der Niederlassung

1. Zweck des Niederlassungsbegriffs

a) Erläuternder Bericht und Erwägungsgründe

b) Kein einheitlicher Niederlassungsbegriff

c) Funktionsspezifische Zweckbestimmung

2. Tatbestandsmerkmale des Niederlassungsbegriffs

a) Einsatz von Personal und Vermögenswerten

b) Wirtschaftliche Aktivität von nicht vorübergehender Art

c) Tätigkeitsort

3. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Niederlassung

III. Ergebnisse zur internationalen Zuständigkeit

B. Die Aktivmasse

I. Die Bestimmung der Aktivmasse des Hauptinsolvenzverfahrens

1. Die Wirkungserstreckung des Vermögensbeschlags

a) Der Grundsatz der Wirkungserstreckung

b) Der Umfang des Vermögensbeschlags nach nationalem Recht

aa) Territorialer Umfang des Vermögensbeschlags

bb) Gegenständlicher Umfang des Vermögensbeschlags

2. Die Beschränkung des Vermögensbeschlags nach der EuInsVO

a) Beschränkung durch Partikularinsolvenzverfahren

b) Beschränkung durch den räumlichen Geltungsbereich der EuInsVO

II. Die Bestimmung der Aktivmasse des Sekundärinsolvenzverfahrens

1. Territoriale Beschränkung des Partikularinsolvenzverfahrens

2. Territorialverfahren anstatt Niederlassungskonkurs

III. Die Regeln zur Abgrenzung der Aktivmassen

1. Die temporale Abgrenzung

a) Grundsatz

b) Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Eröffnungsentscheidung

aa) Die Konkretisierung des Begriffs der Wirksamkeit durch den EuGH

bb) Die Relevanz der Rechtsprechung für Partikularinsolvenzverfahren

(1) Überzeugungskraft der Rechtsprechung des EuGH

(a) Prioritätsprinzip

(b) Frühzeitige Anerkennung

(c) Keine Systemwidrigkeit der Rechtsprechung

(2) Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EuGH auf Partikularinsolvenzverfahren

(a) Grundsatz

(b) Kein Gleichlauf der Argumente

(c) Eigenständige Begründung der Übertragbarkeit

c) Ergebnis zur temporalen Abgrenzung

2. Territoriale Abgrenzung

a) Grundwertungen

b) Geregelte Vermögensgegenstände

aa) Belegenheit eines körperlichen Gegenstandes

(1) Grundregel

(2) Res in transitu als Sonderfall

bb) Belegenheit eines Gegenstands, der in ein Register einzutragen ist

(1) Begriff des öffentlichen Registers

(2) Einzelfälle

cc) Belegenheit einer Forderung

c) Ungeregelte Vermögensgegenstände

aa) Belegenheit von Wertpapieren

(1) Inhaber- und Orderpapiere

(2) Rektapapiere

(3) Effekten

(a) Besonderheiten des Effektengiroverkehrs

(b) Regeln für körperliche Gegenstände

(c) Regeln für öffentliche Register

(d) Gleichlauf zum Internationalen Privatrecht

(e) Regeln für Forderungen

bb) Belegenheit von Gesellschaftsanteilen

(1) Unverbriefte und nichtregistrierte Mitgliedschaftsrechte

(2) Verbriefte Mitgliedschaftsrechte

(3) Eintragungspflichtige Mitgliedschaftsrechte

cc) Belegenheit von Immaterialgüterrechten

3. Ergebnisse

IV. Die Folgerungen für das Verhältnis von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren

1. Die Neutralität der Belegenheitsvorschriften

2. Die Bedeutung der Extraterritorialität des Hauptinsolvenzverfahrens

a) Die Beschränkung der Universalität des Hauptinsolvenzverfahrens durch Partikularinsolvenzverfahren

b) Die Funktionen der Extraterritorialität des Hauptinsolvenzverfahrens

3. Die Bedeutung der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen

V. Ergebnisse zur Aktivmasse

C. Die Passivmasse

I. Die Grundlagen zur Bestimmung der Passivmasse

1. Anmelde- und Teilnahmebefugnis

2. Mehrfachanmeldung und Mehrfachteilnahme

II. Die Bestimmung der Passivmasse des Hauptinsolvenzverfahrens

1. Anmeldeberechtigung

2. Teilnahmeberechtigung

III. Die Bestimmung der Passivmasse des Sekundärinsolvenzverfahrens

1. Anmeldeberechtigung

2. Teilnahmeberechtigung

a) Meinungsstand

b) Stellungnahme

aa) Die Teilnahmebefugnis nach der lex fori concursus

bb) Keine Beschränkbarkeit nach der lex fori concursus

(1) Die Unangemessenheit einer beschränkten Passivmasse

(2) Die Unbeachtlichkeit einer beschränkten Passivmasse

IV. Der tatsächliche Umfang der Passivmassen

1. Das Anmeldeverhalten der Gläubiger

a) Grundsätzliche Rationalität einer weiteren Anmeldung

b) Geringer Mehraufwand für eine weitere Anmeldung

2. Das Anmeldeverhalten der Verwalter

a) Die Pflicht der Verwalter zur Anmeldung bei Bejahung der Zweckmäßigkeit

b) Die Zweckmäßigkeit der Anmeldung

aa) Begriff der Zweckmäßigkeit

bb) Gruppenspezifische Beurteilung der Zweckmäßigkeit

cc) Berurteilung der Zweckmäßigkeit

dd) Informationsstand der Verwalter

c) Die Folgen für die Passivmassen

aa) Umfang der Passivmassen

bb) Kein Überschuss im Sekundärinsolvenzverfahren

V. Ergebnisse zur Passivmasse

D. Das anwendbare Recht

I. Grundlagen

II. Das auf die Verfahrenstypen anwendbare Recht

1. Auf Insolvenzverfahren anwendbares Recht

2. Auf Sekundärinsolvenzverfahren anwendbares Recht

a) Spezialität des Art. 28 EuInsVO

b) Verweisungsumfang des Art. 28 EuInsVO

c) Keine Verdrängung der Art. 5–15 EuInsVO

III. Überlagerung oder Ersetzung der lex fori concursus generalis durch die lex fori concursus particularis

1. Regelungsansätze im autonomen Recht

2. Meinungsstand im Rahmen der EuInsVO

a) Das Fehlen einer grundsätzlichen wissenschaftlichen Auseinandersetzung

b) Relevanz der Problematik im Einzelfall

aa) Antragsbefugnis des Schuldners für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

bb) Eigenverwaltung im Sekundärinsolvenzverfahren zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters

cc) Freigabe von Massegegenständen im Sekundärinsolvenzverfahren

dd) Haftung des Sekundärinsolvenzverfahrens für Masseverbindlichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens

3. Stellungnahme

a) Keine praktische Erforderlichkeit der Überlagerungsthese

aa) Antragsbefugnis des Schuldners für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

bb) Eigenverwaltung im Sekundärinsolvenzverfahren zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters

cc) Freigabe von Massegegenständen im Sekundärinsolvenzverfahren

dd) Haftung des Sekundärinsolvenzverfahrens für Masseverbindlichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens

b) Die dogmatische Unbegründbarkeit der Überlagerungsthese

aa) Ineffizienz einer Überlagerung

bb) Begründungsversuche für eine Überlagerung

(1) Art. 18 Abs. 2 EuInsVO als Ausdruck der Überlagerung

(2) Art. 35 EuInsVO als Ausdruck der Überlagerung

cc) Anhaltspunkte für eine Ersetzung

(1) Die Spezialität des Normbefehls des Art. 28 EuInsVO

(2) Die Anerkennung zur Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens ergangener Entscheidungen

(3) Die Beschränkung der Befugnisse des Hauptinsolvenzverwalters durch Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld eines Sekundärinsolvenzverfahrens

IV. Ergebnisse zum anwendbaren Recht

E. Die Verwaltungskompetenz

I. Grundlagen

1. Die Unklarheit der gesetzlichen Regelung der Verwaltungskompetenz

2. Die Insuffizienz der gesetzlichen Regelung der Verwaltungskompetenz im Einzelfall

a) Anhängige Rechtsstreitigkeiten

b) Insolvenzanfechtung

c) Laufende Verträge

II. Die Zuweisung der Verwaltungskompetenz

1. Die implizite Zuordnung der Verwaltungskompetenz

a) Die Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Aktivmasse

aa) Gegenständlicher Wirkungsbereich eines Parallelverfahrens

bb) Schutz des gegenständlichen Wirkungsbereichs

cc) Unvollständigkeit der Schutzregelung

b) Die Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Passivmasse

aa) Grundsatz der Mehrfachzuweisung

bb) Teilbarkeit der Verwaltungskompetenz

c) Die Prinzipien, die der Zuweisung der Verwaltungskompetenzen zugrunde liegen

2. Fehlende Zuweisung der Verwaltungskompetenz

a) Die Fallgruppen fehlender Zuweisung der Verwaltungskompetenz

b) Leitlinien zur Entwicklung ergänzender Regelungen

aa) Primat der Mehrfachzuständigkeit

bb) Abgrenzungserfordernis bei exklusiver Zuständigkeit

cc) Grundsätze zur Lösung ungeregelter Fälle

c) Lösungen für die problematischen Fallgruppen

aa) Anhängige Rechtsstreitigkeiten

(1) Prozess betrifft die Aktivmasse

(2) Prozess betrifft die Passivmasse

bb) Insolvenzanfechtung

(1) Anfechtung betrifft Minderung der Aktivmasse

(2) Anfechtung betrifft Mehrung der Passivmasse

cc) Laufende Verträge

(1) Meinungsstand im Schrifttum

(2) Kritik

(3) Mehrfachzuständigkeit

III. Ergebnisse zur Verwaltungskompetenz

F. Schlussfolgerungen für die Struktur der Verfahrenstypen

I. Internationale Zuständigkeit

II. Aktivmasse

III. Passivmasse

IV. Anwendbares Recht

V. Verwaltungskompetenz

Kapitel 6: Die funktionelle Ausgestaltung der Beziehungen von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren

A. Die Funktionen des Sekundärinsolvenzverfahrens

I. Die Schutzfunktion

1. Die Schutzfunktion im Schrifttum

2. Kritik

II. Die Unterstützungsfunktion

1. Die Unterstützungsfunktion im Schrifttum

2. Kritik

a) Die Vermeidung faktischer Schwierigkeiten

aa) Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Verwaltung

bb) Die Entlastung des Hauptinsolvenzverwalters

b) Die Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten

aa) Die Einbeziehung von Sicherungsrechten

(1) Sicherungsrechte und ihre Einschränkung in der Insolvenz

(2) Aufrechterhaltung des Sicherungsrechts durch Art. 5 EuInsVO

(3) Wirkung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

bb) Die Verbesserung der Anfechtungsmöglichkeiten

(1) Anfechtung vor Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

(2) Anfechtung nach Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

cc) Gleichlauf von Insolvenz- und Gesellschaftsstatut

(1) Austauschbarkeit von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht

(2) Kein Gleichlauf von Gesellschafts- und Insolvenzstatut

(3) Wirkung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

dd) Gleichlauf von Insolvenz- und Arbeitsstatut

III. Ergebnisse zu den Funktionen des Sekundärinsolvenzverfahren

B. Die Regelungen zur Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

I. Keine Prüfung der Insolvenz des Schuldners

II. Die Beschränfkung der für das Sekundärinsolvenzverfahren zur Verfügung stehenden Verfahrenstypen

1. Die Beschränkung auf Liquidationsverfahren

2. Der Zweck der Beschränkung

a) Die scheinbare Widersprüchlichkeit des Begriffs des Liquidationsverfahrens

b) Die Auflösung der scheinbaren Widersprüchlichkeit

aa) Das Unterscheidungskriterium

bb) Der Zweck der Unterscheidung

(1) Begriff der Sanierung

(2) Methoden der Sanierung

(3) Ergebnis

3. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

a) Der Zweck der Beschränkung des Sekundärinsolvenzverfahrens

b) Keine Konsequenzen für eröffnete Verfahren

III. Die territoriale Wirkungsbeschränkung des Sekundärinsolvenzverfahrens

IV. Das Antragsrecht des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO

1. Die Antragsbefugnis für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens

2. Die Antragsbefugnis für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

a) Entstehungsgeschichte

b) Zweck der Regelung

aa) Keine Berührungspunkte zwischen Sekundärinsolvenzverfahren

bb) Der Antrag des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO als Eigenantrag des Schuldners

cc) Die Antragsbefugnis des Hauptinsolvenzverwalters nach Art. 29 lit. a EuInsVO als Ausdruck der Hilfsfunktion des Sekundärinsolvenzverfahrens

dd) Die Verkürzung der Schwebezeit bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens

3. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

V. Die Ablehnung der Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens

VI. Ergebnisse für die Verfahrenseröffnung

C. Die Koordination der eröffneten Verfahren

I. Die allgemeine Kooperations- und Unterrichtungspflicht

1. Wortlaut

2. Systematik

3. Zweck der Regelungen

II. Das Vorschlagsrecht bezüglich der Verwendung der Masse

1. Keine Verbindlichkeit der Vorschläge nach Art. 31 Abs. 3 EuInsVO

a) Wortlaut

b) Systematik

c) Zweck der Regelung

2. Der Zweck des Vorschlagsrechts nach Art. 31 Abs. 3 EuInsVO

III. Die Aussetzung der Verwertung

1. Unklarheiten im Tatbestand des Art. 33 EuInsVO

a) Tatbestand

b) Klärungsbedürftige Elemente

aa) Begriff der Aussetzung

bb) Prüfungsmaßstab bei Aufhebung der Aussetzung

cc) Prüfungstiefe bei Aufhebung der Aussetzung

dd) Begriff der Gläubigerinteressen

(1) Problematik der Gläubigeridentität

(2) Keine Beschränkung auf finanzielle Interessen

2. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

a) Schutz des Sekundärinsolvenzverfahrens

aa) Grundsätzliche Aussetzung

bb) Anordnung von Schutzmaßnahmen

b) Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

aa) Keine Antragsbefugnis des Sekundärinsolvenzverwalters

bb) Der Grund für die Präferenz des Hauptinsolvenzverfahrens

IV. Ergebnisse zur Koordination der eröffneten Verfahren

D. Die Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens

I. Die Verfahrensbeendigung im Wege der Reorganisation nach Art. 34 EuInsVO

1. Der Entfall der Regelung im Rahmen der geplanten Reform der EuInsVO

2. Die grundlegende Problematik der grenzüberschreitenden Sanierung

a) Methoden der grenzüberschreitenden Sanierung

aa) Grenzüberschreitende übertragende Gesamtsanierung

bb) Grenzüberschreitende Gesamtreorganisation

cc) Grenzüberschreitende verfahrensgemischte Reorganisation

b) Probleme der grenzüberschreitenden Sanierung

c) Art. 34 EuInsVO und grenzüberschreitende Sanierungen

3. Unklarheiten im Tatbestand des Art. 34 EuInsVO

a) Der Tatbestand

b) Klärungsbedürftige Elemente

aa) Planinitiativrecht und Zustimmungsvorbehalt

(1) Planinitiativrecht zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters

(2) Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Hauptinsolvenzverwalters

bb) Ausschließliches Planinitiativrecht des Hauptinsolvenzverwalters

cc) Extraterritoriale Wirkungsbeschränkung des Insolvenzplans im Sekundärinsolvenzverfahren

(1) Grundproblem

(2) Die Funktion des Art. 34 Abs. 2 EuInsVO

(3) Die Auslegung des Art. 34 Abs. 2 EuInsVO als Konfliktregel

(a) Leitlinien der Auslegung

(b) Vorrang der Reorganisation im Hauptinsolvenzverfahren

(c) Isolierte Reorganisation im Sekundärinsolvenzverfahren

(d) Grenzüberschreitende Gesamtreorganisation

(e) Zustimmung aller betroffenen Gläubiger

(4) Ergebnisse

c) Offene Fragen

aa) Die Durchsetzbarkeit des Planvorschlags des Hauptinsolvenzverwalters

(1) Keine Verbindlichkeit des Planvorschlags

(2) Keine Durchsetzbarkeit des Planvorschlags

(a) Die Grenzen der Zustimmungsverweigerung

(b) Die Grenzen der Stimmrechtsausübung des Hauptinsolvenzverwalters im Sekundärinsolvenzverfahren

bb) Der Schutz der Interessen der Gläubiger des Sekundärinsolvenzverfahrens

4. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

a) Unterbindung konfligierender Reorganisationspläne

b) Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverwalters

aa) Planinitiativrecht und Zustimmungsvorbehalt

(1) Zustimmungsvorbehalt

(2) Planinitiativrecht

bb) Ausschließliches Planinitiativrecht des Hauptinsolvenzverwalters

c) Ergebnisse

II. Herausgabe des Verwertungsüberschusses

1. Unstimmigkeiten im Hinblick auf Art. 35 EuInsVO

a) Die dogmatische Deutungsversuche im Schrifttum

aa) Art. 35 EuInsVO als Ausprägung der Überlagerungstheorie

bb) Art. 35 EuInsVO als Ausprägung der Anerkennung

b) Die Funktionslosigkeit des Art. 35 EuInsVO

aa) Die praktische und rechtliche Irrelevanz der Norm

(1) Die praktische Irrelevanz der Norm

(2) Die rechtliche Irrelevanz der Norm

bb) Der Funktionsentfall der Norm

(1) Die ursprüngliche Funktion der Auskehr des Überschusses

(2) Der Entfall der Funktion im Regelungswerk der EuInsVO

2. Folgerungen für eine Dominanz des Hauptinsolvenzverfahrens

III. Ergebnisse zur Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens

E. Zusammenfassung der Einzelergebnisse

I. Die Funktionen der Verfahren

II. Die Eröffnung des Sekundärinsolvenzverfahrens betreffende Regelungen

III. Die Koordination der eröffneten Verfahren betreffende Regelungen

IV. Die Beendigung des Sekundärinsolvenzverfahrens betreffende Regelungen

Kapitel 7: Gesamtbetrachtung und Schlussfolgerungen

A. Die Ebene der strukturellen Ausgestaltung der Verfahrenstypen

B. Die Ebene der funktionellen Ausgestaltung der Beziehungen von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren

I. Materielle Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens

II. Verfahrensrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten des Hauptinsolvenzverfahrens

III. Folgerungen für das Verhältnis des Haupt- zum Sekundärinsolvenzverfahren

C. Die Reichweite des Vorrangs des Hauptinsolvenzverfahrens

Literaturverzeichnis

Entscheidungsregister

A. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes

B. Entscheidungen deutscher Gerichte

I. Ordentliche Gerichtsbarkeit

1. Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsgerichts

2. Entscheidungen des Reichsgerichts

3. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

4. Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts

5. Entscheidungen der Oberlandesgerichte

6. Entscheidungen der Landgerichte

7. Entscheidungen der Amtsgerichte

II. Arbeitsgerichtsbarkeit

1. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

2. Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte

C. Entscheidungen englischer Gerichte

D. Entscheidungen französischer Gerichte

E. Entscheidungen griechischer Gerichte

F. Entscheidungen irischer Gerichte

G. Entscheidungen italienischer Gerichte

H. Entscheidungen niederländischer Gerichte

I. Entscheidungen österreichischer Gerichte

J. Entscheidungen schweizerischer Gerichte

K. Entscheidungen ungarischer Gerichte

Sachregister

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