Treuhandrecht als Gesellschaftsrecht

Author: Stefan J. Geibel  

Publisher: Mohr Siebeck‎

Publication year: 2008

E-ISBN: 9783161512094

P-ISBN(Paperback): 9783161495748

Subject: B9 Religion

Language: GER

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Treuhandrecht als Gesellschaftsrecht

Description

Treuhandbeteiligungen, Grundstückstreuhand, Treuhandkonten, Vermögensverwaltung, Inkassotätigkeit, Sicherheitenpools und andere Fälle einer Doppeltreuhand, Konsortial-, Anleihe- und Refinanzierungstreuhand, unselbstständige Stiftungen und vieles mehr: In keinem dieser Anwendungsfälle einer Verwaltungstreuhand sind die Probleme ihrer rechtlichen Behandlung im Außenverhältnis und ihrer Unterscheidung von anderen Formen der Treuhand, insbesondere der Sicherungstreuhand, bislang befriedigend gelöst.
Stefan J. Geibel setzt den bisher in Rechtsprechung und Literatur befürworteten Lösungsansätzen, die an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, am Unmittelbarkeitsgrundsatz oder an anderen Grundsätzen anknüpfen, eine dogmatische Neuorientierung entgegen: Er qualifiziert die Verwaltungstreuhand als eine atypische, rechtsgeschäftlich nach §§705ff. BGB begründete Gesamthand. Sowohl bei einer offenen als auch bei einer verdeckten Verwaltungstreuhand ist die Bildung eines Treuhandsondervermögens nach den Regeln über die Begründung eines Gesellschaftsvermögens möglich. Diese gesellschaftsrechtliche Einordnung der Verwaltungstreuhand ermöglicht die Abgrenzung zur Sicherungstreuhand und die rechtliche Begründung, weshalb der Treugeber hinsichtlich des Treugutes dinglich geschützt ist. Der Autor entwickelt Kriterien, die sich zur Lösung der verschiedenen verfahrensrechtlichen, handels-, gesellschafts-, konzernrechtlichen Fragen vor allem im Hinblick auf die oben genannten Rechtsinstitute bewähren und ferner eine Transposition des anglo-amerikanischen trust in deutsches Recht erleichtern.

Chapter

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

I. Problemstellung

II. Terminologisches

III. Gang der Untersuchung

1. Kapitel Die Hauptprobleme des Treuhandrechts und die bisherigen Lösungsansätze

I. Die Frage einer Systematisierung rechtsgeschäftlicher Treuhandverhältnisse

1. Das Scheitern einer begründeten und klaren Begriffsbildung der Vollrechtstreuhand

a) Die verschiedenen Systematisierungsversuche anhand des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

b) Die Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsgrundsatz und seine Einschränkungen

c) Die Schwächen einer Systematisierung allein aufgrund der „wirtschaftlichen“ Zuordnung des Treuguts zum Vermögen des Treugebers

d) Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Treuhandverhältnissen zu Strohmanngeschäften und missbräuchlichen Rechtsgeschäften

2. Unklarheit über die Einbeziehung der Sicherungs-, Ermächtigungs- und der Vollmachtstreuhand sowie der„ germanischen Treuhand“ in die Treuhandkonzeption

a) Ermächtigungs- und Vollmachtstreuhand

b) Die „germanische Treuhand“ als treuhänderische Übertragung unter auflösender oder aufschiebender Bedingung

c) Sicherungs- und Verwaltungstreuhand

II. Die offenen Fragen der rechtsgeschäftlichen Vollrechtstreuhand im Zivil- und Verfahrensrecht

1. Die Frage nach Begründung und Grenzen einer „Verdinglichung“ des Treuhandvermögens in Zwangsvollstreckung und Insolvenz

a) Das Postulat einer „Verdinglichung“ der Treugeberposition und ihre Begrenzungen durch den Unmittelbarkeitsgrundsatz

aa) Der Unmittelbarkeitsgrundsatz und seine Ausnahmen bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Treuhänder und in dessen Insolvenz

bb) Beschränkung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei Zwangs- vollstreckungsmaßnahmen gegen den Treugeber und in dessen Insolvenz?

cc) Die Kritik am Unmittelbarkeitsgrundsatz in der Literatur

b) Begründungs- und Einschränkungsversuche für das Postulat einer „Verdinglichung“ der Treugeberrechte am Treuhandvermögen

aa) Geltung der „Verdinglichung“ kraft Gewohnheitsrechts?

bb) Begründung mit dem Charakter eines „relativen Eigentums“ oder eines beschränkten dinglichen Rechts am Treugut?

cc) Begründung mit einem nur „eingeschränkten Eigentumserwerb“ durch den Treuhänder?

dd) Begründung mit einer Analogie zu § 51 Nr. 1 InsO?

ee) Begründung mit einer Analogie zu § 392 Abs. 2 HGB?

ff) Erklärung mit der dinglichen Stellung des Treugebers bei „germanischen Treuhänderschaften“?

c) Versuch einer gesetzlichen Abhilfe durch die Einführung von Refinanzierungsregistern in §§ 22a–22o KWG

2. Die Frage eines Surrogationserwerbs

3. Schutz des Treugebers vor treuwidrigen Verfügungen des Treuhänders?

a) Überblick über den Stand in der Rechtsprechung

b) Überblick über den Stand in der Literatur und Vergleich mit den Grundsätzen über den Missbrauch einer Vertretungsmacht

c) Die Behandlung treuwidriger Verfügungen des Treuhänders als offenes Problem

4. Der Treugeber als Haftender und Anspruchsinhaber?

a) Die Frage der Haftung (nur) des Treuhänders oder (auch) des Treugebers?

aa) Problemstellung

bb) Bisheriger Stand zur Frage einer Treugeberhaftung im Kapitalgesellschaftsrecht

cc) Bisheriger Stand zur Frage einer Treugeberhaftung im Personengesellschaftsrecht

dd) “Gleichlauf“ zwischen der Einräumung von Gesellschafterrechten an den Treugeber und seiner möglichen Haftung?

ee) Die Haftung des Treugebers im Steuerrecht

ff) Fazit

b) Die Frage einer direkten Geltendmachung einer treuhänderisch gehaltenen Forderung durch den Treugeber

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht in den Fällen der Verwaltungstreuhand

a) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer treuhänderisch gehaltenen Forderung

aa) Die Frage der Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen den Treuhänder persönlich bzw. des Zurückbehaltungsrechts wegen solcher Gegenforderungen

bb) Die Frage der Aufrechnung mit einer Gegenforderung gegen den Treugeber persönlich bzw. des Zurückbehaltungsrechts wegen einer solchen Gegenforderung

b) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit einer Verpflichtung, welche der Treuhänder für Rechnung des Treugebers eingegangen ist

aa) Die Frage der Aufrechnung des Treuhänders mit Forderungen des Treugebers bzw. die Frage des Zurückbehaltungsrechts wegen solcher Forderungen

bb) Kann der Schuldner einer Forderung des Treugebers gegen diese mit einer Gegenforderung gegen den Treuhänder aufrechnen?

cc) Bislang nicht entschiedene Fallkonstellationen

c) Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzepts der Rechtsprechung

6. Die „zweiaktige“ Struktur rechtsgeschäftlicher Treuhandverhältnisse

7. Zwischenfazit

III. Gesetzlich geregelte besondere Treuhandverhältnisse als Anknüpfungspunkte für die Lösung der offenen Fragen?

1. Die gesetzliche Regelung der direkten Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) und die Qualifizierung der Treuhand als mittelbare Stellvertretung

a) Abgrenzung zur Vollmachtstreuhand

b) Die Treuhand als Fall einer mittelbaren Stellvertretung?

2. Die gesetzliche Regelung der Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB)

3. Die gesetzliche Regelung der Vor- und Nacherbschaft

4. Die investmentrechtliche Treuhand nach dem KAGG und dem InvG

5. Weitere gesetzliche Regelungen besonderer Treuhandverhältnisse

IV. Fazit und Hinführung zur Lösung der offenen Fragen

1. Das Treuhandrecht als Ansammlung gefundener Ergebnisse ohne befriedigende rechtliche Begründung

2. Die Frage, ob bei rechtsgeschäftlichen Treuhandverhältnissen ein Sondervermögen begründet wird

2. Kapitel Die gesellschaftsrechtliche Qualifizierungdes Treuhandvertrags

I. Der Treuhandvertrag als gesetzlich nicht geregelter, typenfremder Vertrag

1. Die fehlende gesetzliche Regelung des Treuhandvertrags

2. Allgemein zum Verständnis von Vertragstypen als Typen „innerhalb“ und „hinter“ einer Vertragsart sowie als Verkehrstypen

3. Die Einordnung des Treuhandvertrags in die Kategorie typenfremder Verträge

II. Das Verhältnis des Treuhandvertrags zu den Typen des Geschäftsbesorgungsvertrags und des Gesellschaftsvertrags

1. Der Typus des Geschäftsbesorgungs vertrags nach § 675 Abs. 1 BGB

a) Überblick über die Einheits- und die Trennungstheorie zur Geschäftsbesorgung

b) Stellungnahme

2. Der Typus des Gesellschaftsvertrags nach §§ 705 ff. BGB

a) Die Gesellschaft als rechtlicher Strukturtypus „hinter“ der Vertragsart und seine Gliederung in Normaltypus und Untertypen

b) Der gesellschaftsrechtliche Typenzwang und die Qualifizierung typenfremder Verträge

c) Die typologische Zuordnung typenfremder Verträge zum Typus des Gesellschaftsvertrags

3. Das Verhältnis zwischen den Typen des Geschäftsbesorgungs- und des Gesellschaftsvertrags

4. Der Standort des Treuhandvertrags im Verhältnis zu den Typen des Geschäftsbesorgungs- und des Gesellschaftsvertrags

a) Der Treuhandvertrag als Untertypus des Geschäftsbesorgungstypus

b) Das Verhältnis des Treuhandvertrags zum Typus des Gesellschaftsvertrags

III. Der typologische Vergleich zwischen Verwaltungstreuhandvertrag und Gesellschaftsvertrag

1. Einführung

2. Die bisherigen Stellungnahmen zu der Frage, ob zwischen Treugeber und Treuhänder ein Gesellschaftsverhältnis besteht

3. Gemeinsamer Zweck und Verwaltungstreuhand

a) Die Interessenverschmelzung als Grundkriterium für die Gemeinsamkeit des Zwecks einer Treugutverwaltung

aa) Allgemein zum Merkmal der Interessenverschmelzung

bb) Vergleich des Merkmals der Interessenverschmelzung mit der Interessenlage im allgemeinen Verwaltungstreuhandverhältnis

cc) Die Interessenwahrungspflicht ‚stricto sensu‘ und die Theorie der eingeräumten Einwirkungsmacht zur Begründung von Treuepflichten

b) Allgemein zum typologischen Vergleich hinsichtlich des Merkmals eines gemeinsamen Zwecks einer Treugutverwaltung

aa) Notwendigkeit eines typologischen Vergleichs

bb) Allgemein zur Bildung von Kriterien für einen typologischen Vergleich hinsichtlich des Merkmals eines gemeinsamen Zwecks

cc) Die Kriterien im Beispiel der Abgrenzung einer Innengesellschaft bzw. stillen Gesellschaft von partiarischen Rechtsgeschäften

dd) Allgemeines zur Anwendung der Kriterien für einen gemeinsamen Zweck auf den Verwaltungstreuhandvertrag

c) Die Kriterien einer gemeinsamen Organisation und eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens der Beteiligten

aa) Bedeutung als bloße Indizien für die Gemeinsamkeit des Zwecks?

bb) Das bloße Halten und Verwalten von Gegenständen durch einen Beteiligten allein als gemeinsamer Zweck?

cc) “Gleichordnung“ der Beteiligten und „Gleichwertigkeit“ ihrer Beiträge als Kriterien für die Gemeinsamkeit des Zwecks?

d) Das Kriterium einer (vorliegenden oder fehlenden) Gewinn- bzw.Verlustbeteiligung

aa) Entwicklungen im Recht der ‚societas‘ und der Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts

(1) Römisches Recht

(2) Entwicklung bis zum BGB

(3) Entwicklung seit Inkrafttreten des BGB

bb) Stellungnahme und Übertragung des Kriteriums einer Gewinn- bzw.Verlustbeteiligung auf Verwaltungstreuhandverträge

cc) Der Sonderfall von Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen hinsichtlich des Kriteriums einer Gewinnbeteiligung des „Hauptbeteiligten“

e) Der übereinstimmende Wille der Beteiligten zur Bildung von Sondervermögen

f) Gesamtwürdigung aller Kriterien zur Frage eines gemeinsamen Zwecks bei Verwaltungstreuhandverträgen

4. Die Pflicht zur Förderung des Gesellschaftszwecks und die Beitragspflicht bei der Verwaltungstreuhand

a) Die Zweckförderungs- und die Beitragspflicht des Treuhänders

b) Die Zweckförderungs- und die Beitragspflicht des Treugebers

5. Fazit zur gesellschaftsrechtlichen Qualifizierung des Verwaltungstreuhandvertrags

IV. Der typologische Vergleich mit dem Gesellschaftsvertrag bei der Sicherungstreuhand und die Abgrenzung zu anderen Treuhandarten

1. Typologischer Vergleich zwischen Gesellschaft und Sicherungstreuhand

a) Die Sicherungstreuhand vor Eintritt des Sicherungsfalls und vor Erledigung des Sicherungszwecks

b) Die Sicherungstreuhand nach Eintritt des Sicherungsfalls oder nach Erledigung des Sicherungszwecks

2. Abgrenzung der gesellschaftsrechtlich zu qualifizierenden Verwaltungstreuhand von anderen Treuhandarten

a) Abgrenzung zur Ermächtigungstreuhand

b) Abgrenzung zur Vollmachtstreuhand

c) Abgrenzung zur „germanischen Treuhand“

V. Fazit

3. Kapitel Die dingliche Zuordnung des Treuguts und die Bildung von Treuhandvermögen als Gesamthandvermögen

I. Allgemeine Vorfragen

1. Terminologische Unterscheidungen

2. Die Vorfrage, ob bei einer verdeckten Treuhand als einer Innengesellschaft überhaupt Treuhandvermögen als Sondervermögen gebildet werden kann

a) Überblick über den Stand in Rechtsprechung und Literatur zur Frage, ob bei einer Innengesellschaft Gesamthandvermögen gebildet werden kann

aa) Die nicht einheitliche Linie der Rechtsprechung

bb) Die Literaturauffassungen, welche ein Gesamthandvermögen bei Innengesellschaften ablehnen

cc) Die Literaturauffassungen, welche ein Gesamthandvermögen bei Innengesellschaften bejahen

b) Stellungnahme zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Innengesellschaft mit Gesamthandvermögen

aa) Die Innengesellschaft als eine am Rechtsverkehr nicht teilnehmende Gesellschaft und die Möglichkeiten, bei einer Gesellschaft Gesamthandvermögen zu bilden

bb) Zur Frage, ob § 137 Satz 1 BGB und § 873 Abs. 1 BGB der Bildung von Gesamthandvermögen bei Innengesellschaften entgegenstehen

cc) Zu einem etwaigen Widerspruch zwischen dem „Wesen“ der Gesamthand und dem „Wesen“ der Innengesellschaft

dd) Zur Frage, ob vollstreckungsrechtliche Konsequenzen der Bildung von Gesamthandvermögen bei Innengesellschaften entgegenstehen

ee) Zum weiten Begriffsverständnis „Außengesellschaft“ und zur Frage, ob ein Gesamthandvermögen bei nichtrechtsfähigen Innengesellschaften ausgeschlossen ist

c) Fazit und Ausblick auf die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Außen- und Innengesellschaft für die Verwaltungstreuhand

II. Die Bildung von Treuhandvermögen an Mobilien

1. Die Übertragungstreuhand an Mobilien

a) Die dingliche Einigung zwischen Treugeber und Treuhände rund ihre Auslegung

b) Auslegung der dinglichen Einigung aus Sicht eines objektiven Empfängers nach dem Zweck des Rechtsgeschäfts

c) Berücksichtigung der Interessenlage von Treugeber und Treuhänder bei der Auslegung der dinglichen Einigung

d) Die Übereignung des Treuguts als Erfüllung der Beitragspflicht des Treugebers und die dingliche Annahmeerklärung des Treuhänders

e) Die Übergabe des Treuguts oder ihre Ersetzung durch ein Übergabesurrogat

f) Gescheiterte sofortige und spätere Bildung eines Sondervermögens

2. Die Erwerbstreuhand an Mobilien

a) Die Sonderfälle des § 718 Abs. 2 BGB

b) Voraussetzungen für einen unmittelbaren Erwerb in das Treugut als Sondervermögen nach § 718 Abs. 1, 2. Alt. BGB

c) Der Fall einer „verdeckten“ Erwerbstreuhand

3. Die Vereinbarungstreuhand an Mobilien

4. Vergleich der Ergebnisse insbesondere mit dem bislang in der Rechtsprechung vertretenen Unmittelbarkeitsprinzip

5. Ursprüngliche Bestrebungen de lege ferenda zur Einführung von Refinanzierungs- und Konsortialregistern auch für bewegliche Sachen

III. Die Bildung von Treuhandvermögen an Grundstücken und an beschränkten dinglichen Rechten an Grundstücken

1. Die Übertragungstreuhand an Grundstücken und an beschränkten dinglichen Rechten an Grundstücken

a) Die Auslegung der Auflassung „zu treuen Händen“ sowie der dinglichen Einigung zur treuhänderischen Übertragung beschränkter dinglicher Rechte

aa) Allgemeines

bb) Der Maßstab für die Auslegung einer dinglichen Einigung im Vergleich zum Maßstab für die Auslegung von Grundbucheintragungen

cc) Die Auslegung einer dinglichen Einigung nach § 873 Abs. 1 BGB als von den Parteien übereinstimmend treuhänderisch gewollt?

b) Die Auslegung der Eintragung des Treuhänders im Grundbuch und die Konsequenzen aus einer Abweichung zwischen Einigung und Eintragung

c) Abhilfe für künftige Fälle durch Eintragung des treuhänderischen Charakters der Rechtsinhaberstellung im Grundbuch

aa) Grundbucheintragung von Treuhandverhältnissen im Allgemeinen mittels eines Treuhandvermerks

bb) Grundbucheintragung im Sonderfall eines als rechtsfähige Außengesellschaft zu qualifizierenden Treuhandverhältnisses

d) Die treuhänderische Übertragung einer Briefhypothek oder einer Briefgrundschuld

2. Die Erwerbstreuhand und die Vereinbarungstreuhand an Grundstücken und an beschränkten dinglichen Rechten an Grundstücken

3. Vergleich der Ergebnisse mit den bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Lösungen, insbesondere mit dem Unmittelbarkeitsprinzip

4. Die Einführung von Refinanzierungsregistern und die ursprünglich weitergehenden Bestrebungen eines Gesetzentwurfs vom 16. September 2004

a) Der Gesetzentwurf vom 16. September 2004 zur Einführung von Refinanzierungs- und Grundpfandrechtsregistern und die neuen §§ 22a–22o KWG

b) Stellungnahme

aa) Die Regelung im Gesetzentwurf

bb) Die Regelung der §§ 22a ff. KWG, insbesondere des § 22j KWG

IV. Die Bildung von Treuhandvermögen an Forderungen

1. Die Übertragungstreuhand an Forderungen

2. Erwerbstreuhand und Vereinbarungstreuhand an Forderungen

3. Treuhandvermögen an Forderungen aus Verkauf und Kauf von Treugut und an aus der Erfüllung von treuhänderischen Forderungen Erlangtem

a) Forderungen aus dem Verkauf und dem Kauf von Treugut

b) Das in Erfüllung einer treuhänderisch gehaltenen Forderung Erlangte als Surrogat der Forderung

4. Die Bildung von Treuhandvermögen an Kontoguthaben

a) Allgemeines zu Treuhandkonten und die Abgrenzung zur Treuhandschaft von Banken an Geldbeträgen auf Sonderkonten

b) Voraussetzungen für die Bildung von Treuhandvermögen an Kontoguthaben

c) Bildung von Treuhandvermögen an Geldbeträgen, die noch nach Kündigung des Treuhandvertrags auf ein Treuhandkonto geleistet werden?

5. Die Einführung von Refinanzierungsregistern und die weitergehenden Bestrebungen de lege ferenda

V. Die Bildung von Treuhandvermögen an Wertpapieren

1. Inhaberpapiere

a) Übertragungstreuhand

b) Vereinbarungstreuhand und Erwerbstreuhand

c) Die besonderen Übereignungstatbestände der §§ 18 Abs. 3, 24 Abs. 2 Satz 1 DepotG

2. Rektapapiere

3. Orderpapiere

VI. Die Bildung von Treuhandvermögen an Gesellschaftsanteilen

1. Die Treuhandbeteiligung im Personengesellschaftsrecht

a) Der Treuhandkommanditanteil

aa) Die verschiedenen Konstellationen der Übertragungs-, Erwerbs- und Vereinbarungstreuhand

bb) Die Frage, ob eine Registereintragung (auch) des Treugebers zur Geltendmachung der treuhänderischen Bindung notwendig ist

b) Die Treuhand am Gesellschaftsanteil eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

c) Die Treuhandbeteiligung an Gesellschaftsanteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

d) Fazit und eine erste Folgerung hinsichtlich des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft

2. Die Treuhandbeteiligung an einer GmbH

a) Die verschiedenen Fälle einer Übertragungs-, Erwerbs- und Vereinbarungstreuhand und das Formerfordernis nach § 15 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Satz 1 GmbHG

aa) Übertragungstreuhand

bb) Erwerbstreuhand

cc) Vereinbarungstreuhand

b) Die weiteren Satzungsvoraussetzungen bei vinkulierten Geschäftsanteilen (§ 15 Abs. 5 GmbHG)

c) Etwaige Anmeldungsvoraussetzungen nach §§ 16 Abs. 1, 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

3. Die Treuhandbeteiligung an einer Aktiengesellschaft

VII. Fazit

4. Kapitel Folgerungen hinsichtlich der Probleme der Treuhand im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie im bürgerlichen Recht

I. Vollstreckungs- und insolvenzrechtliche Konsequenzen der dinglichen Einordnung des Treuhandvermögens

1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Treuhänder und Insolvenz des Treuhänders in den Fällen der Verwaltungstreuhand

a) Schutz des Treugebers bei Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände des Treuhandvermögens aufgrund eines Titels gegen den Treuhänder

b) Schutz des Treugebers hinsichtlich des Treuhandvermögens in der Insolvenz des Treuhänders

2. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Treugeber und Insolvenz des Treugebers in den Fällen der Verwaltungstreuhand

a) Rechte des Treuhänders bei Vollstreckungsmaßnahmen in Gegenstände des Treuhandvermögens aufgrund eines Titels gegen den Treugeber

b) Rechte des Treuhänders hinsichtlich des Treuhandvermögens in der Insolvenz des Treugebers

3. Konsequenzen für Zwangsvollstreckung und Insolvenz bei anderen Treuhandverhältnissen

a) Zwangsvollstreckung und Insolvenz bei der Sicherungstreuhand

b) Zwangsvollstreckung und Insolvenz bei Ermächtigungs-, Vollmachts- und „germanischer Treuhand“

II. Überblick über die zivilrechtlichen Fragen im Außenverhältnis von Treugeber und Treuhänder zu Dritten

1. Vorab: Einige Fragen des Innenverhältnisses zwischen Treuhänder und Treugeber

2. Schutz des Treugebers vor treuwidrigen Verfügungen des Treuhänders über Treuhandvermögen

a) Rechtslage bei einer dem Verfügungsempfänger verborgenen Treuhand

b) Rechtslage bei einer dem Verfügungsempfänger offen gelegten Treuhand

aa) Auslegung der Verfügungserklärung des Treuhänders

bb) Beschränkbarkeit der Verfügungsermächtigung und der Vertretungsmacht des Treuhänders?

(1) Die Frage einer unmittelbaren Erstreckung der Verfügungsbeschränkungen vom Innen- auf das Außenverhältnis

(2) Der Fall, dass der Treuhandvertrag eine Offenlegung des Treuhandverhältnissesnicht zulässt und der Treuhänder es dennoch offen legt

(3) Der Fall, dass der Treuhandvertrag eine Offenlegungdes Treuhandverhältnisses zulässt

cc) Auswirkungen auf den Rechtsverkehr

dd) Fazit und Vergleich mit der Rechtslage bei Ermächtigungstreuhand und „germanischer Treuhand“

3. Gutgläubiger Erwerb in das Treuhandvermögen durch den Treuhänder

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

a) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber treuhänderisch gehaltenen Forderungen

b) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit Verpflichtungen, welche für Rechnung des Treugebers eingegangen sind

c) Fazit

5. Geltendmachung von treuhänderisch gehaltenen Ansprüchen gegenüber Dritten durch den Treugeber?

III. Die Haftungsverfassung bei der Verwaltungstreuhand und die Frage nach der „Rechtsfähigkeit“ der Treuhand

1. Die Außenhaftung von Treuhänder und Treugeber bei der Verwaltungstreuhand als nicht-rechtsfähiger Gesellschaft bürgerlichen Rechts

a) Die Haftung des Treuhänders

aa) Haftung für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten

bb) Schadensersatzhaftung wegen unerlaubter Handlungen

cc) Verpflichtungen aus §§ 812 ff. BGB

dd) Verpflichtungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

b) Die Haftung des Treugebers

aa) Haftung für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten

(1) Abgrenzung zur Prämisse einer rechtsfähigen Außengesellschaft

(2) Die Treugeberhaftung unter der Prämisse des Treuhandverhältnissesals einer nicht-rechtsfähigen Gesellschaft

bb) Schadensersatzhaftung wegen unerlaubter Handlungen

cc) Verpflichtungen aus §§ 812 ff. BGB

dd) Verpflichtungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

ee) Zwischenfazit

c) Mögliche Begrenzung des Haftungsumfangs auf das Treuhandvermögen

aa) Begrenzung der Treuhänderhaftung

bb) Begrenzung der Treugeberhaftung

2. Die „rechtsfähige Verwaltungstreuhand“ als rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Unterschiede in der Haftungsverfassung

a) Voraussetzungen für eine „rechtsfähige Verwaltungstreuhand“ unter Zugrundelegung der Rechtsprechungsgrundsätze nach BGHZ 146, 341

aa) Anknüpfung der Rechtsfähigkeit an das Merkmal „Außengesellschaft“ und an weitere objektive Merkmale in BGHZ 146, 341

bb) Das „Erforderlichkeitskriterium“

cc) Zu den einzelnen objektiven Merkmalen und zu ihrem Verhältnis zueinander

(1) Am Rechtsverkehr teilnehmende Außengesellschaft als Kriterium?

(2) Fortbestand der Gesellschaft unabhängig vom Gesellschafterwechsel als Voraussetzung der Rechtsfähigkeit

(3) Rechtsfähigkeit nur der unternehmenstragenden oder mit einer selbstständigen Organisation oder Identität ausgestatteten Gesellschaften?

(4) Rechtsfähigkeit der Gesellschaften allein schon wegen des Vorhandenseins eines Gesamthandvermögens?

dd) Das Erfordernis eines subjektiven Kriteriums zur Bejahung der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

ee) Übergang von einer nicht-rechtsfähigen in eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Recht und umgekehrt

ff) Ergebnis und Folgerung für die Verwaltungstreuhandverhältnisse

b) Einige wesentliche Konsequenzen für die Haftungsverfassung bei ausnahmsweise rechtsfähigem Treuhandverhältnis

aa) Akzessorische Haftung von Treuhänder und Treugeber als Gesellschaftern?

(1) Einführung und Bewertung von Doppelverpflichtungs und Akzessorietätstheorie

(2) Der Begründungsansatz, die Gefahren einer Umgehung des gesetzlichen Gefüges der Gesellschaftsformen zu verhindern

(3) Begründung der persönlichen Gesellschafterhaftung für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten

(4) Begründung der persönlichen Gesellschafterhaftung für Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen

bb) Begrenzung der Haftung durch Beschränkung der Vertretungsmacht im Gesellschaftsvertrag?

(1) Das Problem, wie begründet werden kann, dass Haftungsbegrenzungen nur durch Vereinbarung mit dem Gläubiger möglich sind

(2) Die Ausnahmen von dem Grundsatz, dass nur durch Vereinbarung mit dem Gläubiger die Gesellschafterhaftung begrenzt werden kann

5. Kapitel Auswirkungen der gesellschaftsrechtlichen Qualifizierung in ausgewählten Rechtsgebieten und auf bestimmte Sonderfälle

I. Die Behandlung der Verwaltungstreuhand in einzelnen Rechtsgebieten

1. Die Verwaltungstreuhandbeteiligung an einer Personengesellschaft

a) Ausgestaltung der Beteiligung hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Treugebers gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellschaftern

aa) Allgemein zur Trägerschaft am Gesellschaftsanteil

bb) Rechte, insbesondere Mitverwaltungsrechte des Treugebers in einer Personengesellschaft

(1) Der Standpunkt der Rechtsprechung und der mögliche Widerspruch zum Abspaltungsverbot und zum Grundsatz der Selbstorganschaft

(2) Lösung des Widerspruchs mit Hilfe der gesellschaftsrechtlichen Qualifizierung der Treuhandbeteiligung

(3) Erfordernis einer Zustimmung der anderen Gesellschafterder Hauptgesellschaft

(4) Weitere Voraussetzungen, unter denen der Treugeber ausnahmsweise bestimmte mitgliedschaftliche Rechte ausüben darf

cc) Pflichtenstellung des Treugebers gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellschaftern

b) Die Frage der Außenhaftung des Treugebers gegenüber den Gläubigern der Personengesellschaft

aa) Die Frage einer persönlichen Haftung des Treugebers bei Treuhandbeteiligungen an einem Kommanditanteil

(1) Grundsatz: Keine persönliche Haftung des Treugebers, wenn die Einlage geleistet ist oder noch nicht geleistet wurde

(2) Haftung des Treugebers wegen fehlender Eintragung im Handelsregister?

(3) Mögliche Haftung des Treugebers, wenn die Einlage zurückgewährt wird

bb) Die persönliche Haftung des Treugebers bei Treuhandverhältnissen an einem OHG-Anteil oder am Anteil eines Komplementärs

cc) Die persönliche Haftung des Treugebers bei Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts

dd) Fazit

c) Treuhandverhältnisse an Teilen von Gesellschaftsanteilen und die Abgrenzung von „reinen“ Unterbeteiligungen

d) Weitere Folgerungen aus der gesellschaftsrechtlichen Qualifizierung der Treuhandbeteiligung an einer Personengesellschaft

aa) Inhaltskontrolle von Publikumsgesellschaftsverträgen bei Zwischenschaltung eines Treuhänder-Gesellschafters

bb) Das Widerrufsrecht bei Treuhandbeteiligungen an einer Publikumsgesellschaft über einen Treuhänder-Gesellschafter

2. Die Verwaltungstreuhandbeteiligung an einer GmbH und an einer Aktiengesellschaft

a) Die treuhänderische Beteiligung an einer GmbH114

aa) Die Frage der Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Treugeber

(1) Grundsätzliche Zulässigkeit einer Ausübung der Gesellschafterrechte durch den Treugeber im Hinblick auf das Abspaltungsverbot

(2) Voraussetzungen für die Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Treugeber

bb) Die Frage nach einer Pflicht zur Offenlegung der Treuhandschaft gegenüber der Hauptgesellschaft oder deren Gesellschaftern

cc) Die Gesellschafterpflichten des Treugebers gegenüber der Hauptgesellschaft

dd) Die Frage der (entsprechenden) Anwendbarkeit von §§ 32a, 32b GmbHG und §§ 30, 31 GmbHG auf Darlehen des Treugebers an die GmbH

ee) Die Frage der Außenhaftung des Treugebers gegenüber den Gläubigern der GmbH

b) Die treuhänderische Beteiligung an einer Aktiengesellschaft

aa) Die Ausübung von Aktionärsrechten durch Treuhänder oder Treugeber

bb) Die Pflichten des Treugebers gegenüber der Aktiengesellschaft und den anderen Aktionären

c) Die Abgrenzung der Treuhandbeteiligung an Kapitalgesellschaften von „reinen“ Unterbeteiligungen

3. Die Zurechnung von Treuhandbeteiligungen im Konzernrecht

4. Die rechtsgeschäftliche Treuhand im Handelsrecht

a) Punktuelle Anwendung der Treuhandregeln auf Handelsgeschäfte

b) Das Verhältnis der gesellschaftsrechtlich qualifizierten Verwaltungstreuhand zu §§ 392 Abs. 2, 422 Abs. 2, 457 Satz 2 HGB

5. Die Anwendung des Rechts der Verwaltungstreuhand auf unselbstständige Stiftungen (die „Stiftungstreuhand“)

6. Ausblick auf mögliche neue Ansätze für eine Transposition von trust-Verhältnissen in deutsches Recht

II. Die Sonderfälle bei Beteiligung einer Mehrzahl von Treugebern und bei einer „doppel- oder mehrseitigen Treuhand“

1. Die Verwaltungstreuhand für mehrere Treugeber

a) Einführung und Abgrenzung der behandelten Fallgruppe

b) Der Fall einer Vielzahl zweigliedriger Treuhandverhältnisse

c) Der Fall eines einzigen mehrgliedrigen Treuhandverhältnisses

2. Die Behandlung der so genannten„ doppel- oder mehrseitigen Treuhand“

a) Überblick über die verschiedenen Fälle der so genannten„ Sicherungsdoppeltreuhand“ und des Treuhandliquidationsvergleichs

b) Konsequenzen aus der gesellschaftsrechtlichen Qualifizierung der Verwaltungstreuhand für die Fälle der „doppel- oder mehrseitigen Treuhand“

aa) Die Verwaltungstreuhand an Sicherungsrechten

bb) Die Verwaltungstreuhand an Treugut, an dem ein Sicherungsrecht zugunsten eines Sicherungsnehmers eingeräumt wird

cc) Der außergerichtliche Treuhandliquidationsvergleich

6. Kapitel Zusammenfassung und Ausblick

I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

II. Ausblick auf andere Rechtsgebiete, insbesondere auf die steuerrechtliche Behandlung rechtsgeschäftlicher Verwaltungstreuhandverhältnisse

III. Schlussfazit

Literaturverzeichnis

Sachregister

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