Chapter
Kapitel 1: Die Entwicklung des Bedürfnisses nach externer Kontrolle am Maßstab der EMRK aus der Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshöfe
A. Einbindung der EMRK in die alte EG-Rechtsordnung durch den EuGH
I. Anfänge des Grundrechtsschutzes in der EuGH-Rechtsprechung und Solange I
1. Frühe EuGH-Rechtsprechung
3. Heranziehung der EMRK als Hauptgrundrechtsquelle
III. Anfänge der Bezugnahme auf EGMR-Rechtsprechung
1. Ausdrückliche Bezugnahme auf den EGMR zur Bestimmung der Schutzbereiche und Schranken
a) Rechtssache P gegen S und Cornwall City Council
b) Strafverfahren gegen X
2. Fortbestehende Defizite im Bereich der Schranken-Schranken
a) Bananenmarktentscheidung
b) Entscheidung Fishermen's Organisations
c) Wechsel zwischen isolierter und integrierter Verhältnismäßigkeitsprüfung als Symptom
IV. Anrufung des EuGH als Menschenrechtsgerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren
1. Beispiel 1: Fall Krombach
2. Beispiel 2: Fall Carpenter
V. Spezifische Anpassung an EGMR-Rechtsprechung
VI. Ablehnung der Anpassung an die EGMR-Rechtsprechung
1. Herausgabe belastender Dokumente im Kartellverfahren
2. Recht zur Stellungnahme auf die Schlussanträge des Generalanwalts
VII. Bewertung der Rechtsprechung
B. Bisherige Behandlung von Individualbeschwerden mit EU-/EG-Bezug durch den EGMR
I. Konstellationen der Unzulässigkeit ratione personae
II. Konstellationen der vollständigen Verantwortlichkeit eines Mitgliedstaats
1. Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat
a) Nichtvorlagerüge: Fall Divagsa und folgende
2. Auslegung des EU-Rechts als Vorfrage
3. Konventionsverletzung durch Primärrecht
4. Konventionsverletzung durch Sekundärrecht
III. Konstellationen der eingeschränkten Verantwortlichkeit eines Mitgliedstaats
3. Fall Coopérative des Agriculteurs de la Mayenne
IV. Bewertung der Rechtsprechung
Kapitel 2: Der politische Umgang mit dem Desiderat eines Beitritts zur EMRK in der EU
A. Politische Signale zur Integration der EMRK in das frühere Gemeinschaftsrecht
I. Frühe politische Initiativen zur Beachtung der EMRK
II. „Table Ronde“ des Europäischen Parlaments und Folgediskussion
III. Memorandum der Kommission
IV. Parlamentsentschließung vom 27. April 1979
V. Das Gutachten 2/94 und sein politischer Vorlauf
1. Vereinzelte Initiativen der 80er und 90er Jahre
a) Bedenken der Mitgliedstaaten
b) Einlassungen der Beitrittsbefürworter
c) Stellungnahme des EuGH
VI. Fortgang der Debatte nach dem Gutachten 2/94
VII. Zusammenfassung: wesentliche Punkte der Entwicklung
B. Erarbeitung und Bedeutung des neuen Art. 6 Abs. 2 EUV
I. Arbeit im Verfassungskonvent
1. Zwischenbericht vom 31. Mai 2002
2. Europaratsstudie zum EMRK-Beitritt der Union
a) Vorlageverfahren vom EuGH zum EGMR
b) Modalitäten der EU-Beteiligung an EGMR-Verfahren
3. Schlussbericht der Gruppe II vom 22. Oktober 2002
4. Behandlung der Beitrittsklausel in den Plenarsitzungen des Konvents
II. Verankerung der Beitrittsklausel im Verfassungsvertrag
1. Text der Beitrittsklausel
2. Protokollbestimmung über die Beitrittsvoraussetzungen
a) Vorgaben für die Passivlegitimation aus Gutachten 1/91
b) Sonstiger Regelungsgehalt des Protokolls
3. Ergänzende Erklärung in der Schlussakte
4. Scheitern der Implementierung
III. Fortgang nach Scheitern des Verfassungsvertrags
IV. Erarbeitung des Verhandlungsmandats nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
1. Programm der spanischen Ratspräsidentschaft
2. Geheimer Kommissionsentwurf für ein Verhandlungsmandat und erstes informelles Treffen mit dem Lenkungsausschuss für Menschenrechte
3. Reflexionspapier des EuGH
4. Entschließung des Europäischen Parlaments zum Verhandlungsmandat
5. Mandatsentwurf der spanischen Ratspräsidentschaft
a) Mitbeklagtenmechanismus
b) Interne Normenkontrolle durch den EuGH
6. Mandatserteilung und Verhandlungsaufnahme
V. Zusammenfassung der Entwicklung
Kapitel 3: Künftige Praxis der Individualbeschwerde in EU-Angelegenheiten
A. Richtiger Beschwerdegegner
I. Eindeutig einem Beschwerdegegner zuzuordnende Konstellationen
1. Vorgänge innerhalb der EU-Institutionen
2. Durchsetzung unionsrechtlicher Rechtspositionen gegen die Mitgliedstaaten
II. Von der Neuregelung erfasste Konstellationen
1. Auslegung des EU-Rechts als Vorfrage für die Beurteilung der Konventionswidrigkeit
2. Beschwer durch Vollzug beschwerenden EU-Sekundärrechts
3. Unmittelbarer Grundrechtseingriff durch Unionsorgane
III. Sonderfall: Konventionsverletzung durch Primärrecht
IV. Notwendigkeit besonderer Regeln über die Beteiligung der EU bei eigentlich geteilter Verantwortlichkeit
1. Handlungsoptionen des EGMR ohne Sonderregelung
a) Möglichkeit 1: Bestimmung des mitgliedstaatlichen Verantwortungsanteils
b) Möglichkeit 2: Beibehaltung des Status quo
c) Möglichkeit 3: Ignorierung der teilweise unionsrechtlichen Herkunft der Beschwer
V. Ausgestaltung der Passivlegitimation
1. Wortlaut der angedachten Regelung
a) Problematische Konstellationen
3. Notwendige Modifikationen bzw. Absicherungen
a) Erfassung aller Fallkonstellationen durch den Wortlaut
b) Beitrittspflicht für potentielle Streitgenossen
4. Rechtliche Umsetzung der notwendigen Anpassungen
a) Einseitige Erklärung zu EU-internen Regeln über die Beitrittspflicht
b) Ausschluss eines Vorbehalts bzgl. der erfassten Fallkonstellationen
c) Einseitige Interpretationserklärung zu den erfassten Fallkonstellationen
VII. Exkurs: Staatenbeschwerde gem. Art. 33 EMRK
B. Rechtswegerschöpfung und Rolle des EuGH
I. Beschwerden gegen EU oder Mitgliedstaat alleine
II. Besonderheiten des Mitbeklagtenmechanismus
1. Beschreiten des Unionsrechtswegs
a) Vollzug angegriffener EU-Beschlüsse
b) Vollzug angegriffener Rechtsakte mit Verordnungscharakter
c) Unzulässige Beschreitung des EU-Rechtswegs
2. Beschreiten des mitgliedstaatlichen Rechtswegs
a) Vollständige Determinierung der Beschwer im Vorabentscheidungsverfahren
b) Unterlassene Vorlage an den EuGH
aa) Wortlaut der Regelung im Abkommensentwurf
(1) Sinnhaftigkeit der Einbindung des EuGH
(2) Verfahrenstechnische Ausgestaltung der Einbindung
C. Sonstige Verfahrensfragen
I. Anwendbarkeit der Protokolle
1. Ratifizierung der Zusatzprotokolle durch die EU
2. Anwendbarkeit der Protokolle im Verfahren vor dem EGMR
II. Abstimmung der Verhandlungsführung
III. Gütliche Einigungen und einseitige Erklärungen
IV. Einlegung von Rechtsmitteln
I. Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens
1. Nationaler Rechtsweg: Beispiel Deutschland
II. Gesetzgeberische Änderung der Rechtslage
III. Leistung einer gerechten Entschädigung (Art. 41 EMRK)
IV. Überwachung der Urteilsumsetzung im Ministerkomitee
E. Zusammenfassende Bewertung
Kapitel 4: EU-Grundrechtsschutz nach dem Beitritt der EU zur EMRK
A. Formeller Status der EMRK in der Unionsrechtsordnung
I. Kein primärrechtlicher Rang kraft Ratifizierung in den Mitgliedstaaten
II. Rang zwischen Primär- und Sekundärrecht
B. Teilnahme am Anwendungsvorrang
I. Eignung zur unmittelbaren Wirkung
II. Umfang der Teilnahme am Anwendungsvorrang
1. Vergleichbarkeit mit gemischten Abkommen
2. Parallelität von EMRK-Wirkung und Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte
a) Kodifizierung des Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte in Art. 51 GRCh
b) Bindung der EU-Organe, -Einrichtungen und -Stellen
c) Bindung der Mitgliedstaaten über Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRCh
aa) Durchführung im engeren Sinn
(1) Vorgaben ohne Spielräume für die Mitgliedstaaten
(2) Vorgaben mit Spielräumen für die Mitgliedstaaten
(a) Unionsrechtliche Perspektive
(b) Verfassungsrechtliche Perspektive
(3) Mitgliedstaatliche Maßnahmen im Umfeld von EU-Vorgaben
(a) Makrologischer Ansatz
(b) Mikrologischer Ansatz
(c) Richtungsentscheidung des EuGH
(aa) Erkenntnisse aus der früheren EuGHRechtsprechung
(bb) Übertragung auf die Auslegung des Art. 51 GRCh im Fall Iida
(cc) Ergänzende Erkenntnisse aus dem Fall McB
bb) Sonstige Richtlinienwirkungen
d) Wirkung der Unionsgrundrechte im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten
aa) Wirkung als Schränken der Grundfreiheiten
(2) Fall Omega Spielhallen
(3) Fälle Viking Line und Laval
(4) Bewertung der Rechtsprechung
bb) Wirkung als Schranken-Schranken der Grundfreiheiten
(1) Traditionelle Rechtsprechung des Gerichtshofs
(b) Rechtssache Familiapress
(c) Rechtssache Carpenter
(e) Rechtssache Ruiz Zambrano
(aa) Schlussanträge der Generalanwältin
(α) Koppelung der EU-Grundrechte an die Unionsbürgerschaft
(β) Koppelung der EU-Grundrechte an die EU-Gesetzgebungskompetenzen
(bb) Urteil des Gerichtshofs
(2) Möglichkeit der Einschränkung durch Verweis auf Art. 51 GRCh
(a) Entstehungsgeschichte des Art. 51 GRCh
(b) Erläuterungen zu Art. 51 GRCh
(c) Neueste Rechtsprechung des EuGH
(3) Bedeutung des sog. Opt-out-Protokolls
e) Besonderheiten bei positiven Pflichten
C. Materielle Bedeutung der EMRK für den EU-Grundrechtsschutz
I. Zweipolige Grundrechtsverhältnisse
1. Sich entsprechende Rechte (Art. 52 Abs. 3 GRCh)
a) Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR
b) Art. 52 Abs. 3 S. 2 GRCh als Öffnungsklausel
c) Quasi-Verbindlichkeit der in den Erläuterungen enthaltenen Liste
d) Gebotene methodische Vorgehensweise
aa) Auswirkungen auf Schutzbereich und Schranken
(1) In der EMRK schrankenlos gewährleistete Rechte
(2) In der EMRK mit besonderem Schrankenvorbehalt gewährleistete Rechte
(3) Vorgehensweise bei Gewährleistungspflichten
bb) Auswirkungen auf die Schranken-Schranken
(1) Vorbehalt des Gesetzes
(2) Wesensgehaltsgarantie
2. Sich teilweise entsprechende Rechte
3. Sich nicht entsprechende Rechte (Art. 53 GRCh)
4. Sonderfall: unter Art. 52 Abs. 2 GRCh fallende Rechte
II. Mehrpolige Grundrechtsverhältnisse
1. Ausgleich zwischen Konventionsrechten
a) Erfahrungen aus dem Verhältnis EGMR ‒ nationale Gerichte
aa) Ursprüngliche Haltung des EGMR
bb) Anpassung in Deutschland
(1) Görgülü-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(2) Neue Caroline-Entscheidung des BGH
(3) Caroline-III-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
cc) Anpassung in England und Wales
(1) Ausgangssituation des englischen Privatsphärenschutzes
(2) Der Human Rights Act und seine anfängliche Rezeption durch den Court of Appeal
(3) Grundsatzurteil Campbell des House of Lords
(4) Weitere Rechtsprechungslinie der englischen Gerichte
dd) Ausgangssituation für den EGMR
ee) Reaktion von Seiten des EGMR
b) Weiterreichung des Abwägungsspielraums im Verhältnis EuGH ‒ nationale Gerichte
2. Ausgleich zwischen Konventionsrecht und Nicht-EMRK-Recht
Überblick über die Ergebnisse