Chapter
Kapitel 1: Grundlegung:Internationale Verwaltungsbeziehungen
A. Gegenstand und Konzeption
B. Die Verwaltung als internationaler Akteur
I. Eigene versus klassische Phänomenwahrnehmung
II. Handlungssubjekt: die Behörde
III. Verwalten durch internationale Beziehungen
1. Differenzierung zwischen Regierungs- und Verwaltungshandeln
2. Der gewählte Ansatz: Orientierung an administrativen Aufgaben
4. Ausscheiden anderer Ansätze
a. Systematik des Art. 59 Abs. 2 GG als Orientierung
b. Erfordernis eines parlamentarischen Akts als Differenzierungskriterium
c. Handlungsform des nationalen Vollzugs als Differenzierungskriterium
C. Rechtsschichten und internationale Verwaltungsbeziehungen
I. Zusammenspiel der Rechtsschichten
II. Abgrenzung zu den horizontalen Beziehungen des Europäischen Verwaltungsverbunds
D. Aktualität, Ziel und weiterer Gang der Untersuchung
Kapitel 2: Strukturierung der internationalen Verwaltungsbeziehungennach Typen
A. Bildung einer Typenreihe
B. Erster Typus: internationale Verbundverwaltung
II. Zwei Ausprägungen der internationalen Verbundverwaltung
1. Staatenübergreifende Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben
a. Charakterisierung und Überblick
bb. Schutz von Kindern bei der internationalen Adoption
cc. Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken
dd. Gesundheitsversorgung im deutsch-französischen Grenzgebiet
ee. Vermeidung doppelter Einkunftsbesteuerung
ff. Liberalisierung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung
gg. Rentenleistung für die Rheinschiffer
2. Zwischenstaatliche Koordinierung der Regelungszuständigkeit
aa. Koordinierung der Beschäftigungserlaubnis für gemeinsame Projekten
bb. Versicherungspflicht bei der Auslandsentsendung
aa. Koordination durch Kollisionsnorm
cc. Koordinationsfunktion der Kollisionsnorm
III. Vergleichende Analyse der beiden Ausprägungen
1. Verhältnis der Regelungsfelder
2. Funktion der Verwaltungsbeziehungen
3. Verbundbegründung durch informales Regierungshandeln
a. Informalität als übergreifender Modus
b. Verfassungsrechtliche Fragestellung
c. Vorzug der informalen Rechtskoordination
C. Zweiter Typus: transnationale Kooperationsverwaltung
II. Drei Ausprägungen transnationaler Kooperationsverwaltung
1. Verwaltungsbeziehungen angesichts getrennter Verwaltungsapparate
2. Verwaltungsbeziehungen angesichts isolierter Rechtsordnungen
a. Im Blick auf exekutive Rechtsetzung
b. Im Blick auf Normanwendung
3. Verwaltungsbeziehungen angesichts begrenzter Aktionsräume
D. Dritter Typus: Verwaltungsbeziehungen zur Durchführung zwischenstaatlicher Rechtsbeziehungen
I. Typusbeschreibung und Fallgruppen
II. Ausgewählte Sachbereiche
1. Grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen
2. Ausgleichsanspruch für erbrachte Leistungsaushilfe
3. Verwaltung von Kontingenten
E. Analyse der Typenreihe
II. Art der internationalen Beziehungen
III. Art der völkerrechtlichen Basisverträge
IV. Methoden der Auslegung
Kapitel 3: Konsensuale Handlungsformen
A. Grundlagen und Abgrenzung
I. Konsensuale Normsetzung als Verwaltungshandeln
II. Abgrenzung zur Sekundärrechtsetzung durch internationale Institutionen
III. Transfer und Vollzug völkerrechtlicher Normen
1. Begrifflichkeiten: Transfer und Vollzug
2. Zwei Transfermodalitäten
3. Speziell: Vollzug der völkerrechtlichen Exekutivrechtsetzung
a. Auffassung im Schrifttum
B. Konsensuale Handlungsformen der internationalen Verbundverwaltung
I. Exekutivrechtsetzung durch völkerrechtlichen Exekutivvertrag
2. Zuordnung des völkerrechtlichen Exekutivvertrags
a. Verfassungsrechtlich: Exekutivvertrag als Verwaltungsabkommen?
b. Völkerrechtswissenschaftliche Zuordnung
aa. Exekutivvertrag als „executive agreement“?
bb. Exekutivvertrag als „administrative agreement“?
3. Der Transfer in die nationale Rechtsordnung
a. Zwei Transfermodalitäten
b. Speziell: Durchführungsverordnungsgebung
bb. Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative
αα. Stellungnahme zur Gegenauffassung
ββ. Stellungnahme zur ersten sowie zur weiteren Auffassung
c. Speziell: Inkraftsetzungsverordnung
bb. Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative
α. Meinungsbild im Schrifttum
4. Abschlusszuständigkeit
a. Kompetenz zur völkerrechtlichen Vertretung
aa. Zuständigkeit der Gubernative
α. Ausgangspunkt: Zuständigkeit der Bundesregierungals Kollegialorgan
β. Zuständigkeit eines Bundesministers als Organ der Regierung
bb. Unzulässigkeit der Delegation auf eine nachgeordnete Behörde
α. Delegation als einschlägiges Institut
β. Deutsche Staats- und Vertragspraxis
γ. Auffassungen im Schrifttum
δ. Kritik und eigene Auffassung
II. Konsensuale Handlungsform im Blick auf die Normanwendung:die Verwaltungsvereinbarung
1. Übergreifende Skizzierung
a. Begriffliche Klärungen
bb. Bezeichnung als Verwaltungsvereinbarung
b. Thematisierung im völkerrechtlichen Schrifttum
2. Speziell: Normkonkretisierung durch die abstrakte Verwaltungsvereinbarung
bb. Speziell: die abstrakte Verständigungsvereinbarungim Steuerrecht
3. Speziell: Einzelfallbezogene Rechtsanwendung durch diekonkrete Verwaltungsvereinbarung
bb. Speziell: die konkrete Verständigungsvereinbarungim Steuerrecht
4. Horizontale Bindungswirkung der Verwaltungsvereinbarung
a. Die Grundlegung eines Vertrages
b. Überblick über die Qualifikationen im Schrifttum
aa. Völkerrechtlicher Vertrag
bb. Unverbindliche Abrede
aa. Zur ersten Auffassung
bb. Zur zweiten Auffassung
cc. Zur dritten Auffassung
d. Eigene Auffassung: Verwaltungsvereinbarung als sekundäresVertragsrecht
bb. Möglichkeit der Grundlegung durch den völkerrechtlichenBasisvertrag
α. Verneinende Auffassung
cc. Keine Grundlegung durch die einzelstaatlichenRechtsordnungen
e. Verpflichtetes Subjekt
5. Bindungswirkung der Verwaltungsvereinbarung im Staat-Bürger-Verhältnis
a. Bindungswirkung der abstrakten Verständigungsvereinbarung
aa. Überblick über die Rechtsprechung
α. Allgemeine Konstellation
bb. Analyse der Rechtsprechung
cc. Überblick über das Schrifttum
α. Fehlende Bindungswirkung
β. Innerstaatliche Verbindlichkeit
α. Geltung in der nationalen Rechtsordnung
γ. Grenze der Bindungswirkung
δ. Bindung der Judikative
ε. Art der Bindung der Judikative
b. Bindungswirkung der konkreten Verständigungsvereinbarung
III. Konsensuale Handlungsformen zur abstrakt-generellen Rechtsetzung:Zusammenschau und Folgerungen
1. Gemeinsamkeit: Normenvertrag
2. Die beiden Handlungsformen in der Systematik des Grundgesetzes(Art. 59 Abs. 2)
a. Meinungsbild im Schrifttum
aa. Ausgangspunkt der allgemeinen Auffassung: Dichotomievölkerrechtlicher Verträge
bb. Bestimmung der Kategorie der „Verwaltungsabkommen“
α. Zustimmungsbedürftigkeit als Bezugspunkt
β. Verwaltungstätigkeit als Bezugspunkt
γ. Analyse: Verwischung des dichotomen Ansatzes
dd. Funktion des Art. 59 Abs. 2 Satz 2 GG nach demdichotomen Ansatz
α. Begründung der internationalen Eigenständigkeitder Exekutive?
β. Bestimmung der gubernativen Zuständigkeit?
γ. Sicherung von Mitwirkungsrechten des Bundesrats?
b. Eigene These zum Regelungsbereich des Art. 59 Abs.2 Satz 2GG .
γ. Bestätigende Formulierungen in Geschäftsordnungen des Bundestags
3. Folgerung: Verfassungsrechtliche Formung der beiden Handlungsformen
a. Völkerrechtlicher Exekutivvertrag
b. Abstrakte Verwaltungsvereinbarung
4. Verhältnis der beiden konsensualen Handlungsformen
a. Abschlusszuständigkeit
c. Zulässige Regelungsgegenstände
C. Konsensuale Handlungsformen der transnationalen Kooperationsverwaltung
I. Völkerrechtlicher Exekutivvertrag
1. Im Blick auf Exekutivrechtsetzung: Koordinierung von Frequenzen
a. Interadministrative Koordinierung
b. Transfer der konsensualen Planung
2. Im Blick auf den Verwaltungsvollzug
a. Interadministrative Koordinierung
aa. Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
bb. Anerkennung einzelner Studien- oder Prüfungsleistungen
b. Innerstaatlicher Vollzug
II. Interadministrative Absprache
1. Absprachen zur Erweiterung des ausländischen Aktionsraums
2. Absprachen zur Koordination des materiellen Rechts
a. Im Blick auf Exekutivrechtsetzung
aa. Frequenzplanung im Rahmen von CEPT und ITU
bb. Standardsetzung im Rahmen der JAA
cc. Eigenkapitalausstattung von Banken
b. Im Blick auf Verwaltungsvollzug: Anerkennung im Hochschulbereich
3. Absprachen im Blick auf ausländische Kooperationsbeiträge
a. Bei der Gefahrenabwehr
b. Bei der Arbeitsverwaltung
c. Bei der Kontrolle von Produkten
b. Art des zuständigkeitsbestimmenden Rechtsakts
c. Verwirklichung der Abspracheninhalte
III. Übergreifende Analyse der beiden konsensualen Handlungsformen
2. Informalität oder Formalität der Handlungsform
aa. Informalität aus Notwendigkeit
bb. Ausnahmsweise: Formalität aus Notwendigkeit
aa. Formalität aus Notwendigkeit
bb. Informalität aus Notwendigkeit
cc. Informalität aus Zweckmäßigkeit
3. Verwaltungszuständigkeit bei der Exekutivrechtsetzung
Kapitel 4 Organisationsarrangements
A. Organisationsarrangement einfacher Art
I. Beispiele zur Illustration
1. Beispiele aus der transnationalen Kooperationsverwaltung
a. Auslandsaufenthalt von Versicherten
b. Grenzüberschreitende Personenbeförderung
c. Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland
2. Beispiele aus den zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen
a. Grenzüberschreitende Güterbeförderung
b. Grenzüberschreitende Nacheile
3. Beispiele aus der internationalen Verbundverwaltung
a. Internationale Adoption
b. Auslandsentsendung von Beschäftigten
III. Rechtliche Wirkungen
B. Koordinierte Verwaltungszuständigkeit
I. Beispiele zur Illustration
1. Grenzüberschreitende Personenbeförderung
2. Grenzüberschreitende Bankdienstleistungen
3. Geschäftstätigkeit einer Bank durch eine Auslandsniederlassung
4. Grenzüberschreitende Güterbeförderung
2. Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung
3. Unterschiede zur kollisionsrechtlichen Koordinierung
4. Gleichwertige Standards als Voraussetzung
5. Begleitendes Arrangement
C. Zwischenstaatliche Aufgabenübertragung
I. Beispiele zur Illustration
2. Kommunale Zusammenarbeit bei der Daseinsvorsorge
3. Sonderfall: Gesundheitsversorgung im deutsch-französischen Grenzgebiet
1. Konstruktion: Besondere Art einer Kollisionsnorm
2. Abgrenzung zur kollisionsrechtlichen Aufgabenkoordinierung
3. Abgrenzung zur Erweiterung des Aktionsraums
a. Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags
b. Pathologischer Fall: Informalität der Koordinierung
aa. Beispiel: Flugüberwachung durch Skyguide
bb. Exkurs: Rechtliche Konsequenzen
D. Transnationale Bindungswirkung
II. Typusbezogener Befund
1. Einsatz bei der transnationalen Kooperationsverwaltung
2. Kein Einsatz bei der internationalen Verbundverwaltung
3. Kein Einsatz bei den zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen
1. Konstruktion der transnationalen Bindungswirkung
a. Eigene Auffassung: Nationalrechtlicher Geltungsbefehl
b. Andere Konstruktionsansätze
bb. Transnationale Bindungswirkung als Auflösung eines Widerspruchs
c. Weitere Klarstellungen
d. Unterschied zum extraterritorialen Hoheitsakt
2. Zwei Transfermodalitäten
3. Gleichwertigkeit als Voraussetzung
E. Übergreifende Analyse der komplexen Organisationsarrangements
1. Keine Erklärung: Interessenlage
2. Typenbildendes Kriterium als Erklärung
III. Die Hoheitsrechtsübertragung auf einen anderen Staat
a. Ansatz: Ineinandergreifen staatlicher Rechtsordnungen
b. Präzisierung anhang der Ausprägungen von Hoheitsgewalt
a. Verfassungsregime der Hoheitsrechtsübertragung
aa. Keine Ermächtigung durch Art. 59 Abs. 2 GG
bb. Keine analoge Anwendung von Art. 24 Abs. 1 GG
cc. Kein Minus zur verfassungsrechtlich zulässigen Gebietsabtretung
b. Bestimmung von Hoheitsrechtsübertragung
aa. Meinungsspektrum im Schrifttum
α. Ansatz: Durchgriffswirkung
β. Ansatz: Verbot der internationalen Organleihe
γ. Ansatz: genereller Rechtsanwendungsbefehl
δ. Ansatz: Autor des überwirkenden Rechtsakts
ε. Ansatz: zuständige Staatsgewalt
α. Zum ersten Ansatz (Durchgriffswirkung)
β. Zum zweiten Ansatz (Organleihe)
γ. Zum dritten Ansatz (genereller Rechtsanwendungsbefehl)
δ. Zum vierten Ansatz (Autor des Rechtsakts)
ε. Zum fünften Ansatz (zuständige Staatsgewalt)
ζ. Zum sechsten Ansatz (Gebietshoheit)
3. Weitere Bestätigung der These: Zulässigkeit der vorgestellten Arrangements
a. Erweiterung des ausländischen Aktionsraums
b. Transnationale Bindungswirkung
c. Kooperationsbeiträge im Blick auf ein konkretes Verwaltungsverhältnis
d. Koordinierte Verwaltungszuständigkeit
e. Zwischenstaatliche Aufgabenübertragung
f. Grundlegung eines interadministrativen Vertrags im ausländischen Recht
Kapitel 5 Interadministrative Verwaltungsverfahren
A. Internationale Amtshilfe
II. Zwei Ausprägungen der internationalen Amtshilfe
1. Kooperationsbeitrag im Blick auf ein konkretes Verwaltungsverhältnis
b. Verfassungsrechtliche Anforderungen
III. Übergreifende Funktion der internationalen Amtshilfe
IV. Ergänzungsfunktion als Merkmal der internationalen Amtshilfe
1. Bestimmung des Merkmals
V. Ausschlusskriterium: Hilfeleistung als eigene Aufgabe
1. Bestimmung des Ausschlusskriteriums
a. Konsequenzen für die zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen
b. Konsequenzen für die Verbundverwaltung
c. Konsequenzen für die Kooperationsverwaltung
VI. Alternativen zur internationalen Amtshilfe
1. Informationsgewinnung und Verwaltungszwang
a. Funktionales Äquivalent: Selbstvornahme
b. Verfassungsrechtliche Beurteilung
c. Wirksamkeit der Selbstvornahmekompetenz
2. Vollstreckung von Geldforderungen
B. Koordinierungsverfahren
I. Koordinierung von Verwaltungshandeln
1. Koordinierung von zwei Verwaltungshandlungen
b. Speziell: die steuerlichen Koordinierungsverfahren
c. Im Detail: das steuerliche Verständigungsverfahren
aa. Erste Phase: Politische Streitbeilegung
bb. Zweite Phase: Diplomatische Streiterledigung
cc. Dritte Phase: Diplomatischer Schutz
α. Die Rechtsfigur des diplomatischen Schutzes
β. Kritische Stellungnahme
aa. Typusbezogene Analyse
bb. Verfahrenskoordination und Handlungsform
2. Koordinierung durch Verfahrensbeteiligung
II. Koordinierung von Handlungsgrundlagen
1. Koordinierung durch Spontaninformation
aa. Koordinierte Besteuerung von Einkünften
bb. Konsolidierte Bankenaufsicht
cc. Aufsicht über inlandsgerichtete Auslandstätigkeiten
b. Funktion und Voraussetzung
2. Koordinierung der Informationsgewinnung
aa. Abstimmung im Vorfeld von Prüfungsmaßnahmen
bb. Beteiligung ausländischer Amtswalter an der Informationsgewinnung
1. Netzwerk als variabler Begriff
2. Netzwerk und horizontale Verwaltungskooperation
b. Skizzierung des internationalen Netzwerks
3. Grundlage: das Netzwerk der Neuen Institutionenökonomik
a. Netzwerkbegriff und Netzwerktheorie
b. Eigenschaften des Netzwerks nach Powell
4. Folgerungen aus dem skizzierten Netzwerkbegriff
a. Netzwerk als Verfahrensarrangement
b. Fehlende Akteurseigenschaft des Netzwerks
c. Netzwerk versus Vernetzung
II. Funktionen des internationalen Netzwerks
1. Netzwerk zur Gewährleistung von Gegenseitigkeit
a. Zu Grunde liegende Konstellation
b. Inhalt der Verhaltenserwartungen
c. Netzwerk als Regelungsstrategie
aa. Netzwerk als Alternative zur völkerrechtsförmigen Gestaltung
bb. Netzwerk zur Intensivierung von Austauschbeziehungen
2. Netzwerk zur Qualitätssicherung von Kooperationsbeiträgen
a. Zu Grunde liegende Konstellation
b. Inhalt der Verhaltenserwartungen
c. Netzwerk als Regelungsstrategie
3. Netzwerk als Begleitphänomen von Organisationsarrangements
a. Von Netzwerkbeziehungen begleitete Arrangements
aa. Atypisch: zwischenstaatliche Aufgabenübertragung
bb. Organisationsarrangement einfacher Art
cc. Koordinierte Verwaltungszuständigkeit
b. Inhalt der Verhaltenserwartungen
c. Netzwerk als Regelungsstrategie
III. Übergreifende Analyse
2. Hintergrund: Konkurrenz von staatlichen Rechtsordnungen
3. Keine Handlungskoordination im Netzwerk
4. Verwirklichungsmodus im Netzwerk
c. Anzahl der Netzwerkpartner
5. Formung der Netzwerkbeziehungen
a. Informalität als Verwirklichungsmodus
b. Spezielle Erwägungen hinsichtlich der einzelnen Funktionen
aa. Erste Netzwerkfunktion
bb. Zweite Netzwerkfunktion
cc. Dritte Netzwerkfunktion
Schlussfolgerungen und Ausblick