Chapter
§ 2 Das europäische Verwaltungsrecht als entwicklungsoffenes ‚mixed system‘
I. Die Supranationalität der Gemeinschaft als Mischform zwischen nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Rechtsordnung
II. Hierarchie und Kooperation im Mehrebenensystem
III. Direkter und indirekter Vollzug
IV. Kein geschlossenes dogmatisches System für Eigenverwaltungsrecht und Grundsätze des indirekten Vollzugs
V. Finalstruktur der Regelungsvorgaben ohne Rücksicht auf die jeweiligen Trennlinien zwischen öffentlichem und Privatrecht
VI. Europäisierter und nicht europäisierter Bereich in den Mitgliedstaaten
VII. Konstruktion des Gemeinschaftsrechts durch Kombination verwaltungsrechtlicher Strukturelemente aus verschiedenen Mitgliedstaaten
VIII. Innovationsoffenheit und Konkretisierung allgemeiner Grundsätze
§ 3 ‚Dynamische‘ Rechtsvergleichung zur Erfassung wechselseitiger Rezeptionsprozesse
I. Vergleichung öffentlichen Rechts im Schatten der Zivilrechtsvergleichung
II. Das Fehlen natürlicher Anwendungsfelder als Hintergrund der langjährigen Vernachlässigung öffentlich-rechtlicher Rechtsvergleichung
III. Die europäische Integrationspolitik als Katalysator der Vergleichung öffentlichen Rechts in der Nachkriegszeit
IV. Hinreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Vergleichsgegenstands?
V. Zweckgebundenheit der Methoden bei der Vergleichung öffentlichen Rechts
VI. Das Konzept einer ‚dynamischen‘ Rechtsvergleichung zur Untersuchung von Rezeptionsprozessen
VII. Relativität des eigenen Lösungsansatzes als hilfreiche Erfahrung für die weitere Herausarbeitung europäischen Verwaltungsrechts
Zweiter Teil: Klagemöglichkeiten des Einzelnen gegen die Verwaltung – Intérêt pour agir, Individualrechte und ‚europäisiertes’ subjektiv-öffentliches Recht
§ 4 Entwicklungsstand und Funktion des intérêt pour agir im französischen Verwaltungsrecht zu Beginn der europäischen Integration
I. Die Rechtsprechung des Conseil d’Etat zum intérêt pour agir
1) Klagen von Steuerzahlern gegen finanzrelevante Maßnahmen
2) ‚Status‘-Klagen von Beamten und anderen Angehörigen bestimmter ‚corps‘
3) Klagen von Ratsmitgliedern gegen Entscheidungen des Gemeinderats
4) Klagen von Nutzern eines service public
II. Der ‚socialisme municipal‘ als auslösendes Moment der Systemumstellung in der Rechtsprechung der Jahrhundertwende
III. Die Struktur der Verwaltungskontrolle durch den Conseil d’Etat im Gefüge des französischen Verwaltungsrechts eingangs des 20. Jahrhunderts
IV. Das damalige ‚Systemumfeld‘ des intérêt pour agir in der Rechtsprechung des Conseil d’Etat
§ 5 Übernahme des Konzepts auf europäischer Ebene – ‚Wehrhaftmachung‘ des Gemeinschaftsrechts durch die Einräumung individueller Rechte
I. Grundsatzentscheidung für die Zulassung eines Individualrechtsschutzes durch die Vertragsparteiender Römischen Verträge
1) Begrenzter Individualrechtsschutz im Rahmen der Nichtigkeitsklage
2) Mittelbarer Individualrechtsschutz durch das Vorabentscheidungsverfahren
II. Potenzierung des gemeinschaftsrechtlichen Individual-rechtsschutzes durch die Rechtsprechung des EuGH
1) Das Konzept der unmittelbaren Wirkung bei unbedingten Verpflichtungen
2) Die Forderung nach der Einrichtung klagbarer Individualrechte im Übrigen
3) Die flankierende gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung
III. Flächendeckende Hierarchisierung zwischen Gemeinschaftsrecht und mitgliedstaatlichen Rechtsmassen
1) Mobilisierung der Bürger in den Mitgliedstaaten als ‚Zentralisierungsinstrument‘ des Gemeinschaftsrechts in Parallele zum französischen Modell
2) Effektiver Vollzug des Gemeinschaftsrechts auch ohne eigenen Verwaltungsunterbau
IV. Langjährige Verweigerungshaltung des Conseil d’Etat gegenüber Vorlageverfahren und unmittelbarer Wirkung von Richtlinien
1) Aushöhlung der Vorlagepflicht über die Anwendung der acte clair-Doktrin
2) Offene Ablehnung der EuGH-Rechtsprechung zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien
§ 6 Rezeptionsanforderungen an das deutsche Recht – ‚Europäisierung des subjektiv-öffentlichen Rechts‘
I. Die grundsätzliche Anschlußfähigkeit des deutschen Rechts
II. Die Stufenfolge konkreter Rezeptionsleistungen
1) Verpflichtung der Rechtsprechung zur Auslegung bestimmter Vorschriften als drittschützend
2) Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung systemfremder subjektiv-öffentlicher Rechte
3) Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung eindeutig klageberechtigender Außenrechtssätze
4) Keine Verpflichtung zur Schaffung eines gesonderten Verfahrens zur Rüge gemeinschaftsrechtswidriger Umsetzungsrechtsakte
III. Die Diskussion um die dogmatische Konstruktion der Rezeption
1) Erweiterung der Schutznormlehre (materiell-rechtliche Lösung)
2) Einstufung als „anderweitige gesetzliche Bestimmungen“ im Sinne des § 42 II 1. Halbsatz VwGO (prozessuale Lösung)
3) Partielle oder vollständige Einführung der Interessentenklage (Lösung de lege ferenda)
4) Bewertung der unterschiedlichen Ansätze
§ 7 Friktionen im System – Deutsche Kontrolldichtekonzeption und ‚dienende Rolle‘ des Verwaltungsverfahrens
I. Der funktionale Zusammenhang zwischen Klagebefugnis und Kontrolldichte als Anpassungsproblem
II. Überlastungsgefahr durch die Kombination mehrerer mitgliedstaatlicher Modelle der Verwaltungskontrolle
III. Denkbare Lösungsansätze zwischen Art. 19 IV GG und gemeinschaftsrechtlichem Diskriminierungsverbot
§ 8 Duales Regelungsregime oder spill over?
I. Reaktionsmöglichkeiten des deutschen Verwaltungsprozeßrechts
II. Spill over-Tendenzen im deutschen Recht der Klagebefugnis?
1) Kein spill over auf dem Gebiet des Umweltrechts
2) Spill over-Tendenzen im Vergaberecht vor dem Hintergrund unklarer Vorgaben des EuGH
a) Beschluß des VG Koblenz vom 31. Januar 2005 – „Lenkwaffen I“
b) Beschluß des OVG Koblenz vom 25. Mai 2005 – „Lenkwaffen II“
c) Beschluß des BVerwG vom 6. Juli 2005 – „Lenkwaffen III“ und nachfolgende Rechtswegdiskussion
d) Entscheidung des BVerwG vom 2. Mai 2007 – „Straßenbeleuchtung“
e) Deutsche Entwicklung vor dem Hintergrund unklarer Vorgaben des EuGH
§ 9 Weiterentwicklung der Konzeption des französischen Verwaltungsprozesses im Kontext der Europäisierung
I. Geringfügige Gegeneinflüsse des Gemeinschaftsrechts im unmittelbaren Bereich der Klageberechtigung
II. Europäisierungsbedingte Evolution im Systemumfeld des intérêt pour agir
1) Die Öffnung der französischen Verwaltungsrechtsordnung seit „Nicolo“
2) ‚Quasi-Konstitutionalisierung‘ durch den Einfluß der EMRK
3) Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Gerichte gegenüber der Verwaltungim Gefolge der europäischen Vergaberichtlinien
4) Schaffung eines leistungsfähigen einstweiligen Rechtsschutzes nach „Factortame“
5) Fallgruppenweise Erhöhung der Kontrolldichte unter dem Einfluß des Gemeinschaftsrechts und der EMRK
III. Konvergenzentwicklung zwischen französischem und deutschem Verwaltungsrechtsschutz im Zeichen der Europäisierung
Dritter Teil: Vertrauen als Rechtsgut – Vertrauensschutz und confiance légitime
§ 10 Entwicklungsstand und Funktion des deutschen Vertrauensschutzgrundsatzes zu Beginn der europäischen Integration
I. Die Aufwertung des Vertrauensschutzgedankens in der Rechtsprechung zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach dem Zweiten Weltkrieg
1) Das „Witwenpensions“-Urteil des OVG Berlin von 1956
2) Die rasche Übernahme des neuen Grundsatzes durch die Rechtsprechung des BVerwG
II. Stärkere Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit – Stärkung der Rolle des Richters gegenüber dem Gesetzgeber
III. Der Siegeszug des Vertrauensschutzes im Kontext der Subjektivierung des Verwaltungsrechts unter dem Grundgesetz
IV. Die Beeinträchtigung von Drittinteressen als ‚blinder Fleck‘ des Konzepts
V. Der Ausbau des Vertrauensschutzgrundsatzes als Erscheinung des ‚Wohlstandsverwaltungsrechts‘ der Nachkriegszeit
§ 11 Rezeption auf europäischer Ebene – ‚Reservefunktion‘ des Vertrauensschutzgrundsatzes in der Rechtsprechung des EuGH
I. Strukturelle Übernahme der deutschen Vertrauensschutzkonzeptionin den Anfangsjahren der Gemeinschaft
II. Geringe Normativität des Grundsatzes in der Rechtsprechung des Gerichtshofs
III. Ausnahmecharakter einer Billigkeitskorrektur des Verwaltungshandelns – ‚Reservefunktion‘ des Grundsatzes in der Rechtsprechung
§ 12 Ausstrahlungswirkung des Konzepts
I. Ausstrahlungswirkung im Rahmen der Rechtsprechung zur zeitlichen Begrenzung der Urteilswirkungen im Vorabentscheidungsverfahren– „Defrenne II“
1) „Zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit“ als Grundlage einer richterrechtlichen Begrenzung der Urteilswirkungen im Vorabentscheidungsverfahren
2) Rückgriff in der Sache auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes
3) Erweiterung des Anwendungsbereichs über die im deutschen Recht anerkannten Felder hinaus – Ausstrahlungswirkung des Konzepts im Gemeinschaftsrecht
II. Übernahme der Lösung aus „Defrenne II“ in das Instrumentarium des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – „Marckx“
III. Übernahme der Lösung durch die jüngste Rechtsprechung des Conseil d’Etat – „Association AC!“
1) Langjährige Fundamentalopposition des Conseil d’Etat gegen die EuGH-Rechtsprechung
2) Übernahme des vom EuGH entwickelten Instruments für die eigene Rechtsprechung des Conseil d’Etat in der Entscheidung „Association AC!“ von 2004
IV. Übernahme durch die Rechtsprechung des Conseil constitutionnel – „Loi de financement de la sécurité sociale pour 2006“
§ 13 Einwirkung ins französische Recht – Friktionsvermeidung durch ‚Inselbildung‘
I. Die Position des Conseil d’Etat zur Rücknahme von Verwaltungsakten – Strikte Minimalanforderungen bei weitem Handlungsspielraum
II. Die Rechtsprechung des Conseil d’Etat zur Stabilität rechtsbegründender Verwaltungsakte im Kontext seines traditionellen Rollenverständnisses
III. Begrenzter Einwirkungsgrad des europäisierungsbedingten Vertrauensschutzes in das französische Verwaltungsrecht
1) Geringer ‚Europäisierungsdruck‘ von Seiten der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit beim Vertrauensschutz
2) Vermeidung von Friktionen mit den Grundsätzen der traditionellen Rechtsprechung durch isolierte Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes
§ 14 Rechtssicherheit ja, Vertrauensschutz nein!
I. Strikt begrenzende Linie des Conseil d’Etat zum Vertrauensschutz
1) Die „Freymuth“-Entscheidung des Tribunal administratif de Strasbourg
2) Die harsche Reaktion des Conseil d’Etat
II. Anerkennung des objektiv-rechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit als principe général du droit durch die „KPMG“-Entscheidung
III. Entwicklungsoffenheit der künftigen Rechtsprechung zum Gesamtkomplex
1) Wahrscheinlichkeit einer Erweiterung der Anwendungsfelder des neugeschaffenen principe général du droit durch den Conseil d’Etat
2) Zumindest partielle ‚Verarbeitung‘ des Vertrauensschutzgedankens im Rahmen der weiteren Rechtsprechung zum Prinzip der Rechtssicherheit
§ 15 Weiterentwicklung des deutschen Vertrauensschutzes und Gegeneinfluß des Gemeinschaftsrechts
I. Kodifizierung des allgemeinen Rechtsgrundsatzes in den §§ 48, 49 VwVfG
II. Verfassungsrechtliche Absicherung des Vertrauensschutz-grundsatzes durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
III. Weitere Verfestigung der deutschen Rechtslage
IV. Die „Alcan“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Gegeneinfluß des Gemeinschaftsrechts
V. Der Schutz öffentlicher und privater Drittinteressen als Hintergrund abweichender Gewichtung von Vertrauensschutzgesichtspunkten
Vierter Teil: Konvergenz oder Zweispurigkeit – Optionen auf mitgliedstaatlicher Ebene
§ 16 Verfestigung des mehrspurigen Rechtsschutzsystems im deutschen Verwaltungsprozeß?
I. Zunehmende Zersplitterung des deutschen Rechtsschutzsystems
II. Uneinheitlicher Regelungsstandort der unterschiedlichen Klagerechte
III. Neuregelung in Abstimmung mit der Kontrolldichteproblematik
IV. Vorteile einer einheitlichen Regelung in der VwGO
1) Gewinnung dogmatischer Klarheit infolge einer Überprüfung des Gesamtsystems
2) Schaffung größerer Rechtsklarheit für die praktische Rechtsanwendung
V. Mögliche Ausgestaltung einer Neuregelung
§ 42 VwGO n. F. [Anfechtungs- und Verpflichtungsklage].
§ 114 VwGO n. F. [Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen]
§ 17 Rechtssicherheit ja, Vertrauensschutz nein?
I. Möglichkeit einer späteren Übernahme des Vertrauensschutzgrundsatzes im Kontext zunehmender Subjektivierung des französischen Verwaltungsrechts
II. Geringe Wahrscheinlichkeit eines spill over angesichts der unveränderten Position des Conseil d’Etat
III. Fehlende ‚Einpaßbarkeit‘ des Vertrauensschutzes in die Struktur des französischen Verwaltungsrechts
IV. Geringer Europäisierungsdruck angesichts der schwachen Normativität des Vertrauensschutzgrundsatzes in der Rechtsprechung des EuGH
§ 18 Denkbare Kriterien der Entscheidungsfindung
I. Grad der Vernetzung im mitgliedstaatlichen Systemzusammenhang
II. Systemkompatibilität der zu rezipierenden Institute
III. Möglichkeit einer Teilangleichung in abgrenzbaren Rechtsgebieten
IV. Funktion im Gesamtsystem
V. Bedeutung für die nationale Rechtskultur
VI. Einordnung im europäischen Quervergleich
VII. Absehbarkeit weiterer Entwicklungen auf europäischer Ebene
VIII. Ausmaß des ‚Europäisierungsdrucks‘
Fünfter Teil: Konvergenz oder Wettbewerb der Rechtsordnungen – Zielkonflikt im Gemeinschaftsrecht
§ 19 Gemeinschaftsinteresse und Vielfalt der Rechtskulturen – Regelungskonkurrenz zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsebene
I. Die Gemeinschaftsperspektive: Einheitliche Durchsetzung des EG-Rechts
II. Die Perspektive der Mitgliedstaaten: Erhalt der gewachsenen Rechtskulturen bei gegenseitiger Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
1) Interessenkollisionen in den Mitgliedstaaten
2) Die methodische Perspektive (PIERRE LEGRAND)
3) Die Systemperspektive (THOMAS VON DANWITZ)
4) Die rechtspolitische Perspektive (CAROL HARLOW)
5) Herstellung praktischer Konkordanz
III. Eine denkbare Lösung: ‚Systemwettbewerb‘ der Rechtsordnungen
§ 20 Die Befugnis zur Abstraktion im Gemeinschaftsrecht – Regelungskonkurrenz zwischen Legislative und Gerichtshof
I. Strukturell bedingte ‚Gewaltenverschiebung‘ vom Gesetzgeber auf die Rechtsprechung beim Aufbau der Gemeinschaft
II. Akzeptanzprobleme in den Mitgliedstaaten
III. Zunehmende Überlastung der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit als Anlaß für einen partiellen ‚judicial self restraint‘
§ 21 ‚Koordinierter Wettbewerb der Rechtsordnungen‘ – Ergebniskonvergenz durch ‚Benchmarking‘
I. Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung eines ‚koordinierten Wettbewerbs der Rechtsordnungen‘
II. Justiziable ‚benchmarks‘ als ein denkbares Instrument
III. Ziel: Geringere Regelungsdichte auf Gemeinschaftsebene bei verbesserter Maßstabsbildung für die Rechtsprechung des Gerichtshofs
IV. Das Beispiel der Richtlinien zur Umsetzung der Aarhus-Konvention