Nationale Rechtsinstitute als Bausteine europäischen Verwaltungsrechts :Rezeption und Wandel zwischen Konvergenz und Wettbewerb der Rechtsordnungen

Publication subTitle :Rezeption und Wandel zwischen Konvergenz und Wettbewerb der Rechtsordnungen

Author: Stephan Neidhardt  

Publisher: Mohr Siebeck‎

Publication year: 2008

E-ISBN: 9783161511646

P-ISBN(Paperback): 9783161498602

Subject:

Language: GER

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Nationale Rechtsinstitute als Bausteine europäischen Verwaltungsrechts

Description

Das Gemeinschaftsrecht und die mitgliedstaatlichen Verwaltungsrechtsordnungen sind seit Beginn der europäischen Integration durch einen andauernden Prozeß wechselseitiger Rezeption von Rechtsinstituten aufeinander angewiesen. Diese Rechtsinstitute stellen insofern zentrale Bausteine des europäischen Verwaltungsrechts dar. Um die komplexen Rezeptionsprozesse zwischen Gemeinschaftsrecht und mitgliedstaatlichen Rechtsmassen genauer abbilden und bewerten zu können, erweist sich ein methodischer Ansatz als sinnvoll, der über die traditionellen Disziplinengrenzen zwischen nationaler Rechtsdogmatik und Rechtsvergleichung hinausreicht. Mithilfe der von Stephan Neidhardt erprobten "dynamischen" Rechtsvergleichung lassen sich in der Tat genauere Aussagen zum Problemfeld der Europäisierung nationalen Verwaltungsrechts gewinnen. Der Autor untersucht Rezeption und Wandel des deutschen Vertrauensschutzes sowie des französischen intérêt pour agir auf ihrem Weg von der Entstehung in einer nationalen "Ursprungsrechtsordnung" über das Gemeinschaftsrecht bis zur Einwirkung auf eine andere mitgliedstaatliche "Empfangsrechtsordnung". Daraufhin arbeitet er Kriterien heraus, die die Entscheidung für oder gegen eine Übernahme gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben auch für den nicht europäisierten Bereich des nationalen Rechts determinieren. Vor diesem Hintergrund thematisiert er die praktische Umsetzbarkeit eines Wettbewerbs der Verwaltungsrechtsordnungen durch "Benchmarking" als Mittel zur schonenderen Einpassung europäischer Vorgaben in das nationale Verwaltungsrecht.
Das Werk wurde mit dem "Carl-von-Rotteck-Preis" 2008 der Universität Freiburg und dem "Rhodia-Acetow-Nachwuchsförderpreis" 2008 des Frankreich-Zentrums der Universität Freiburg ausgezeichnet.

Chapter

Erster Teil: Einführung

§ 1 Problemstellung

§ 2 Das europäische Verwaltungsrecht als entwicklungsoffenes ‚mixed system‘

I. Die Supranationalität der Gemeinschaft als Mischform zwischen nationalstaatlicher und völkerrechtlicher Rechtsordnung

II. Hierarchie und Kooperation im Mehrebenensystem

III. Direkter und indirekter Vollzug

IV. Kein geschlossenes dogmatisches System für Eigenverwaltungsrecht und Grundsätze des indirekten Vollzugs

V. Finalstruktur der Regelungsvorgaben ohne Rücksicht auf die jeweiligen Trennlinien zwischen öffentlichem und Privatrecht

VI. Europäisierter und nicht europäisierter Bereich in den Mitgliedstaaten

VII. Konstruktion des Gemeinschaftsrechts durch Kombination verwaltungsrechtlicher Strukturelemente aus verschiedenen Mitgliedstaaten

VIII. Innovationsoffenheit und Konkretisierung allgemeiner Grundsätze

§ 3 ‚Dynamische‘ Rechtsvergleichung zur Erfassung wechselseitiger Rezeptionsprozesse

I. Vergleichung öffentlichen Rechts im Schatten der Zivilrechtsvergleichung

II. Das Fehlen natürlicher Anwendungsfelder als Hintergrund der langjährigen Vernachlässigung öffentlich-rechtlicher Rechtsvergleichung

III. Die europäische Integrationspolitik als Katalysator der Vergleichung öffentlichen Rechts in der Nachkriegszeit

IV. Hinreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Vergleichsgegenstands?

V. Zweckgebundenheit der Methoden bei der Vergleichung öffentlichen Rechts

VI. Das Konzept einer ‚dynamischen‘ Rechtsvergleichung zur Untersuchung von Rezeptionsprozessen

VII. Relativität des eigenen Lösungsansatzes als hilfreiche Erfahrung für die weitere Herausarbeitung europäischen Verwaltungsrechts

Zweiter Teil: Klagemöglichkeiten des Einzelnen gegen die Verwaltung – Intérêt pour agir, Individualrechte und ‚europäisiertes’ subjektiv-öffentliches Recht

§ 4 Entwicklungsstand und Funktion des intérêt pour agir im französischen Verwaltungsrecht zu Beginn der europäischen Integration

I. Die Rechtsprechung des Conseil d’Etat zum intérêt pour agir

1) Klagen von Steuerzahlern gegen finanzrelevante Maßnahmen

2) ‚Status‘-Klagen von Beamten und anderen Angehörigen bestimmter ‚corps‘

3) Klagen von Ratsmitgliedern gegen Entscheidungen des Gemeinderats

4) Klagen von Nutzern eines service public

5) Verbandsklagen

II. Der ‚socialisme municipal‘ als auslösendes Moment der Systemumstellung in der Rechtsprechung der Jahrhundertwende

III. Die Struktur der Verwaltungskontrolle durch den Conseil d’Etat im Gefüge des französischen Verwaltungsrechts eingangs des 20. Jahrhunderts

IV. Das damalige ‚Systemumfeld‘ des intérêt pour agir in der Rechtsprechung des Conseil d’Etat

§ 5 Übernahme des Konzepts auf europäischer Ebene – ‚Wehrhaftmachung‘ des Gemeinschaftsrechts durch die Einräumung individueller Rechte

I. Grundsatzentscheidung für die Zulassung eines Individualrechtsschutzes durch die Vertragsparteiender Römischen Verträge

1) Begrenzter Individualrechtsschutz im Rahmen der Nichtigkeitsklage

2) Mittelbarer Individualrechtsschutz durch das Vorabentscheidungsverfahren

II. Potenzierung des gemeinschaftsrechtlichen Individual-rechtsschutzes durch die Rechtsprechung des EuGH

1) Das Konzept der unmittelbaren Wirkung bei unbedingten Verpflichtungen

2) Die Forderung nach der Einrichtung klagbarer Individualrechte im Übrigen

3) Die flankierende gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung

III. Flächendeckende Hierarchisierung zwischen Gemeinschaftsrecht und mitgliedstaatlichen Rechtsmassen

1) Mobilisierung der Bürger in den Mitgliedstaaten als ‚Zentralisierungsinstrument‘ des Gemeinschaftsrechts in Parallele zum französischen Modell

2) Effektiver Vollzug des Gemeinschaftsrechts auch ohne eigenen Verwaltungsunterbau

IV. Langjährige Verweigerungshaltung des Conseil d’Etat gegenüber Vorlageverfahren und unmittelbarer Wirkung von Richtlinien

1) Aushöhlung der Vorlagepflicht über die Anwendung der acte clair-Doktrin

2) Offene Ablehnung der EuGH-Rechtsprechung zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien

§ 6 Rezeptionsanforderungen an das deutsche Recht – ‚Europäisierung des subjektiv-öffentlichen Rechts‘

I. Die grundsätzliche Anschlußfähigkeit des deutschen Rechts

II. Die Stufenfolge konkreter Rezeptionsleistungen

1) Verpflichtung der Rechtsprechung zur Auslegung bestimmter Vorschriften als drittschützend

2) Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung systemfremder subjektiv-öffentlicher Rechte

3) Verpflichtung des Gesetzgebers zur Schaffung eindeutig klageberechtigender Außenrechtssätze

4) Keine Verpflichtung zur Schaffung eines gesonderten Verfahrens zur Rüge gemeinschaftsrechtswidriger Umsetzungsrechtsakte

III. Die Diskussion um die dogmatische Konstruktion der Rezeption

1) Erweiterung der Schutznormlehre (materiell-rechtliche Lösung)

2) Einstufung als „anderweitige gesetzliche Bestimmungen“ im Sinne des § 42 II 1. Halbsatz VwGO (prozessuale Lösung)

3) Partielle oder vollständige Einführung der Interessentenklage (Lösung de lege ferenda)

4) Bewertung der unterschiedlichen Ansätze

§ 7 Friktionen im System – Deutsche Kontrolldichtekonzeption und ‚dienende Rolle‘ des Verwaltungsverfahrens

I. Der funktionale Zusammenhang zwischen Klagebefugnis und Kontrolldichte als Anpassungsproblem

II. Überlastungsgefahr durch die Kombination mehrerer mitgliedstaatlicher Modelle der Verwaltungskontrolle

III. Denkbare Lösungsansätze zwischen Art. 19 IV GG und gemeinschaftsrechtlichem Diskriminierungsverbot

§ 8 Duales Regelungsregime oder spill over?

I. Reaktionsmöglichkeiten des deutschen Verwaltungsprozeßrechts

II. Spill over-Tendenzen im deutschen Recht der Klagebefugnis?

1) Kein spill over auf dem Gebiet des Umweltrechts

2) Spill over-Tendenzen im Vergaberecht vor dem Hintergrund unklarer Vorgaben des EuGH

a) Beschluß des VG Koblenz vom 31. Januar 2005 – „Lenkwaffen I“

b) Beschluß des OVG Koblenz vom 25. Mai 2005 – „Lenkwaffen II“

c) Beschluß des BVerwG vom 6. Juli 2005 – „Lenkwaffen III“ und nachfolgende Rechtswegdiskussion

d) Entscheidung des BVerwG vom 2. Mai 2007 – „Straßenbeleuchtung“

e) Deutsche Entwicklung vor dem Hintergrund unklarer Vorgaben des EuGH

§ 9 Weiterentwicklung der Konzeption des französischen Verwaltungsprozesses im Kontext der Europäisierung

I. Geringfügige Gegeneinflüsse des Gemeinschaftsrechts im unmittelbaren Bereich der Klageberechtigung

II. Europäisierungsbedingte Evolution im Systemumfeld des intérêt pour agir

1) Die Öffnung der französischen Verwaltungsrechtsordnung seit „Nicolo“

2) ‚Quasi-Konstitutionalisierung‘ durch den Einfluß der EMRK

3) Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Gerichte gegenüber der Verwaltungim Gefolge der europäischen Vergaberichtlinien

4) Schaffung eines leistungsfähigen einstweiligen Rechtsschutzes nach „Factortame“

5) Fallgruppenweise Erhöhung der Kontrolldichte unter dem Einfluß des Gemeinschaftsrechts und der EMRK

III. Konvergenzentwicklung zwischen französischem und deutschem Verwaltungsrechtsschutz im Zeichen der Europäisierung

Dritter Teil: Vertrauen als Rechtsgut – Vertrauensschutz und confiance légitime

§ 10 Entwicklungsstand und Funktion des deutschen Vertrauensschutzgrundsatzes zu Beginn der europäischen Integration

I. Die Aufwertung des Vertrauensschutzgedankens in der Rechtsprechung zur Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach dem Zweiten Weltkrieg

1) Das „Witwenpensions“-Urteil des OVG Berlin von 1956

2) Die rasche Übernahme des neuen Grundsatzes durch die Rechtsprechung des BVerwG

II. Stärkere Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit – Stärkung der Rolle des Richters gegenüber dem Gesetzgeber

III. Der Siegeszug des Vertrauensschutzes im Kontext der Subjektivierung des Verwaltungsrechts unter dem Grundgesetz

IV. Die Beeinträchtigung von Drittinteressen als ‚blinder Fleck‘ des Konzepts

V. Der Ausbau des Vertrauensschutzgrundsatzes als Erscheinung des ‚Wohlstandsverwaltungsrechts‘ der Nachkriegszeit

§ 11 Rezeption auf europäischer Ebene – ‚Reservefunktion‘ des Vertrauensschutzgrundsatzes in der Rechtsprechung des EuGH

I. Strukturelle Übernahme der deutschen Vertrauensschutzkonzeptionin den Anfangsjahren der Gemeinschaft

II. Geringe Normativität des Grundsatzes in der Rechtsprechung des Gerichtshofs

III. Ausnahmecharakter einer Billigkeitskorrektur des Verwaltungshandelns – ‚Reservefunktion‘ des Grundsatzes in der Rechtsprechung

§ 12 Ausstrahlungswirkung des Konzepts

I. Ausstrahlungswirkung im Rahmen der Rechtsprechung zur zeitlichen Begrenzung der Urteilswirkungen im Vorabentscheidungsverfahren– „Defrenne II“

1) „Zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit“ als Grundlage einer richterrechtlichen Begrenzung der Urteilswirkungen im Vorabentscheidungsverfahren

2) Rückgriff in der Sache auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes

3) Erweiterung des Anwendungsbereichs über die im deutschen Recht anerkannten Felder hinaus – Ausstrahlungswirkung des Konzepts im Gemeinschaftsrecht

II. Übernahme der Lösung aus „Defrenne II“ in das Instrumentarium des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – „Marckx“

III. Übernahme der Lösung durch die jüngste Rechtsprechung des Conseil d’Etat – „Association AC!“

1) Langjährige Fundamentalopposition des Conseil d’Etat gegen die EuGH-Rechtsprechung

2) Übernahme des vom EuGH entwickelten Instruments für die eigene Rechtsprechung des Conseil d’Etat in der Entscheidung „Association AC!“ von 2004

IV. Übernahme durch die Rechtsprechung des Conseil constitutionnel – „Loi de financement de la sécurité sociale pour 2006“

§ 13 Einwirkung ins französische Recht – Friktionsvermeidung durch ‚Inselbildung‘

I. Die Position des Conseil d’Etat zur Rücknahme von Verwaltungsakten – Strikte Minimalanforderungen bei weitem Handlungsspielraum

II. Die Rechtsprechung des Conseil d’Etat zur Stabilität rechtsbegründender Verwaltungsakte im Kontext seines traditionellen Rollenverständnisses

III. Begrenzter Einwirkungsgrad des europäisierungsbedingten Vertrauensschutzes in das französische Verwaltungsrecht

1) Geringer ‚Europäisierungsdruck‘ von Seiten der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit beim Vertrauensschutz

2) Vermeidung von Friktionen mit den Grundsätzen der traditionellen Rechtsprechung durch isolierte Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes

§ 14 Rechtssicherheit ja, Vertrauensschutz nein!

I. Strikt begrenzende Linie des Conseil d’Etat zum Vertrauensschutz

1) Die „Freymuth“-Entscheidung des Tribunal administratif de Strasbourg

2) Die harsche Reaktion des Conseil d’Etat

II. Anerkennung des objektiv-rechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit als principe général du droit durch die „KPMG“-Entscheidung

III. Entwicklungsoffenheit der künftigen Rechtsprechung zum Gesamtkomplex

1) Wahrscheinlichkeit einer Erweiterung der Anwendungsfelder des neugeschaffenen principe général du droit durch den Conseil d’Etat

2) Zumindest partielle ‚Verarbeitung‘ des Vertrauensschutzgedankens im Rahmen der weiteren Rechtsprechung zum Prinzip der Rechtssicherheit

§ 15 Weiterentwicklung des deutschen Vertrauensschutzes und Gegeneinfluß des Gemeinschaftsrechts

I. Kodifizierung des allgemeinen Rechtsgrundsatzes in den §§ 48, 49 VwVfG

II. Verfassungsrechtliche Absicherung des Vertrauensschutz-grundsatzes durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

III. Weitere Verfestigung der deutschen Rechtslage

IV. Die „Alcan“-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Gegeneinfluß des Gemeinschaftsrechts

V. Der Schutz öffentlicher und privater Drittinteressen als Hintergrund abweichender Gewichtung von Vertrauensschutzgesichtspunkten

Vierter Teil: Konvergenz oder Zweispurigkeit – Optionen auf mitgliedstaatlicher Ebene

§ 16 Verfestigung des mehrspurigen Rechtsschutzsystems im deutschen Verwaltungsprozeß?

I. Zunehmende Zersplitterung des deutschen Rechtsschutzsystems

II. Uneinheitlicher Regelungsstandort der unterschiedlichen Klagerechte

III. Neuregelung in Abstimmung mit der Kontrolldichteproblematik

IV. Vorteile einer einheitlichen Regelung in der VwGO

1) Gewinnung dogmatischer Klarheit infolge einer Überprüfung des Gesamtsystems

2) Schaffung größerer Rechtsklarheit für die praktische Rechtsanwendung

V. Mögliche Ausgestaltung einer Neuregelung

§ 42 VwGO n. F. [Anfechtungs- und Verpflichtungsklage].

§ 114 VwGO n. F. [Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen]

§ 17 Rechtssicherheit ja, Vertrauensschutz nein?

I. Möglichkeit einer späteren Übernahme des Vertrauensschutzgrundsatzes im Kontext zunehmender Subjektivierung des französischen Verwaltungsrechts

II. Geringe Wahrscheinlichkeit eines spill over angesichts der unveränderten Position des Conseil d’Etat

III. Fehlende ‚Einpaßbarkeit‘ des Vertrauensschutzes in die Struktur des französischen Verwaltungsrechts

IV. Geringer Europäisierungsdruck angesichts der schwachen Normativität des Vertrauensschutzgrundsatzes in der Rechtsprechung des EuGH

§ 18 Denkbare Kriterien der Entscheidungsfindung

I. Grad der Vernetzung im mitgliedstaatlichen Systemzusammenhang

II. Systemkompatibilität der zu rezipierenden Institute

III. Möglichkeit einer Teilangleichung in abgrenzbaren Rechtsgebieten

IV. Funktion im Gesamtsystem

V. Bedeutung für die nationale Rechtskultur

VI. Einordnung im europäischen Quervergleich

VII. Absehbarkeit weiterer Entwicklungen auf europäischer Ebene

VIII. Ausmaß des ‚Europäisierungsdrucks‘

IX. Fazit

Fünfter Teil: Konvergenz oder Wettbewerb der Rechtsordnungen – Zielkonflikt im Gemeinschaftsrecht

§ 19 Gemeinschaftsinteresse und Vielfalt der Rechtskulturen – Regelungskonkurrenz zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsebene

I. Die Gemeinschaftsperspektive: Einheitliche Durchsetzung des EG-Rechts

II. Die Perspektive der Mitgliedstaaten: Erhalt der gewachsenen Rechtskulturen bei gegenseitiger Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag

1) Interessenkollisionen in den Mitgliedstaaten

2) Die methodische Perspektive (PIERRE LEGRAND)

3) Die Systemperspektive (THOMAS VON DANWITZ)

4) Die rechtspolitische Perspektive (CAROL HARLOW)

5) Herstellung praktischer Konkordanz

III. Eine denkbare Lösung: ‚Systemwettbewerb‘ der Rechtsordnungen

§ 20 Die Befugnis zur Abstraktion im Gemeinschaftsrecht – Regelungskonkurrenz zwischen Legislative und Gerichtshof

I. Strukturell bedingte ‚Gewaltenverschiebung‘ vom Gesetzgeber auf die Rechtsprechung beim Aufbau der Gemeinschaft

II. Akzeptanzprobleme in den Mitgliedstaaten

III. Zunehmende Überlastung der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit als Anlaß für einen partiellen ‚judicial self restraint‘

§ 21 ‚Koordinierter Wettbewerb der Rechtsordnungen‘ – Ergebniskonvergenz durch ‚Benchmarking‘

I. Möglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung eines ‚koordinierten Wettbewerbs der Rechtsordnungen‘

II. Justiziable ‚benchmarks‘ als ein denkbares Instrument

III. Ziel: Geringere Regelungsdichte auf Gemeinschaftsebene bei verbesserter Maßstabsbildung für die Rechtsprechung des Gerichtshofs

IV. Das Beispiel der Richtlinien zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

§ 22 Fazit und Ausblick

I. Fazit

II. Ausblick

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

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