Chapter
Zweites Kapitel: Die Bedeutung der offenen Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale
A. Ihre praktische Bedeutung für die Irrtums- und Versuchslehre
I. Die allgemeinen Rechtswidrigkeitsregeln
II. Die speziellen Reditspfliditmerkmale
III. Die soziale Inadäquanz
IV. Die Rechtspflicht bei den Unterlassungsdelikten
V. Die Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht bei den Fahrlässigkeitsdelikten
B. Die dogmatische Bedeutung der offenen Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale
I. Die Entwicklung der Tatbestandslehre
II. Welzels Stellung in der Entwicklung der Tatbestandslehre
Zweiter Teil: Kritik und Lösung
Erstes Kapitel: Begriffskritik
A. Die offenen Tatbestände und Rechtspflichtmerkmale in der Lehre Welzels
I. Die fehlende Indizfunktion
II. Das positive richterliche Werturteil
III. Die Rechtspflichtmerkmale zeigen nur die Rechtspflicht des Täters an. Sie dienen nicht der Tatbeschreibung und können darum meist auch weggelassen werden
B. Armin Kaufmanns Theorie der Rechtspflichtmerkmale
C. Die wahre Natur der Rechtspflichtmerkmale
II. Normative Elemente rechtlicher Art
III. Rechtswidrigkeit umschließende Merkmale
Zweites Kapitel: Intrasystematische Kritik
A. Widersprüche im System
I. Die offenen Tatbestände und der personale Unrechtsbegriff
II. Die offenen Tatbestände und die Werthaltigkeit des Tatbestandes
III. Die offenen Tatbestände und die Verbotsmaterie
IV. Die offenen Tatbestände und Welzels Tatbestandskonzeption
B. Entsprechungen im System
I. Die offenen Tatbestände und die Schuldtheorie
II. Die offenen Tatbestände und die Neigung zum Objektivismus
III. Die offenen Tatbestände und die sachlogischen Strukturen
IV. Die offenen Tatbestände und die Rechtfertigungsmerkmale
Drittes Kapitel: Dogmatische Kritik
A. Die Aufgaben des Tatbestandes
I. Die Garantiefunktion des Tatbestandes
II. Die irrtumsregelnde Funktion des Tatbestandes
III. Die systematische Funktion des Tatbestandes
B. Die Trennung der Tatbestandsarten
I. Die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit
II. Die Bedeutung der Rechtspflichtmerkmale für die Versuchslehre
II. Offene Tatbestände als Grundlage des Verbrechensaufbaus
III. Der Gesamttatbestand als Grundlage des Verbrechensaufbaus