Billigkeitserwägungen im Kontext des Europäischen Privatrechts

Author: Jonas C. Rybarz  

Publisher: Mohr Siebeck‎

Publication year: 2011

E-ISBN: 9783161514470

P-ISBN(Paperback): 9783161508189

Subject: E19 military history

Language: GER

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Billigkeitserwägungen im Kontext des Europäischen Privatrechts

Description

Das europäische Privatrecht wirkt zunehmend auf die nationalen Zivilrechtssysteme ein. Infolge des eindimensionalen Regelungsansatzes führt die Anwendung des europäischen Privatrechts im Einzelfall jedoch immer wieder zu ungerechten Ergebnissen. Aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorranges können Billigkeitsdefizite des europäischen Privatrechts dabei allein auf Unionsebene ausgeglichen werden.
Jonas C. Rybarz versucht daher durch die Analyse einzelner EuGH-Entscheidungen und durch den Vergleich mitgliedstaatlicher Privatrechtsordnungen allgemeine Zivilrechtsprinzipien auf Unionsebene aufzudecken. Mit Hilfe der gefundenen Ergebnisse sollen in Zukunft auch im Kontext des europäischen Privatrechts bei der Rechtsanwendung im Einzelfall Ergebnisse erzielt werden können, die mit den nationalen Gerechtigkeitsvorstellungen vereinbar sind.

Chapter

A. Einführung

I. Rechtspolitische Diskussion

II. Rechtstatsächlicher Befund

III. Bewertung des rechtstatsächlichen Befunds

IV. Aufgabenstellung

V. Gang der Darstellung

B. Rechtsphilosophischer Hintergrund

I. Präzisierung des Billigkeitsbegriffs

II. Das Spannungsverhältnis zwischen Billigkeit und abstraktem Normenrecht

III. Wirkungsweise der Billigkeit

IV. Erscheinungsformen der Billigkeit im gemeineuropäischen Privatrecht

1. Getrennte Rechtsmassen

2. Durchdringung des abstrakten Normenrechts mit billigkeitsrechtlichen Bestandteilen

a) Einzelregelungen

b) Allgemeine Billigkeitsregulative

3. Eigenverantwortliche Regelung eines Rechtsverhältnisses durch die Beteiligten

V. Die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen ohne ausdrückliche Ermächtigung

VI. Implikationen für das europäische Privatrecht

C. Theoretische Ansätze für die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen im europäischen Privatrecht

I. Billigkeitsregulative im positiven europäischen Privatrecht

1. „Treu und Glauben“

2. „Recht und billig“

3. „Grundsätze der Lauterkeit“

4. „Berechtigte Erwartungen“

5. Zwischenergebnis

II. Rückgriff auf Billigkeitsregulative aus den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen

1. „Verzahnung“ des Unionsrechts mit den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen

2. Drohende Kollision mit dem allgemeinen Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts

3. Dogmatische Herleitung des unionsrechtlichen Vorrangs

a) Rechtsprechung des EuGH

b) Rechtsprechung des BVerfG

aa) Verfassungsrechtliche Schranken

bb) Kompetenzielle Schranken

4. Konsequenzen für den Rückgriff auf mitgliedstaatliche Rechtsordnungen

III. Dogmatische und methodische Grundlagen für die Herausbildung ungeschriebener Billigkeitsregulative durch den EuGH im Wege richterlicher Rechtsfortbildung

1. Herleitung der Rechtsfortbildungsbefugnis des EuGH

2. Voraussetzungen einer Rechtsfortbildung auf Unionsebene

a) Feststellung einer Lücke im Unionsrecht

aa) Die Feststellung von Lücken mittels allgemeiner Rechtsprinzipien

bb) Treu und Glauben als allgemeines Rechtsprinzip des europäischen Privatrechts

b) Unterscheidung von internen und externen Lücken

c) Das Fehlen allgemeiner Billigkeitsregulative als interne Lücken des Unionsrechts?

3. Methodik der Lückenschließung

a) Analogie zu Billigkeitsregulativen im positiven Recht

b) Heranziehung bzw. Herausbildung allgemeiner Rechtsgrundsätze

aa) Der Begriff der allgemeinen Rechtsgrundsätze

bb) Die Grundrechte-Rechtsprechung des EuGH als Leitbild für die Herausbildung allgemeiner Rechtsgrundsätze im Bereich des europäischen Privatrechts

cc) Vorteile einer Lückenschließung durch allgemeine Rechtsgrundsätze

dd) Die Gewinnung allgemeiner Rechtsgrundsätze

ee) Hilfsweise: Rückgriff auf internationale und europäische Modellgesetze

ff) Übertragung bereits anerkannter allgemeiner Rechtsgrundsätze ins europäische Privatrecht

4. Die Bedeutung des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

IV. Zwischenergebnis

D. Die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen bei der Rechtsanwendung im Kontext des europäischen Privatrechts

I. Das Rechtsinstitut der ungerechtfertigten Bereicherung im europäischen Privatrecht

1. Rs. C-404/06 (Quelle)

a) Sachverhalt

b) Verfahrenshistorie

2. Konsequenzen des Verfahrens für das nationale deutsche Privatrecht

3. Den Gerichtsentscheidungen zugrunde liegendes Billigkeitsproblem

a) Erlangung eines nicht zu rechtfertigenden Vorteils

aa) Konkretisierung des erlangten Vorteils

bb) Keine Rechtfertigung für die Erlangung des Vorteils

b) Kein genereller Ausschluss einer Vorteilsabschöpfung infolge bereicherungsrechtlicher Zivilrechtsdogmatik

c) Umfang des herauszugebenden Vorteils

d) Rechtskonstruktive Lösung

aa) Anspruchsgrundlage

bb) Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs

e) Vergleichbare Problematik in Fällen der Nachbesserung

4. Vereinbarkeit der entwickelten Lösung mit geltendem nationalen deutschen Recht

a) Fälle, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt

b) Fälle eines Verbrauchsgüterkaufs

5. Die Umsetzung der entwickelten Lösung unter Beachtung der Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

a) Keine Ermächtigung des nationalen Gesetzgebers

b) Das Verbot ungerechtfertigter Bereicherung in der Rechtsprechung des EuGH

c) Die Zubilligung eines bereicherungsrechtlichen Vorteilsausgleichs durch Fortbildung des europäischen Privatrechts

aa) Das Fehlen des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung als Lücke im europäischen Privatrecht

bb) Ebene der Lückenschließung

(1) Lückenschließung auf Unionsebene

(2) Lückenschließung auf nationaler Ebene

(a) Der Begriff der „Unentgeltlichkeit“

(b) „Ohne erhebliche Unannehmlichkeiten“

(c) 1. Erwägungsgrund der Richtlinie

(d) Haftung des Verkäufers für jede Vertragswidrigkeit

(e) Kein hinreichender Schutz über die Einreden der Verjährung und der Unverhältnismäßigkeit

(f) Zwischenergebnis

(g) Schlussfolgerungen

d) Die Zubilligung eines bereicherungsrechtlichen Vorteilsausgleichs durch Herausbildung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes

aa) Das Verbot ungerechtfertigter Bereicherung aus rechtsvergleichender Perspektive

(1) Strukturierung der mitgliedstaatlichen Regeln zum Bereicherungsausgleich

(2) Inhaltliche Ausgestaltung des Bereicherungsausgleichs in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen

bb) Die Ausgestaltung des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung im DCFR

e) Zwischenergebnis

f) Rs. C-489/07 (Messner) – Anerkennung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Bereicherungsausgleichs im Kontext des europäischen Privatrechts?

aa) Sachverhalt

bb) Würdigung der EuGH-Entscheidung

6. Zusammenfassung

II. Das Rechtsinstitut der Verwirkung im europäischen Privatrecht

1. Rs. C-481/99 (Heininger)

a) Sachverhalt

b) Verfahrenshistorie

c) Bedeutung der Heininger-Entscheidungen für das nationale deutsche Privatrecht

2. Rs. C-412/06 (Hamilton)

a) Sachverhalt

b) Verfahrenshistorie

c) Abkehr des EuGH von den Grundsätzen der Heininger-Entscheidung

3. Den Gerichtsentscheidungen zugrunde liegendes Billigkeitsproblem

a) Schutzwürdigkeit des Unternehmers

b) Verkennung des Billigkeitsproblems durch den EuGH

4. Rechtskonstruktive Lösung des Billigkeitsproblems im deutschen Recht durch Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung

a) Untätigkeit des Berechtigten bis zur Geltendmachung des Rechts

b) Besondere, Vertrauen auslösende Umstände

c) Schutzwürdiges Vertrauen des Verpflichteten

aa) Feststellung des Vertrauens

bb) Schutzwürdigkeit des Vertrauens

d) Vereinbarkeit eines Rückgriffs auf das Rechtsinstituts der Verwirkung mit der Regelung des § 355 BGB

5. Umsetzung der entwickelten Lösung unter Beachtung der Vorgaben der Haustürgeschäfterichtlinie

a) Keine Ermächtigung des nationalen Gesetzgebers

b) Keine Regelungen, die auf ein Erlöschen des Widerrufsrechts in Verwirkungskonstellationen implizit hindeuten

c) Das Rechtsinstitut der Verwirkung in der Rechtsprechung des EuGH

aa) Öffentlich-rechtliche Sachverhalte

bb) Privatrechtliche Sachverhalte

(1) Rs. C-373/97 (Diamantis)

(a) Sachverhalt

(b) Rechtliche Würdigung durch den EuGH

(2) Die EuGH-Rechtsprechung im Vergleich mit dem deutschen Institut der Verwirkung

(a) Vergleich der dogmatischen Begründungen

(b) Vergleich der entwickelten Voraussetzungen

(3) Das Institut der Verwirkung im mitgliedstaatlichen Rechtsvergleich

(a) Vergleich der dogmatischen Begründungen

(b) Vergleich der entwickelten Voraussetzungen

(4) Das Rechtsinstitut der Verwirkung im DCFR

(5) Methodische und dogmatische Grundlagen des EuGH

(a) Methodische Herleitung der Diamantis-Grundsätze

(b) Die EuGH-Rechtsprechung im Lichte des unionsrechtlichen Vorrangs

(6) Geltungsbereich der Diamantis-Grundsätze

(7) Das Verhältnis zwischen EuGH und nationalen Gerichten bei der Anwendung der Diamantis-Grundsätze

d) Ausweitung des Geltungsbereichs kraft Rechtsfortbildung

aa) Das Fehlen des Rechtsinstituts der Verwirkung als Lücke im europäischen Privatrecht

bb) Ebene der Lückenschließung

e) Zwischenergebnis

6. Zusammenfassung

III. Das unionsrechtliche Rechtsmissbrauchsverbot in der Rechtsprechung des EuGH

1. Der individuelle Rechtsmissbrauch im Unionsrecht Rs. C-367/96 (Kefalas)

a) Sachverhalt

b) Rechtliche Ausführungen

aa) Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs

bb) Die Feststellung des subjektiven Elements

cc) Methodische und dogmatische Grundlagen

c) Der individuelle Rechtsmissbrauch im Rechtsvergleich

d) Geltungsbereich und Anwendungsmodalitäten der Kefalas-Grundsätze

2. Systematisierung des unionsrechtlichen Rechtsmissbrauchsverbots

a) Individueller Rechtsmissbrauch

b) Verwirkung

c) Institutioneller Rechtsmissbrauch/Umgehung

d) Betrügerische Berufung auf Unionsrecht

3. Zusammenfassung

E. Die Rezeption der EuGH-Rechtsprechung durch die deutschen Zivilgerichte – BGH, Urt. v. 22.12.2004

I. Sachverhalt

II. Rechtliche Würdigung

1. Betrachtung aus deutsch-rechtlicher Sicht

2. Betrachtung unter Beachtung der Vorgaben in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

a) Auffassung des BGH

b) Stellungnahme

aa) Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur Klausel von Treu und Glauben

bb) Keine Anwendbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zum Grundsatz „venire contra factum proprium“

cc) Anwendbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Rechtsmissbrauchs- und Betrugsverbot

(1) Die arglistige Vorspiegelung der Unternehmereigenschaft als individueller Rechtsmissbrauch

(2) Die arglistige Vorspiegelung der Unternehmereigenschaft als betrügerische Berufung auf Unionsrecht

III. Zusammenfassung

F. Ausblick

G. Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachverzeichnis

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