Chapter
I. Rechtspolitische Diskussion
II. Rechtstatsächlicher Befund
III. Bewertung des rechtstatsächlichen Befunds
B. Rechtsphilosophischer Hintergrund
I. Präzisierung des Billigkeitsbegriffs
II. Das Spannungsverhältnis zwischen Billigkeit und abstraktem Normenrecht
III. Wirkungsweise der Billigkeit
IV. Erscheinungsformen der Billigkeit im gemeineuropäischen Privatrecht
1. Getrennte Rechtsmassen
2. Durchdringung des abstrakten Normenrechts mit billigkeitsrechtlichen Bestandteilen
b) Allgemeine Billigkeitsregulative
3. Eigenverantwortliche Regelung eines Rechtsverhältnisses durch die Beteiligten
V. Die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen ohne ausdrückliche Ermächtigung
VI. Implikationen für das europäische Privatrecht
C. Theoretische Ansätze für die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen im europäischen Privatrecht
I. Billigkeitsregulative im positiven europäischen Privatrecht
3. „Grundsätze der Lauterkeit“
4. „Berechtigte Erwartungen“
II. Rückgriff auf Billigkeitsregulative aus den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen
1. „Verzahnung“ des Unionsrechts mit den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen
2. Drohende Kollision mit dem allgemeinen Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts
3. Dogmatische Herleitung des unionsrechtlichen Vorrangs
a) Rechtsprechung des EuGH
b) Rechtsprechung des BVerfG
aa) Verfassungsrechtliche Schranken
bb) Kompetenzielle Schranken
4. Konsequenzen für den Rückgriff auf mitgliedstaatliche Rechtsordnungen
III. Dogmatische und methodische Grundlagen für die Herausbildung ungeschriebener Billigkeitsregulative durch den EuGH im Wege richterlicher Rechtsfortbildung
1. Herleitung der Rechtsfortbildungsbefugnis des EuGH
2. Voraussetzungen einer Rechtsfortbildung auf Unionsebene
a) Feststellung einer Lücke im Unionsrecht
aa) Die Feststellung von Lücken mittels allgemeiner Rechtsprinzipien
bb) Treu und Glauben als allgemeines Rechtsprinzip des europäischen Privatrechts
b) Unterscheidung von internen und externen Lücken
c) Das Fehlen allgemeiner Billigkeitsregulative als interne Lücken des Unionsrechts?
3. Methodik der Lückenschließung
a) Analogie zu Billigkeitsregulativen im positiven Recht
b) Heranziehung bzw. Herausbildung allgemeiner Rechtsgrundsätze
aa) Der Begriff der allgemeinen Rechtsgrundsätze
bb) Die Grundrechte-Rechtsprechung des EuGH als Leitbild für die Herausbildung allgemeiner Rechtsgrundsätze im Bereich des europäischen Privatrechts
cc) Vorteile einer Lückenschließung durch allgemeine Rechtsgrundsätze
dd) Die Gewinnung allgemeiner Rechtsgrundsätze
ee) Hilfsweise: Rückgriff auf internationale und europäische Modellgesetze
ff) Übertragung bereits anerkannter allgemeiner Rechtsgrundsätze ins europäische Privatrecht
4. Die Bedeutung des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
D. Die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen bei der Rechtsanwendung im Kontext des europäischen Privatrechts
I. Das Rechtsinstitut der ungerechtfertigten Bereicherung im europäischen Privatrecht
2. Konsequenzen des Verfahrens für das nationale deutsche Privatrecht
3. Den Gerichtsentscheidungen zugrunde liegendes Billigkeitsproblem
a) Erlangung eines nicht zu rechtfertigenden Vorteils
aa) Konkretisierung des erlangten Vorteils
bb) Keine Rechtfertigung für die Erlangung des Vorteils
b) Kein genereller Ausschluss einer Vorteilsabschöpfung infolge bereicherungsrechtlicher Zivilrechtsdogmatik
c) Umfang des herauszugebenden Vorteils
d) Rechtskonstruktive Lösung
bb) Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs
e) Vergleichbare Problematik in Fällen der Nachbesserung
4. Vereinbarkeit der entwickelten Lösung mit geltendem nationalen deutschen Recht
a) Fälle, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt
b) Fälle eines Verbrauchsgüterkaufs
5. Die Umsetzung der entwickelten Lösung unter Beachtung der Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
a) Keine Ermächtigung des nationalen Gesetzgebers
b) Das Verbot ungerechtfertigter Bereicherung in der Rechtsprechung des EuGH
c) Die Zubilligung eines bereicherungsrechtlichen Vorteilsausgleichs durch Fortbildung des europäischen Privatrechts
aa) Das Fehlen des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung als Lücke im europäischen Privatrecht
bb) Ebene der Lückenschließung
(1) Lückenschließung auf Unionsebene
(2) Lückenschließung auf nationaler Ebene
(a) Der Begriff der „Unentgeltlichkeit“
(b) „Ohne erhebliche Unannehmlichkeiten“
(c) 1. Erwägungsgrund der Richtlinie
(d) Haftung des Verkäufers für jede Vertragswidrigkeit
(e) Kein hinreichender Schutz über die Einreden der Verjährung und der Unverhältnismäßigkeit
d) Die Zubilligung eines bereicherungsrechtlichen Vorteilsausgleichs durch Herausbildung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes
aa) Das Verbot ungerechtfertigter Bereicherung aus rechtsvergleichender Perspektive
(1) Strukturierung der mitgliedstaatlichen Regeln zum Bereicherungsausgleich
(2) Inhaltliche Ausgestaltung des Bereicherungsausgleichs in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen
bb) Die Ausgestaltung des Verbots ungerechtfertigter Bereicherung im DCFR
f) Rs. C-489/07 (Messner) – Anerkennung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Bereicherungsausgleichs im Kontext des europäischen Privatrechts?
bb) Würdigung der EuGH-Entscheidung
II. Das Rechtsinstitut der Verwirkung im europäischen Privatrecht
1. Rs. C-481/99 (Heininger)
c) Bedeutung der Heininger-Entscheidungen für das nationale deutsche Privatrecht
2. Rs. C-412/06 (Hamilton)
c) Abkehr des EuGH von den Grundsätzen der Heininger-Entscheidung
3. Den Gerichtsentscheidungen zugrunde liegendes Billigkeitsproblem
a) Schutzwürdigkeit des Unternehmers
b) Verkennung des Billigkeitsproblems durch den EuGH
4. Rechtskonstruktive Lösung des Billigkeitsproblems im deutschen Recht durch Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung
a) Untätigkeit des Berechtigten bis zur Geltendmachung des Rechts
b) Besondere, Vertrauen auslösende Umstände
c) Schutzwürdiges Vertrauen des Verpflichteten
aa) Feststellung des Vertrauens
bb) Schutzwürdigkeit des Vertrauens
d) Vereinbarkeit eines Rückgriffs auf das Rechtsinstituts der Verwirkung mit der Regelung des § 355 BGB
5. Umsetzung der entwickelten Lösung unter Beachtung der Vorgaben der Haustürgeschäfterichtlinie
a) Keine Ermächtigung des nationalen Gesetzgebers
b) Keine Regelungen, die auf ein Erlöschen des Widerrufsrechts in Verwirkungskonstellationen implizit hindeuten
c) Das Rechtsinstitut der Verwirkung in der Rechtsprechung des EuGH
aa) Öffentlich-rechtliche Sachverhalte
bb) Privatrechtliche Sachverhalte
(1) Rs. C-373/97 (Diamantis)
(b) Rechtliche Würdigung durch den EuGH
(2) Die EuGH-Rechtsprechung im Vergleich mit dem deutschen Institut der Verwirkung
(a) Vergleich der dogmatischen Begründungen
(b) Vergleich der entwickelten Voraussetzungen
(3) Das Institut der Verwirkung im mitgliedstaatlichen Rechtsvergleich
(a) Vergleich der dogmatischen Begründungen
(b) Vergleich der entwickelten Voraussetzungen
(4) Das Rechtsinstitut der Verwirkung im DCFR
(5) Methodische und dogmatische Grundlagen des EuGH
(a) Methodische Herleitung der Diamantis-Grundsätze
(b) Die EuGH-Rechtsprechung im Lichte des unionsrechtlichen Vorrangs
(6) Geltungsbereich der Diamantis-Grundsätze
(7) Das Verhältnis zwischen EuGH und nationalen Gerichten bei der Anwendung der Diamantis-Grundsätze
d) Ausweitung des Geltungsbereichs kraft Rechtsfortbildung
aa) Das Fehlen des Rechtsinstituts der Verwirkung als Lücke im europäischen Privatrecht
bb) Ebene der Lückenschließung
III. Das unionsrechtliche Rechtsmissbrauchsverbot in der Rechtsprechung des EuGH
1. Der individuelle Rechtsmissbrauch im Unionsrecht Rs. C-367/96 (Kefalas)
b) Rechtliche Ausführungen
aa) Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs
bb) Die Feststellung des subjektiven Elements
cc) Methodische und dogmatische Grundlagen
c) Der individuelle Rechtsmissbrauch im Rechtsvergleich
d) Geltungsbereich und Anwendungsmodalitäten der Kefalas-Grundsätze
2. Systematisierung des unionsrechtlichen Rechtsmissbrauchsverbots
a) Individueller Rechtsmissbrauch
c) Institutioneller Rechtsmissbrauch/Umgehung
d) Betrügerische Berufung auf Unionsrecht
E. Die Rezeption der EuGH-Rechtsprechung durch die deutschen Zivilgerichte – BGH, Urt. v. 22.12.2004
1. Betrachtung aus deutsch-rechtlicher Sicht
2. Betrachtung unter Beachtung der Vorgaben in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
aa) Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur Klausel von Treu und Glauben
bb) Keine Anwendbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zum Grundsatz „venire contra factum proprium“
cc) Anwendbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zum unionsrechtlichen Rechtsmissbrauchs- und Betrugsverbot
(1) Die arglistige Vorspiegelung der Unternehmereigenschaft als individueller Rechtsmissbrauch
(2) Die arglistige Vorspiegelung der Unternehmereigenschaft als betrügerische Berufung auf Unionsrecht