Chapter
I. Funktion und Bedeutung von „Selbsthilfemechanismen“ im Rechtsstaat
1. Nationale Regelungen als Kostenfaktor für grenzüberschreitende Transaktionen
2. Private Selbstregulierung als Ausweg
3. Private Rechtsdurchsetzung als Folgeproblem
II. Systematisierung der Selbsthilfekonstellationen
1. Anknüpfungspunkt der Selbsthilfebefugnis
2. Verhältnis von staatlicher und privater Rechtsdurchsetzung
3. Reaktion des Rechts auf Selbsthilfehandlungen
III. Der Schutzbereich von Selbsthilferechten
1. Absolute Rechte als untauglicher Anknüpfungspunkt
2. Tatsächliche Eingriffsmöglichkeiten als Anknüpfungspunkt
3. Relative Rechte als beschränkende Wertungsstufe
§ 1 Subsidiäre Selbsthilfe
A. Die erlaubte Selbsthilfe im Sinne von § 229 BGB
I. „Selbst“-Hilfe – Handlung im eigenen Interesse oder Ausgrenzung staatlicher Unterstützungshandlungen?
a) Gesetzliche Regelungen der Fremdhilfe
aa) Übertragung von Selbsthilfebefugnissen aufgrund von § 34a Abs. 5 GewO
bb) Rechtsdienstleistungsgesetz als Indiz für Fremdhilfeverbot?
b) Einzelfälle zulässiger Fremdhilfe
aa) Juristische Personen/Personengesellschaften
cc) Unterstützungshandlungen
dd) Rechtsgeschäftliche Anknüpfung?
ee) Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag?
ff) Berücksichtigung überindividueller Aspekte – Fremdhilfe als Staatshilfe?
c) Ökonomische Betrachtung
aa) Staatliche Anspruchssicherung und -durchsetzung
bb) Gründe für die restriktive Zulassung von Selbsthilfe
cc) Besonderheiten der Fremdhilfe
d) Maßgeblichkeit des Willens des Anspruchsinhabers
aa) Abgrenzung von verwandten Konstruktionen
(1) Nicht: Verzicht und ähnliche Konstellationen
(2) Nicht: Fremdhilfewille und Motiv
(3) Nicht: Analogie zu § 683 S. 1 BGB
bb) Dem Fremdhelfer bekannter Wille
cc) Nicht erklärter Wille
dd) Erklärter, aber dem Fremdhelfer nicht bekannter bzw. missverstandener Wille
(1) Vergleichbare Problematik in verwandten Konstellationen
(2) Objektiver Sorgfaltsmaßstab
(3) Bedenken gegen eine Anknüpfung an den objektiv erkennbaren Willen
(a) Unterlaufen der Haftung nach § 231 BGB
(b) Ungleichbehandlung zu Fällen unerkennbaren Anspruchsuntergangs
II. Selbst-„Hilfe“ – Abwendung von Gefahren für die Verwirklichung eines Anspruchs als Zweck
1. Die „Verwirklichung“ eines Anspruchs
a) Verwirklichung des Anspruchs im Wege der freiwilligen Erfüllung durch den Schuldner
aa) Bedrohungen durch äußere Einflüsse
bb) Bedrohungen durch Dritte
b) Gefährdung der staatlichen Durchsetzung gegen den Willen des Schuldners
c) Verwirklichung des Anspruchs durch den Gläubiger selbst („Selbsterfüllung“)
aa) Befriedigung von Zahlungsansprüchen im Wege der Aufrechnung
bb) Befriedigung von Gattungsschulden durch Deckungs-geschäfte; Selbstvornahme von geschuldeten Handlungen und Vornahme solcher Handlungen durch Dritte
2. Der zu verwirklichende „Anspruch“
a) Potentielle prozessuale Durchsetzbarkeit als Einschränkung
b) Berücksichtigung von Einreden, insbesondere Verjährung; Anfechtbarkeit und Widerrufsrechte
c) Unterlassungsansprüche aus absoluten Rechten
3. „Gefährdung“ der Verwirklichung eines Anspruchs
III. Das Handeln „zum Zwecke“ der Selbsthilfe – der Selbsthilfewille
1. Subjektive Anknüpfung?
a) Objektive Anknüpfung als Konsequenz des zivilrechtlichen Haftungssystems?
b) Grenzen des Schutzes relativer Rechte
c) Unbestimmtheit des objektiven Zwecks
d) Fahrlässige Selbsthilfe
a) Wille zur Sicherung eines Anspruchs
b) Unterordnung unter staatliche Durchsetzung?
1. Nichtverfügbarkeit obrigkeitlicher Hilfe
a) Abgrenzung zur Erforderlichkeit; Verweis auf Sekundäransprüche
b) Scheitern obrigkeitlicher Hilfe
c) Unzumutbarkeit obrigkeitlicher Hilfe?
2. Erfordernis „sofortigen“ Tätigwerdens
3. Erforderlichkeit der Handlung
a) Auswahl des Objekts der Selbsthilfe
c) Befriedigungsselbsthilfe
V. Weitere Beschränkungen der Selbsthilfe
1. Zulässige Selbsthilfehandlungen
a) „Numerus Clausus“ des § 229 BGB?
b) Einwirkung auf relative Rechte
c) Handlungen in Bezug auf sonstige Rechte und Rechtsgüter
aa) Einstellung von Leistungen als verbotene Eigenmacht?
bb) Eingriffe in elektronisch gespeicherte Informationen (Daten)
cc) Eingriffe in Immaterialgüterrechte
(1) Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsverfahren
(2) Eingriff in Urheberrechte
(1) Reputationsschädigende Verhaltensweisen („Anprangern“)
(2) Drohung mit der Einleitung staatlicher Maßnahmen
(3) Verhältnis der Drohung zur Umsetzung von Zwangsmaßnahmen
2. Übertragung der Schranken staatlicher Rechtsdurchsetzung?
a) Güterabwägung (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
c) Einwirkung auf schuldnerfremde Sachen
aa) Keine Analogie zu § 808 ZPO
bb) Verlust des unmittelbaren Besitzes als Eingriff in Rechte des Drittberechtigten
cc) Ausnahmsweise Duldungspflichten
d) Sicherung/Erfüllung von Auskunftsansprüchen
B. Kostenerstattung für Selbsthilfemaßnahmen
I. Schadensersatzanspruch
1. Verzögerungsschaden (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB)
2. Analogie zu § 231 BGB?
II. Geschäftsführung ohne Auftrag?
III. Nichtleistungskondiktion – Ersatz ersparter Aufwendungen; insbesondere Erfüllung durch den Gläubiger selbst („Selbstvornahme“)
IV. Analogie zu prozessualen Kostenerstattungsansprüchen?
C. Haftung bei Überschreitung der Befugnisse und irrtümlicher Selbsthilfe
1. Anwendbarkeit auf Notwehr (§ 227 BGB)
2. Anwendbarkeit auf Aggressivnotstand (§ 904 S. 2 BGB)
3. Verfassungsrechtliche Grenzen
1. Selbsthilfehandlung, insb. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts
a) Fehlen einer Selbsthilfelage
b) Unzulässige Selbsthilfehandlung
c) Berücksichtigung anderer Rechtfertigungsgründe
a) Unbeachtlichkeit von Irrtümern auf Rechtswidrigkeitsebene
b) Haftung Deliktsunfähiger?
1. Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensrechts
2. Haftungsausfüllende Kausalität
V. Verhaltenssteuernde Wirkung
2. Fehlende Abschreckung bei Fehlen eines Schadens
3. Risiko von Gegenwehr, möglicherweise fehlende Ersatzpflicht für erlittene Schäden
4. Auswirkungen auf Fremdhelfer
D. Subsidiarität als Erfordernis jeglicher privaten Eingriffsbefugnis?
I. Fehlende Subsidiarität bei leichter Kompensation und hohem Administrativaufwand
II. Private Pfandrechte als Ausnahme?
III. Subsidiarität bei Notwehr und Notstand (sowie Besitzwehr und Besitzkehr)
1. Subsidiarität als Teil geschriebener Tatbestandsmerkmale
2. Subsidiarität aufgrund eines Über-/Unterordnungsverhältnisses des Rechtfertigungsgründe?
a) § 229 BGB als Grundtatbestand der Rechtfertigungsgründe?
b) Widersprüchliches Verhalten als gemeinsamer Ansatzpunkt?
3. Subsidiarität als allgemeiner (ungeschriebener) Grundsatz?
§ 2 Alternative Selbsthilfe
A. Schutz von Geheimnissen
1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
2. Schutz von Privatgeheimnissen
a) Regelungen zum Geheimnisschutz
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die „Sphärentheorie“
c) Abgrenzung der beiden Schutzmechanismen
aa) Historischer und rechtssystematischer Hintergrund
(1) Schutz gegen den Staat und Schutz gegenüber Privaten
(2) Grenzen des Schutzes und Disponibilität
(3) Die Geheimsphäre als Kernbereich des Selbstdaten-schutzes
bb) Ökonomischer Hintergrund
cc) Schutz öffentlicher Informationen?
(1) Das Recht am eigenen Bild
(a) Recht am eigenen Bild
(b) Schutz der abgebildeten Gebäude, Fahrzeuge und sonstiger Sachen?
(c) Wertung der urheberrechtlichen Panoramafreiheit
(d) Eigentumsrechte, „Eigentümerpersönlichkeitsrecht“
(3) Beschäftigtendatenschutz und soziale Netzwerke
3. Einheitlicher Geheimnisbegriff
II. Geheimnisschutz als Selbsthilfe
1. Das „Geheimnis“ als Gegenstand des Schutzes
a) Unternehmensbezug und wirtschaftlicher Wert
b) Fehlende Offenkundigkeit
c) Geheimhaltungsbemühungen und Geheimhaltungsinteresse
aa) Unter- statt Übermaßgebot
(1) Schutzbemühungen in Bezug auf Geheimnisträger
(2) Schutzbemühungen gegenüber Verhalten Dritter
(3) Überwindungsaufwand als Maßstab
bb) Sonderbehandlung in staatlichen Verfahren
2. Schutzumfang des Geheimnisschutzes
a) Ökonomische Betrachtung
b) Verbotene und erlaubte Erlangung des Geheimnisses
c) Insbesondere: Reverse Engineering
aa) Unterschiedliche Beurteilung in Deutschland und den USA
bb) Sonderregelungen als Indiz?
dd) Wettbewerb als Schutzziel
d) Insbesondere: Nachvertragliche Geheimhaltungspflicht und Wettbewerbsverbote
III. Rechtsnatur des Geheimnisschutzes
1. Verhältnis zu den Immaterialgüterrechten
aa) Google-Suchalgorithmus
bb) Coca Cola und ähnliche Geheimrezepte im Nahrungs-/ Getränkebereich
cc) Schnittstelleninformationen im Softwarebereich
b) Vorzüge des Patentschutzes als staatliche Schutzalternative
c) Vorzüge des Geheimnisschutzes als private Schutzalternative
2. Übergang vom Geheimnis- zum Patentschutz
3. Sonderbehandlung patentfähiger Geschäftsgeheimnisse?
4. Geschäftsgeheimnisse als staatlich absolut zu schützendes Rechtsgut?
a) Das Geheimnis als Vermögensgegenstand
B. Rechtsmissbrauch und rechtsfreie Räume
I. Rechtsfreie Räume und staatliche Zurückhaltung
II. Rechtsmissbrauch und Rechtsschutzverweigerung
III. Ökonomische Betrachtung
C. Defensive Selbsthilfe und Erfüllung ohne Eingriff
I. Eingriffslose Befriedigung des Gläubigerinteresses
1. Freiwillige Erfüllung durch den Schuldner
2. Schutzmaßnahmen des Gläubigers ohne Drittwirkung
3. Abgrenzung von Rechtssphären
II. Staatlicher und privater Rechtsschutz
1. Materiellrechtliche Aspekte
2. Prozessrechtliche Aspekte
III. Selbstdurchsetzung im Internet
§ 3 Kumulative Selbsthilfe
A. Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung und Geschäftsführung ohne Auftrag
I. Gegenüberstellung zu § 229 BGB als Ausgangspunkt
1. Erweiterung der Selbsthilfevoraussetzungen zugunsten des Gläubigers
a) Vorweggenommene Einwilligung und verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB)
b) Unwirksamkeit von Selbsthilfe erweiternden Klauseln
c) Haftung für Maßnahmen aufgrund unwirksamer vertraglicher Selbsthilferegelungen
d) Konsequenzen und Grenzen
2. Erweiterung der zulässigen Folgen der Selbsthilfe zugunsten des Gläubigers
3. Beschränkung der Selbsthilfebefugnisse gegenüber § 229 BGB
II. Die Einwilligung im Allgemeinen
1. Einwilligungsfähige Rechtsgüter
2. Einwilligungserklärung
III. Verwandte Konstellationen
1. Handeln auf eigene Gefahr, Mitverschulden (§ 254 BGB)
2. Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB) als subsidiäre Selbsthilfe
B. Notwehr, Besitzwehr und Besitzkehr
2. Endgültige Folgen der Notwehrhandlung
II. Die geschützten Angriffsziele
1. Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit
2. Verkörperte Vermögenswerte und tatsächliche Sachherrschaft
a) Eigentum und berechtigter Besitz
b) Der Schutz des nicht berechtigten Besitzers
aa) Friedensfunktion des Besitzes
bb) Kollision von Eigentums- und Besitzschutz
cc) Befriedungsfunktion und vernetzte Produkte
(1) Anfängliche und nachträgliche faktische Nutzungsbeschränkungen
(2) Externe Dienstleistungen
(3) Besitz- und Eigentumsschutz bei Produkten mit Hintertür
(4) Software as a Service; automatische Sperrfunktionalität
aa) Hausverbote und ihre Schranken
(1) Grundsätzlich unbeschränktes Ausschließungsrecht
(2) Grundrechtsrelevanter Zugang bei „öffentlichen Räumen“
(3) Vertragsbindung und widersprüchliches Verhalten
bb) Besitzschutz und Durchsetzung unwirksamer Hausverbote
3. Ehre, Persönlichkeitsrechte und verwandte Rechtsgüter
C. Technische Schutzmaßnahmen und Einschränkungen tatsächlicher Sachherrschaft
I. Der Ausgleich zwischen Sachenrecht und Immaterialgüterrecht
1. Totalität des Eigentums und Vielfalt der Immaterialgüterrechte
a) Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und andere Nutzungsbeschränkungen
b) Das Verbreitungsrecht als Einschränkung der Verfügungsbefugnis
2. Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit durch Erschöpfung
a) Rechtfertigung des Erschöpfungsgrundsatzes
b) Umfang der Erschöpfung
aa) Drittwirkung von Beschränkungen
(1) Beschränkungen gegenüber dem Ersterwerber und deren Drittwirkung
(2) Verbreitungsrecht und Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
bb) Räumliche Reichweite der Erschöpfung
(1) Gemeinschaftsweite Erschöpfung
(2) Internationale Erschöpfung und die Begründung des US Supreme Court
(3) Örtliche Beschränkungen bei der Erstveräußerung
cc) Inhaltliche Beschränkungen des Erschöpfungsrechts
(1) Beschränkte Drittwirkung
(2) Auf bestimmten Zweck beschränkte Veräußerung
c) Erschöpfung im digitalen Umfeld; notwendige Vervielfältigungen
II. Technische Schutzmaßnahmen und die Verdinglichung von Schutzrechten
1. Zugangskontrolldiensteschutzgesetz und §§ 95a ff. UrhG
a) Schutz technischer Maßnahmen vor Umgehung (§ 95a Abs. 1 UrhG)
aa) Akzessorietät zum urheberrechtlichen Schutz
(1) Reichweite des zulässigen technischen Schutzes
(2) Nutzung tatsächlicher Schutztechnologien zugunsten rechtlich ungeschützter Inhalte
bb) „Umgehung“ als verbotene Verhaltensweise
cc) Verhältnis zum Softwareschutz (§ 69 Abs. 5 UrhG)
aa) Verbot bestimmter Vorbereitungshandlungen (§ 95a Abs. 3 UrhG)
(1) Akzessorietät zur Umgehung
bb) Mittel zur Umgehung technischer Programmschutz-mechanismen (§ 69f Abs. 2 UrhG)
c) Flankenschutz für Zugangskontrollen (§ 3 ZKDSG)
aa) Schutzumfang und Wirkung
bb) Verhältnis zum urheberrechtliche Schutz sowie zu § 95a UrhG
a) Strafbewährter Schutz vor Umgehung (§ 202a StGB)
aa) Vom Schutz der Daten zum Schutz des Zugangshindernisses
bb) Die „besondere“ Sicherung
cc) Der geschützte Rechtsgutsträger
b) Schutz von „nichtöffentlichen“ Datenübermittlungen (§ 202b StGB)
c) Strafbarkeit von Vorfeldmaßnahmen (§ 202c StGB)
aa) Allgemeine Voraussetzungen
bb) Noch einmal: Dual Use
3. Korrekturmöglichkeiten
a) Vorfeldschutz als Durchsetzungsinstrument
b) Begrenzte Zulassung von Umgehungsmitteln
c) Wettbewerbsrechtliche Erwägungen
III. Fehlende Konsequenzen im Schuld- und Sachenrecht
1. Tatsächliche Sachherrschaft
3. Gefahrübergang und Verjährung
Zusammenfassung und Ausblick