Chapter
Erstes Kapitel: Die Beteiligungsdebatte in den Fällen sogenannter organisatorischer Machtapparate
B. Rechtsprechungsanalyse
II. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
a) Zu den sogenannten staatlich organisierten Machtapparaten
b) Die Anwendung der „mittelbaren Täterschaft durch Ausnutzung regelhafter Abläufe“ auf sogenannte wirtschaftliche Machtapparate
C. Analyse des gegenwärtigen Standes der Diskussion in der Literatur
I. Die Annahme mittelbarer Täterschaft
1. Die Organisationsherrschaftslehre Roxins
a) Entwicklung der mittelbaren Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate
aa) Organisationsherrschaft und Tatherrschaftslehre
(1) Vereinbarkeit der Organisationsherrschaft mit dem Grundgedanken der Tatherrschaftslehre Roxins?
(2) Erfassung der Hauptverantwortung des Hintermanns durch die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft?
bb) Konsistenz des Begründungszusammenhangs der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft?
(1) Zu den tatsächlichen Voraussetzungen der Organisationsherrschaft
(2) Erfolgssicherheit als tragendes Kriterium für die Begründung und Abgrenzung von Beteiligungsformen?
cc) Einpassung der Organisationsherrschaft in die Systematik des Gesetzes?
2. Weiterentwicklungen bzw. Modifizierungen der Organisationsherrschaftslehre
a) Morozinis’ „rechtsgelöste Fungibilität“
b) Ambos’ Verbesserungsvorschläge
c) Urbans „repressive Wirkweise des Systems“
3. Andere Ansätze zur Begründung einer mittelbaren Täterschaft des Hintermanns
a) Schlössers „soziale Tatherrschaft“
b) Tatentschlossenheit Schroeders bzw. organisatorische Tatgeneigtheit Heinrichs
II. „Automatische“ Täterschaft des positiv Verpflichteten (Pflichtdeliktslehre)
III. Die sog. Mittäterschaftsthese
1. „Horizontale“ Struktur der Mittäterschaft vs. „vertikale“ Struktur der mittelbaren Täterschaft
2. Fehlen eines gemeinsamen Tatentschlusses zwischen Organisator und Ausführendem?
3. Gemeinschaftliche Tatbegehung: Strafbarkeitslücken oder Grenzenverwischung?
IV. Die sogenannte Anstiftungslösung
D. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Untersuchung
Zweites Kapitel: Beteiligung am Verbrechen als Mitverantwortungsproblem
B. Die Grundmodelle der Einzelverantwortung und der Mitverantwortung
II. Verantwortung im Fall gemeinsamen Handelns als Mitverantwortung
1. Übertragbarkeit vom Paradigma der Einzelverantwortung auf die Fälle gemeinsamen Handelns?
2. Freie Beziehung als Möglichkeitsbedingung der Mitverantwortung
a) Freiheit und Verantwortung bei Harry Frankfurt
b) Sprachspiel der Gründe vs. neurobiologischer Reduktionismus
c) Konstitution und Grenzen einer freien Beziehung –Zugleich Unterscheidung zwischen den Modellen der Mitverantwortung und der Einzelverantwortung
III. Vereinbarkeit der Unterscheidung zwischen den Modellen der Einzel- und der Mitverantwortung mit dem geltenden Recht?
C. Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Modellen zur Begründung der Verantwortung in den Fällen gemeinsamen Handelns
I. Überblick über den Argumentationsgang
II. Selbstverantwortung, Regressverbot und Teilnehmerdelikt
1. Individualisierung strafrechtlicher Verantwortlichkeit
2. Vorverlagerung der Teilnahme als Konsequenz eines Regressverbots?
3. Vereinbarkeit mittäterschaftlicher Verantwortlichkeit mit dem Regressverbot?
III. Primäre Bestimmung des Täterbegriffs und sekundärer (d. h. akzessorischer) Charakter des Teilnahmebegriffs
1. Probleme des methodischen Ansatzes des Täters als Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens
2. Akzessorietät als privatives Kriterium der Teilnahme?
3. Anwendbarkeit der Argumentationsmuster zur Rechtfertigung mittäterschaftlicher Haftung auf die Teilnahme?
a) Beschränkung der funktionellen Tatherrschaft auf die Mittäterschaft?
b) Geltung des Repräsentanzgedankens nur bei der (Mit-)Täterschaft?
IV. Verantwortung der Beteiligten aufgrund der Zurechnung einer Gesamttat oder der Zurechnung zu einem Gesamtsubjekt?
1. Die Konstruktion einer Gesamttat
D. Grundzüge eines zweistufigen Mitverantwortungsmodells
I. Struktur des Mitverantwortungsmodells: einheitliches Begründungsparadigma mit zwei Prüfungsstufen
II. Erste Stufe des Mitverantwortungsmodells: Zuschreibung von Mitverantwortung
1. Struktur der Mitverantwortungszuschreibung: Objekt und Form der Zurechnung
2. Begründungszusammenhang der Zuschreibung von Mitverantwortung
a) Vom subjektiven Verständnis des gemeinsamen Tatentschlusses zur objektiven Deutung der Tatverabredung
b) Die Verfolgung eines gemeinsamen Ziels als Legitimationskriterium der Zurechnung fremder Tatausführung
aa) Schwachstellen der Verbindungskriterien „Gesamttatprojekt“, „gemeinsamer Zweck“ und „objektive Zweckdienlichkeit“
bb) Begründung der „Zielverfolgung“ als Verbindungskriterium
cc) Präzisierung des Kriteriums „Verfolgung eines gemeinsamen Ziels“
dd) Anwendung des Kriteriums „Verfolgung eines gemeinsamen Ziels“ auf die Fälle sogenannter organisatorischer Machtapparate
3. Rekapitulation (der Elemente) des Mitverantwortungsbegriffs
III. Zweite Stufe des Mitverantwortungsmodells: Abstufung der beteiligungsbezogenen Mitverantwortung
1. Möglichkeit der Abstufung trotz Verantwortung für das Ganze?
2. Offenes System der Beteiligungsabstufung
a) Methodologischer Rahmen: Klassen- und Typusbegriffe
b) Typisierung von beteiligungsbezogenen Mitverantwortungsgraden
aa) Dimensionen beteiligungsbezogener Mitverantwortung
bb) Prägung der Tatgenossen
cc) Prägung des tatbestandsmäßigen Geschehens
dd) Zusammenspiel der Dimensionen in einer Typenreihe beteiligungsbezogener Mitverantwortung
c) Die Typisierung von drei beteiligungsbezogenen Mitverantwortungsgraden im Verhältnis zum geltenden Recht
3. Anwendung des offenen Systems der Beteiligungsabstufung auf die Fälle organisatorischer Machtapparate
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse