Chapter
1. Die Strafkompetenz des Staates in Auslandssachen
2. Die Gesetzeskompetenz des inländischen Strafrechts in Auslandssachen
a) Die Rechtslage nach dem 2. StrRG
b) Der Ansatzpunkt der nachfolgenden Untersuchung
c) Das Ziel der nachfolgenden Untersuchung
I. Die Akzessorietät des Strafrechts
1. Die Aufgabe des Strafrechts innerhalb der Rechtsordnung
2. Das Verhältnis des Strafrechts zu den übrigen Rechtsgebieten
3. Die Erscheinungsformen strafrechtlicher Abhängigkeit
II. Die Bedeutung der strafrechtlichen Akzessorietät für das internationale Strafrecht
1. Allgemeine Abgrenzung des Problemkreises
2. Besondere Abgrenzung des Problemkreises
I. Vorbemerkung zum ersten Lösungsversuch
II. Der Strafgesetzbegriff bei Binding
1. Der Strafgesetzbegriff im Rahmen der Normenlehre
2. Der formelle Strafgesetzbegriff
3. Der materielle Strafgesetzbegriff
III. Der Strafgesetzbegriff in Rechtsprechung und Lehre
1. Der formelle Strafgesetzbegriff
2. Der rechtsgutstheoretische Strafgesetzbegriff
3. Der materielle Strafgesetzbegriff
IV. Ergebnis des ersten Lösungsversuchs
I. Vorbemerkung zum zweiten Lösungsversuch
II. Das internationale Kollisionsrecht
1. Der Begriff des internationalen Kollisionsrechts
2. Die Struktur des deutschen internationalen Kollisionsrechts
3. Allseitige und einseitige Kollisionsnormen
III. Die Bedeutung des internationalen Kollisionsrechts für die Fremdrechtsanwendung im deutschen Strafrecht
1. Die “Allseitigkeit” des Internationalen Privatrechts
2. IPR-Normen im deutschen Strafrecht
3. Die “Einseitigkeit” des Internationalen Verwaltungsrechts
4. Die (Un- )Anwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts
IV. Ergebnis des zweiten Lösungsversuchs
V. Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht und der Ausschließlichkeitsanspruch (§§ 5-7 StGB)
1. Die Anknüpfung der akzessorischen Begriffe
2. Der historische Hintergrund des Ausschließlichkeitsanspruchs
3. Die klassischen Argumente aus heutiger Sicht
VI. Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht und der Satz “nullum crimen, nulla poena sine lege”
1. Die Grundgedanken des “nulla-poena-Satzes”
2. Die Verwendung akzessorischer Merkmale im Strafrecht
3. Die Verweisung auf ausländische Rechtssätze