

Author: Schuhmacher Wolfgang
Publisher: Springer Publishing Company
ISSN: 0930-3855
Source: Wirtschaftsrechtliche Blätter, Vol.25, Iss.8, 2011-08, pp. : 454-455
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Abstract
Da der Kennzeichenschutz online und offline nach einheitlichen Rechtsgrundsätzen zu bestimmen ist, kann ein Verbot der Domain-Nutzung nicht weiter reichen als die materiellrechtliche Unterlassungspflicht. Auch wenn der Inhaber die Domain in einer Weise genutzt hat, die in Kennzeichenrechte eines Dritten eingriff, bestehen weiterhin von vornherein unzählige Möglichkeiten einer rechtmäßigen Nutzung der Domain. Dieser Umstand schließt es im Regelfall aus, die Löschung einer Domain allein deshalb anzuordnen, weil auf der damit aufrufbaren Website eine Rechtsverletzung stattgefunden hat.
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