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Missbrauch einer beherrschenden Stellung; Preise eines Telekommunikationsunternehmens; ADSL-Vorleistungsprodukte; Breitbandanschlüsse für Endkunden; Beschneidung der Margen der Wettbewerber oder "Kosten-Preis-Schere"

Author: Schuhmacher Wolfgang  

Publisher: Springer Publishing Company

ISSN: 0930-3855

Source: Wirtschaftsrechtliche Blätter, Vol.25, Iss.8, 2011-08, pp. : 427-434

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Abstract

Die Preispolitik eines vertikal integrierten Unternehmens in beherrschender Stellung auf dem Markt für Vorleistungen für den asymmetrischen digitalen Teilnehmeranschluss, bei der die Differenz zwischen den auf diesem Markt praktizierten Preisen und den auf dem Endkundenmarkt für Breitbanddienste verlangten Preise nicht ausreicht, um die spezifischen Kosten zu decken, die das Unternehmen für den Zugang zum letztgenannten Markt aufwenden muss, kann ein Missbrauch iS von Art 102 AEUV sein, sofern es keine objektive Rechtfertigung dafür gibt. Im Rahmen der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer derartigen Politik sind jeweils sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Insbesondere - sind grundsätzlich in erster Linie die Preise und Kosten des betreffenden Unternehmens auf dem Endkundenmarkt zu berücksichtigen. Nur wenn in Anbetracht der Umstände eine Bezugnahme auf diese Preise und Kosten nicht möglich ist, sind die Preise und Kosten der Wettbewerber auf eben diesem Markt zu prüfen; - ist nachzuweisen, dass diese Politik insbesondere in Anbetracht der Unentbehrlichkeit des Vorleistungsprodukts - zumindest potenziell - eine wettbewerbswidrige Wirkung auf den Endkundenmarkt hat, ohne dass es eine wirtschaftliche Rechtfertigung dafür gibt. Für eine derartige Beurteilung ist grundsätzlich ohne Bedeutung, - dass für das betreffende Unternehmen keine aus einer Regulierungsvorschrift resultierende Verpflichtung zur Erbringung von Vorleistungen für den asymmetrischen digitalen Teilnehmeranschluss auf dem vorgelagerten Markt, auf dem es eine beherrschende Stellung hat, besteht; - in welchem Grad dieses Unternehmen den betreffenden Markt beherrscht; - dass das genannte Unternehmen nicht auch auf dem Endkundenmarkt für Breitbanddienste eine beherrschende Stellung hat; - ob die Kunden, denen gegenüber eine derartige Preispolitik zur Anwendung kommt, neue oder alte Kunden des betreffenden Unternehmens sind; - dass das beherrschende Unternehmen keine Möglichkeit hat, etwaige Verluste auszugleichen, die ihm durch eine derartige Preispolitik entstehen können; - in welchem Grad die betreffenden Märkte sich entwickelt haben und ob auf diesen Märkten eine neue Technologie zur Anwendung gelangt, die sehr hohe Investitionen erfordert.