

Author: Hempfling H.
Publisher: Springer Publishing Company
ISSN: 1436-6274
Source: Trauma und Berufskrankheit, Vol.10, Iss.1, 2008-03, pp. : 66-76
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Abstract
Bei der Begutachtung des Diskusschadens muss die Diskusverletzung von Normvarianten und verschleißbedingten Schäden abgegrenzt werden. Diagnostisch helfen die Magnetresonanztomographie und insbesondere die Arthroskopie weiter, Klassifikationen der Schäden sind möglich. Entscheidend für die Begutachtung ist aber die Wertung des Unfallmechanismus, geeignet sind das Kompressionstrauma im Sinne eines Sturzes auf die abstützende Hand oder unphysiologische Zug- und Druckbelastungen bei Fehlstellungen am körperfernen Unterarmende. Meist aber entstehen Diskusverletzungen in Verbindung mit distalen Radiusfrakturen und auch beim Hypersupinationstrauma mit Zerreißung der Ligg. radioulnaria. Diagnostisch müssen die Diskusschäden (sowohl Verletzungen als auch Verschleiß) vom Meniskusschaden und auch von pathomorphologischen Veränderungen bei vorbestehendem zentralem Diskusdefekt unterschieden werden. Nach Prüfung des Unfallmechanismus ist die Diskusverletzung im Vollbeweis nachzuweisen, ihre Folgen müssen von der eigentlichen Läsion abgegrenzt werden.
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