Zum Rechtsschutzbedürfnis des Klägers

Author: Schuhmacher  

Publisher: Springer Publishing Company

ISSN: 0930-3855

Source: Wirtschaftsrechtliche Blätter, Vol.25, Iss.6, 2011-06, pp. : 335-336

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Abstract

Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers ist zu verneinen wenn er über einen rechtskräftigen Exekutionstitel verfügt, mit dem er auch wegen des neuen Sachverhalts Exekution führen kann. Bildet das im ersten Verfahren bereits erwirkte Gebot einen tauglichen Exekutionstitel zur Abstellung auch des gesamten im zweiten Verfahren behaupteten Verhaltens, fehlt dem Kläger insoweit das Rechtsschutzbedürfnis.